Aus dem Gemeinderat vom 15.10.2024
TOP 1 Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegen zum Zeitpunkt der Sitzung zwei Bauanträge zur Beratung und Beschlussfassung vor. Zum einen handelt es sich um die Erstellung einer WC-Anlage im Rheinblick (Flst. Nr. 1066/1) und zum anderen um den Neubau einer Rundbogenhalle zur Lagerung von Heu und für den Unterstand von Weidetieren im Gewann Tannenloh (Flst. Nr. 2823, 2824, 2825).
Bauantrag I: WC-Anlage im Rheinblick
Es handelt sich um das Grundstück des Obst- und Gartenbauvereins. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Reut I“. Die Errichtung einer WC-Anlage als Nebenanlage ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans ausnahmsweise zulässig. Diese Ausnahme wurde bereits bei der Errichtung des bestehenden Lager- und Lehrgebäudes erteilt. Die Gemeindeverwaltung schlägt dem Gemeinderat daher vor, auch in diesem Fall das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Gemeinderätin Borscheid erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Der Bürgermeister erläutert den Bauantrag mit Lageplan und Ansichten und informiert, dass der Obst- und Gartenbauverein für das Projekt eine Förderung im Rahmen der Kleinprojektförderung durch Leader erhält. Die Förderung wird für das Material gewährt, der Bau der WC-Anlage in Holzständerbauweise wird in Eigenleistung erbracht.
Gemeinderätin Alexy fragt nach, wie der Anschluss an die Kanalisation erfolgen soll bzw. wer dies bezahlt. Bürgermeister Burger antwortet, dass der Anschluss an den Abwasserkanal in der Straße Zur alten Eiche bzw. Krisenstraße erfolgen kann und auch in Eigenleistung geplant ist. Möglicherweise kann die Verlegung des Abwasserrohres bis zum Anschluss an den Kanal neben der Straße in den Wiesengrundstücken erfolgen. Hier müssen noch Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.
Gemeinderat Seeger fragt nach, ob der Verein für den Anschluss an den Kanal eine Förderung zum Beispiel bei der Gemeinde beantragt hat, schließlich profitiere von dem WC Gebäude der ganze Ort. Der Bürgermeister antwortet, dass er sich vorstellen könne, dass die Gemeinde beim Anschluss an den Abwasserkanal finanziell unterstützt.
Sodann beschließt der Gemeinderat einstimmig, dem Bauantrag das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Bauantrag II: Rundbogenhalle im Gewann Tannenloh
Herr Bohn erläutert den Bauantrag. Für das Vorhaben wurde bereits vor drei Jahren ein Bauvorbescheid beantragt. Da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben und die Gemeinde Loffenau den Antragsteller unterstützen möchte, da dieser Nebenerwerbslandwirt ist und Landschaftspflege betreibt, schlägt die Verwaltung vor, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Gemeinderat Reik fragt nach, ob das Flurstück der Gemeinde gehört und wie es mit dem Rückbau aussieht, wenn die Tierhaltung aufgegeben wird. Herr Bohn antwortet, dass es sich um private Grundstücke handelt und in der Baugenehmigung normalerweise eine Rückbauverpflichtung enthalten ist, sofern die Privilegierung für den Bau im Außenbereich entfällt.
Gemeinderätin Borscheid befürwortet den Bauantrag, da der Antragsteller wichtige Landschaftspflege für die Gemeinde erbringt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beschließt der Gemeinderat einstimmig, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
TOP 2 Schulsozialarbeit an der Grundschule: Bericht nach einem Schuljahr
Zum Schuljahr 2023/2024 wurde an der Grundschule Loffenau Schulsozialarbeit eingerichtet. Träger der Schulsozialarbeit ist das Mädchenheim Gernsbach e. V. Die Gemeinde Loffenau hat sich mit der Stadt Gernsbach zusammengeschlossen und eine 0,5-Stelle für die beiden Grundschulen Loffenau und Scheuern eingerichtet. Grund hierfür war, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit seitens des Landes und des Landkreises erst ab einer halben Stelle möglich ist. Somit entfallen auf die Grundschule Loffenau 0,25 VZÄ.
Der Bürgermeister hat Schulsozialarbeiterin Frau Fritzinger in die Gemeinderatssitzung eingeladen, damit sie anhand einer Präsentation über ihre Arbeit an der Grundschule Loffenau berichtet.
Sie berichtet von Eltern- und Lehrerberatungen, die sie im vergangenen Schuljahr durchgeführt hat, von der Etablierung des Konfliktmanagements in der Grundschule, von einzelnen Klassenprojekten und weiteren Tätigkeiten (u. a. Kooperation mit dem Team der Schulsozialarbeiter/-innen des Ev. Mädchenheims in Gernsbach, Besuch der Elternabende, regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung, Kooperation mit dem Jugendamt, Landratsamt etc., und die intensive Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler). Frau Fritzinger beurteilt die Grundschule Loffenau als einen sehr angenehmen Arbeitsort mit nur wenigen problematischen Fällen.
Gemeinderat Reik drückt seine Wertschätzung für die Arbeit von Frau Fritzinger aus. Auch Bürgermeister Burger macht seine Wertschätzung Frau Fritzinger gegenüber deutlich. Anschließend nimmt der Gemeinderat den Bericht von Frau Fritzinger zustimmend zur Kenntnis.
TOP 3 Waldhaushalt: Verlauf 2024 und Plan 2025
Forstrevierleiter Raphael Knapp stellt die Zahlen für den Waldhaushalt 2025 vor und geht dabei auch kurz auf den Verlauf 2024 ein.
Er berichtet, dass derzeit das Forsteinrichtungswerk für die Jahre 2025 bis 2034 erarbeitet wird. Die Forsteinrichtung stellt die zehnjährige Planungsgrundlage für die Bewirtschaftung im Gemeindewald dar. Seit August finden hierzu Waldbegehungen durch den Forsteinrichter Herrn Koch statt, die noch bis Ende November andauern werden.
Das Jahr 2024 wird wirtschaftlich mit einem Ergebnis von voraussichtlich rd. 320.000 Euro und damit rd. 170.000 Euro besser als geplant abschließen. Dies kommt durch mehrere Faktoren zustande: Zum einen war das Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren reich an Niederschlägen, was dazu führte, dass deutlich weniger Käferholz anfiel. Der Wald konnte sich in diesem Jahr von den Trockenjahren etwas erholen. Durch den großen Verkehrssicherheitshieb entlang der L564 im Zuge der Sanierung der Landesstraße wurde mehr Holz eingeschlagen als in "normalen" Jahren. Dies ist eine Maßnahme, die nur alle paar Jahrzehnte durchgeführt werden muss und sich hier die Vollsperrung der L564 angeboten hat. Der Einschlag betrug rd. 10.775 Festmeter, der Plan wies 9.515 Festmeter aus. Im 10-Jahres-Zeitraum hat die Gemeinde aber nicht mehr Holz geerntet, als im Forsteinrichtungswerk vorgesehen ist. Auf Nachhaltigkeit wird größten Wert gelegt.
Aus dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement erhält die Gemeinde jährlich eine Förderung von rd. 110.000 Euro. Für das Jahr 2025 wird mit einem Ergebnis in Höhe von 180.000 Euro und einem Einschlag von 9.360 Festmeter geplant.
Gemeinderätin Borscheid teilt mit, dass ihre Fraktion den Gemeindewald in guten Händen weiß.
Gemeinderat Reik ermutigt Herrn Knapp, weiterhin den Wald durch das Anpflanzen klimaresistenter Baumarten fit für den Klimawandel zu machen.
Anschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig die Kenntnisnahme des Verlaufs des Waldhaushaltes 2024 und den Waldhaushaltsplan 2025.
TOP 4 Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 10. September 2024 bekannt und berichtet, dass der Gemeinderat den Bürgermeister einstimmig ermächtigt, der Spielwiese mehr Personal in Höhe von 0,25 VZÄ zusagen zu können. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Firma Getränke-Möhrmann ihr als öffentliches Fest geplantes Jubiläum im kommenden Jahr im Kurpark durchführen darf. Musikalische Darbietungen dürfen bis längstens 23 Uhr erfolgen, Ausschankschluss ist spätestens um 24 Uhr. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, einer Loffenauer Firma die Ablöse von 4 Stellplätzen zu ermöglichen. Im Ablösevertrag soll auch eine Kaufoption verankert werden.
Abschließend gibt der Bürgermeister bekannt, dass in diesem Jahr eine Kamerabefahrung der Loffenauer Straßen stattgefunden hat und der Verwaltung die Ergebnisse der Straßenzustandsbewertung am Tag der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurden.
TOP 5 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 6 Sonstiges
Der Bürgermeister teilt mit, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. November 2024, stattfinden wird.
Aus dem Gemeinderat vom 10.09.2024
TOP 1: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Dem Gemeinderat liegen drei Bauanträge zur Beratung vor. Dabei handelt es sich zum einen um zwei Umnutzungen zu Ferienwohnungen in der Murgstraße sowie in der Schulgasse. Beiden Bauanträgen erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen, mit dem Hinweis, dass vom Baurechtsamt besonderes darauf geachtet werden solle, dass eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen vorhanden ist.
Zum anderen liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Ringstraße vor. Dem Bauantrag ist ein Befreiungsantrag beigefügt, da die Garage, abweichend zu den Vorgaben des Bebauungsplans Kändeläcker II, mit einem Flachdach statt Satteldach ausgeführt werden soll. Da diesbezüglich jedoch genehmigte Vergleichsfälle vorhanden sind, wurde dem Bauantrag sowie dem Antrag auf Befreiung das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
TOP 2: Haushaltszwischenbericht 2024
Frau Wagner erläutert die Zahlen des Haushaltszwischenberichts 2024. Das geplante Defizit im Ergebnishaushalt von rund 617.000 € verbessert sich voraussichtlich auf rund 493.000 €, was vor allem auf höhere Erträge aus dem Forst aufgrund der Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der L564 zurückzuführen ist. Das geplante Defizit im Finanzhaushalt von ca. 588.000 verringert sich voraussichtlich auf ca. 303.000 €. Dies hängt vor allem mit noch nicht durchgeführten oder schlussgerechneten Baumaßnahmen sowie dem Überschuss aus der laufenden Verwaltung zusammen.
Die Prognose für die Wasserversorgung verbessert sich bei den Erträgen und Aufwendungen inkl. Abschreibungen und Sonderposten um rund 90.000 €, bei den investiven Einnahmen und Ausgaben um ca. 42.000 €. Hier stehen jedoch noch die Ergebnisse und Empfehlungen der Rohrnetzanalyse und des Wasserstrukturgutachtens / Masterplan aus.
Anschließend erläutert der Bürgermeister das weitere Vorgehen bezüglich der Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften und beantwortet Fragen aus dem Gremium zum Tagesordnungspunkt.
TOP 3: Kassenverzinsung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Loffenau
Die Gemeinde Loffenau und der Eigenbetrieb Wassersversorgung haben eine Einheitskasse, in der alle Einnahmen und Ausgaben zentral verwaltet werden. Dabei wird der gemeinsame Kassenbestand auf einem Konto abgebildet. Hierbei kann es bei negativen Kontobeträgen einer der beiden Parteien zu einer effektiven Kassenkreditgabe kommen. Fehlt eine angemessene Verzinsung dieses Betrages, kann dies steuerliche Konsequenzen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen zur Folge haben. Eine fehlende Verzinsung der Kasse wird in der Regel als fremdunüblich eingestuft.
Eine Verzinsung der Kassenmittel ist erforderlich, um steuerliche Lasten zu verhindern, die bei einer unverzinslichen oder unzureichend verzinsten Einheitskasse auftreten könnten. Durch die Anpassung der Zinssätze an marktübliche Konditionen wird sichergestellt, dass die Gemeinde keine steuerlichen Benachteiligungen erfährt und gleichzeitig ihre finanziellen Mittel effizient verwaltet. Dies verhindert die Entstehung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch die Einheitskasse.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Kassenrechnung der Wasserversorgung Loffenau bei einem Guthaben (Kassenmehreinnahmen) mit einem variablen Zinssatz verzinst wird, der von 2 % über dem Basiszinssatz liegt. Bei einer Verbindlichkeit (Kassenmehrausgaben) wird der Unterschiedsbetrag mit selbigem Zinssatz verzinst.
TOP 4: Änderung der Kurtaxesatzung - Wegfall der Umsatzsteuer
Mit Urteil des EuGH vom 13.07.2023 (Rechtssache C-344/22) wurde die Gemeindeverwaltung über die veränderte umsatzsteuerlichen Behandlung der Kurtaxe durch die Steuerkanzlei Schüllermann informiert.
Gemäß den Darlegungen des Urteils wird vom EuGH, auf Basis einer Kurtaxesatzung nach Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg, bei der Erhebung der Kurtaxe von keinem Leistungsaustausch ausgegangen, in Folge keine Steuerbarkeit angenommen. Begründet wird dies insbesondere durch den vorgebrachten Urteilsfall mögliche Nutzung der Kuranlagen durch Dritte, auch wenn diese keine Kurgäste sind. Darüber hinaus wird auch die Erhebung der Kurtaxe unabhängig vom Besuchsgrund und Nutzung der Anlagen, beispielsweise bei Familienbesuchen und dergleichen, angeführt.
Kurz: Bisher wurde die Kurtaxe laut Satzung inkl. Mehrwertsteuer abgerechnet und die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abgeführt. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Die Kurtaxe ist nicht mehr steuerbar und darf daher nicht mehr mit Mehrwertsteuer erhoben werden.
Aufgrund der veränderten Rechtslage ist zunächst § 3 der Kurtaxesatzung vom 13.11.2007 abzuändern.
Gemeinderätin Schröter fragt nach, wie hoch denn der Betrag der Kurtaxe sei, den die Gemeinde jährlich einnehme. Der Bürgermeister antwortet, dass es sich hier in etwa um einen Betrag in Höhe von 2.000 - 3.000 € im Jahr handelt.
Gemeinderat Reik fragt nach, ob sich der ganze Aufwand der Erhebung der Kurtaxe in Anbetracht dieses geringen Betrages überhaupt lohne. Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeindeverwaltung diese Fragestellung bei der Überarbeitung der Kurtaxe-Kalkulation prüfen werde. Frau Wagner ergänzt, dass von diesem Geld die Teilnahme an KONUS finanziert werde.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Kurtaxesatzung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.
TOP 5: Festplatz am Sportplatz: Abschluss eines Pachtvertrags mit dem TSV Loffenau 1911 e.V.
Seit dem Neubau des Sportplatzes im Jahr 2006 nutzt der Turn- und Sportverein Loffenau 1911 e.V. ein angrenzendes Grundstück als Festplatz. Dieses Grundstück wurde damals im neu geschlossenen Nutzungs- und Pflegevertrag für den Sportplatz erwähnt, jedoch wurde das Grundstück bis heute nicht neu vermessen. Es erstreckt sich über mehrere, gemeindeeigene Flurstücke. Es wurde bislang auch kein Erbbaurechtsvertrag oder Pachtvertrag für dieses Grundstück abgeschlossen.
Aktuell plant der TSV den Bau einer Freiluftsporthalle auf dem Gelände. Um diese Baumaßnahme durchführen zu können, ist es erforderlich, dass ein formaler Erbbaurechtsvertrag über das genutzte Grundstück besteht. Zudem ist dieser Erbbaurechtsvertrag eine notwendige Voraussetzung für die Beantragung der Leader-Förderung, die der TSV in Anspruch nehmen möchte.
Da das Grundstück neu vermessen wurde, aber der endgültige Fortführungsnachweis aufgrund der noch ausstehenden Schlussvermessung der Sanierung der Ortsdurchfahrt derzeit nicht erstellt werden kann, ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Dies wird noch einige Monate dauern.
Um die Zeit bis zum Abschluss eines solchen Vertrags zu überbrücken und dem TSV Planungssicherheit zu geben, soll ein Pachtvertrag abgeschlossen werden. Dieser wird dann durch den Erbbaurechtsvertrag ersetzt.
Gemeinderat Reik fragt an, ob die bevorstehende Umstellung im Umsatzsteuerrecht auf den § 2b Umsatzsteuergesetz Auswirkungen auf den Pachtvertrag habe. Zudem stehe ja noch im Raum, ob die Umstellung auf das neue Recht nochmals um zwei Jahre verschoben werde. Frau Wagner antwortet, dass die Frage, ob die Umstellung auf § 2b Umsatzsteuergesetz nochmals verschoben werde, noch nicht endgültig entschieden sei. Sollte dies nicht verschoben werden und somit ab 2025 gelten, werde die Verwaltung entsprechend handeln.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Pachtvertrag mit dem Turn- und Sportverein Loffenau 1911 e.V. für das betreffende Grundstück abzuschließen.
TOP 6: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt einen Beschluss aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 23.7.2024 bekannt und informiert, dass der Gemeinderat den Bürgermeister beauftragt hat, den Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf gemeindlichen Grundstücken mit der Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH abzuschließen. Weiter gibt er bekannt, dass der Vertrag während der Sommerpause im August unterzeichnet wurde und am 24. September eine Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft in Loffenau für interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Gemeindehalle stattfinden wird.
