Aktuelles Gemeinderat: Gemeinde Loffenau

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Aktuelles Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat vom 23.07.2026

TOP 01 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen zum Zeitpunkt der Sitzung keine beratungsreifen Anträge vor. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolgte daher nicht.

TOP 02 Bebauungsplan „Wohnen am Lützelbach“
- Abwägung der im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Bebauungsplan „Wohnen am Lützelbach“. Ziel des Bebauungsplans ist es, im rückwärtigen Bereich der Bestandsgebäude Obere Dorfstraße 67, 77 und 79 die Errichtung von vier Wohngebäuden zu ermöglichen. Das zugrunde liegende Investorenkonzept sieht drei Gebäude mit jeweils sieben Wohneinheiten und ein Gebäude mit fünf Wohneinheiten vor. Insgesamt sollen damit 26 Wohneinheiten entstehen.

Die geplanten Gebäude sollen über einen Erschließungsstich erschlossen werden, der zwischen den Gebäuden Obere Dorfstraße 67 und 77 von der Oberen Dorfstraße nach Norden führt. Das Plangebiet umfasst rund 0,71 Hektar und liegt nördlich der Oberen Dorfstraße. Die vorhandenen Wohngebäude entlang der Oberen Dorfstraße werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.

Mit der Planung soll zusätzlicher Wohnraum im direkten Anschluss an den bestehenden Innenbereich geschaffen werden. Gleichzeitig soll der nördliche Ortsrand in diesem Bereich städtebaulich geordnet und abschließend definiert werden. Festgesetzt werden unter anderem die Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet, das Maß der baulichen Nutzung, Gebäudehöhen, Baugrenzen, Verkehrsflächen, Stellplätze und Regelungen zur Gestaltung. Für die geplanten Wohnungen wird eine Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit vorgesehen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Jahr 2024 statt. Die förmliche Offenlage erfolgte vom 16.12.2025 bis 02.02.2026. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Abwägungsvorlage zusammengefasst und bewertet.

Im Verfahren wurden insbesondere Fragen der Verkehrssicherheit, der Erschließung, der Entwässerung, des Starkregens, des Gewässerrandstreifens, des Artenschutzes, des Lärmschutzes sowie der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen geprüft. Die Planunterlagen wurden auf dieser Grundlage fortgeschrieben. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass nach Umsetzung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind. Verbleibende Eingriffe werden unter anderem durch Pflanzungen, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge und planexterne Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Da der Bebauungsplan im nördlichen Teil eine bisher dem Außenbereich zuzuordnende Fläche einbezieht und nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss er nach dem Satzungsbeschluss noch vom Landratsamt Rastatt genehmigt werden. Erst nach dieser Genehmigung und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung kann der Bebauungsplan in Kraft treten.

Die Verfahrenskosten für den Bebauungsplan trägt die Investorengemeinschaft. Auch die erforderlichen Erschließungsanlagen sollen durch die Investoren und auf deren Kosten hergestellt werden. Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Herstellung sowie Abnahme durch die Gemeinde sollen diese unentgeltlich auf die Gemeinde übertragen werden. Künftig entstehen der Gemeinde damit Unterhaltungskosten für öffentliche Flächen sowie Wasser- und Abwasserleitungen.

Herr Beiser vom Büro planschmiede hansert erläuterte in der Sitzung den Bebauungsplan und die Abwägung. Fragen aus dem Gremium, unter anderem zu den Themen Hochwasser und Starkregen, wurden von Herrn Beiser und der Verwaltung beantwortet.

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat wägt die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ab. Die in der Abwägungsvorlage vom 08.07.2026 enthaltenen Stellungnahmen der Verwaltung und die dort formulierten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
  2. Der Gemeinderat billigt die Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Wohnen an der Lützelbach“ in der Fassung vom 08.07.2026.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnen an der Lützelbach“ mit Umweltbericht in der Fassung vom 08.07.2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:200 und den planungsrechtlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  4. Der Gemeinderat beschließt die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.07.2026 gemäß § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan dem Landratsamt Rastatt zur Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Sie wird ermächtigt, rein redaktionelle oder klarstellende Änderungen vorzunehmen, die die Grundzüge der Planung und das Abwägungsergebnis nicht berühren. Werden im Genehmigungsverfahren inhaltliche oder abwägungsrelevante Änderungen verlangt, ist der Gemeinderat erneut zu befassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

TOP 03 Waldkindergarten - Jahresabschluss 2025 und allgemeiner Betriebskostenzuschuss
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Jahresabschluss 2025 des Waldkindergartens und dem allgemeinen Betriebskostenzuschuss an die Trägerin, die Spielwiese gGmbH.

Die Spielwiese gGmbH hatte für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Gemeindezuschusses zu den jährlichen Betriebskosten von 80 % auf 82 % beantragt. Eine dauerhafte Erhöhung war vom Gemeinderat bereits am 30.01.2025 zunächst abgelehnt worden. Stattdessen wurde damals eine einmalige höhere Beteiligung an den Betriebskosten für das Jahr 2025 in Aussicht gestellt, abhängig vom Jahresergebnis und der weiteren Entwicklung.

Zwischenzeitlich liegt der Jahresabschluss 2025 vor. Dieser weist für den Waldkindergarten ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 8.211,56 Euro aus. Grund hierfür waren insbesondere geringere Einnahmen aufgrund einer niedrigeren Belegung sowie gestiegene Personalkosten. Die Aufwendungen lagen im Jahr 2025 bei 249.347,78 Euro. Der Gemeindezuschuss in Höhe von 80 % betrug 199.478,22 Euro.

Die Verwaltung erläuterte, dass eine möglichst hohe Belegung des Waldkindergartens jeweils bis zum 1. März eines Jahres wichtig ist, weil die Kinderzahlen zu diesem Stichtag Grundlage für die Kindergartenförderung nach dem Finanzausgleichsgesetz sind. Kinder, die erst später aufgenommen werden, wirken sich auf die Förderung erst zeitversetzt aus.

