Sanierung der Ortsdurchfahrt weitgehend abgeschlossen
Nachdem in der vergangenen Woche die neue Deckschicht in der Oberen Dorfstraße eingebaut werden konnte, wurde Anfang der Woche nun die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt aufgehoben. Voraussichtlich bis zum 11. März werden in der Oberen Dorfstraße noch Restarbeiten durchgeführt. Hierbei kann es stellenweise zu halbseitigen Sperrungen kommen. Zudem sollen bis dahin entlang der gesamten Ortsdurchfahrt die noch fehlenden Straßenmarkierungen wieder aufgebracht werden. Die Gemeindeverwaltung möchte sich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die während der einjährigen Bauzeit phasenweise mit erheblichen Einschränkungen zurechtkommen mussten. Vielen Dank an Sie alle! Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Umsetzung dieser – für Loffenau großen – Baumaßnahme weitgehend reibungslos erfolgen und der Zeitplan fast auf den Tag genau eingehalten werden konnte!
Ortskernsanierung II
Mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern I“ wurde erstmals in Loffenau eine förmliche städtebauliche Sanierung nach dem BauGB durchgeführt. Aus dem Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm SEP (Städtebau- Erneuerungsprogramm) wurden von 2004 bis 2016 zahlreiche kommunale und viele private Maßnahmen gefördert.
Mit der Aufnahme des „Ortskerns II“ in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) ab 2016 wurden die Voraussetzungen für eine nahtlose Fortführung der Loffenauer Ortskernsanierung geschaffen.
Das von Gemeinderat mit Beschluss vom 15. März 2016 festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern II“ (in der Karte unten blau schraffiert) schließt direkt an das erste Sanierungsgebiet (in der Karte rot dargestellt) an:
Förderung von privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern II"
Bestimmte Gebäudesanierungsmaßnahmen können eine nicht unerhebliche Förderung erfahren. Hierzu müssen die förderfähigen Maßnahmen im Sinne des Sanierungszieles der Gemeinde sein und natürlich muss das Objekt im Sanierungsgebiet liegen. Weitere Informationen zur Ortskernsanierung und der Förderung können Sie den untenstehenden Dateien entnehmen.
Fassadenprogramm
i.V.m. Gestaltungssatzung vom 25.03.1980
Die Gemeinde Loffenau gewährt bei Außenrenovierungen für die aufgrund dieser Satzung entstehenden Mehraufwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag des Bauherren einen Zuschuss.
Reichen Sie hierzu bei der Gemeinde einen schriftlichen Antrag auf Erhalt des Zuschusses mit einem Kostenvoranschlag der ausführenden Firma oder bei Eigenarbeit ein Nachweis über die anfallenden Materialkosten ein. Bevor Sie eine Zusage des voraussichtlichen Zuschusses unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen erhalten, erfolgt eine Abstimmung der Werkstoffwahl, Farbgebung, Konstruktion und Gestaltung der Außenfassade mit der Gemeinde. Nach Fertigstellung der Maßnahme legen Sie der Gemeinde die bezahlten Kosten vor und erhalten sodann den entsprechenden Zuschussbetrag, vorbehaltlich der Verfügung von Haushaltsmitteln.