TOP 7: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 8: Sonstiges
Bürgermeister Burger präsentiert das neue Goldene Buch der Gemeinde Loffenau und erläutert die Geschichte der Anschaffung. Anlass für die Beschaffung war die Einweihung des neuen bwegt-Wanderwegs „Die Grüne Unendlichkeit“ von Bad Wildbad nach Loffenau am 20.08.2024. Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann haben den Wanderweg eingeweiht und sich bei dieser Gelegenheit in die beiden Goldenen Bücher der Stadt Bad Wildbad und der Gemeinde Loffenau eingetragen. Auch die Festgemeinde der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum der Neuapostolischen Kirchengemeinde hat sich am 7. September bereits ins Goldene Buch eingetragen. Nun wird der Gemeinderat auf der ersten Seite den Ersteintrag vornehmen. Bürgermeister Burger unterschreibt im Goldenen Buch und bittet anschließend reihum die anwesenden Gemeinderäte, ebenfalls zu unterzeichnen. Gemeinderat Seeger verweigert die Unterschrift mit der Begründung, dass sich die beiden Grünen-Politiker Winfried Kretschmann und Winfried Hermann bereits ins Goldene Buch eingetragen haben.
Gemeinderat Reik fragt an, wie es um den Glasfaserausbau durch die Deutsche Giganetz in Loffenau stehe. In der Zeitung stand, dass die Vorvermarktung in anderen Kommunen im Landkreis Rastatt nicht wie erwünscht laufe. Bürgermeister Burger antwortet, dass es in der Tat so sei, dass die Vorvermarktungsphase in den Kommunen Durmersheim, Muggensturm und Sinzheim nicht wie gewünscht ablaufe und die erforderliche Quote noch nicht erfüllt sei. Deshalb sei die Vorvermarktungsphase in diesen Kommunen verlängert und alle anderen Kommunen des Clusters zeitlich nach hinten geschoben worden.
Des Weiteren erkundigt sich Gemeinderat Reik nach dem Sachstand der neuen Baugebiete. Die Grundstückseigentümer hätten schon seit längerem nichts mehr gehört. Bürgermeister Burger antwortet, dass nach wie vor noch Rückmeldungen von einigen Grundstückseigentümern ausstehen und die Verwaltung zusammen mit dem Erschließungsträger bestrebt sei, die „weißen“ Flecken zu tilgen, also von allen Eigentümern eine Rückmeldung zu erhalten. Dann kann der Gemeinderat eine Entscheidung fällen, mit welchem Gebiet man weitermachen möchte.
Aus dem Gemeinderat vom 23.07.2024
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es lagen zwei Anträge vor:
I. Der Turn- und Sportverein hat eine Bauvoranfrage zum geplanten Projekt „Bau einer Freiluftsporthalle“ gestellt. Folgende Fragestellungen sollen geklärt werden:
- Ist das Bauvorhaben gemäß Lageplan mit Erschließung planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe oder/und Höhe zulässig?
- Ist die primär beabsichtigte Nutzung als Sportstätte zulässig?
- Ist die sekundär beabsichtigte Nutzung als Veranstaltungsfläche (bzw. Sportfest) zulässig?
- Ist die in der Baubeschreibung angegebene Anzahl an KFZ-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen baurechtlich ausreichend?
Die Fläche befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Danach sind die Fragen 1 – 3 nach aktuellem Stand abzulehnen und das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Allerdings ist von Seiten der Kommune geplant, über die Fläche einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen, über welchen die Fragen 1 – 3 positiv beschieden werden können. Zu der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden, dies ergibt sich im Bebauungsplanverfahren. Nach einigen Wortmeldungen zu den Stellplätzen, den Kosten für ein Bebauungsplanverfahren und dem weiteren Projektverlauf hat der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der aktuellen Lage im Außenbereich werden die Fragen 1 – 3 aktuell verneint und das kommunale Einvernehmen nicht erteilt. Es soll jedoch ein Bebauungsplan aufgestellt werden, nach welchem die Fragestellungen positiv beantwortet werden können. Zur Frage 4 kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Hier sind die weiteren Planungen und das Bebauungsplanverfahren abzuwarten.
II. Bau eines Einfamilienhauses
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplans Spitzäcker II. Es gibt Abweichungen vom Bebauungsplan, für die Befreiungen erforderlich sind: eine Überschreitung des Baufensters mit der Terrasse auf der Nordseite, der geplante Pool liegt zu 2/3 im Baufenster und zu 1/3 außerhalb des Baufensters und die dritte Abweichung betrifft die Ansicht der straßenseitigen Gebäudewand, die mehr als die halbe Gebäudelänge um max. 2,5 Meter unterhalb der Bezugshöhe liegt. Hier gibt es Vergleichsfälle im Geltungsbereich des gleichen B-Plans.
Der Gemeinderat hat einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
2. Bebauungsplan "Rheinblick III"
- Billigung des Vorentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat hat am 31.01.2023 den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Rheinblick III gefasst. Es handelt sich dabei um eine abschließende Arrondierung der Wohnbebauung am Ortsrand mit 5 Bauplätzen, wobei auch Doppelhäuser dort zulässig sein sollen. Frau Hansert vom Büro „Planschmiede Hansert“ stellt den Vorentwurf im Gemeinderat vor. Von Gemeinderat Reik und Gemeinderat Ebner kamen Nachfragen zur erforderlichen Waldumwandlung. Aufgrund der Nähe zum Waldrand muss an dieser Stelle der Wald um einige Meter nach Süden weggenommen werden. Weiter kam eine Nachfrage zu den Erschließungskosten (GR Reik), die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich kalkuliert werden können. Der Bürgermeister erklärte, es sei Beschlusslage im Rat, dass der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht wird. Die Erschließungskosten werden bis dahin neu kalkuliert. Genau wisse man es aber erst nach erfolgter Ausschreibung. Gemeinderätin Westermeyer erklärte, dass sie nach wie vor aus verschiedenen Gründen (u. a. schwere Bebaubarkeit) nicht für diesen Bebauungsplan ist und sich daher gegen den Beschlussvorschlag aussprechen wird.
Der Gemeinderat billigte mehrheitlich mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Vorentwurf und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.
3. Bebauungsplan "Wohnen am Lützelbach"
- Billigung des Vorentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Herr Beiser vom Büro „Planschmiede Hansert“ stellt im Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans vor. Den Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat am 17.10.2023 gefasst.
Eine private Investorengemeinschaft beabsichtigt die Errichtung von bis zu vier Wohnhäusern im rückwärtigen Bereich der Bestandsgebäude Obere Dorfstraße 67, 77 und 79 mit insgesamt bis zu 26 Wohneinheiten. Die vier maximal dreigeschossigen Gebäude werden über einen Erschließungsstich, der zwischen den Gebäuden Obere Dorfstraße 67 und 77 nach Norden führt, erschlossen. Das Gebiet befindet sich planerisch im Außenbereich, entsprechend ist Planungsrecht zu schaffen. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §2 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB. Aus dem Gemeinderat kam die Nachfrage, warum Beherbergungsbetriebe zulässig sein sollen. Dies wurde deshalb in den B-Plan aufgenommen, da im vorderen Bereich an der Oberen Dorfstr. bereits min. eine Wohnung als Ferienwohnung (= Beherbergungsbetrieb) genutzt wird und der B-Plan auch die bereits genehmigte, vorhandene Nutzung widerspiegelt. Der Bürgermeister sagte zu, dieses Thema nochmals im weiteren Verfahren aufzugreifen. Es ist beispielsweise möglich, für die neu zu errichtenden Gebäude dies auszuschließen. Weitere Nachfragen aus dem Rat betrafen u. a. die Stellplätze bzw. Carports und der Hinweis auf die Nähe zum Bach und ein dadurch evtl. vorhandenes Risiko bei Hochwasser. Die Fachämter innerhalb des Landratsamtes werden im weiteren Verfahren gehört und deren Stellungnahmen zu den verschiedenen Themen im Verfahren berücksichtigt.
Der Gemeinderat billigte einstimmig den Vorentwurf und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.
4. Annahme von Spenden
Der Gemeinde wurden insgesamt im ersten Halbjahr 2024 Spenden im Gesamtwert von 2.300 Euro, allesamt zugunsten der Feuerwehr, angeboten. Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Annahme der Spenden. Die Gemeinde Loffenau bedankt sich herzlich bei allen Spendern!
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger beantwortete die Anfrage von Gemeinderat Seeger aus der Sitzung vom 16.07. nach der Anzahl der freien Urnengräber auf dem Friedhof: Es stehen neun freie Nischen in den Kolumbarien sowie vier Urnenerdgräber zur Verfügung. Bei letzteren herrscht ein Handlungsbedarf und es müssen zeitnah weitere 5 bis 7 Gräber angelegt werden. Daneben stehen seit diesem Jahr noch die pflegefreien Bestattungsarten Urnenrasengrab und halbanonyme Urnenbestattung in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
6. Bürgerfragestunde
Aus den Zuschauerreihen melden sich Anwohner vom Bauprojekt „Wohnen an der Lützelbach“. Eine Frage lautet, warum bei den neuen Häusern Flachdächer zugelassen werden sollen. Satteldächer würden sich doch besser in die Umgebungsbebauung einfügen. Bürgermeister Burger antwortet, dass sich der Gemeinderat bereits beim Aufstellungsbeschluss damit beschäftigte. Zum einen sind die neuen Gebäude in „zweiter Reihe“ und von der Oberen Dorfstr. her weniger sichtbar und zum anderen steht weniger Wohnraum zur Verfügung, wenn die Gebäude mit Satteldach errichtet werden. Weitere Nachfragen bzw. Anmerkungen betreffen die Zahl der Stellplätze und die Bebaubarkeit mit Doppelhäusern. Bürgermeister Burger dankte für die Wortmeldungen und verwies auf die Möglichkeit, im laufenden Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen einzureichen, die dann im Gemeinderat sorgsam abgewogen werden.
7. Sonstiges
Gemeinderat Reik fragt an, warum die gesperrten Brücken im Laufbachtal nicht mit einer Gewichtsbeschränkung wieder geöffnet werden können. Bürgermeister Burger antwortete, dass die Verwaltung viele Möglichkeiten geprüft habe, wie die Brücken wieder geöffnet werden können. Die Kosten für solche provisorischen Maßnahmen sind jedoch so hoch, dass sie nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen. Das Amt für Flurneuordnung im Landratsamt prüft derzeit, ob für die Brücken ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erreicht werden kann, so dass die Brücken schon vor der Bewilligung aller Maßnahmen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens saniert werden können. Bürgermeister Burger äußert sein Verständnis dafür, dass die Sperrung der Brücken ärgerlich ist. Schlussendlich ist es auch ein Haftungsthema.
Aus dem Gemeinderat vom 16.07.2024
TOP 1 Verabschiedung der bisherigen Gemeinderäte und Ehrungen
Bürgermeister Markus Burger verabschiedet drei Mitglieder des Gemeinderates: David Grässle, Markus Schweikhardt und Peter Loch.
Markus Schweikhardt war 5 Jahre und 9 Monate Mitglied im Gemeinderat. Er kam als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Gerd Zeltmann ins Gremium und hat bei der Wahl 2019 dann den Wiedereinzug in den Rat geschafft.
David Grässle war seit Juli 2019 und damit genau 5 Jahre Mitglied des Gemeinderates und hat Geschichte geschrieben: als jüngster Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterstellvertreter wird er fortan in den Büchern stehen.
Sowohl Herr Schweikhardt als auch Herr Grässle sind bei der Wahl am 9. Juni nicht mehr angetreten.
Peter Loch kam im November 2022 als Nachrücker für den plötzlich verstorbenen Gemeinderat Achim Schweikart in den Gemeinderat. Bei der Wahl am 9. Juni kam er auf seiner Liste mit 448 Stimmen auf Platz 5 und hat es damit leider nicht mehr in den Gemeinderat geschafft.
Alle drei ausscheidenden Räte haben sich in den Jahren ihrer Zugehörigkeit zum Gemeinderat sehr aktiv eingebracht und sich stets für die Belange der Bürgerinnen und Bürger von Loffenau eingesetzt.
Bürgermeister Burger spricht den drei ausscheidenden Gemeinderäten für ihr Engagement in den vergangenen Jahren seinen aufrichtigen Dank aus und wünscht Herrn Grässle, Herrn Loch und Herrn Schweikhardt für die Zukunft alles Gute.
Anschließend ehrt der Bürgermeister drei langjährige Mitglieder des Gemeinderates: Sylvia Westermeyer, Roland Seeger und Andrea Schröter.
Sylvia Westermeyer ist bereits seit 20 Jahren (mit einer Unterbrechung) Mitglied des Gemeinderates. Ihr Engagement und ihre Erfahrung haben in dieser langen Zeit maßgeblich zur positiven Entwicklung von Loffenau beigetragen. Als Anerkennung für ihre Verdienste erhält Frau Westermeyer die Ehrennadel und Stele des Gemeindetags.
Roland Seeger hat sich über 15 Jahre hinweg mit großem Einsatz und Herzblut in den Gemeinderat eingebracht. Herr Seeger erhält die Ehrennadel der Gemeinde Loffenau in Silber als Zeichen der Wertschätzung.
Andrea Schröter hat sich in den letzten 10 Jahren ebenfalls tatkräftig und engagiert für die Gemeinde Loffenau eingesetzt. Frau Schröter wird mit der Ehrennadel der Gemeinde Loffenau in Bronze sowie der Ehrennadel und Stele des Gemeindetags ausgezeichnet.
Bürgermeister Burger dankt allen drei Gemeinderäten für ihr langjähriges Engagement im Gemeinderat. Er ist stolz, solch engagierte und langjährige Mitglieder im Gemeinderat zu wissen.
TOP 2 Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte
Bürgermeister Burger verpflichtet die neu gewählten Gemeinderäte durch Vorlesen der Verpflichtungsformel, die von den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nachgesprochen wird. Anschließend verpflichtet er jeden Gemeinderat bzw. jede Gemeinderätin per Handschlag auf sein bzw. ihr Ehrenamt als Gemeinderat/Gemeinderätin der Gemeinde Loffenau. Ein besonderer Willkommensgruß gilt den drei neu hinzugekommenen Gemeinderäten Martina Alexy, Melanie Gickel und Dennis Ebner.
TOP 3 Wahl der Bürgermeisterstellvertreter
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Bürgermeister-Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates lt. Gemeindeordnung einzeln, also in separaten Wahlgängen, zu wählen sind. Für die Bürgermeister-Stellvertretung lagen bereits Vorschläge für drei Kandidatinnen und Kandidaten vor. Da es keine weiteren Vorschläge aus dem Gremium gibt und auch keine geheime Wahl gewünscht wird, werden folgende Personen aus der Mitte des Gemeinderates jeweils einzeln und einstimmig zur Bürgermeister-Stellvertretung gewählt:
1. Bürgermeister-Stellvertreterin: Martina Alexy
2. Bürgermeister-Stellvertreterin: Andrea Schröter
3. Bürgermeister-Stellvertreterin: Sylvia Westermeyer
TOP 4 Besetzung der Ausschüsse
Die Gemeindeverwaltung hat die Fraktionen im Vorfeld der Sitzung gebeten, Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse einzureichen. Die Vorschläge sind dem Gemeinderat vor der Sitzung zugegangen. Nachdem es keine Gegenstimmen gibt, einigt sich der Gemeinderat einstimmig auf die Besetzung der Ausschüsse wie vorgeschlagen.
TOP 5 Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass der Brunnen im Kurpark pünktlich zum Dorffest repariert ist. Nachdem die Stadtwerke Gaggenau vor einigen Wochen schon die Reparatur der Leitung durchgeführt haben, wurde nun auch die Beleuchtung erneuert. Auch die beiden Sandsteinskulpturen wurden ehrenamtlich von einem Steinmetzmeister, der in Loffenau wohnhaft ist, professionell restauriert.
Weiter gibt der Bürgermeister bekannt, dass Frau Speranza nun zur Standesbeamtin der Gemeinde Loffenau bestellt wurde, nachdem sie in Bad Salzschlirf den Lehrgang zur Standesbeamtin besucht und dort die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Die Auszubildende Chiara Frey hat ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten Ende Juni erfolgreich abgeschlossen und nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Frau Speranza und Frau Frey sind im Bürgerbüro tätig. Damit ist die Nachfolgeregelung für den Ende Februar ausgeschiedenen Mitarbeiter Theo Braun abgeschlossen.
TOP 6 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 7 Sonstiges
Der Bürgermeister verweist auf die nächste Sitzung am 23.07.2024.
Gemeinderat Seeger erkundigt sich, wie es um die Anzahl der Urnengräber auf dem Friedhof stehe.
Bürgermeister Burger antwortet, dass die Zahlen gerne für die nächste Sitzung aufbereitet werden können, im Moment aber kein akuter Engpass herrsche. Es wird aber daran gedacht, weitere Urnenerdgräber anzulegen. Des Weiteren sind in den Kolumbarien noch freie Nischen vorhanden und auch die beiden neuen Bestattungsarten Urnenrasengräber und halbanonyme Bestattung stehen zur Verfügung.
Gemeinderat Reik fragt an, ob die Sanierungsmaßnahme der Landesstraße L 564 im Zeitplan sei.
Der Bürgermeister antwortet, dass am kommenden Donnerstag eine weitere Baubesprechung des Regierungspräsidiums stattfindet und vermutlich am darauffolgenden Freitag eine neue Pressemitteilung veröffentlicht wird. Die Verwaltung hatte beim Regierungspräsidium selbst angefragt und eine Antwort am Dienstagmorgen (16.07.) erhalten. Es kam zu zeitlichen Verzögerungen, die man aber wohl in den Griff bekomme. Mitte kommender Woche soll die Strecke zwischen der Kreisgrenze und dem Käppele wieder freigegeben werden.