Der Antrag der Spielwiese gGmbH wurde von der Verwaltung grundsätzlich als nachvollziehbar bewertet. Gleichzeitig soll derzeit von einer dauerhaften Erhöhung des Zuschusses auf 82 % abgesehen werden. Die Gemeinde möchte den Waldkindergarten langfristig erhalten. Das naturpädagogische Angebot ist ein wichtiger Baustein der Kinderbetreuung in Loffenau.

Der Gemeinderat beschloss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Begleichung des im Jahresabschluss 2025 von der Spielwiese gGmbH ermittelten negativen Betriebsergebnisses in Höhe von 8.211,56 Euro.
  2. Der jährliche Betriebskostenvorschuss an die Trägerin des Waldkindergartens, die Spielwiese gGmbH, in Höhe von 80 % wird zunächst beibehalten. Die Rahmenbedingungen werden regelmäßig geprüft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

TOP 04 Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten in Trägerschaft der Diakonie sowie für den Hort
Der Gemeinderat beriet über die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten in Trägerschaft der Diakonie sowie für den Hort.

Grundlage war die gemeinsame Empfehlung des Städtetags, des Gemeindetags und der 4-Kirchen-Konferenz vom 20.04.2026. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 wird darin eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % empfohlen. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine weitere Erhöhung um 4 % vorgeschlagen. Mit dieser zweijährigen Empfehlung sollen insbesondere allgemeine Kostensteigerungen und tarifliche Kostensteigerungen berücksichtigt werden.

Ziel der kommunalen Landesverbände und der Kirchen ist weiterhin, dass Elternbeiträge rund 20 % der Betriebskosten decken. In Loffenau wird dieser Wert auch mit der vorgeschlagenen Anpassung nicht erreicht. Nach der Anpassung liegt der Kostendeckungsgrad voraussichtlich bei rund 17,8 %. Um einen Kostendeckungsgrad von 20 % zu erreichen, müssten die Elternbeiträge deutlich stärker steigen. Dies wurde von der Verwaltung als nicht zumutbar bewertet.

Die Anpassung für das Kindergartenjahr 2026/2027 soll aufgrund der Beschlussfassung am 23.07.2026 nicht bereits zum 01.08.2026, sondern erst zum 01.09.2026 in Kraft treten.

Auch die Beiträge für den Hort wurden betrachtet. Der Beitrag soll ab 01.09.2026 auf 160 Euro ohne Essen angepasst werden. Für das Folgejahr wäre rechnerisch eine weitere Anpassung vorgesehen. Im Kindergartenausschuss wurde außerdem die Ferienbetreuung im Hort angesprochen. Da die Betreuung während der Ferien einen deutlich höheren Betreuungsumfang erfordert, soll dieser Sachverhalt für das Schuljahr 2027/2028 nochmals geprüft und im Kindergartenausschuss beraten werden.

Der Kindergartenausschuss hatte die Angelegenheit am 06.07.2026 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Der Gemeinderat beschloss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Einrichtungen der Diakonie für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 %. Die Anpassung wird zum 01.09.2026 wirksam.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Entwicklung der Beiträge für das Kindergartenjahr 2027/2028 erneut zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

TOP 05 Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme mehrerer Spenden. Im ersten Halbjahr 2026 gingen Spenden für die Jugendfeuerwehr sowie für die Vereinsgemeinschaft beziehungsweise das Dorffest 2026 ein. Die Spenden beliefen sich auf 500,00 Euro von Manfred Kirchhoff für die Jugendfeuerwehr, 250,00 Euro von DGL – Dr. Hans-Wolfram Obst für die Vereinsgemeinschaft beziehungsweise das Dorffest 2026 sowie 150,00 Euro von Christopher Weiss für die Jugendfeuerwehr.

Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an. Bürgermeister Markus Burger dankte den Spendern für die Unterstützung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

TOP 06 Bekanntgaben 
Es lagen keine Bekanntgaben vor.

TOP 07 Bürgerfragestunde 
In der Bürgerfragestunde wurde angefragt, ob der Zugang zur Wassertretstelle Löchle befestigt werden könne. Der Zugang sei insbesondere mit Rollator oder Kinderwagen beschwerlich. Bürgermeister Markus Burger sagte zu, dass die Verwaltung den Sachverhalt prüfen werde.

TOP 08 Sonstiges
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wurde aus dem Gremium auf eine Zunahme des Motorradlärms hingewiesen und angeregt, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Bürgermeister Markus Burger erläuterte, dass dies auch eine Frage der personellen Möglichkeiten der Polizei sei und insbesondere Anhaltekontrollen wirksam seien. Die Verwaltung werde hierzu auf die Polizei zugehen.

Außerdem wurde nach dem aktuellen Stand zum Landmarkt gefragt. Bürgermeister Markus Burger teilte mit, dass es eine Interessentin gebe, die den Landmarkt weiterführen möchte.

Weiter wurde nach der Sanierung der Straße nach Gernsbach gefragt. Bürgermeister Markus Burger erklärte, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung eine Sanierung im Jahr 2027 vorgesehen sei.

Aus dem Gemeinderat vom 25.06.2026

TOP 01 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen 
Der Gemeinderat befasste sich unter diesem Tagesordnungspunkt mit zwei sanierungsrechtlichen Genehmigungen. Beide Grundstücke liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern II“. Grundstücksverkäufe in diesem Gebiet bedürfen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der Verkauf den Zielen der Sanierung entgegenstehen könnte oder ob beispielsweise ein unangemessen hoher Kaufpreis vereinbart wurde.