Aus dem Gemeinderat vom 11.06.2024
TOP 01: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Wohnräumen zu Büroräumen im Rheinblick vor. Da das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 02: Beschlussfassung über Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung der neu gewählten Gemeinderäte
Am 09.06.2024 wurde ein neuer Gemeinderat gewählt. Vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats hat der aktuelle Gemeinderat festzustellen, ob bei den neuen Gemeinderäten ein Hinderungsgrund gemäß der Gemeindeordnung vorliegt, z. B. wenn ein zukünftiger Gemeinderat als Verwaltungsmitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung Loffenau angestellt ist. Die Verwaltung hat dies im Vorfeld der Wahl für alle Bewerberinnen und Bewerber geprüft und konnte keine Hinderungsgründe feststellen. Der Gemeinderat stellt daher einstimmig fest, dass bei den am 09.06.2024 gewählten Personen keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 Gemeindeordnung vorliegen.
TOP 03: Eigenkontrollverordnung – Vergabe Kanalreinigung und TV-Kanalinspektion
Bereits im Jahr 2022 hat der Gemeinderat die abschnittsweise TV-Inspektion der Abwasserkanäle gemäß der Eigenkontrollverordnung beschlossen. Der erste Abschnitt (Abschnitt IV) wurde 2023 befahren, die Auswertung sollte in den nächsten Wochen vorliegen.
Die Arbeiten für den nächsten Abschnitt (Abschnitt III) wurden von der Verwaltung ausgeschrieben, wobei vier Angebote eingingen, die gewertet werden konnten. Das wirtschaftlichste Angebot hat hierbei die Firma Ovali Engineering GmbH aus Stuttgart abgegeben mit einem Brutto-Gesamtpreis von 39.616,77 Euro. Damit liegt das Angebot über 9 % unterhalb der Kostenberechnung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für das ausgeschriebene Teilgebiet an die Firma Ovali Engineering GmbH aus Stuttgart zum Brutto-Gesamtpreis in Höhe von 39.616,77 Euro zu vergeben.
TOP 04: Flurneuordnung Gernsbach-Loffenau – Aufstellung des Wege- und Gewässerplans
Bereits seit einigen Jahren läuft das Flurneuordnungsverfahren Gernsbach-Loffenau. Inzwischen hat das Amt für Flurneuordnung den Wege- und Gewässerplan entworfen. Darin wird u. a. aufgezeigt, welche Wege wie saniert oder neu gebaut werden sollen. Ebenso liegt zu diesen Maßnahmen eine Kostenzusammenstellung vor. Der Wege- und Gewässerplan sowie die Kostenzusammenstellung wurden in der Sitzung vom Amtsleiter und leitendenden Fachbeamten für Flurneuordnung beim Landratsamt Rastatt, Herrn Würtz, vorgestellt. Die aktuell geplanten Maßnahmen auf Gemarkung Loffenau führen zu Gesamtkosten in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro. Da hiervon mindestens 78 % gefördert werden, beträgt der Eigenanteil der Gemeinde nach den aktuellen Planungen rund 400.000 Euro. Da durch den ökologischen Mehrwert ein Anstieg des Fördersatzes auf bis zu 85 % möglich erscheint, könnte der Eigenanteil sogar noch auf rund 273.000 Euro sinken.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, dem vorliegenden Entwurf des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans zuzustimmen, der vorgesehenen Linienführung und Ausbaustandard der öffentlichen Feld- und Waldwege im Entwurf des Wege- und Gewässerplans sein Einvernehmen zu erteilen, der Übernahme der Verpflichtung zur Pflege der ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen sowie der Übernahme der Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und der Verwaltung deren Angelegenheiten durch die Gemeinde mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung zuzustimmen.
TOP 05: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt den einstimmig gefassten Beschluss des Gemeinderates aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt, an die Loffenauer Bürger Iris und Reinhard Lach die Verdienstmedaille in Gold der Gemeinde Loffenau zu verleihen. Die Verleihung erfolgte zwischenzeitlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Vereins s’Lädle e. V.
Weiter gibt er bekannt, dass das neue Feuerwehrfahrzeug LF 10 inzwischen in Loffenau angekommen und zugelassen ist. Nach Übungen wird das Fahrzeug in Kürze offiziell in den Dienst gestellt. Gleichzeitig macht sich die Feuerwehr aktuell darüber Gedanken, was mit dem Unimog passieren soll.
TOP 06: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 07: Sonstiges
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass am 16.07.2024 die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats und eine Woche später am 23.07.2024 die erste reguläre Arbeitssitzung des Gemeinderats stattfindet.
Aus dem Gemeinderat vom 14.05.2024
TOP 01: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Bürgermeister Burger informiert, dass der Verwaltung ein Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Balkons im Ginsterweg vorliegt, der dem Gremium anhand von Lage- und Ansichtsplänen vorgestellt wird. Da die Balkonerweiterung im Baufenster liegt und auch das Baurechtsamt keine Einwände hat, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 02: Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 für die Einrichtungen des Diakonieverbands Nördlicher Schwarzwald
Mit Schreiben vom 11.03.2024 haben der Städtetag, der Gemeindetag und die 4-Kirchen-Konferenz wieder eine Empfehlung für die Anhebung der Elternbeiträge unterbreitet. Dieses Mal für die beiden nächsten Kindergartenjahre 24/25 und 25/26. Für das Jahr 24/25 sieht die Empfehlung eine Steigerung von 7,5 % vor, für das Jahr 25/26 eine nochmalige Steigerung von 7,3 %. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt. Da der Kindergartenausschuss die Thematik am 23.04.2024 vorberaten und dem Gemeinderat die Anpassung der Elternbeiträge empfohlen hat, beschließt der Gemeinderat die Elternbeiträge für die Einrichtungen der Diakonie einstimmig wie vorgeschlagen.
TOP 03: Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages in der Gemeinde Loffenau ab dem 25.11.2024
Der bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet („Gaskonzessionsvertrag“) zwischen der Gemeinde Loffenau und der badenovaNETZE GmbH läuft am 24.11.2024 aus. Der Gaskonzessionsvertrag ist somit neu zu vergeben. Er soll über eine Laufzeit von maximal 20 Jahren verfügen. Inhalt des Konzessionsvertrages ist das Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege im Gemeindegebiet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zum Zwecke der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Gas.
Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wegenutzungsrecht in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben. Bei der Vergabe der Gaskonzession sind die Vorgaben des §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes („EnWG“) zu beachten. Außerdem sind die Vorgaben nach §§ 18 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) zu berücksichtigen. Zur Einleitung des Konzessionsverfahrens und mit Veröffentlichung vom 21.10.2022 hat die Gemeinde Loffenau das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bei der Gemeinde ging nach Interessenbekundungen der badenovaNETZE GmbH, den Stadtwerken Gaggenau und der Netze BW GmbH nach Aufforderung durch den Verfahrensbrief vom 13.12.2023 ein verbindliches Angebot der badenovaNETZE GmbH ein. Das verbindliche Angebot der badenovaNETZE GmbH wurde von der ES EversheimStuible Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung ist, dass das Angebot der badenovaNETZE GmbH die im Verfahrensbrief aufgeführten Anforderungen der Gemeinde erfüllt und einen an den Zielen des EnWG ausgerichteten Gasnetzbetrieb gewährleistet. Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung daher einstimmig, den Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Loffenau mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 25.11.2024 mit der badenovaNETZE GmbH abzuschließen.
TOP 04: Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages in der Gemeinde Loffenau ab dem 01.03.2026
Der bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet („Stromkonzessionsvertrag“) zwischen der Gemeinde Loffenau und der Netze BW GmbH läuft am 28.02.2026 aus. Der Stromkonzessionsvertrag ist somit neu zu vergeben. Er soll über eine Laufzeit von maximal 20 Jahren verfügen. Inhalt des Konzessionsvertrages ist das Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege im Gemeindegebiet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zum Zwecke der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Strom. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wegenutzungsrecht in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben. Bei der Vergabe der Stromkonzession sind die Vorgaben des §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes („EnWG“) zu beachten. Außerdem sind die Vorgaben nach §§ 18 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) zu berücksichtigen. Zur Einleitung des Konzessionsverfahrens und mit Veröffentlichung vom 25.05.2023 hat die Gemeinde Loffenau das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bei der Gemeinde ging nach Interessenbekundungen der Netze BW GmbH nach Aufforderung durch den Verfahrensbrief vom 13.12.2023 ein verbindliches Angebot der Netze BW GmbH ein. Das verbindliche Angebot der Netze BW GmbH hat die ES EversheimStuible Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgewertet.
Das Ergebnis dieser Auswertung ist, dass das Angebot der Netze BW GmbH die im Verfahrensbrief aufgeführten Anforderungen der Gemeinde erfüllt und einen an den Zielen des EnWG ausgerichteten Stromnetzbetrieb gewährleistet. Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung daher einstimmig, den Stromkonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Loffenau mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 01.03.2026 mit der Netze BW GmbH abzuschließen.
TOP 05: Grundlagenbeschlüsse über die Behandlung der Jahresergebnisse für die Betriebe gewerblicher Art (BgA)
Die Gemeinde Loffenau hat derzeit drei Bereiche, die jeweils dem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen sind. Es handelt sich um
- BgA „Kelter“
- BgA „Photovoltaik“
- BgA „Kurbetrieb“
In jedem einzelnen Betrieb gewerblicher Art (BgA) erfolgt die Rechnungslegung und die steuerliche Meldung an das Finanzamt gesondert. Das steuerliche Ergebnis des jeweiligen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs. 1 Nr. 10 b EStG) ist dem entsprechenden steuerlichen Einlagekonto (Rücklagen) zuzuführen. Mit den hier zu fassenden Grundlagenbeschlüssen werden neben der Gewinnverwendung, der Verlust und die Entnahmen aus dem BgA geregelt. Damit den Regularien des Schreibens vom Finanzministerium rechtzeitig nachgekommen wird, ist innerhalb einer Frist von 8 Monaten ab dem Ende des Jahresabschlussstichtages am 31.12.2023 dieser Grundlagenbeschluss zu fassen. Frau Wagner erläutert, weshalb diese Beschlüsse notwendig sind. Der Steuerberater der Gemeinde empfiehlt dringend, die Beschlüsse zu fassen und die Gewinne der Betriebe gewerblicher Art künftig steuerlich einer Rücklage zuzuführen. In der Praxis fallen beim Kurbetrieb und der Kelter in der Regel Verluste an. Lediglich beim BGA Photovoltaik werden Gewinne erzielt. Der Gemeinderat fasst jeweils einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Beschlüsse für die drei o.g. BgA's.
TOP 06: Bekanntgaben
Bürgermeister Markus Burger gibt Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 23.04.2024 bekannt und teilt mit, dass zwei sanierungsrechtliche Genehmigungen erteilt wurden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu jedoch keine weiteren Angaben gemacht werden.
Der Bürgermeister gibt weiter bekannt, dass die Endabnahme des neuen Feuerwehrfahrzeuges LF10 Anfang KW 22 stattfindet. Danach erfolgt – voraussichtlich Anfang Juni – die Auslieferung.
Weiter berichtet der Bürgermeister, dass der Kurparkbrunnen repariert ist. Die Leckage in der Leitung lag so weit außerhalb des Brunnens, dass der Farbasphalt aufgebrochen werden musste. Die defekte Stelle wurde lokalisiert und repariert und der Brunnen wieder in Betrieb genommen. Die Baugrube wird nun wieder verschlossen und anstelle des Farbasphalts wird die Fläche gepflastert. So kann in Zukunft bei weiteren Reparaturen ohne Probleme an die Leitung herangekommen werden.
TOP 07: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 08: Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 11.06.2024 statt.
Aus dem Gemeinderat vom 23.04.2024
TOP 1: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
TOP 2: Beschlussfassung Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024
Der Haushalt wurde am 19.03.2024 in den Gemeinderat eingebracht und am 09.04.2024 beraten. Im Anschluss an die Haushaltsreden der Fraktionen beschließt der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan 2024. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2024. Die Haushaltsreden der Fraktionen lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten.
TOP 3: Stellungnahme der Gemeinde Loffenau zur Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein
Mit Schreiben vom 07.02.2024 wurde die Gemeinde Loffenau über die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein informiert. Die Gemeinde Loffenau hat bis zum 22.05.2024 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Das im Entwurf ausgewiesene Gebiet WE_40 im Bereich Rißwasen war dem Gemeinderat bereits im Vorfeld bekannt. Bereits in seiner Sitzung am 21.11.2023 hat der Gemeinderat Loffenau einstimmig beschlossen, die Fläche, die in der Suchraumkulisse des RVMO ausgewiesen ist, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Pacht anzubieten. Weiter hat der Gemeinderat in jener Sitzung den einstimmigen Beschluss gefasst, offen für interkommunale Windkraftprojekte an den Gemarkungsgrenzen zu den Nachbarkommunen zu sein.
Im Zuge der Anhörung schlägt die Stadt Gaggenau eine weitere Vorrangfläche vor, die sich in den Nordwesten der Gemarkung Loffenau erstreckt. Windenergieanlagen, die dort auf Fläche der Stadt Gaggenau errichtet werden, werden auch in Loffenau sichtbar sein. Die Gemeindeverwaltung spricht sich daher aus, diese Synergieeffekte zu nutzen und die Ausweisung des Standorts „Süd“ in ihrer Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein zu unterstützen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein zu verfassen, in welcher die Ausweisung der Fläche WE_40 auf Gemarkung Loffenau begrüßt und die zusätzliche Fläche Standort „Süd“ der Stadt Gaggenau unterstützt wird.
TOP 4: Interessenbekundungsverfahren Windkraft: Auswertung der Angebote und weiteres Vorgehen
In der öffentlichen Sitzung vom 21. November 2023 wurden dem Gemeinderat der Gemeinde Loffenau sowie der Öffentlichkeit die Bundes- und landespolitischen Zielvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energie, die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung von Flächen für erneuerbarer Energien detailliert dargelegt.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz hat konkrete Flächenbeitragswerte für die einzelnen Bundesländer vorgegeben. Danach hat Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2027 insgesamt 1,1 % und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 1,8 % seiner Landesfläche für die Windenergienutzung planungsrechtlich zu sichern.
Der Flächenbeitragswert von 1,8 % soll ohne Verteilschlüssel eins zu eins auf die zwölf Regionen des Landes übertragen werden. Für die Region „Mittlerer Oberrhein" entspricht der Flächenbeitragswert von 1,8 % insgesamt 3.854 ha, die als Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen planungsrechtlich zu sichern sind.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat auf Basis der vorgenannten Rahmenbedingungen den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie am 7. Dezember 2022 gefasst. Der Planungsausschuss hat am 24.01.2024 den Planentwurf sowie die Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ (Teilregionalplan Windenergie) beschlossen.
Bei der vom Regionalverband ausgewiesenen Fläche für Windenergie handelt es sich um eine Fläche auf Gemarkung Loffenau mit ca. 75 ha zwischen Rißwasen und Plotzsägmühle. Die Fläche beträgt rd. 4,4 % der Gesamtgemarkungsfläche. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Fläche bei vertiefter Prüfung in ihrem Zuschnitt verändern, verringern oder auch im schlechtesten Falle komplett entfallen kann.
Durch eine aktive Umsetzung im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land kann die Gemeinde Loffenau beim Thema „Windkraft" einen erheblichen Beitrag zur Energiewende direkt vor Ort beitragen. Ergänzend hierzu bietet sich für die Gemeinde Loffenau durch die Verpachtung geeigneter kommunaler Flächen auch monetär die Möglichkeit zu profitieren. Durch die im Raum stehenden Einnahmepotentiale können die in Zukunft anstehenden Pflichtaufgaben und wichtige Investitionen wie beispielsweise in der Kinderbetreuung und Schulentwicklung besser finanziert oder auch schneller realisiert werden.
Der Gemeinderat hat am 21.11.2023 beschlossen, für die oben genannte, im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie auf Loffenauer Gemarkung enthaltene, gemeindeeigene Fläche ein Interessenbekundungsverfahren für die Verpachtung zur Errichtung von Windenergieanlagen durchzuführen. Das diskriminierungsfreie, transparente und nachvollziehbare Interessenbekundungsverfahren wurde von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz durchgeführt.
Insgesamt wurden 18 Windkraftprojektierer am Verfahren beteiligt. 6 Projektierer haben ihre Teilnahme zurückgenommen. 6 Projektierer haben kein Angebot vorgelegt. 2 Projektierer haben ihr Angebot verspätet vorgelegt und können daher nicht berücksichtigt werden. Es liegen somit 4 wertbare Angebote vor, von denen die Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH aus Hamburg am besten abgeschnitten hat.
In der Sitzung am 23.04.2024 stellt Herr Krämer das Angebot der Firma Vattenfall Europe Windkraft GmbH vor und beantwortet im Nachgang Fragen aus dem Gremium, bevor dieses einstimmig folgende Beschlüsse fasst.
- Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Ergebnis des Interessensbekundungsverfahrens zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, mit dem erstplatzierten Projektierer, der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Hamburg, in Vertragsverhandlungen zu treten.
- Der Gemeinderat beauftragt die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, mit Sitz in Mainz, mit der juristischen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 13.090,00 Euro.
TOP 5: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass das Löschfahrzeug 10 (LF 10) für die Feuerwehr bald geliefert wird. Am 24.04.2024 fand die Rohbauabnahme bei der Firma Lentner statt. Die Endabnahme ist für Ende Mai vorgesehen. Die Lieferung kann dann Anfang Juni erfolgen.
Des Weiteren gibt der Bürgermeister bekannt, dass die Arbeiten für die neue Paketstation der Deutschen Post an der Gemeindehalle begonnen haben und dort zukünftig auch Postdienstleistungen in Anspruch genommen werden können.
TOP 6: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 7: Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 14.05.2024 statt.
Gemeinderätin Westermeyer erkundigt sich, ob am Tag der Sitzung eine Verkehrszählung stattfand, da sie am Ortseingang eine Person mit einem Klemmbrett gesehen habe.
Herr Bohn antwortet, dass es ggfs. auch eine Person des Regierungspräsidiums gewesen sein könnte, die aufgrund der geplanten Straßensanierung der L 564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb im Ort zugegen war.
Gemeinderat Reik fragt an, ob die Möglichkeit besteht, dass die Gemeinde eine Stelle als BUFDI (Bundesfreiwilligendienst) ausschreibt, die dann die Vereine bei verschiedenen Aufgaben unterstützen könnte.
Bürgermeister Burger antwortet, dass die Verwaltung bereits an einer Ausschreibung einer BUFDI-Stelle für die Grundschule arbeite und in diesem Zuge prüfen werde, inwiefern das Tätigkeitsfeld ggfs. noch erweitert werden kann.
Des Weiteren fragt Gemeinderat Reik nach, ob bereits Informationen vorliegen, wie die Busse während der Sperrung der Landesstraße L564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb verkehren.
Bürgermeister Burger teilt mit, dass der Baustellenfahrplan noch nicht vorliege, der KVV aber in die Baustellenplanung involviert sei und an einem Ersatzfahrplan arbeite. Sobald dieser vorliegt, wird er der Bürgerschaft gegenüber entsprechend kommuniziert.
Gemeinderätin Oertel meldet sich zu Wort und berichtet, dass sie von Bürgern darauf hingewiesen wurde, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Erdbrüchle oft nicht eingehalten wird und erkundigt sich, was dagegen getan werden könnte.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Verwaltung dem Landratsamt das Erdbrüchle als Stelle für Geschwindigkeitsmessungen nennen werde. Ferner schlägt er vor, das Geschwindigkeitsdisplay für eine Zeit lang im Erdbrüchle aufzustellen.
Aus dem Gemeinderat vom 09.04.2024
TOP 01: Beratung Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024
Die Leiterin des Fachbereichs Personal- und Finanzverwaltung, Frau Wagner, gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 und stellt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung dar. Anschließend präsentiert sie den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Zu beiden Plänen werden einzelne Fragen und Anregungen aus dem Gremium vorgebracht und von der Verwaltung beantwortet. Der Beschluss des Haushaltsplanes 2024 sowie des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Sitzung am 23. April 2024 gefasst.
TOP 02: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass am 02.04.2024 ein Gespräch mit Ministerialdirektor Frieß und dem Regierungspräsidium Karlsruhe in Loffenau zur anstehenden Sanierung der L 564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb und der gleichzeitigen Tunnelsperrung in Gernsbach stattgefunden hat. Er verweist auf die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums, die dem Gemeinderat auch noch einmal in Papierform vorgelegt wurde. Die Landesstraße nach Bad Herrenalb wird vom 27.05.2024 bis 13.09.2024 unter Vollsperrung in zwei Bauabschnitten saniert. Der Tunnel in Gernsbach ist vom 03.06.2024 bis 21.07.2024 gesperrt. Jede Sperrung des Gernsbacher Tunnels führt erfahrungsgemäß zu großem Rückstau auf der Bundesstraße, gerade im Feierabendverkehr am Nachmittag. Hier ist mit hohen Zeitverlusten zu rechnen. Bei dem Termin mit Herrn Frieß und dem RP wurde diskutiert, ob es hier Möglichkeiten gibt, die Situation zu entspannen, allerdings können die beiden Maßnahmen zeitlich nicht mehr verschoben werden.
TOP 03: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 04: Sonstiges
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am 23.04.2024.
Aus dem Gemeinderat vom 19.03.2024
TOP 01: Blutspenderehrung
Bürgermeister Burger hebt hervor, welchen besonderen Dienst Blutspenderinnen und Blutspender für die Allgemeinheit leisten und teilt mit, dass die Gemeinde das Engagement der Blutspender*innen im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung entsprechend würdigen möchte. In der Sitzung am 19.03.2024 kann ein Blutspender geehrt werden. Herbert Moser erhält von Bürgermeister Burger für 75 Blutspenden die Urkunde und Ehrennadel des DRK sowie ein Präsent der Gemeinde. Vonseiten des DRK Ortsverein Gernsbach e. V. ist Uta Hertweck anwesend, die Herrn Moser ebenfalls gratuliert und ein kleines Präsent überreicht. Nicht anwesend sein konnte Evi Beilharz, die bisher 10 Blutspenden geleistet hat und ebenfalls Urkunde und Ehrennadel sowie ein Präsent der Gemeinde erhält.
TOP 02: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor, bei der es sich um die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Untergeschoss eines Gebäudes im Rheinblick handelt. Hier sollen Kellerräume zu einer abgeschlossenen Wohnung umgebaut werden. Da sich das Grundstück innerhalb des Bebauungsplans „Süd“ befindet und die Vorschriften des Bebauungsplans dem Vorhaben nicht entgegenstehen, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 03: Einbringung Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024
Bürgermeister Burger bringt den Haushaltsplan 2024 sowie den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024 ein und hält seine Haushaltsrede. In der Sitzung am 9. April finden die Haushaltsberatungen statt, die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung am 23. April.
TOP 04: Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Gemeinde Weisenbach bzgl. einer Verhinderungsstellvertretung für das Standesamt
Bis Ende Februar waren für die Gemeinde Loffenau mit Herrn Braun und Herrn Bohn zwei Vollstandesbeamte tätig. Zum 01.03.2024 hat Herr Braun seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten, wodurch Herr Bohn aktuell der einzige Vollstandesbeamte der Gemeinde Loffenau ist. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall gibt es somit derzeit keine Vertretung. Erst im Juli 2024 kann eine weitere Mitarbeiterin der Gemeinde Loffenau die Prüfung zur Vollstandesbeamtin ablegen. Um bei personellen Engpässen die Erledigung der Aufgaben des Personenstandswesens gewährleisten zu können, wird vorgeschlagen, eine Verhinderungsstellvertretung für das Standesamt mit der Gemeinde Weisenbach zu vereinbaren und dafür einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Die Vertretungsregelung erfolgt ausdrücklich nur bei unaufschiebbaren Notfällen. Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Abschluss des ihm vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Weisenbach bezüglich einer Verhinderungsstellvertretung für das Standesamt zu.
TOP 05: Mögliches LEADER-Projekt „Freiluftsporthalle“ des TSV Loffenau
Der TSV Loffenau hat sein sportliches Angebot in den vergangenen zwei Jahren weiter ausgebaut und kann mittlerweile von der Krabbelgruppe bis hin zur Seniorengymnastik und dem Projekt „Bewegte Apotheke“ für alle Altersklassen ein sportliches Angebot anbieten. Damit einher geht aber auch der Bedarf nach weiteren Hallenzeiten. Da die Turnhalle mittlerweile sehr gut ausgelastet ist, muss mit manchen Angeboten bereits auf die Gemeindehalle ausgewichen werden.
Gleichzeitig wird es auch für den Sportverein immer schwerer, genügend Helferinnen und Helfer für das traditionelle Sportfest zu gewinnen. Vor allem für den aufwendigen Zeltauf- und abbau werden viele helfende Hände gebraucht. Die Zeltmiete für ein solch großes Zeltfest steigt dabei stetig an, wobei die vom Sportverein benötigte Zeltgröße kaum mehr zu bekommen ist. Diese vorgenannten Aspekte haben beim Sportverein zu Überlegungen geführt, wie zum einen der Bedarf nach mehr Hallenzeiten und zum anderen die Zeltproblematik gelöst werden können. Eine mögliche Lösung ist hier der Bau einer modularen 30 x 15 Meter großen Freiluftsporthalle mit einem multifunktionalen Spielfeld auf dem jetzigen Festplatz oberhalb des Sportplatzes. Solche Hallen gibt es schon einige, z. B. auf dem Campus des KIT in Karlsruhe oder im Sportpark Weil in Esslingen. Ein Anbieter solcher Hallen ist McArena (www.mcarena.de). Die Freiluftsporthalle wird in Modulbauweise erstellt und ist multifunktional. Sie ist vielseitig einsetzbar für Ballsport, Outdoor-Fitness, Kurse und Kinder- und Bewegungsangebote. Zudem kann sie durch entsprechende Bodenplatten schnell in eine Veranstaltungshalle umgebaut werden und ist ideal für Vereinsfeste und Feiern. Durch LED-Technik und eine PV-Anlage auf dem Dach ist die Halle außerdem sehr energieeffizient und sogar CO₂-positiv, trägt also auch zum Klimaschutz bei.
Die Halle würde in erster Linie für das sportliche Angebot des Sportvereins selbst genutzt werden. Dabei wird die kommunale Turnhalle entlastet, ohne dass dabei das sportliche Angebot für die Loffenauer Einwohnerinnen und Einwohner darunter leidet.
Darüber hinaus macht der Sportverein die Zusage, dass für Loffenauer Einrichtungen wie Kindergärten und Grundschule sowie andere Loffenauer Vereine die Halle kostenfrei genutzt werden kann. Darüber hinaus kann die Halle gegen Entgelt auch an Externe vermietet werden. Für den Bau der Halle wird mit Kosten von etwa 490.000 Euro netto (583.000 Euro brutto) gerechnet. Für mögliche Preissteigerungen und Unvorhergesehenes wird seitens des Sportvereins mit einem großzügigen Puffer von 30 % gerechnet, sodass man im weiteren Projektverlauf von maximalen Kosten in Höhe von 700.000 Euro netto ausgeht. Diese Summe ist weder vom Sportverein noch von der Gemeinde Loffenau zu stemmen. Allerdings besteht für den Sportverein die Möglichkeit, einen LEADER-Zuschuss von bis zu 70 % der Nettokosten zu erhalten, da Loffenau in der Gebietskulisse LEADER-Mittelbaden 2023-2027 liegt. Bei 700.000 Euro Nettokosten wären dies 490.000 Euro, die der Sportinfrastruktur in Loffenau zugutekommen würden. Für den Leader-Zuschuss notwendig ist eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 10 % der Nettokosten. Im vorliegenden Fall geht es für die Gemeinde also um einen maximalen Betrag in Höhe von 70.000 Euro, über den der Gemeinderat zu befinden hat. Der Betrag kann in die Haushalte 2025 und 2026 jeweils zur Hälfte (je 35.000 Euro) eingeplant werden. Der Eigenanteil des Sportvereins würde hier 140.000 Euro zzgl. der Mehrwertsteuer für die Gesamtsumme betragen.
Nachdem sich die Mehrheit des Gemeinderates positiv zu dem Vorhaben geäußert hat, beschließt dieser einstimmig, den 10 %igen Gemeindeanteil für ein mögliches Leader-Projekt „Freiluftsporthalle“ des Turn- und Sportvereins, maximal 70.000 Euro, zu übernehmen. Dieser maximal erforderliche Betrag soll in die Haushaltspläne 2025 und 2026 jeweils zur Hälfte (je 35.000 Euro) eingeplant werden.
In den kommenden Monaten wird der TSV nun den Antrag auf LEADER-Fördermittel vorbereiten, damit dieser im Herbst dieses Jahres eingereicht werden kann. Anschließend folgt die Entscheidung über den Antrag durch den Auswahlausschuss von LEADER. Sollte der TSV eine Förderzusage erhalten und sich die Mehrheit der Vereinsmitglieder ebenfalls für die Realisierung des Projekts aussprechen, so könnte ab Herbst 2025 mit dem Bau der Freiluftsporthalle begonnen werden.
TOP 06: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger hat keine Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung bekannt zugeben.
TOP 07: Bürgerfragestunde
Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldet sich der Vorstandsvorsitzende des TSV, Ralf Merkle, zu Wort. Er bedankt sich beim Gemeinderat für das Vertrauen hinsichtlich des Beschlusses zur Freiluftsporthalle und versichert noch einmal, dass es hier keinesfalls nur um ein Projekt für den Sportverein gehe, sondern um ein Projekt für den ganzen Ort. Deshalb habe er auch die Zusage gemacht, dass die Loffenauer Einrichtungen und Vereine diese Freiluftsporthalle kostenfrei nutzen können.
Weitere Wortmeldungen aus der Bürgerschaft liegen nicht vor.
TOP 08: Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 09.04.2024 statt.
Anschließend meldet sich Gemeinderätin Borscheid zu Wort und spricht die zeitgleich geplante Sperrung des Tunnels in Gernsbach sowie die Sperrung der L 564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb aufgrund der Straßensanierung im Juni an. Sie befürchte ein großes Verkehrschaos und bittet die Verwaltung, hier noch einmal beim Regierungspräsidium nachzuhaken, um eine zeitgleiche Sperrung abzuwenden.
Bürgermeister Burger sagt eine Prüfung zu.
Aus dem Gemeinderat vom 27.02.2024
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es liegt ein Bauantrag zur Erneuerung des Daches eines Ökonomiegebäudes in der Oberen Dorfstraße vor, dessen Grundstück sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet. Durch die Erneuerung erhöht sich die Firsthöhe. Da sich das Gebäude auch weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
2. PV-Anlage auf kommunalen Gebäuden
Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, dem Klimaschutzpakt beizutreten und das Ziel zu verfolgen, bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralität der Verwaltung zu erreichen. Geplante Maßnahmen sind unter anderem das Vorantreiben der Nutzung regenerativer Energien. Bislang sind bereits auf zwei kommunalen Gebäuden PV-Anlagen installiert: auf der Gemeindehalle und auf dem Wohngebäude Schulgasse 3. Doch die Gemeinde hat noch weitere elf Gebäude im Eigentum, die mit PV-Anlagen belegt werden könnten. Nun hat die Verwaltung die Energieagentur Mittelbaden gebeten zu prüfen, welche Dachflächen von diesen kommunalen Gebäuden sich für PV-Anlagen eignen. Bei der Prüfung mussten verschiedene Aspekte wie z. B. Stromverbrauch, Nutzung des Gebäudes (Eigennutzung oder Vermietung), Dachbeschaffenheit (Ausrichtung, Neigung, Material) und Denkmalschutz untersucht werden. Projektleiter Kevin Schad von der Energieagentur Mittelbaden stellt das Ergebnis der Untersuchung im Gemeinderat vor. Einstimmig beschließt der Gemeinderat, möglichst alle Dachflächen auf kommunalen Gebäuden bis 2035 mit PV-Anlagen zu belegen und die entsprechenden finanziellen Mittel in die Haushaltspläne einzustellen. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig, alle Dächer, auf denen Photovoltaikanlagen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von unverhältnismäßig hohem Aufwand nicht selbst realisiert werden können, Drittorganisationen zur Errichtung von PV-Anlagen anzubieten. Da im Haushaltsplan 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro für PV-Anlagen zur Verfügung stehen und diese bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 weiter bestehen bleiben, kann in diesem Jahr mit der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Rathaus, dem Feuerwehrgerätehaus und einer weiteren PV-Anlage auf dem Dach der Gemeindehalle begonnen werden.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger hat keine Bekanntgaben zu machen.
4. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 19.03.2024 statt. In dieser Sitzung wird der Haushaltsplan 2024 eingebracht.
Gemeinderat Reik erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bzgl. des Baugebietes Rheinblick III. Bürgermeister Burger teilt mit, dass das notwendige Umweltgutachten in Arbeit ist. Sobald der Verwaltung die Ergebnisse aus den Untersuchungen vorliegen, kommt diese wieder auf den Gemeinderat zu.
Aus dem Gemeinderat vom 30.01.2024
TOP 1: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es liegt ein Bauantrag „Nachtrag zur energetischen Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses in der Oberen Dorfstraße“ vor.
Dem Vorhaben wurde bereits im September 2021 die Baugenehmigung erteilt. Im Nachgang hat das Baurechtsamt allerdings festgestellt, dass die neue Gaube nach Süden anders als beantragt ausgeführt wurde und für eine im Gebäude eröffnete Massagepraxis eine Umnutzung erforderlich ist. Deshalb musste ein Nachtrag eingereicht werden. Da das Grundstück außerhalb eines Bebauungsplans liegt und sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 2: Änderung der Hauptsatzung
Die Gemeindeverwaltung hat durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine Organisationsuntersuchung durchführen lassen. Eine Empfehlung war, die Hauptsatzung anzupassen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Bürgermeisters, die schon seit über 20 Jahren nicht mehr verändert wurden. Grundsätzlich bieten großzügigere Handlungsspielräume des Bürgermeisters Vorteile für das Gremium und die Verwaltung. So kann eine Entlastung des Gremiums von weniger wichtigen Angelegenheiten erfolgen. Daraus kann eine geringere Anzahl oder Dauer der Sitzungstermine resultieren. Wiederum damit verbunden ist eine Kosten- und Zeitreduzierung für die Sitzungsvor- und nachbereitung sowie der Erstellung der Gemeinderatsvorlagen. Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 über den Sachverhalt vorberaten und beschließt die Änderung der Hauptsatzung daher einstimmig.
TOP 3: Änderung Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde notwendig, da die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems im Gemeinderat unmittelbar bevorsteht. Darüber hinaus musste eine neue Richtlinie über die elektronische Ratsarbeit des Gemeinderates erstellt werden, die ebenfalls beschlossen werden muss.