TOP 01 A Sanierungsrechtliche Genehmigung Verkauf Untere Dorfstraße 49 
Bei der Gemeinde war der notariell beurkundete Kaufvertrag über das Grundstück Untere Dorfstraße 49, Flst.Nr. 10, eingegangen. Das Grundstück hat eine Größe von 612 m². Auf dem Anwesen befindet sich ein Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Da das Grundstück im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ liegt, musste der Gemeinderat über die sanierungsrechtliche Genehmigung entscheiden. Die Verwaltung hatte den Kaufvertrag geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist und keine Gründe gegen die Genehmigung sprechen.

Bürgermeister Markus Burger stellte den Sachverhalt kurz dar. Aus dem Gremium gab es keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für den Verkauf des Grundstücks Flst.Nr. 10, Untere Dorfstraße 49, Loffenau, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

TOP 01 B Sanierungsrechtliche Genehmigung Verkauf Untere Dorfstraße 51
Auch für das Grundstück Untere Dorfstraße 51, Flst.Nr. 8/1, lag der Gemeinde ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vor. Das Grundstück hat eine Fläche von 199 m². Bei dem Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit früherem Gaststättenbetrieb.

Auch dieses Grundstück liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern II“. Daher war ebenfalls eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hatte den Kaufvertrag geprüft und kam auch hier zu dem Ergebnis, dass der Kaufpreis angemessen ist und keine Gründe gegen die Genehmigung bestehen.

Bürgermeister Markus Burger stellte den Sachverhalt kurz dar. Wortmeldungen aus dem Gremium gab es keine.

Der Gemeinderat beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für den Verkauf des Grundstücks Flst.Nr. 8/1, Untere Dorfstraße 51, Loffenau, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

TOP 02 Feststellung der Jahresabschlüsse Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020 bis 2024 
Unter diesem Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit den Jahresabschlüssen des Eigenbetriebs Wasserversorgung für die Jahre 2020 bis 2024.

Die Jahresabschlüsse konnten erst verspätet erstellt werden. Hintergrund waren unter anderem die Einführung der kommunalen Doppik, ein Systemwechsel im Buchhaltungsprogramm sowie personelle Veränderungen. Aufgrund steuerlicher Fristen wurden die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Betriebe gewerblicher Art dem Kernhaushalt der Gemeinde vorgezogen. Der Jahresabschluss 2025 befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Frau Wagner stellte die Jahresabschlüsse der Jahre 2020 bis 2024 vor. Prägend in diesen Jahren waren insbesondere die notwendigen Reparaturen des Leitungsnetzes sowie die Investitionen in die neue UV-Desinfektionsanlage und die Trübungsmessung. Die Jahresergebnisse stellen sich wie folgt dar:

  • 2020: +39.577,43 Euro
  • 2021: + 35.824,58 Euro
  • 2022: + 66.928,55 Euro
  • 2023: -70.344,30 Euro
  • 2024: + 2.601,26 Euro

Die kompletten Feststellungsbeschlüsse zu den Jahresabschlüssen 2020 bis 2024 sind auf der Internetseite der Gemeinde Loffenau unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.

In der Beratung wurde kurz auf die Frage eingegangen, ob bei guten Jahresergebnissen Rückstellungen für künftige größere Maßnahmen gebildet werden können, die die Steuerlast senken. Frau Wagner erläuterte, dass Rückstellungen nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Bürgermeister Markus Burger ergänzte, dass die Verwaltung darauf achte, steuerpflichtige Gewinne möglichst gering zu halten, zugleich aber ausreichende Mittel für Investitionen und Liquidität erwirtschaftet werden müssen.

Der Gemeinderat stellte die Jahresabschlüsse 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung jeweils gemäß den entsprechenden Feststellungsbeschlüssen fest.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

TOP 03 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates 
Der Gemeinderat befasste sich mit einer Änderung der Geschäftsordnung. Anlass war insbesondere die seit März 2026 eingesetzte KI-gestützte Protokoll-Software „SpeechMind“, die nach einer Testphase weiterhin genutzt werden soll.

Die Geschäftsordnung wird deshalb um klare Regelungen zur Audioaufzeichnung und zur KI-gestützten Erstellung von Protokollentwürfen ergänzt. Festgelegt wird unter anderem, dass die Aufzeichnungen ausschließlich für die Protokollerstellung verwendet, nicht veröffentlicht oder weitergegeben und nach Genehmigung der Niederschrift datenschutzkonform gelöscht werden. Der KI-generierte Entwurf muss weiterhin von den verantwortlichen Personen geprüft und bei Bedarf korrigiert werden. Daneben wurden einzelne Regelungen an die tatsächliche Praxis angepasst. So werden öffentliche Niederschriften künftig über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Außerdem genügt künftig die Unterzeichnung der Niederschrift durch zwei Gemeinderäte statt bisher drei.

Bürgermeister Markus Burger fasste den Inhalt der Vorlage kurz zusammen. Aus dem Gremium gab es keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat beschloss die neue Fassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Loffenau gemäß der Sitzungsvorlage.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

TOP 04 Bekanntgaben 
Bürgermeister Markus Burger teilte mit, dass keine Bekanntgaben vorlagen.

TOP 05 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 06 Sonstiges
Bürgermeister Markus Burger verwies auf die nächste Gemeinderatssitzung am 23.07.2026.

Aus dem Gemeinderat vom 21.05.2026

1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Beantragt ist die Errichtung einer Schleppgaube auf einem Gebäude in der Straße Zur Alten Eiche. Da das Vorhaben der Dachgaubensatzung entspricht, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.

2. Feststellung der Jahresabschlüsse Eigenbetrieb Wasserversorgung 2020 bis 2024
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und in die nächste Sitzung vertagt.