Gemeinderat Reik regte an, dass in § 2 der Geschäftsordnung die Mindestzahl der Gemeinderäte, um eine Fraktion bilden zu können, von 3 auf 2 abgeändert wird. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Gemeinderätin Westermeyer lobt die Einführung des digitalen Ratsinformationssystems und freut sich auf die zukünftige digitale Ratsarbeit.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Geschäftsordnung für den Gemeinderat sowie die Richtlinie über die elektronische Ratsarbeit des Gemeinderates gemäß § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.
TOP 4: Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024
Die Verwaltung stellt die Organisation der Kommunalwahl am 09.06.2024 sowie die Vorschlagsliste der Personen für den Gemeindewahlausschuss vor.
Gemeinderat Reik fragt, ob die Auszählung der Wahlen alle am gleichen Tag erfolgen oder ob die Gemeinderatswahl am Montag ausgezählt wird. Herr Bohn teilt mit, dass die Verwaltung dazu tendiert, die Gemeinderatswahl erst montags auszuzählen. Bürgermeister Burger ergänzt, dass dieses Vorgehen in vielen Kommunen schon Usus sei, da es schwer ist, die Konzentration aufrechtzuerhalten, wenn die Auszählungen bis tief in die Nacht andauern, so wie es auch bei der letzten Wahl 2019 war. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 wie von der Verwaltung vorgeschlagen durch Wahl der benannten Personen und nimmt von der dargestellten Wahlorganisation zustimmend Kenntnis. Gemeinderat Grässle war aufgrund von Befangenheit von der Beschlussfassung ausgenommen.
TOP 5: Änderung des Redaktionsstatuts des Amtsblattes
Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat die Gemeinde aufgefordert, die Karenzzeit, also die Zeit vor einer Wahl, in der Beiträge von Fraktionen nicht mehr veröffentlicht werden dürfen, von bisher zwei auf mindestens sechs Wochen zu erhöhen. Grund war eine Mitteilung des Innenministeriums, das eine Mindestkarenzzeit von sechs Wochen als notwendig erachtet. Der Gemeinderat beschließt diese Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Loffenau einstimmig.
TOP 6: Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die aktuelle Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften datiert aus dem Jahr 2014. Seitdem wurde die Gebührenkalkulation für die monatliche Nutzungsgebühr nicht mehr aktualisiert. Bisher betrug die monatliche Nutzungsgebühr 250 Euro je Person. Die neue Gebührenkalkulation ergibt nun eine monatliche Gebühr in Höhe von 344,00 Euro je Person. Die Satzung wurde redaktionell überarbeitet und an die aktuelle Mustersatzung angepasst. Die überarbeitete Satzung wird einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
TOP 7: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt den Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung vom 12.12.2023 bekannt und informiert, dass sich die Gemeinde nach Verhandlungen mit der Brauerei Höpfner über eine Auflösung bzw. einvernehmliche Beendigung des Bierliefervertrages in der Gemeindehalle/Adlerstuben geeinigt hat. Nach erfolgter Zahlung eines Ablösebetrags gingen alle Einbauten und Möbel ins Eigentum der Gemeinde über.
Weiter informiert Herr Bohn über die Teilregionalpläne Solarenergie und Windenergie, die aktuell vom Regionalverband beschlossen wurden und sich nun im Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden.
TOP 8: Bürgerfragestunde
Es meldet sich eine Bürgerin, wohnhaft im Dorfwiesenweg, zum Bebauungsplanverfahren Igelbach zu Wort und kritisiert die Größe des geplanten Bauvorhabens. Die Stellungnahme der Bürgerin wurde zu Protokoll gegeben und wird weiter als Stellungnahme der Öffentlichkeit im laufenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.
TOP 9: Sonstiges
Gemeinderat Reik fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Volksbank möglicherweise durch eine Kooperation mit einer der örtlichen Sparkassen ein Angebot für Bargeldabholung für ihre Kunden in Loffenau anbieten möchte. Der Bürgermeister antwortet, dass er zum Zeitpunkt des Rückzuges der Volksbank aus Loffenau die Sicherstellung der Bargeldversorgung der Volksbankkunden angesprochen habe und die Bank dies prüfen wollte. Die Verwaltung wird erneut bei der Volksbank nachhaken.
Gemeinderätin Borscheid erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der geplanten Packstation. Bürgermeister Burger antwortet, dass die Post derzeit den Standort an der Gemeindehalle – dort, wo früher einmal die Telefonzelle stand – vertieft prüft. Ein Stromanschluss kann hier über die Gemeindehalle hergestellt werden.
Gemeinderätin Schröter meldet sich abschließend noch zu Wort und lobt, dass die neue Bestattungsform der Rasenurnengräber angenommen wird und bereits eine Bestattung erfolgt ist.
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am 27.02.2024.
Aus dem Gemeinderat vom 12.12.2023
TOP 1: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeinderat hatte über vier Bauanträge zu befinden:
- Wohnhausneubau mit Garage, Heckenbrunnenpfad, Flst. Nr. 71/3
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der geplante Neubau fügt sich nach Ansicht der Gemeindeverwaltung in die Umgebungsbebauung ein. - Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnzwecken, Kändelweg, Flst. Nr. 4363
Das Grundstück befindet sich im Bebauungsplan „Kändeläcker II“ und entspricht dessen Vorgaben. - Nutzungsänderung Wohnraum zu Kindertagespflege, Lautenbacher Straße, Flst. Nr. 1198
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Kelteräcker“. Geplant ist die räumliche Erweiterung der bereits bestehenden Kindertagespflege. Das Vorhaben steht dem Bebauungsplan nicht entgegen. Antragsteller ist die Gemeinde selbst. - Wohnraumerweiterung im DG, Haspelweg, Flst. Nr. 371/1
Das Grundstück befindet sich innerhalb des unbeplanten Innenbereichs nach § 34 BauGB. Auch nach der Erweiterung des DG fügt sich das Gebäude nach Ansicht der Gemeindeverwaltung weiterhin in die Umgebungsbebauung ein.
Der Gemeinderat beschließt zu allen vier Anträgen jeweils einstimmig, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
TOP 2: 1. Teiländerung Bebauungsplan "Igelbachstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
Ein privater Investor möchte auf den Flurstücken Nr. 1825/1, 1826/1, 1826/3 und 1827 eine Wohnanlage, bestehend aus einem mehrgeschossigen Baukörper errichten. Der westlich gelegene mehrgeschossige Baukörper soll im Erdgeschoss eine betreute Wohngruppe für Senioren aufnehmen, in den Obergeschossen und dem Attikageschoss sind Wohnungen geplant. Dem Bebauungsplan liegt hier eine konkrete Projektierung zugrunde. Östlich davon wird ein Baubereich für ein Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten ausgewiesen. Da hier noch keine konkreten Planungen vorliegen und die Bebauung auch nicht durch den Investor geplant und realisiert wird, kann für das Gesamtvorhaben kein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat befürwortet dieses Bauprojekt, beschließt einstimmig, den 1. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Igelbachstraße“ zu billigen. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen.
TOP 3: Neufassung Friedhofssatzung und Gebührenverzeichnis ab 2024
Die bisher gültige Friedhofssatzung stammt aus dem Jahr 2001 und die aktuelle Gebührenverordnung aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung nahm daher den Umbau des Friedhofs und die damit verbundene Anlage neuer Bestattungsarten für Urnen zum Anlass, die Satzung zu überarbeiten und die Gebühren neu zu kalkulieren. Die Gebühren regelmäßig zu kalkulieren, ist auch gesetzliche Aufgabe der Gemeinde. Mit der Gebührenkalkulation wurde das Büro Heyder & Partner beauftragt. Die Gebühren steigen alleine schon wegen der allgemeinen Kostensteigerungen in den letzten 13 Jahren seit der letzten Kalkulation. Dabei steigen die Kosten für Bestattungen in der Urne relativ moderat: Die Gebühr für ein Kolumbarium steigt von 930 Euro auf 1.015 Euro. Die neuen Bestattungsarten für Urnen können für 1.200 Euro (halb anonymes Urnenreihengrab) und 1.935 Euro (Urnenrasenreihengrab) angeboten werden. Der Gebührenkalkulation liegt ein angestrebter Kostendeckungsgrad von 70 % zugrunde, d.h. 30 % der durch den Friedhof verursachten Kosten werden nicht über die Friedhofsgebühren gedeckt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die neue Satzung sowie die neue Gebührenverordnung. Beides wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht.
TOP 4: Anpassung Wasserentgelte für die Jahre 2024 und 2025
Im Zweijahresrhythmus werden die Entgelte für Wasser neu kalkuliert. Für die kommenden zwei Jahre machen sich neben den allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation auch die erhöhten Aufwendungen für Reparaturen in der Wasserversorgung bemerkbar. Auch durch die im Jahr 2023 in Kraft getretene neue Trinkwasserverordnung kommen höhere Aufwendungen auf die Gemeinde zu. Die Kosten für das Wasserstrukturgutachten und die Rohrnetzanalyse waren ebenfalls in die Kalkulation einzupreisen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 2,55 Euro auf 2,82 Euro je Kubikmeter. Die Grundgebühren für die Wasserzähler bleiben unverändert.
TOP 5: Anpassung Abwassergebühren für die Jahre 2024 und 2025
Auch im Abwasserbereich sind die Gebühren alle zwei Jahre neu zu kalkulieren. Neben den Kostensteigerungen durch Inflation macht sich hier auch die gestiegene Umlage an den Abwasserverband Mittleres Murgtal (gemeinsame Kläranlage in Gernsbach) bemerkbar. Weiter sind die Kosten für die Zustandserfassung der Kanäle mittels Kamerabefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung und daraus folgende notwendige Reparaturen am Kanalnetz zu nennen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 3,33 Euro auf 3,51 Euro je Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr sinkt hingegen von 0,87 Euro auf 0,80 Euro je m².
TOP 6: Ergebnisse Organisationsgutachten Verwaltung
Die Verwaltung hatte bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ein Organisationsgutachten in Auftrag gegeben. Neben Hinweisen und Empfehlungen zur Aufgabenverteilung und Organisationsstruktur wurde untersucht, ob die Gemeinde quantitativ ausreichend mit Personal ausgestattet ist. Nach der Analyse aller Verwaltungsbereiche kam die GPA zu dem Ergebnis, dass eine weitere Stelle im Umfang von 50 % notwendig ist. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass eine Stelle im Umfang von 50 % ausgeschrieben und eingestellt werden kann. Über organisatorische Maßnahmen hinsichtlich Aufgabenverteilung etc. innerhalb der Gemeindeverwaltung wird Anfang kommenden Jahres berichtet.
TOP 7: Annahme von Spenden
Der Gemeinde wurden folgende Spenden angeboten:
- Sparkasse Rastatt-Gernsbach: 250 Euro für Integrationsarbeit
- Siegbert Schweikhardt: 300 Euro für Seniorenarbeit
- Egon Herb: 250 Euro für Jugendfeuerwehr
- Drachenflugclub, Vorsitzender Dr. Obst: 100 Euro für Feuerwehr
- Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald: 500 Euro für Feuerwehr
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der angebotenen Spenden. Bürgermeister Burger dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für die geleistete Spende.
TOP 8: Bekanntgaben
Vonseiten der Verwaltung gab es keine Bekanntgaben zu machen.
TOP 9: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
TOP 10: Sonstiges
Gemeinderat Reik regte an, ob nicht auch die Gemeinde Loffenau künftig einen Doppelhaushalt erstellen wolle. So müsste man sich nur alle zwei Jahre die Arbeit machen. Bürgermeister Burger nahm die Anregung auf, verwies aber auch darauf, dass auch bei einem Doppelhaushalt für das zweite Jahr in der Regel ein Nachtragshaushalt zu erstellen ist. Zum Schluss dankte Bürgermeister Burger dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr 2023 und wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 30. Januar 2024 statt.
Aus dem Gemeinderat vom 21.11.2023
TOP 1 Bauanträge
Es liegt ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Pools vor. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Überschreitung des Baufensters mit einer Ecke des geplanten Pools. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt schätzt dieses das Vorhaben als genehmigungsfähig an, da die Überschreitung geringfügig ist und der Pool in die Erde eingelassen werden soll und daher nicht in Erscheinung tritt. Die Verwaltung ist der gleichen Auffassung, weshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen wird, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 2 Waldhaushalt 2023/2024
Forstbezirksleiter Herr Krebs und Revierförster Herr Knapp stellen den Verlauf des Jahres 2023 sowie die Planungen für das Jahr 2024 vor. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 8.600 Festmeter Holz geschlagen, davon 10 % (rd. 865 Fm) Käferholz. Damit bleibt man leicht unter der Planung von 9.160 Fm. Finanziell wird in diesem Jahr ein Ergebnis aus dem Gemeindewald von rd. 220.000 Euro erwartet und damit rd. 60.000 Euro mehr als geplant. Dies ist auf die Förderungen zurückzuführen. Alleine im Jahr 2023 betragen die gewährten Fördermittel rd. 115.000 Euro. Davon sind rd. 55.000 Euro in 2023 (für 6 Monate) aus dem Bundesförderprogramm „Klima angepasstes Waldmanagement“. In den kommenden 10 Jahren werden jeweils 110.000 Euro aus diesem Förderprogramm erwartet. Der Waldbesitzer, also die Gemeinde, verpflichtet sich dafür, 12 Kriterien hinsichtlich der Waldbewirtschaftung einzuhalten. Auch muss eine Fläche von 5 % des Waldes (68,17 Hektar) für 20 Jahre „stillgelegt“ werden, das heißt, der Wald kann sich dort natürlich entwickeln.
Weiter müssen 6.818 sogenannte Habitatbäume gekennzeichnet und dokumentiert werden, was einen hohen Zusatzaufwand für den Förster darstellt. Ziel des Förderprogramms ist, dass der Wald widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels wird.
Im Jahr 2024 wird mit einem Holzeinschlag von 9.515 Festmeter geplant. Dies liegt leicht über der jährlichen Einschlagmenge von 9.100 Festmeter, die in der sogenannten Forsteinrichtung 2015-2024 festgelegt wurde. Es wird aber nur so viel Holz geschlagen, wie auch wieder nachwächst (Stichwort Nachhaltigkeit): in den trockenen Jahren 2018 bis 2021 wurde zum Teil deutlich weniger Holz als geplant geerntet. Allgemein wird das finanzielle Ergebnis aus dem Wald schlechter, da die Holzpreise stagnieren und die Aufwendungen für den Holzeinschlag durch die Inflation deutlich steigen. Im Jahr 2024 wird mit einem Ergebnis von 150.000 Euro gerechnet, allerdings sind hier die 110.000 Euro Förderung (siehe oben) schon enthalten.
Im Jahr 2024 wird die neue Forsteinrichtung 2025-2034 erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.
Förster Knapp wird auch in dieser Brennholzsaison darauf achten, dass alle Loffenauer Bürgerinnen und Bürger ihr Brennholz bekommen. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage kann aber nicht jede gewünschte Menge sofort bedient werden. Wichtig ist, dass jeder Holz bekommt. Im vergangenen Jahr haben 159 Loffenauer Bürger*innen Brennholz erworben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Waldhaushaltsplan 2024.
TOP 3 Windkraft in Loffenau: Grundsatzbeschluss und Flächenauswahl
Stromerzeugung aus Windkraftanlagen ist in Loffenau schon seit 20 Jahren ein Thema. Im Jahr 2003 wurde bereits ein Antrag auf Errichtung von 5 Windkraftanlagen auf der Teufelsmühle eingereicht, der damals vom Landratsamt aus Gründen des Bauplanungsrechts, der Raumordnung und des Naturschutzes abgelehnt wurde. Anschließend gab es Überlegungen, zunächst zwei und dann noch ein Windrad auf der Teufelsmühle zu errichten, die nicht realisiert wurden bzw. werden konnten. In den Jahren 2012 bis 2017 wurde der Teilflächennutzungsplan Wind der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach erstellt. Dieser wurde im Jahr 2017 rechtskräftig und weist keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen auf Loffenauer Gemarkung aus. Somit waren Windkraftanlagen bislang in Loffenau nicht möglich.
Im Jahr 2023 hat sich die Rechtslage gravierend geändert:
Bundesgesetzgebung
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz, beschlossen vom Bundestag am 20.07.2022 und in Kraft getreten am 01.02.2023, hat das Ziel, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Das Gesetz gibt den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vor, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden, um die Ausbauziele und Ausbaupfade des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 zu erreichen.
In Baden-Württemberg müssen bis 2032 1,8 % der Fläche planerisch für Windkraft gesichert werden.
Land Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde diese Planungsaufgabe den zwölf Regionalverbänden übertragen. Der Flächenbeitragswert soll dabei ohne Verteilschlüssel 1:1 auf die zwölf Regionen des Landes übertragen werden. Jeder Regionalverband muss also 1,8 % seiner Fläche für Windkraft im Teilregionalplan Wind ausweisen. Für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) entsprechen 1,8 % der Fläche rd. 3.854 Hektar.
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Der RVMO hat den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie am 07.12.2022 gefasst. Im Juli 2023 wurde die Suchraumkulisse veröffentlicht, in der die potenziell für Windenergie geeigneten Flächen im Regionalgebiet ausgewiesen sind. In Kürze soll die Teilfortschreibung Windenergie in die 1. Offenlage gehen.
Befassung des Gemeinderats
Bereits in seiner Klausurtagung im Oktober 2022 hat sich der Gemeinderat eingehend mit der neuen Rechtslage befasst. Der Verbandsdirektor des RVMO, Herr Dr. Proske, stellte die neue Rechtslage und das Vorgehen des Regionalverbands vor. Am 06.10.2023 besichtigte der Gemeinderat zusammen mit Vertretern des RVMO (u. a. Herr Dr. Proske) und des Forstamtes die in Loffenau in Frage kommenden Flächen für Windenergie. Am 20.10.2023 besichtigte der Gemeinderat den Windpark Prechtaler Schanze des Energieversorgers E-Werk-Mittelbaden in Gutach. In seiner Klausurtagung am 21.10.2023 befasste sich der Gemeinderat intensiv mit den in Frage kommenden Flächen.
Dabei ist dem Gemeinderat wichtig, ein für Loffenau verträgliches Maß zu halten und auch die Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend partizipieren zu lassen. Gleichwohl möchte die Gemeinde Loffenau auch ihren Teil zur Energiewende beitragen.
Flächen
Suchraumkulisse des RVMO:
Es wird vorgeschlagen, die aktuell in der Suchraumkulisse des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein ausgewiesene Fläche (siehe Karte) von rd. 75 Hektar (rd. 4,4 % der Gemarkungsfläche) im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Pacht auszuschreiben. Mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens soll die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt werden. Die Kosten hierfür betragen netto 19.500 Euro. Im Falle des Vertragsabschlusses mit einem Windkraftprojektierer werden diese Kosten vom Projektierer übernommen.
Die Fläche kann sich in ihrer Ausprägung durch weitergehende Prüfungen des RVMO und/oder des Windkraftprojektierers noch verändern.
Teufelsmühle
Der Höhenrücken Teufelsmühle bietet die windhöffigsten Flächen auf der Gemarkung Loffenau. Es liegt jedoch vollständig in der Auerhuhnkartierung des Landes mit „sehr hohem Raumwiderstand“ sowie im Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald. Es wäre daher eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um die schwierigste Fläche.
Gleichzeitig handelt es sich um ein Gebiet mit sehr hohem Naherholungswert (Wanderwege, Skiloipe, historischer Grenzweg, Gleitschirmflieger) und ist das Wahrzeichen Loffenaus.
Diesen Rahmenbedingungen möchten die Verwaltung und der Gemeinderat Rechnung tragen. Es wird daher vorgeschlagen, die Fläche auf der Teufelsmühle vorerst in Sachen Windkraft nicht weiter zu verfolgen.
Weitere Flächen
Viele benachbarte Kommunen beschäftigen sich derzeit mit Windkraft. Auch die Stadtwerke Gaggenau untersuchen derzeit Flächen auf der Gemarkung Gaggenau, welche Windkraftpotential bieten könnten. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich hier die Gemeinde Loffenau offen für mögliche interkommunale Windkraftprojekte zeigen.
Der Gemeinderat hat nach eingehender Beratung und detaillierter Befassung folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Gemeinderat beschließt die Nutzung von Windkraft zur Energiegewinnung (einstimmig).
- Die Fläche, die in der Suchraumkulisse des RVMO ausgewiesen ist, wird im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Pacht angeboten. Mit der Durchführung des Verfahrens wird die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH beauftragt (einstimmig).
- Die Fläche auf dem Höhenrücken der Teufelsmühle wird vorerst für die Errichtung von Windkraftanlagen nicht weiter verfolgt (7 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen). Der Antrag der CDU-Fraktion, das Wort „vorerst“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen, wurde mit 3 Ja- und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Die Gemeinde Loffenau ist offen für interkommunale Windkraftprojekte an den Gemarkungsgrenzen zu den Nachbarkommunen (einstimmig).
TOP 4 Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die ausgeschriebene Stelle in der Personal- und Finanzverwaltung mit Herrn Umlauf zum 15.11.2023 besetzt werden konnte. Weiter gibt Bürgermeister Burger noch bekannt, dass die Große Loffenauer Runde nun das Zertifikat zum Premiumwanderweg erhalten hat. Bei dieser Gelegenheit bedankte er sich bei allen Beteiligten für die tolle Arbeit: Projektleitung Katharina Luft, dem Bürgerclub, dem Bauhof und bei Förster Raphael Knapp. Im kommenden Frühjahr, pünktlich zur neuen Wandersaison, ist eine öffentlichkeitswirksame Eröffnung des neuen Premiumwanderweges geplant.
TOP 5 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 6 Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 12.12.2023 statt.
Gemeinderat Reik erkundigt sich über den Sachstand der möglichen Neubaugebiete in Loffenau.
Bürgermeister Burger antwortet, dass weiterhin Gespräche mit den Grundstückseigentümern der möglichen Baugebiete geführt werden. Es sei bereits gelungen, zwei Grundstücke anzukaufen. Eine Entscheidung für das ein oder andere Gebiet ist bislang nicht gefallen und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aus dem Gemeinderat vom 17.10.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
2. Förderprogramm Mini-PV-Anlagen: Sachstand und Anpassung Förderrichtlinie
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich eine Änderung der Richtlinie der Gemeinde Loffenau zur Förderung von Mini-PV-Anlagen. Ab sofort können auch Mini-PV-Anlagen gefördert werden, die bereits vor Antragstellung angeschafft wurden, sofern die Anschaffung nicht vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 14.04.2023 erfolgte. Eine weitere Änderung, dass auch Mini-PV-Anlagen, die zusätzlich zu bereits bestehenden PV-Anlagen installiert werden sollen, gefördert werden, hat der Gemeinderat bei Stimmengleichheit abgelehnt.
3. Vergabe Wasserstrukturgutachten und Rohrnetzberechnung
Zurückgehende Quellschüttungen und Klimaerwärmung führen zu großen Veränderungen im Bereich der Wasserversorgung. Ältere Technik in der Wasseraufbereitung in Verbindung mit neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Analyse und ein geplantes Vorgehen des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Loffenau anhand von Daten und Fakten. Um die aktuelle und zukünftige Wasserversorgung in Loffenau absichern zu können, schlägt die Verwaltung die Erstellung eines Wasserstrukturgutachtens vor. Im Rahmen eines solchen Gutachtens wird die Organisationsstruktur und -form der Wasserversorgung untersucht und die qualitative und quantitative Ermittlung des Wasserdargebots durchgeführt. Zusätzlich werden verschiedene Möglichkeiten der Ersatzwasserversorgung geprüft sowie eine Notwasserversorgung dargestellt. Vor Auftragserteilung wird die Gemeindeverwaltung einen Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde stellen, die Projekte dieser Art mit pauschal 50 % der Kosten fördert. Im Zuge der Erstellung des Wasserstrukturgutachtens soll auch eine Rohrnetzanalyse und -berechnung durchgeführt werden. Diese dient der aktuellen und zukünftigen Versorgungssicherung der Loffenauer Bürgerinnen und Bürger und ist ein wesentlicher Bestandteil der Trinkwasserbereitstellung. Im Rahmen der Rohrnetzanalyse werden umfangreiche Druck- und Durchflussmessungen, Rohrnetzberechnungen und eine Kalibrierung des Rohrnetzes durchgeführt. Verschiedene Ausfallszenarien werden festgelegt, berechnet und bewertet. Nach Bewertung und Vergleich der eingegangenen Angebote hat die Firma RBS wave GmbH das wirtschaftlichste Gesamtangebot in Höhe von EUR 55.363,00 netto abgegeben. Der Gemeinderat beschließt das Vorhaben einstimmig und beauftragt die Gemeindeverwaltung, den Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde zur Erstellung eines Wasserstrukturgutachtens zu stellen sowie dem Ingenieurbüro RBS wave GmbH den Auftrag für die Rohrnetzanalyse/-berechnung zu erteilen. Weiter ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, nach Genehmigung des Förderantrags den Auftrag zur Erstellung des Wasserstrukturgutachtens ebenfalls an RBS wave GmbH zu erteilen.
4. 1. Teiländerung Bebauungsplan „Igelbachstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
Ein privater Investor beabsichtigt die Bebauung des Bereiches zwischen dem Festplatz und dem Dorfwiesenweg mit einer Wohnanlage. Zwischen Wohnanlage und Dorfwiesenweg soll außerdem ein Einzelhaus entstehen. Um die beiden Vorhaben zu realisieren, muss der gültige Bebauungsplan „Igelbachstraße“ geändert werden. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.030 m² und befindet sich im westlichen Teil des Gemeindegebietes. Bei der geplanten Wohnanlage handelt es sich um einen Gebäudekörper, in welchem unterschiedliche Wohnformen zusammenfinden. In der Einheit im Erdgeschoss ist die Unterbringung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit max. 8 Plätzen vorgesehen. In den darüberliegenden Geschossen, dem 1. + 2. OG sowie dem Penthouse sind 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen geplant. Insgesamt sind 11 Wohnungen vorgesehen. Gemeinderat Reik teilt mit, dass seine Fraktion das Vorhaben befürworte, sich allerdings wünsche, dass sich die Verwaltung parallel über ein mögliches Parkplatzkonzept für den Bereich rund um den Festplatz Gedanken macht. Bürgermeister Burger sagt dies zu. Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Igelbachstraße“, als Satzung beschlossen am 22.12.1986 und in Kraft getreten am 16.01.1987, im Teilbereich laut Planzeichnung vom 05.10.2023 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Umweltbericht zu ändern.
5. Bebauungsplan "Wohnen an der Lützelbach" in Loffenau - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Eine private Investorengemeinschaft beabsichtigt die Errichtung von vier Wohnhäusern im rückwärtigen Bereich der Bestandsgebäude Obere Dorfstraße 67, 77 und 79 mit insgesamt 26 Wohneinheiten. Die vier maximal dreigeschossigen Gebäude werden über einen Erschließungsstich, der zwischen den Gebäuden Obere Dorfstraße 67 und 77 nach Norden führt, erschlossen. Da sich das Gebiet planerisch im Außenbereich befindet, ist entsprechend Planungsrecht zu schaffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Bebauung mit Einzelhäusern auf Basis eines Investorenkonzepts ermöglicht werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für den im Lageplan vom 05.10.2023 dargestellten Bereich in Loffenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan „Wohnen an der Lützelbach“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
6. 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG
An der badenova AG & Co. KG sind über 100 Kommunen der Region direkt oder indirekt beteiligt, so auch die Gemeinde Loffenau. Die badenova AG & Co. KG erbringt für ihre Gesellschafterkommunen insbesondere über ihre Tochtergesellschaften eine Vielzahl an Leistungen im Bereich der Energie-, Wasser und Wärmeversorgung. So ist die badenovaNETZE GmbH als Netzbetreiberin von Gas-, Strom- und Wassernetzen in den Kommunen tätig. Daneben erbringt sie aber auch weitere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, wie die Betriebsführung im Abwasserbereich oder aber bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Während der Betrieb von Energie- und Wassernetzen im Rahmen von Konzessionen ausgeschrieben wird, fallen die weiteren Dienstleistungen unter das allgemeine Vergaberecht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB) sieht für öffentliche Auftraggeber vor, dass bei einer Inhouse-Vergabe im Rahmen des § 108 GWB keine öffentliche Ausschreibung vorgenommen werden muss, sondern ausnahmsweise ein Unternehmen direkt beauftragt werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Inhousefähigkeit des beauftragten Unternehmens. Um die Herausforderungen der kommunalen Gesellschafter der badenova AG & Co. KG zu erleichtern, soll der Gesellschaftsvertrag der badenova AG & Co. KG so angepasst werden, dass durch die Kontrolle über die badenova AG & Co. KG die badenovaNETZE GmbH als inhousefähiges Unternehmen direkt von allen kommunalen Gesellschaftern beauftragt werden kann. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG zu und beauftragt den Bürgermeister, die zum Vollzug erforderlichen Erklärungen abzugeben und Beschlüsse herbeizuführen.
7. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12.09.2023 die Ersatzbeschaffung des defekten Aufsitzrasenmähers beschlossen hat. Beschafft wird ein leistungsfähiger Rasentraktor der Firma John Deere zu einem Gesamtpreis von 31.860,54 €.
Weiter berichtet er über den Besuch von Regierungspräsidentin Felder am 25.09.2023 in Loffenau und teilt mit, dass hier u.a. der schlechte Zustand der L 564 Thema war. Positiv sei, dass Frau Felder die Sanierung der L 564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb für 2024 angekündigt hat. Weiter informiert der Bürgermeister, dass sowohl die Gemeinde als auch der Landkreis in einem Schreiben an Frau Felder diese um eindringliche Prüfung baten, ob nicht auch eine zeitnahe Sanierung des Teilstücks zwischen Loffenau und Gernsbach, welches sich ebenfalls in sehr schlechtem Zustand befindet, möglich ist. Eine Rückmeldung stehe noch aus, so der Bürgermeister.
8. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
9. Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 21.11.2023 statt.
Gemeinderat Reik kommt auf die Vorkommnisse mit Sachbeschädigung und Diebstahl bei Anwohnern nahe dem Alten Sportplatz zu sprechen, über die er vonseiten der Bürgerschaft aufmerksam gemacht wurde. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob es sich bei den Verantwortlichen um Mieter des Alten Sportplatzes handele und um Prüfung der Mietbedingungen, um solche Vorkommnisse, einzudämmen.
Der Bürgermeister denke, dass die Geschehnisse nicht auf die Gruppen zurückzuführen seien, die die Grillstelle offiziell bei der Verwaltung anmieten. Es handele sich um einen öffentlichen Platz, zu dem jedermann Zutritt habe. Da die Gemeinde auch keinen gemeindlichen Ordnungsdienst habe, sei es auch schwierig, die Täter zu stellen. Dennoch sagt er eine Prüfung (wie z. B. eine Nutzungseinschränkung etc.) zu.
Aus dem Gemeinderat vom 12.09.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umnutzung von Wohnraum in gewerbliche Fläche (Coaching-Raum) in der Oberen Dorfstraße vor. Geplant ist die Umnutzung von bisherigem Wohnraum zu einem „Coaching-Raum“. Da sich das Grundstück nach § 34 BauGB im Innenbereich befindet und sich das Vorhaben bauplanungsrechtlich in die nähere Umgebung einfügt, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen. Weiter gibt Herr Bohn den Eingang von Bauunterlagen im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Straße „Zur Alten Eiche“ im Baugebiet Buschäcker bekannt.
2. Starkregenrisikomanagement (SRRM) – Vorstellung des Handlungskonzeptes für die Gemeinde Loffenau
Der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden waren in den vergangenen Jahren wiederholt von Hochwasserereignissen betroffen, die zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur geführt haben. Bei Starkregen kann sogenanntes wild abfließendes Wasser (Hangwasser) zu massiven Überflutungen führen. Da Starkregenereignisse eine sehr kurze Vorwarnzeit haben und der Bevölkerung in der Regel sehr wenig Zeit bleibt, sich auf ein solches Ereignis vorzubereiten, ist es umso wichtiger, Vorsorge zu treffen. Daher haben sich alle Kommunen des Landkreises Rastatt und die Stadt Baden-Baden auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweck, die Grundlagen des Starkregenrisikomanagements zu ermitteln, zu einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Arbeiten sind gemäß dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ (2016) und den darin vorgegebenen methodischen Standards durchgeführt worden. Das Gesamtgebiet des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden wurde zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und -risiken in acht Kommunengruppen aufgegliedert. Dabei bildet der Bereich rund um die Kommunen Forbach, Weisenbach, Gernsbach und Loffenau zusammen eine Kommunengruppe. Diese Kommunengruppe wurde vom Büro WALD+CORBE bearbeitet. Die Projektbearbeitung bestand aus drei Phasen: die hydraulische Gefährdungsanalyse, die Risikoanalyse und das Handlungskonzept. Ziel der hydraulischen Gefährdungsanalyse war es, Starkregengefahrenkarten für drei Szenarien zu erstellen: ein seltenes (SEL), ein außergewöhnliches (AUS) und ein extremes (EXT) Abflussereignis. Die Gefahrenkarten sollten die bei diesen Szenarien zu erwartenden Abflussverhältnisse und Überflutungszustände darstellen. Insbesondere sollten sie die in besonderem Maße von Überflutungen betroffenen Bereiche aufzeigen. Die Risikoanalyse zielte darauf ab, die besonders risikobehafteten, öffentlichen Objekte und Anlagen zu identifizieren sowie die bestehenden Überflutungsrisiken zu bewerten und zu priorisieren. Hierzu wurden die Gefahrenkarten gezielt ausgewertet und eine Ermittlung und Bewertung kritischer Objekte sowie Bereiche durchgeführt, welche besonders von Überflutungen betroffen sind. Das kommunale Handlungskonzept, welches in der Sitzung von WALD+CORBE erstmalig vorgestellt wurde, wurde gemeinsam mit den verschiedenen kommunalen Akteuren entwickelt und beschreibt verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen zur Risikominimierung. Die Gemeindeverwaltung wird nun Risikosteckbriefe für die im Konzept genannten Risikoobjekte erstellen, die vorgeschlagenen Maßnahmen prüfen und wieder auf den Gemeinderat zugehen. Im Frühjahr 2024 ist zudem eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema geplant.
Nach einigen Fragen aus dem Gremium nimmt der Gemeinderat die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements (SRRM) zustimmend zur Kenntnis.
3. Erneuerung Ortsleitsystem
Das Ortsleitsystem der Gemeinde Loffenau wurde im Jahr 2005 gemeinsam mit der Firma LOGIKUM aus Gernsbach konzipiert und realisiert. Mittlerweile ist das Ortsleitsystem 18 Jahre alt und an den meisten Stellen in einem sichtbar schlechten Zustand. Der überwiegende Teil der Schilder ist unleserlich und auch inhaltlich bedarf es einer Erneuerung bzw. Überarbeitung. Die Inanspruchnahme möglicher Förderprogramme zur Realisierung des Projektes wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung eingehend geprüft, allerdings ohne Erfolg. Für die Erneuerung des Ortsleitsystems entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von 23.404,92 € brutto. Im Haushaltsplan 2023 sind für die Realisierung solcher Projekte (Lehrtafeln, Infotafeln etc.) 50.000 € eingestellt.