3. Entwicklung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte im Landkreis Rastatt
Der Gemeinderat wurde über das Klimaanpassungskonzept informiert: Der Landkreis Rastatt entwickelt gemeinsam mit der Gemeinde Loffenau ein kommunales Klimaanpassungskonzept (gesetzliche Pflichtaufgabe). Ziel ist es, sich besser auf die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen, Trockenheit oder wärmere Winter vorzubereiten. Dabei werden lokale Auswirkungen auf Bereiche wie Gesundheit, Bevölkerungsschutz, Infrastruktur sowie Land- und Forstwirtschaft untersucht und passende Maßnahmen erarbeitet. Die Konzepte entstehen in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelbaden. Grundlage sind bestehende Daten und Konzepte, unter anderem aus dem Starkregenrisikomanagement. Die Städte und Gemeinden bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen aktiv ein und entscheiden selbst über geeignete Maßnahmen vor Ort. Zusätzlich sind Beteiligungsformate für externe Akteure sowie eine digitale Bürgerbeteiligung im Sommer geplant, ergänzt durch Vor-Ort-Aktionen wie Hitzeaktionstage. Die Finanzierung ist vollständig gesichert: Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Landkreis Rastatt von 2025 bis 2030 mit einem jährlichen Kostenausgleich. Die kreisangehörigen Kommunen erhalten zudem im Jahr 2028 jeweils 3.000 Euro für ihre Mitwirkung. 

4. Auftragsvergabe der kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Loffenau ist aufgrund des novellierten Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und lokaler Potenziale. Die Wärmeplanung umfasst vier Schritte: die Analyse des aktuellen Wärmeverbrauchs, die Untersuchung von Einspar- und Versorgungspotenzialen, die Entwicklung eines Zielszenarios bis 2040 sowie die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende. Die Ergebnisse dienen künftig als wichtige Grundlage für die Stadt- und Energieplanung der Gemeinde. Für die Durchführung erhält die Gemeinde bis 2030 finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg. Insgesamt stehen Loffenau dabei rund 48.640 Euro zur Verfügung. Mit der Erstellung der Wärmeplanung soll die Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe (UEA) beauftragt werden. Die Angebotssumme beträgt rund 41.880 Euro brutto. Unterstützt wird das Projekt zudem von der Energieagentur Mittelbaden, insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit und Koordination im Landkreis Rastatt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe (UEA).

5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gab folgenden Stand in Sachen Kindergarten bekannt: Wie bekannt ist, kann der Kindergarten Kirchhaldenpfad aufgrund der festgestellten Schimmelbelastung derzeit nicht genutzt werden. Für den Betrieb wurde deshalb eine Interimslösung mit einer Containeranlage geschaffen, damit die Kinderbetreuung weiterhin sichergestellt werden kann. Verwaltung und Gemeinderat beschäftigen sich derzeit intensiv mit der Frage, wie die Kinderbetreuung in Loffenau künftig aufgestellt werden soll. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um eine kurzfristige Lösung, sondern um eine langfristige und zukunftsfähige Perspektive für die Gemeinde. Gerade deshalb sind in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 hohe Investitionen im Millionenbereich für die Kinderbetreuung veranschlagt. Aktuell werden verschiedene Varianten erarbeitet, geprüft und miteinander verglichen. Dazu gehören insbesondere eine Sanierung des Kindergartens Kirchhaldenpfad, ein Anbau bzw. eine Erweiterung am Standort Brunnengasse sowie ein möglicher Neubau.
Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem pädagogische Anforderungen, die zukünftige Bedarfsentwicklung, wirtschaftliche Fragen, mögliche Förderprogramme und Zuschüsse sowie auch die Frage, ob bei einer Aufgabe einzelner Standorte Rückzahlungsverpflichtungen aus früheren Förderungen entstehen könnten. Um sich ein möglichst umfassendes Bild zu verschaffen, haben Verwaltung und Gemeinderat bereits verschiedene Informationen eingeholt. Unter anderem wurde gemeinsam eine Kindertagesstätte in Modulbauweise in Haueneberstein besichtigt. Eine Entscheidung ist derzeit noch nicht gefallen. Verwaltung und Gemeinderat wollen die verschiedenen Möglichkeiten sorgfältig prüfen und die aus Sicht der Gemeinde beste und zukunftsträchtigste Lösung finden. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass sich der Gemeinderat voraussichtlich Ende Juni oder Ende Juli in öffentlicher Sitzung erneut mit dem Thema befasst. Dabei könnte dann bereits ein erster Grundsatzbeschluss zur weiteren Ausrichtung gefasst werden.

6. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

7. Sonstiges
Bürgermeister Burger verwies auf die nächste Sitzung am 25.06.

Aus dem Gemeinderat vom 16.04.2026

TOP 01 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen zum Zeitpunkt der Sitzung keine beratungsreifen Anträge vor.

TOP 02 Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Loffenau wurde angepasst. Hintergrund ist, dass einzelne Regelungen (Ziffern 14 und 15), die bereits in der Fassung von 2001 enthalten waren, bei der Neufassung im Jahr 2024 versehentlich nicht übernommen wurden. Hierbei handelt es sich um die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltsplans und Wirtschaftsplans des EigB Wasserversorgung. Diese werden nun wieder ergänzt. Zusätzlich wird eine weitere Regelung (Nr. 18) im Zusammenhang mit der Feuerwehrsatzung aufgenommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache zu beauftragen (siehe § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der neuen Feuerwehrsatzung). 

Nach kurzer Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung erfolgten keine Wortmeldungen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Abstimmung: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

TOP 03 Änderung der Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Die Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 1990 wurde umfassend überarbeitet und an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst. Grundlage bildet die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Wesentliche Änderungen betreffen die Möglichkeit, bis zu zwei stellvertretende Feuerwehrkommandanten zu bestellen sowie die Übernahme von Jugendfeuerwehrmitgliedern bereits ab 17 Jahren in den aktiven Dienst. Die Notwendigkeit der Anpassung wurde im Gremium nachvollzogen, weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Feuerwehrsatzung.

Abstimmung: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

TOP 04 Fuhrpark Bauhof: Ersatzbeschaffung Fahrzeug
Der Gemeinderat befasste sich mit der Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeugs. Das bisherige Fahrzeug, ein Piaggio Porter, ist ausgefallen. Das Fahrzeug wird ganzjährig eingesetzt, insbesondere für Transportarbeiten und Grünpflege.

Es wurden sowohl ein konventionelles Fahrzeug (Piaggio Porter NP6, läuft mit Benzin und mit LPG, Anschaffungskosten: rd. 34.000 Euro) als auch zwei Elektrofahrzeuge (Anschaffungskosten: rd. 52.000 Euro und 62.500 Euro) geprüft. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über zehn Jahre ergab, dass der Verbrenner trotz höherer Betriebskosten insgesamt günstiger ist. Die Elektrofahrzeuge bieten zwar Vorteile im Bereich Umweltfreundlichkeit und Geräuschentwicklung, konnten jedoch aufgrund deutlich höherer Anschaffungskosten sowie fehlender Fördermöglichkeiten wirtschaftlich nicht überzeugen. Zudem bestehen aktuell noch infrastrukturelle Einschränkungen, da am Bauhof weder eine Photovoltaikanlage noch eine Ladeinfrastruktur vorhanden ist.

In der anschließenden Beratung wurde das Thema intensiv diskutiert. Seitens der Fraktion SPD & ALB wurde die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs befürwortet. Dabei wurde insbesondere auf die Klimaschutzziele der Gemeinde und des Landes hingewiesen sowie auf die Vorbildfunktion der Kommune. Zudem wurde angemerkt, dass mögliche Vorteile wie Steuerbefreiungen oder Einnahmen aus der THG-Prämie in der Berechnung nicht berücksichtigt worden seien. Demgegenüber verwies die Verwaltung auf die derzeitigen Rahmenbedingungen sowie die betrieblichen Anforderungen des Bauhofs. Insbesondere Zuverlässigkeit im Winterdienst, Einsatz bei Steigungen sowie die sofortige Verfügbarkeit des Fahrzeugs wurden als wichtige Entscheidungsfaktoren genannt. Auch aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung nicht grundsätzlich gegen Elektromobilität gerichtet sei, sondern die speziellen Anforderungen im Bauhofbetrieb berücksichtige. Für andere Einsatzbereiche der Gemeinde wurde der Einsatz von Elektrofahrzeugen ausdrücklich als sinnvoll erachtet.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Piaggio Porter NP6 zum Preis von 33.829,92 €.

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

TOP 05 Bekanntgaben
Bürgermeister Burger informierte über folgende Punkte:
- Erneuerung eines Abwasserrohrs in der Grundschule während der Osterferien
- Reparatur eines Kanalanschlusses im Kindergarten Brunnengasse
- Behebung von zwei Wasserrohrbrüchen im Ort in der Schellengasse und im Häldenweg (dort sogar ein doppelter Rohrbruch)

TOP 06 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 07 Sonstiges
Bürgermeister Burger verwies auf die nächste Gemeinderatssitzung am 21. Mai.

Aus dem Gemeinderat vom 26.03.2026

TOP 1 Blutspenderehrung
Bürgermeister Markus Burger konnte drei verdiente Blutspender ehren. Für 100 Blutspenden wurde Hans-Peter Schillinger, für 50 Blutspenden Daniel Ulrich ausgezeichnet. Philipp Fieg wurde für 25 Blutspenden geehrt, konnte jedoch an der Sitzung nicht teilnehmen. Als Dank und Anerkennung überreichte Bürgermeister Burger die Urkunden des Deutschen Roten Kreuzes, die entsprechenden Ehrennadeln sowie ein Präsent der Gemeinde. Vom DRK OV Gernsbach sprach Uta Hertweck ihren Dank aus. 

TOP 2 Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2026 anzupassen. Die Grundsteuer A bleibt unverändert. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 390 v. H. auf 420 v. H. erhöht. Hintergrund sind die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde sowie die Tatsache, dass die letzte Erhöhung zum 01.01.2018 erfolgte und die Grundsteuer damit lange konstant gehalten werden konnte. Zum 01.01.2025 wurde der Hebesatz von 400 v. H. auf 390 v. H. im Rahmen der Grundsteuerreform gesenkt, was auch zu einer unbeabsichtigten Minderung des Steueraufkommens führte.

TOP 3 Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, die Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2026 anzupassen. Für den ersten Hund steigt die Steuer von 108 Euro auf 118 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund von 216 Euro auf 237 Euro. Die Mehreinnahmen belaufen sich auf rund 1.800 Euro jährlich. Auch wenn dieser Betrag im Verhältnis zum Gesamthaushalt gering ist, sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit, alle Einnahmepositionen regelmäßig zu überprüfen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auch auf deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten in den vergangenen Jahren.

TOP 4 Beschlussfassung Haushaltsplan 2026 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2026
Nach den Haushaltsreden der Fraktionen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan 2026 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2026. Die Haushaltsreden können hier nachgelesen werden.