Gemeinderätin Westermeyer erachtet die Überarbeitung bzw. Erneuerung des Ortsleitsystems ebenfalls als zwingend notwendig. Sie erkundigt sich, ob die Gewerbetreibenden, wie im Jahr 2005, die Möglichkeit bekommen, mit ihrem Gewerbe ebenfalls in das Ortsleitsystem aufgenommen zu werden.
Frau Luft teilt mit, dass die Verwaltung auch dieses Mal wieder auf die Gewerbetreibenden zugehen und die jeweilige Mitwirkungsbereitschaft abfragen werde. Die Kosten sollen dann – analog zum Jahr 2005 – von den Gewerbetreibenden selbst getragen werden.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung des Ortsleitsystems in Höhe von 23.404,92 € brutto an die Firma LOGIKUM aus Gernsbach als wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
4. Haushaltszwischenbericht 2023
Frau Wagner erläutert in ihrem Haushaltszwischenbericht den Stand des Haushaltsvollzugs und die Abweichungen zum Haushaltsplan 2023. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Der Ergebnishaushalt war geplant mit einem Defizit in Höhe von rund 342.000 Euro. Nun wird mit einer Verbesserung zum Plan in Höhe von 224.000 Euro gerechnet und damit mit einem geringeren Defizit am Jahresende (118.000 Euro). Hauptursache hierfür sind tatsächliche Verbesserungen durch Mehrerträge bei Zuweisungen vom Bund (rund 55.000 Euro) und bei Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (30.000 Euro). Im Finanzhaushalt kommt es auch zu Verbesserungen durch die höheren Zahlungsmittelüberschüsse aus dem Ergebnishaushalt. Weiter stehen noch Auszahlungen für Maßnahmen wie den OD Ausbau (Schlussrechnung) sowie das neue Feuerwehrfahrzeug LF10 aus.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Installation der Tempo-30-Zonen-Schilder auf den innerörtlichen Gemeindestraßen fast abgeschlossen ist. Lediglich zwei Schilder – eines im Schönblick und eines beim Autohaus Herb – müssen noch aufgestellt werden, was in den kommenden Tagen erfolgen wird.
6. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
7. Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 17.10.2023 statt.
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Schröter teilt Herr Bohn mit, dass die alten 30er-Zonen Schilder in der Schwarzwaldstraße in den kommenden Tagen noch entfernt werden.
Gemeinderätin Borscheid möchte wissen, was es mit den Barken in der Unteren Dorfstraße vor dem Seniorenwohnen Löwen auf sich hat. Herr Bohn berichtet, dass hier Aussagen zufolge Leitungsarbeiten von einer Firma im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens durchgeführt worden sind und nicht sauber nachverdichtet wurde. Dabei kam es zu einer Absenkung der Pflasterrinne, weshalb aus Sicherheitsgründen die Barken aufgestellt wurden. Herr Bohn teilt weiter mit, dass das Straßenbauamt bereits informiert ist und sich um die Angelegenheit kümmert.
Aus dem Gemeinderat vom 25.07.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
2. Beitritt zum Klimaschutzpakt
Die Landesregierung sowie die kommunalen Landesverbände haben Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen. Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimaschutzpakt setzen das Land und die kommunalen Landesverbände den gesetzlichen Auftrag des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Vorbildfunktion unterstützt. Der Klimaschutzpakt wurde zunächst für die Jahre 2016 und 2017 vereinbart und für die Jahre 2018 und 2019 fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung des Klimaschutzpaktes für die Jahre 2020 und 2021 hatten die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände neue Fördermöglichkeiten vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt. Die Kommunalen Landesverbände und das Land Baden-Württemberg haben am 3. April 2023 den gemeinsamen Klimaschutzpakt erneut fortgeschrieben. Mit der Unterzeichnung bekennen sich Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag ein weiteres Mal zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutz-Gesetzes des Landes. Dazu gehört auch das Ziel, bis 2040 treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen. Um entsprechende Klimaschutzmaßnahmen ergreifen zu können, stellt das Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden in diesem und im kommenden Jahr im Rahmen des Klimaschutzpaktes insgesamt Fördermittel in Höhe von fast 36 Millionen bereit. Um den Effekt des Paktes zu verstärken, können Gemeinden, Städte und Landkreise den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen. Kommunen, die den Klimaschutzpakt unterstützen möchten, können die dafür notwendige unterstützende Erklärung beim Umweltministerium einreichen. Nur durch die Abgabe dieser Erklärung haben die jeweiligen Kommunen die Möglichkeit, bestimmte Fördermittel im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“ zu erhalten.
Gemeinderat Reik befürwortet den Beitritt zum Klimaschutzpakt. Er stelle sich allerdings die Frage, ob die personellen Ressourcen innerhalb der Gemeindeverwaltung ausreichen, um entsprechende Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Um dies beurteilen zu können, wolle er jedoch noch das Ergebnis der Organisationsuntersuchung der Gemeindeverwaltung abwarten.
Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Organisationsuntersuchung bald abgeschlossen sei und das Ergebnis im September im Gemeinderat vorgestellt werde. Er nimmt vorweg, dass es dann zu einigen strukturellen Änderungen innerhalb der Organisation kommen werde und auch personelle Ressourcen für Klimaschutz vorgesehen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Klimaschutzpakt beizutreten und beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden nach § 5 Abs. 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) abzugeben.
3. Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" mit einer Fördersumme in Höhe von 200 Mio. Euro geschaffen. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Der Erhalt einer Zuwendung setzt jedoch die Planung und Vorbereitung eines klimaangepassten Waldmanagements voraus. Dieses umfasst zwölf Kriterien, die in der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement definiert sind. Da die Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ seit dem 16.05.2023 ohne beihilferechtliche Auflagen bewilligt werden können, hat die Gemeindeverwaltung Anfang Juni nach Rücksprache mit dem Forstamt einen entsprechenden Antrag zur Teilnahme am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestellt. Das Förderprogramm sieht jährliche flächengestufte Zahlungen vor, vorausgesetzt der geförderte Forstbetrieb kann die Kriterien erfüllen. Für Loffenau bedeutet dies eine Fördersumme von rund 1,1 Mio. Euro über den Gesamtzeitraum von 20 Jahren (rund 110.000 Euro pro Jahr in den ersten 10 Jahren). Die meisten dieser 12 Kriterien sind über die naturnahe Bewirtschaftungsweise durch das Forstamt erfüllt, lediglich zwei Kriterien, nämlich das Kriterium „Erhalt von mind. 5 Habitatbäumen pro Hektar (in Loffenau wären das rund 6.500 Habitatbäume), die bis zur Zersetzung auf den Flächen verbleiben“ sowie das Kriterium „Stilllegung von 5 % der Waldfläche (in Loffenau wären das rund 68 Hektar Waldfläche) für einen Zeitraum von 20 Jahren“ würden die bisherige Waldbehandlung verändern.
Gemeinderat Seeger finde das Förderprogramm sehr gut. Ihm sei jedoch wichtig, dass bei der Auswahl der Waldfläche (5%) für die Stilllegung mögliche für Windkraft geeignete Flächen berücksichtigt werden und auch, dass die Brennholzversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Burger erklärt, dass die Auswahl der Fläche sich weder auf das eine noch auf das andere negativ auswirken werde.
Gemeinderat Reik und seine Fraktion denke, dass sich das klimaangepasste Waldmanagement nachhaltig auszahlen werde. Darüber hinaus seien sie überzeugt, dass der Förster 5% schwer bewirtschaftbare Waldfläche auf Loffenauer Gemarkung zur Stilllegung finden werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teilzunehmen sowie am bereits gestellten Antrag festzuhalten.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt einen Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.05.2023 bekannt und teilt mit, dass der Gemeinderat den Verkauf der Teilfläche eines gemeindeeigenen Grundstückes zum Bodenrichtwert in der Oberen Dorfstraße beschlossen hat. Weiter teilt er mit, dass die Gemeindeverwaltung die Arbeiten für die Installation der Zone-30-Beschilderung in den Gemeindestraßen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben hat.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 12.09.2023 statt.
Gemeinderat Reik erkundigt sich, ob die beauftragte Firma in Bezug auf die Montage der 30er-Zonen-Schilder in den Gemeindestraßen alle Arbeiten übernehme. Bürgermeister Burger bestätigt dies.
Gemeinderat Seeger erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des Baugebietes Rheinblick III. Der Bürgermeister informiert, dass die erforderlichen Gutachten beauftragt seien und die Verwaltung wieder auf den Gemeinderat zukomme, sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind.
Aus dem Gemeinderat vom 20.06.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
2. Kindergärten in Trägerschaft der Diakonie: Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024
Der Städtetag, der Gemeindetag und die 4-Kirchen-Konferenz, also die Vertreter der kommunalen und kirchlichen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Anpassung der Elternbeiträge um 8,5 %. Die Anpassung der Elternbeiträge wurde am 13.06.2023 im Kindergartenausschuss vorberaten mit folgendem Ergebnis:
Krippe:
Anpassung in Höhe von 8,5 % zum 01.08.2023
Weitere Anpassung in Höhe von 2 % zum 01.03.2024
Grund für die weitere Anpassung zum 01.03.2024 ist, dass die Elternbeiträge in der Krippe noch deutlich unter den Empfehlungen des Städtetags, Gemeindetags und der 4-Kirchen-Konferenz liegen. So liegt die Empfehlung für die Betreuung des ersten Kindes einer Familie in der Krippe mit 30 Wochenstunden bei 408 Euro. In Loffenau liegt der Beitrag ab 01.08.2023 bei 282 Euro und ab 01.03.2024 bei 288 Euro. Die Beiträge für das zweite (75 %), dritte (50 %) und ab dem vierten Kind unter 18 Jahren (20 %) sind entsprechend rabattiert, in der Krippe wie auch im Kindergarten.
Kindergarten und Hort:
Anpassung in Höhe von 8,5 % zum 01.08.2023
Bürgermeister Burger informiert, dass eine Umfrage bei den Nachbarkommunen Kuppenheim, Bischweier, Gaggenau und Forbach ergeben hat, dass auch sie der Empfehlung folgen und die Erhöhung der Beiträge um 8,5 % umsetzen werden.
Der Gemeinderat beschließt die vom Kindergartenausschuss vorgeschlagene Anpassung der Elternbeiträge einstimmig. Die Eltern werden vom Träger, dem Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald, informiert.
3. Kostenaufstellung Sanierung Großspielfeld und neuer Nutzungs- und Pflegevertrag mit TSV Loffenau 1911 e.V.
Die Sanierung des Großspielfeldes auf dem Sportgelände des TSV Loffenau konnte erfreulicherweise deutlich günstiger realsisiert werden, als ursprünglich geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 245.000 Euro und sind somit knapp 22.000 Euro niedriger als die Auftragssumme in Höhe von rund 267.500 Euro. Nach Abzug der Förderung aus dem kommunalen Sportstättenbau in Höhe von 71.200 Euro und der Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 35.000 Euro verbleiben rund 139.300 Euro, die zu 70 % (rd. 97.500 Euro) von der Gemeinde und zu 30 % (41.800 Euro) vom TSV zu finanzieren sind. Da der TSV beim Sportplatzneubau im Jahr 2006 in großem Maße Eigenleistungen und der Verein auch einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 52.500 Euro erbracht hat, hatte sich die Gemeinde mit dem Verein auf eine jährliche Pachtzahlung über 3.500 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren verständigt. Gleichzeitig hat die Gemeinde an den Verein jährlich eine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro für die Platzpflege an den Verein bezahlt, der diese komplett übernimmt. Diese Regelung wurde im Jahr 2008 in einer Nutzungs- und Pflegevereinbarung schriftlich fixiert und vom Gemeinderat beschlossen. Da sich die Vereinbarung bewährt hat, beschließt der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung, die bestehende Vereinbarung mit folgenden Eckpunkten neu zu fassen:
- Jährliche Pachtzahlung vom Sportverein an die Gemeinde in Höhe von 2.780 Euro
- Pflegepauschale bleibt unverändert bei 5.000 Euro
- Laufzeit 15 Jahre
- Bei einer notwendig werdenden Ersatzbeschaffung des Pflegegeräts beteiligt sich die Gemeinde mit 30 % an den Kosten nach Abzug von möglichen Förderungen
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 16.05.2023 eine Anpassung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt im Hinblick auf das zulässige Zeichenkontingent beschlossen hat. Den Vereinen wird damit mehr Platz für Berichterstattungen als bisher gegeben. Dies wurde nicht-öffentlich beraten, weil über Vertragsdetails mit dem Nussbaum-Verlag informiert wurde. Weiter berichtet Burger, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung am Rathaus in der Silvesternacht eingestellt wurde, da der/die Verursacher nicht ermittelt werden konnte(n). Abschließend teilt der Bürgermeister mit, dass betreffend des von der Gemeinde aufgelegten Förderprogramms zur Förderung von Mini-PV-Anlagen bisher 17 Anträge bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind und nun noch Budget für rd. 50 weitere Anträge zur Verfügung steht. Er berichtet auch über die in diesem Zusammenhang entstehende Bearbeitungszeit der Anträge, die sich auf rund eine Stunde pro Antrag beläuft.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 25.07.2023 statt.
Gemeinderat Mühlhäuser erkundigt sich nach dem Stand der elektronischen Anmeldesoftware für die Kindergärten. Bürgermeister Burger erklärt, dass die Verwaltung neue Zugangsdaten angefordert hat und sich dem Thema nun widmen werde. Wie lange die Umsetzung dauert, kann aber noch nicht gesagt werden.
Gemeinderat Reik erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich des geplanten Wasserstrukturgutachtens. Burger teilt mit, dass Frau Wagner, Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste und Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Wasserversorgung bereits Kontakt zu einigen Büros aufgenommen, sich mit Nachbarkommunen in Verbindung gesetzt und Angebote angefragt hat. Sobald diese vorliegen, werden sie in den Gemeinderat eingebracht. Das Projekt soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.
Gemeinderätin Borscheid möchte wissen, ob es bereits alarmierende Zeichen bezüglich der Trinkwasserversorgung in Loffenau aufgrund der Trockenheit in den letzten Wochen gebe. Bürgermeister Burger verneint dies. Zwar könne es sein, dass die Schüttungsmenge aufgrund des ausbleibenden Niederschlages zurückgegangen ist, so schlimm, dass eine Wasserrationierung erforderlich wäre, sei es aber keinesfalls.
Abschließend informiert der Vorsitzende das Gremium aufgrund der Waldbrandgefahr über die Sperrung der Feuer- und Grillstellen in Loffenau. Die Entscheidung hat die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit Revierförster Knapp getroffen.
Aus dem Gemeinderat vom 16.05.2023
TOP 1: Ehrung von Blutspendern
Bürgermeister Burger durfte auch in diesem Jahr wieder fleißige Blutspenderinnen und Blutspender ehren. Wer Blut spendet, tut auf zwei Arten etwas Gutes: Sich selbst, da Blut spenden förderlich für die Gesundheit, insbesondere das Herz-Kreislauf-System, ist. Und zum anderen hilft jede Blutspende, Leben von kranken und verunfallten Menschen zu retten.
Bürgermeister Burger sowie Frau Hertweck und Frau Repp vom DRK Ortsverein Gernsbach dankten folgenden Blutspenderinnen und Blutspendern:
- Ramona Oertel für 10 Blutspenden
- Thorsten Stickel für 10 Blutspenden
- Martin Runzheimer für 10 Blutspenden
- Daniele Wieland für 50 Blutspenden
- Roman Dominiczak für 75 Blutspenden
Alle Geehrten bekamen eine Ehrennadel und eine Urkunde vom DRK sowie ein Präsent der Gemeinde überreicht.
TOP 2: Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es lagen sechs Bauanträge vor. Dabei handelt es sich um drei geplante Doppelhäuser im Herdweg, für die im Jahr 2021 schon ein Bauvorbescheid ergangen ist. Da sich die geplanten Häuser nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen, schlug die Verwaltung vor, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
TOP 3: Eigenkontrollverordnung: Vergabe Kanalreinigung und TV-Kanalinspektion
Nach durchgeführter Ausschreibung lagen zwei Angebote vor, die gewertet werden konnten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für Kanalreinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten zu einem Bruttogesamtpreis von 55.772,80 Euro an die Firma Beyerle GmbH aus Eppingen zu vergeben.
TOP 4: Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter (Haupt- und Hilfsschöffen) für die Amtsperiode 2024 - 2028
Die Gemeinden müssen die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Haupt- und Hilfsschöffen) für die Jahre 2024 - 2028 aufstellen. Bei der Gemeinde gingen drei Bewerbungen für dieses Ehrenamt ein: Herr Gert Bühringer, Herr Dr. Thorsten Zuther und Herr Oliver Bluhm haben sich bereit erklärt, ein Schöffenamt übernehmen zu wollen. Bürgermeister Burger bedankte sich im Namen der Gemeinde ausdrücklich bei allen drei Bewerbern für diese Bereitschaft. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, alle drei Bewerber auf die Vorschlagsliste zu setzen.
TOP 5: Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Durch die Umstellung des Layouts des Wirtschaftsplans war nun im Plan 2023, der bereits am 04.04.2023 vom Gemeinderat beschlossen wurde, der Feststellungsbeschluss nicht enthalten. Diese Formalität wurde nun nachgeholt, der Gemeinderat hat dies einstimmig beschlossen.