TOP 5 Beschlussfassung von Entscheidungskriterien für den sogenannten "Bau-Turbo"
Der Gemeinderat befasste sich mit den Auswirkungen der jüngsten Reform des Baugesetzbuches (BauGB), die der Bundestag im Oktober 2025 beschlossen hat. Ziel der Reform ist es, angesichts des anhaltenden Wohnraummangels den Wohnungsbau zu erleichtern und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Die bis Ende 2030 befristeten Regelungen – der sogenannte „Bau-Turbo“ – eröffnen erweiterte Möglichkeiten für Neubauten, Aufstockungen, Erweiterungen und Nutzungsänderungen zugunsten von Wohnraum.
Da diese gesetzlichen Neuerungen die kommunale Planungshoheit berühren und Entscheidungen der Gemeinde künftig innerhalb kurzer Fristen getroffen werden müssen, hat der Gemeinderat Kriterien für die Zustimmung zu entsprechenden Bauvorhaben festgelegt. Ziel ist es, eine einheitliche, rechtssichere und an den städtebaulichen Entwicklungszielen orientierte Entscheidungspraxis zu gewährleisten.
Die festgelegten Kriterien berücksichtigen insbesondere Aspekte wie Nachverdichtung, Gebietscharakter, Baugestaltung sowie Auswirkungen auf den Außenbereich. Auf dieser Grundlage wird künftig im Einzelfall geprüft, ob ein Vorhaben städtebaulich vertretbar ist. Der Gemeinderat beschloss die Kriterien einstimmig.

TOP 6 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeinderat stimmte einem Antrag zur energetischen Sanierung und Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 433/2 im Reiterweg einstimmig zu.

TOP 7 Ankauf von landwirtschaftlichen Grundstücken
Der Gemeinderat befasste sich mit der zukünftigen Strategie zum Ankauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Außenbereich. Hintergrund ist, dass die Gemeinde seit Jahrzehnten gezielt Flächen erwirbt, um die Landschaftspflege sicherzustellen. Inzwischen befindet sich jedoch bereits ein erheblicher Teil der Flächen im Gemeindeeigentum, wodurch der Pflegeaufwand und die Kosten deutlich gestiegen sind. Zudem haben sich die Bodenrichtwerte in den vergangenen Jahren stark erhöht.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Ankauf künftig stärker zu steuern. Grundstücke sollen nur noch erworben werden, wenn sie für die Gemeinde einen konkreten Nutzen bringen und wirtschaftlich gepflegt werden können. Gleichzeitig wurde eine Preisobergrenze von 0,25 Euro je Quadratmeter festgelegt, wobei in begründeten Ausnahmefällen auch ein höherer Preis bis maximal zum Bodenrichtwert möglich ist. Zudem wird die Verwaltung künftig verstärkt auf die Einhaltung der Pflegepflicht durch private Grundstückseigentümer hinwirken.

TOP 8 Steuerliche Anpassung der Entgeltordnung der Gemeindehalle
Nach Hinweis des Steuerberaters musste die Entgeltordnung der Gemeindehalle erneut angepasst werden. Die Preise bleiben gleich, jedoch wurden viele Einzelentgelte (z. B. Pauschale für Übergabe, Küchennutzung) in einer Gesamtleistung zusammengefasst. Die Änderung der Entgeltordnung ist zur Rechtskonformität notwendig. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu. 
 
TOP 9 Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gab bekannt, dass um die Wassertretstelle „Löchle“ in den kommenden Tagen wieder Trittplatten verlegt werden. Dies war auch ein Wunsch vieler Bürger/innen.

TOP 10 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 11 Sonstiges
Gemeinderätin Borscheid sprach die letzte Bach- und Waldputzete an, vor allem die starke Vermüllung im Bereich der Grenzkurve. Sie kündigte an, dass die Fraktion der Freien Wähler im Herbst eine erneute Müllsammelaktion durchführen möchte, damit bei der nächsten Bach- und Waldputzete im Frühjahr 2027 nicht so viel Müll dort anfällt. Bürgermeister Burger dankt für das Engagement und hofft aber, dass eine erneute Aktion nicht notwendig sei. Zusammen mit dem Landratsamt muss die Zuständigkeit für die Müllentsorgung an der L564 geklärt werden. Gemeinderätin Alexy sprach sich dafür aus, mehr Öffentlichkeitsarbeit zu machen, um den Müllsündern die legalen Entsorgungswege aufzuzeigen. Bürgermeister Burger nahm den Hinweis auf, verwies aber auf die Zuständigkeit des Landkreises durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und merkte an, dass sich Müllsünder in der Regel auch nicht von Appellen davon abhalten lassen, ihren Müll in der Natur zu entsorgen. Das sei ein zunehmendes Problem, nicht nur in Loffenau.

Aus dem Gemeinderat vom 12.03.2026

1. Einbringung und Beratung Haushalt 2026 und Wirtschaftsplan des EigB Wasserversorgung 2026

Bürgermeister Markus Burger brachte den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung ein und hielt seine Haushaltsrede (PDF-Dokument, 298,45 KB, 13.03.2026). Anschließend erläuterte Frau Wagner die finanzielle Entwicklung der Gemeinde und des Eigenbetriebs.

Der Haushalt 2026 ist weiterhin von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Steigende Kosten in vielen Bereichen führen dazu, dass der Ergebnishaushalt erneut nicht ausgeglichen werden kann und ein Defizit von rd. 470.000 Euro im ordentlichen Ergebnis veranschlagt ist. Gleichzeitig sind Investitionen von rund 1,07 Mio. Euro vorgesehen, unter anderem für Infrastruktur, Schule, Fahrzeug für den Bauhof und eine Planungsrate für das geplante Kindergartenprojekt. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 Euro geplant.

Auch der Eigenbetrieb Wasserversorgung steht vor steigenden Anforderungen. Für 2026 wird ein leichter Überschuss (8 TEUR) erwartet, gleichzeitig sind Investitionen von rund 294.500 Euro vorgesehen, insbesondere zur Sicherung und Sanierung der Wasserversorgung. Im Mittelpunkt stehen die Planungen für den Neubau der Wasserversorgung mit Hochbehälter.

Im Rahmen der Beratung wurden verschiedene Themen aus dem Gremium angesprochen. Diskutiert wurden unter anderem die Sanierung der Praxisräume in der Grundschule, Investitionen im ÖPNV, Maßnahmen auf dem Friedhof sowie Fragen zu sozialen Ausgaben und zur geplanten Erhöhung der Hundesteuer. Zudem wurde über notwendige Investitionen in die Wasserversorgung und die langfristige Planung der Infrastruktur gesprochen.

Die Beschlussfassung über den Haushalt und den Wirtschaftsplan ist für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 26. März 2026 vorgesehen.

2. Bekanntgaben

Keine.

3. Bürgerfragestunde

Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

4. Sonstiges

Bürgermeister Burger weist auf die nächste Sitzung am 26.03.2026 hin.

Aus dem Gemeinderat vom 26.02.2026

TOP 1 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen 
1 a Erweiterung Wohnhaus und Terrasse, Flst.Nr. 3378/16, Rheinblick

Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer beantragten Abweichung vom Bebauungsplan zu. Eine bestehende und genehmigte Terrasse, die schon teilweise über das Baufenster hinausragt, soll überdacht werden. Die weiteren vorgesehenen Maßnahmen (Pool und Sitzplatz mit Geschirrhütte) entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplans.

1 b Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst.Nr. 3768, Reutstraße
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von einem Bauvorhaben in der Reutstraße. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan, weshalb eine gesonderte Zustimmung nicht notwendig ist.

TOP 2 Beteiligung der Umlandgemeinden an Schulbaufinanzierung - Sanierung/Umbau Schillerschule Ettlingen
Die Stadt Ettlingen saniert ihre Werkrealschule. Die ungedeckten Kosten belaufen sich auf über 4,2 Mio. Euro. Auf auswärtige Schüler/innen entfällt ein Betrag von rd. 1,4 Mio. Euro. Dieser soll auf die Gemeinden verteilt werden, aus denen in 5 zurückliegenden Schuljahren Schüler/innen die Werkrealschule besucht haben. Aus Loffenau besuchte ein/e Schüler/in in zwei Schuljahren die Schule, weshalb die Gemeinde 5.025,92 Euro bezahlen soll. Der Gemeinderat lehnte dies einstimmig ab. Damit ist die Freiwilligkeitsphase nach dem Schulgesetz gescheitert. Die Stadt Ettlingen müsste nun beim Kultusministerium einen Antrag auf Anerkennung eines dringenden Bedürfnisses stellen. Eine verpflichtende Kostenbeteiligung der Gemeinde Loffenau ist dadurch immer noch möglich.

TOP 3 Dingliche Belastung Erbbaurechtsgrundstück Flst. 528 wegen PV-Anlage auf Freiluftsporthalle
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Unternehmers zu, der die Dachfläche der neuen Freiluftsporthalle gepachtet und dort eine PV-Anlage installiert hat und diese betreibt. Die Gemeinde muss zustimmen, da sie Eigentümerin des Grundstücks ist. Der TSV Loffenau 1911 e.V. ist Erbbaurechtsnehmer.

TOP 4 Bekanntgaben 
Bürgermeister Markus Burger gibt Folgendes bekannt:

  • Berichtigung der Polizeiverordnung: Aufgrund fehlerhafter Querverweise war eine formale Korrektur der Polizeiverordnung erforderlich. Diese wurde im Wege der elektronischen Beschlussfassung vorgenommen.
  • Sanierungsprogramm Ortskern II: Der Aufstockungsantrag der Gemeinde war erfolgreich. Vom Land wurden zusätzliche 800.000 Euro bewilligt. Damit stehen der Gemeinde nun rund 1,259 Millionen Euro an Landesmitteln für die weitere Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): In diesem Jahr fließen 60.000 Euro nach Loffenau zur Förderung eines privaten Vorhabens. Damit wird die Weiterentwicklung der Gemeinde unterstützt.
  • Abwasserinfrastruktur: Abschließend informierte der Bürgermeister über anstehende Arbeiten im Bereich der Abwasserinfrastruktur. Ab Dienstag, 03.03.2026, wird die Firma Beyerle vor Ort sein und die beauftragten Kanalbefahrungen im Zuge der Eigenkontrollverordnung durchführen. In diesem Zusammenhang erfolgt zugleich die Gewährleistungskontrolle der Kanalbaumaßnahmen aus dem letzten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt.
  • Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“: Der Antrag der Gemeinde auf Fördermittel für die Turnhalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird weiterhin geprüft. Ursprünglich sei eine Rückmeldung bis Ende Februar vorgesehen gewesen, jedoch verzögere sich die Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl von über 3.600 Anträgen. Eine Entscheidung werde nun nach Ostern erwartet.

TOP 5 Bürgerfragestunde 
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

TOP 6 Sonstiges 
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste Sitzung am 12.03.26 um 19 Uhr, in der der Haushalt 2026 im Mittelpunkt stehen wird.

Aus dem Gemeinderat vom 29.01.2026

1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen

TOP 01 A
Sanierungsrechtliche Genehmigung Verkauf Schulgasse 28

Der Verkauf der Grundstücke Schulgasse 28 und 28/3 liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ und ist daher genehmigungspflichtig. Die Verwaltung erläuterte, dass der Kaufvertrag geprüft wurde und der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist. Im Gemeinderat gab es keine Wortmeldungen oder Rückfragen.
Der Gemeinderat erteilte die sanierungsrechtliche Genehmigung einstimmig.

TOP 01 B
Verlängerung von Baugenehmigungen von 6 Doppelhaushälften im Herdweg

Die Verwaltung erklärte, dass die bestehenden Baugenehmigungen aus dem Jahr 2023 auf Antrag verlängert werden können. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geändert haben, wurde eine Zustimmung empfohlen.
Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Baugenehmigungen einstimmig zu.

TOP 01 C
Information über Bauanträge Bergstraße und Krisenstraße

Der Gemeinderat nahm die Information über aktuelle Bauanträge in der Bergstraße und in der Krisenstraße zur Kenntnis. Eine Beratung oder Beschlussfassung waren nicht erforderlich.

2. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) – Turnhalle Loffenau

Bürgermeister Burger stellte das neue Bundesförderprogramm vor und erläuterte die eingereichte Projektskizze zur energetischen Sanierung und Modernisierung der Turnhalle. Vorgesehen ist u. a. die Sanierung des Daches, der Einbau einer neuen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, der Austausch der Fenster und die Sanierung der Fassade. Die Projektskizze umfasst Kosten in Höhe von 973.000 Euro, die mögliche Förderung von 45 % beträgt 438.000 Euro, der Eigenanteil der Gemeinde 535.000 Euro.  Er wies darauf hin, dass bundesweit sehr viele Anträge gestellt wurden, während die verfügbaren Fördermittel sehr begrenzt sind. 3.600 Anträgen mit einem Fördervolumen von 7,5 Mrd. Euro stehen 333 Mio. Euro Fördermitteln gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, bei diesem Förderprogramm zum Zuge zu kommen, ist nicht sehr hoch. Im Gemeinderat wurde intensiv beraten. Bürgermeister Burger erklärte, dass die Maßnahmen über drei Jahre geplant seien und die Kosten mittels Baupreisindex auf Ende 2025 hochgerechnet wurden. Mehrere Gemeinderäte betonten, dass insbesondere die Sanierung des Flachdachs dringend notwendig sei und unabhängig von einer Förderung umgesetzt werden müsse. Auch die insgesamt angespannte finanzielle Lage der Gemeinde wurde angesprochen.
Der Gemeinderat war sich einig, dass Förderprogramme möglichst genutzt werden müssen, um die finanzielle Belastung der Gemeinde zu reduzieren.
Der Gemeinderat billigte die Projektskizze und ermächtigte die Verwaltung einstimmig zur weiteren Antragstellung.

3. Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrags mit dem TSV Loffenau 1911 e.V.

Bürgermeister Burger erläuterte, dass für die neue Freiluftsporthalle des TSV ein eigenes Grundstück gebildet wurde und der bestehende Erbbaurechtsvertrag entsprechend erweitert werden soll. Aus dem Gemeinderat gab es keine Rückfragen.
Der Gemeinderat ermächtigte Bürgermeister Burger einstimmig, den Vertrag abzuschließen.

4. Neufassung der Satzung des Abwasserverbandes Mittleres Murgtal

Die Verwaltung stellte dar, dass die Satzung des Abwasserverbandes aus rechtlichen Gründen neu gefasst werden muss.
Von Gemeinderat Reik wurde insbesondere das Beteiligungsverhältnis der Mitgliedskommunen angesprochen, das im Jahr 1981 ermittelt und in der Neufassung der Satzung nicht verändert wurde. Es wurde hinterfragt, ob dieses noch zeitgemäß ist. Bürgermeister Burger erläuterte, dass bei der ursprünglichen Festlegung mehrere Faktoren wie z. B. die Investitionen ins Kanalnetz und die Einwohnerzahlen berücksichtigt wurden und bei einer Neuberechnung keine wesentlichen Veränderungen erwartet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei drei Enthaltungen, den Bürgermeister zu ermächtigen, der neuen Satzung im Abwasserverband zuzustimmen.

5. Auflösung der Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit

Bürgermeister Burger berichtete über die Entwicklung der Gesellschaft für kommunale Zusammenarbeit Murgtal. In den vergangenen Jahren habe es immer weniger konkrete Projekte gegeben. Im Gemeinderat wurde die Auflösung als Schritt zur Entbürokratisierung begrüßt. Gleichzeitig wurde nach dem verbleibenden Vermögen der Gesellschaft gefragt. Bürgermeister Burger erklärte, dass für die Gemeinde Loffenau voraussichtlich nur ein geringer Betrag zu erwarten sei.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auflösung der Gesellschaft sowie die Bestellung einer Liquidatorin.

6. Beitritt der Gemeinde Loffenau zum Bündnis „Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt“

Die Verwaltung stellte Ziele und Inhalte des Bündnisses vor. In der Beratung wurde thematisiert, dass mit dem Beitritt keine größeren finanziellen oder personellen Verpflichtungen verbunden sind, jedoch ein gewisser organisatorischer Aufwand entstehen kann.
Der Gemeinderat sah den Beitritt als wichtiges Zeichen und beschloss diesen einstimmig.

7. Bekanntgaben

Bürgermeister Burger informierte über den Start der Planungsarbeiten für den Neubau der Wasserversorgung. Das Projekt wird die Verwaltung in den kommenden Monaten stark beschäftigen.

8. Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen aus der Bürgerschaft gestellt.

9. Sonstiges

Gemeinderat Reik regte an, die Bevölkerung wieder stärker über den Stand des Windkraftprojekts zu informieren. Bürgermeister Burger erläuterte den aktuellen Verfahrensstand und sagte eine zeitnahe Information zu. Außerdem erkundigte sich Gemeinderätin Westermeyer nach der defekten Straßenlaterne in der Schulgasse. Die Gemeinde wartet auf einen Termin der NetzeBW, eine Umsetzung ist für Februar vorgesehen.

TOP 9A
Annahme von Spenden

Der Gemeinderat befasste sich mit angebotenen Spenden: Die Firma Zeltmann Import-Export GmbH spendet 500 Euro an die Jugendfeuerwehr. 

Herr Peter Hecker spendete jeweils 50 Euro für die drei Kindergärten sowie für die Grundschule. Frau Isolde Zeltmann spendete 350 Euro für die Seniorenarbeit. 

Im Gemeinderat gab es keine Wortmeldungen oder Rückfragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme sämtlicher Spenden und dankte den Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung.

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