TOP 6: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme folgender Spenden beschlossen:
Herr Matthias Zobel spendet 520,13 Euro für eine Dog-Station und 1.000 Euro an die Jugendfeuerwehr. Der Verein s’Klemmerle e.V. spendet 200 Euro, ebenfalls an die Jugendfeuerwehr. Die Sparkasse Rastatt-Gernsbach spendet 250 Euro an den Arbeitskreis Integration. Bürgermeister Burger bedankt sich im Namen der Gemeinde recht herzlich bei allen Spendern!
TOP 7: Bekanntgaben
Bürgermeister Burger hatte keine Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt zu geben.
TOP 8: Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
TOP 9: Sonstiges
Bürgermeister Burger gab bekannt, dass die nächste öffentliche Sitzung am 20.06.2023 stattfindet. Gemeinderat Reik schlug vor, bzgl. der sanierungsbedürftigen Straße L564 Vertreter des Regierungspräsidiums und/oder des Verkehrsministeriums zu einem Vor-Ort-Termin einzuladen. Seines Erachtens könne es nicht sein, dass der Streckenabschnitt der L564 im Albtal, der in einem weitaus besseren Zustand sei als der zwischen Loffenau und Bad Herrenalb, im Erhaltungsmanagement des Landes noch vor diesem stehe. Bürgermeister Burger nahm die Anregung gerne auf und informierte, dass in der Sache „Sanierung L564“ Bewegung ist. Das Regierungspräsidium teilte vor einigen Wochen mit, dass mit den ersten Planungen für eine Sanierung begonnen wurde. Auch Landrat Prof. Dr. Christian Dusch sieht die Sanierungsbedürftigkeit der Straße und unterstützt Bürgermeister Burger in dieser Sache. Zudem hat nun auch ein Bürger eine E-Mail an den Verkehrsminister geschrieben, eine Antwort steht aber noch aus. Diese soll noch abgewartet werden.
Aus dem Gemeinderat vom 04.04.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
2. Beschlussfassung Haushalt 2023
Der Haushalt wurde am 14.03.2023 in den Gemeinderat eingebracht und am 21.03.2023 beraten. Im Anschluss an die Haushaltsreden der Fraktionen beschließt der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan 2023. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2023. Die Haushaltsreden der Fraktionen lesen Sie hier:
- Haushaltsrede der Freien Wähler Gemeinschaft (PDF-Dokument, 150,14 KB, 05.04.2023)
- Haushaltsrede der SPD & Aktive Loffenauer Bürger (ALB) (PDF-Dokument, 581,57 KB, 05.04.2023)
- Haushaltsrede der CDU (PDF-Dokument, 92,58 KB, 05.04.2023)
3. Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen: Erlass von Förderrichtlinien
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, in den Haushalt 2023 10.000 Euro für ein Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke) einzustellen mit dem Ziel, Bürger*innen zu motivieren und zu ermutigen, in erneuerbare Energien zu investieren, um so einen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur dezentralen Stromversorgung zu leisten. Die Verwaltung wurde zunächst vom Gemeinderat beauftragt, entsprechende Richtlinien für das Förderprogramm zu erarbeiten. Demnach sollen Mini-PV-Anlagen mit bis zu 300 Wp mit 75,00 € und Anlagen mit bis zu 600 Wp mit 150,00 € von der Gemeinde bezuschusst werden. Nach einigen Wortmeldungen aus dem Gremium beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Förderrichtlinie für das Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Informationsveranstaltung für Interessenten einer Mini-PV-Anlage realisiert werden kann. Die Richtlinie der Gemeinde Loffenau zur Förderung von Mini-PV-Anlagen lesen Sie hier:
4. Wasserversorgung: Austausch UV-Anlagen und Installation Sensortechnik im Wasserwerk
Im Laufe der Übernahme der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Loffenau durch die Stadtwerke Gaggenau erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der Anlagen sowie des Wassers. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Wasseraufbereitungsanlage „Hochbehälter II“ einen Sanierungs- und Reparaturbedarf aufweist. Vor allem die beiden UV-Desinfektionsanlagen sind in die Jahre gekommen und müssen ausgetauscht werden, damit sie den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung sowie der kommenden neuen EU-Richtlinien entsprechen. Die Kosten für die Beschaffung sowie den Einbau zweier neuer UV-Anlagen inklusive Sensortechnik zur Trübungsmessung belaufen sich nach erster Kostenschätzung auf ca. 40.000,00 Euro netto. Vergleichsangebote werden derzeit von der Gemeindeverwaltung eingeholt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung nach Einholung und Eruierung der bestmöglichen Angebote, den Erwerb und den Einbau der UV-Anlagen sowie der Sensortechnik für die Trübungsmessung im Hochbehälter II umsetzen kann.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt und teilt mit, dass sich die Gemeinde an der Bündelausschreibung des Gemeindetages für Strom und Gas für die Lieferjahre 2024 - 2026 beteiligt. Der Gemeindetag teilte den Kommunen mit, dass sich die Preise für Bioerdgas und Ökostrom aufgrund der Energiekrise im Vergleich zur letzten Ausschreibung vervielfacht habe. Der Gemeinderat hat aufgrund der hohen Energiepreise (bei einer Gegenstimme) beschlossen, im Zuge der Ausschreibung auf das bisher verwendete Bioerdgas10 (=10 % erneuerbares Biogas, 90 % fossiles Erdgas) und den Ökostrom zu verzichten und zur Versorgung der kommunalen Gebäude zunächst auf normales Erdgas bzw. normalen Strom umzustellen.
Weiter gibt Bürgermeister Burger bekannt, dass Ende März die Unterzeichnung des neuen Jagdpachtvertrages mit den Jagdpächtern erfolgt ist. Der neue Jagdpachtvertrag beginnt zum 01.04.2023 und wurde auf neun Jahre geschlossen.
6. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
7. Sonstiges
Am 25.04.2023 findet eine Sitzung des Bauausschusses statt, in der der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Loffenau besichtigt werden soll. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 16.05.2023 statt.
Gemeinderat Reik spricht das Redaktionsstatut des Amtsblattes der Gemeinde an. Der TSV Loffenau habe nach seiner Jahreshauptversammlung im März ausführlich darüber im Amtsblatt berichten wollen, sei aber durch das begrenzte Zeichenkontingent ausgebremst worden. Er spreche sich daher dafür aus, den Vereinen mehr Spielraum zu geben und ggfs. zu überlegen, das Redaktionsstatut noch einmal anzupassen. Bürgermeister Burger teilte mit, dass aufgrund der Gleichbehandlung aller Vereine keine Ausnahme gemacht werden konnte und das Redaktionsstatut den Vereinen bekannt sei, sagte jedoch eine Prüfung von Seiten der Verwaltung zu. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit wieder auf den Gemeinderat zukommen.
Aus dem Gemeinderat vom 21.03.2023
1.Beratung Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftsplan EigB Wasserversorgung 2023
Die Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste, Frau Wagner, gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und stellt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung dar. Anschließend präsentiert sie den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Zu beiden Plänen werden einzelne Fragen und Anregungen aus dem Gremium vorgebracht und von der Verwaltung beantwortet. Der Beschluss des Haushaltsplanes 2023 sowie des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird in der Sitzung am 4. April 2023 gefasst.
2.Bekanntgaben
Die Verwaltung hat keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben.
3.Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
4.Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 04.04.2023 statt.
Aus dem Gemeinderat vom 14.03.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es liegen drei Anträge zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Aufstockung eines Wohnhauses in der Ostendstraße sowie dem Neubau eines Lagergebäudes am Sportplatz im Herdweg werden jeweils das kommunale Einvernehmen erteilt. Der Nutzungsänderung von einem Lagerraum in ein Atelier in der Schulgasse wird die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
2. Einbringung Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftsplan EigB Wasserversorgung 2023
Bürgermeister Burger bringt den Haushaltsplan 2023 sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2023 ein. Auf die Haushaltsrede in dieser Ausgabe des Amtsblatts wird verwiesen.
3. Erlass einer Einfriedungssatzung
-Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
-Satzungsbeschluss
Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Einfriedungssatzung beschlossen. Zwischenzeitlich erfolgten die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung beraten. Der Gemeinderat fasste anschließend mehrheitlich den Satzungsbeschluss. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblatts.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt den Kauf des Anwesens Obere Dorfstraße 7 durch die Gemeinde zur Flüchtlingsunterbringung sowie einen Wasserleitungsschaden im Hof der Gemeindehalle bekannt.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die nächste öffentliche Sitzung am 21.03.2023 stattfindet.
Aus dem Gemeinderat vom 28.02.2023
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es liegt ein Bauantrag zur Beratung vor. Beim Bauantrag handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Ringstraße, der bereits genehmigt und für den nun eine Nachtragsplanung für das Garagendach eingereicht wurde. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das kommunale Einvernehmen.
2. Antrag der Fraktion SPD & ALB: Förderprogramm Mini-PV-Anlagen
Die Fraktion SPD & Aktive Loffenauer Bürger hat einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung zur Einstellung von 10.000 Euro in den Haushalt 2023 für ein kommunales Förderprogramm für Mini-Photovoltaik-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) eingereicht.
Gemeinderat Reik stellt das Vorhaben seiner Fraktion vor. Vorgeschlagen wird eine Förderung von 100 Euro je Mini-PV-Anlage. Somit könnten mit 10.000 Euro 100 solcher Anlagen von der Gemeinde gefördert werden, um so einen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur dezentralen Stromversorgung zu leisten. Ziel des Förderprogramms soll sein, Bürger*innen zu motivieren und zu ermutigen, in erneuerbare Energien zu investieren.
Bürgermeister Burger informiert, dass er sich vorab mit der Fraktion SPD & ALB darauf verständigt habe, in der heutigen Sitzung zunächst einen Grundsatzbeschluss, ob überhaupt ein Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen eingerichtet werden soll, zu fassen. In einem weiteren Schritt wolle die Verwaltung dann die Regularien in Bezug auf die Förderung ausarbeiten und wieder auf den Gemeinderat zukommen.
Gemeinderat Grässle teilt mit, dass seine Fraktion das Vorhaben der Fraktion SPD & ALB begrüße, sie jedoch das Programm größer fassen und allgemein regenerative Energien fördern wolle.
Gemeinderat Seeger informiert über die Probleme und Gefahren, die sich im Zusammenhang mit der Installation von Mini-PV-Anlagen ergeben. Weiter müsse man zunächst einmal eine Fachfirma finden, die sich bereit erkläre, solche im Internet gekauften Anlagen zu installieren.
Auf die Wortmeldung von Gemeinderat Grässle teilt Burger mit, dass die Verwaltung die finanzielle Förderung von großen PV-Anlagen ablehne. Die Tatsache, dass beim Kauf solcher Anlagen seit Anfang 2023 keine Mehrwertsteuer zu bezahlen sei, sei Anreiz genug. Außerdem müsse man im Hinblick auf die derzeitige Auftragslage der Firmen mit einer Dauer von 24 Monaten bis zur Installation der Anlage rechnen.
Gemeinderätin Westermeyer und ihre Fraktion könne sich das Vorhaben der SPD & ALB zwar auch gut vorstellen, sehe aber einen enormen Arbeitsaufwand bei der Verwaltung.
Nach längerer Beratung fasst der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, in den Haushalt 2023 10.000 Euro für ein Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen einzustellen und beauftragt die Verwaltung, Förderregularien zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 31.01.2023 bekannt und teilt mit, dass der Gemeinderat den Erschließungsträger KBB aus Baden-Baden mit der Baulandentwicklung für die Gebiete Klingenäcker, Breitenäcker und Heiligenäcker beauftragt hat. Hier werden in den kommenden Tagen die Eigentümer der betroffenen Grundstücke angeschrieben und gebeten, ein Kontaktformular auszufüllen und an die Gemeinde zurückzusenden. Die Gemeinde leitet diese dann an den Erschließungsträger weiter, der wiederum Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen wird. Es geht dabei darum, die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümer in Erfahrung zu bringen, ob sie ihr Grundstück an die Gemeinde verkaufen, in die Umlegung einbringen wollen und ob sie einen Zuteilungswunsch haben oder nicht. Nach den Gesprächen wird der Gemeinderat im Juni/Juli den Beschluss fassen, welches Gebiet konkret erschlossen werden soll.
Weiter berichtet Burger über den Beschluss des Gemeinderates zum Kauf des Anwesens in der Oberen Dorfstraße 17 für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge.
4. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 14.03.2023 statt.
Gemeinderat Reik regt an, Themen, sofern es auch aus rechtlicher Sicht in Ordnung ist, künftig mehr in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Weiter spricht Gemeinderat Reik das Thema Tempo 30 im Ort an und erkundigt sich, wann die Ausschilderung nun endlich abgeschlossen sei.
Bürgermeister Burger teilt mit, dass sich die Verwaltung in den letzten Zügen befinde und die Schilder bald bestellt würden und weist noch einmal auf den immensen organisatorischen Aufwand für die Verwaltung hin. Jeder einzelne Schilderstandort (insgesamt sind es rund 30 Stück) muss mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden, damit das Schild auch rechtssicher steht.
Aus dem Gemeinderat vom 31.01.2023
1. Ausscheiden von Herrn Reiner Singer aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Singer hat nach fast 19 Jahren Mitgliedschaft sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass dem Wunsch von Gemeinderat Singer auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund gemäß § 16 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Herr Singer scheidet daher in öffentlicher Sitzung am 31.01.2023 aus dem Gemeinderat aus. Die Verabschiedung wird umrahmt von Dankesreden von Bürgermeister Burger, des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft (FWG), Herrn Grässle sowie Herrn Singer selbst. Neben der Überreichung der Ausscheidungsurkunde erhält Herr Singer für sein Ehrenamt als Gemeinderat je ein Geschenk von der Gemeindeverwaltung sowie dem Gremium.
2. Nachrücken in den Gemeinderat von Herrn Siegbert Schweikhardt
Bei der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 wurde Herr Siegbert Schweikhardt mit 507 Stimmen zum ersten Nachrücker auf der Liste der Freien Wählergemeinschaft gewählt. Einstimmig stellt der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung bestehen und Herr Siegbert Schweikhardt daher gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung in den Gemeinderat nachrücken kann. Durch Aussprechen und Unterzeichnung der Verpflichtungsformel sowie Überreichen der Ernennungsurkunde verpflichtet Bürgermeister Burger Herrn Schweikhardt offiziell als Gemeinderat.
3. Neuwahl des 1. Bürgermeisterstellvertreters
Mit Gemeinderat Singer ist gleichzeitig der bisherige 1. Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Gremium ausgeschieden. In offener Wahl wird Gemeinderat Grässle einstimmig als 1. Bürgermeisterstellvertreter gewählt, der sich für die Übernahme des Amtes bereiterklärt hat.
4. Neubesetzung der Ausschüsse
Durch das Ausscheiden von Herrn Singer aus dem Gemeinderat ist eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig im Wege der Einigung die Neubesetzung der Ausschüsse.
5. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Bürgermeister Burger teilt mit, dass der Gemeindeverwaltung vier Bauanträge zur Beratung vorliegen. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das kommunale einvernehmen für
- den Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss sowie einer Wohnung im Ökonomieteil eines Gebäudes in der Pfarrgasse
- den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen in der Tulpenstraße
- die Nutzungsänderung von Lagerraum in ein Atelier in der Schulgasse sowie
- den Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Kändelweg
6. Satzungsänderung Eigenbetrieb Wasserversorgung
Aufgrund einer Gesetzesänderung des Eigenbetriebsgesetzes durch den Landtag vom 17.06.2020 ist ab dem Jahr 2023 in einer Betriebssatzung festzulegen, ob die Wirtschaftsprüfung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen. Diese Vorschrift gilt demnach auch für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Loffenau und muss in der Betriebssatzung schriftlich verankert werden. Da der Eigenbetrieb Wasserversorgung bereits auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik geführt wird, beschließt der Gemeinderat durch die fünfte Änderung der Betriebssatzung des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Loffenau diesen Sachverhalt einstimmig.
7. Neues Kommunales Haushaltsrecht – Optimierung Bewertungsregeln
In seiner Sitzung am 14.07.2020 hat der Gemeinderat die Anwendung der Bewertungsregeln für das Vermögen der Gemeinde Loffenau nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Anwendung von Vereinfachungsregeln für die erstmalige Erfassung und Bewertung von Vermögen sowie um Regeln für die künftige Bilanzierung. Da die Verwaltung aufgrund der fortschreitenden Erfahrungen bei der Erfassung und Bewertung des Vermögens in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Hinweise und Vorschläge erhalten hat, die anzuwendenden Vereinfachungsregeln anzupassen, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Ausübung der Wahlrechte und Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz und beauftragt die Verwaltung, dies bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz umzusetzen.
8. Kapazitätserhöhung Murgtalbahn – Übernahme Planungskosten
Das Land Baden-Württemberg hat mit der Vergabe des Netzes 7b Karlsruhe eine gesamte Neuausrichtung des Schienenverkehrs veranlasst. Auf der Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Wirtschaftsregion Mittelbaden soll hierbei insbesondere dem Murgtal eine erhebliche Bedeutung zukommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Verlagerung des Individual- und Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Daher sind auf der bisher teilweise eingleisigen Strecke im Murgtal bestimmte Voraussetzungen zu schaffen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssen bedarfsgerechte kapazitätserhöhende Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt werden, bzgl. derer die Albtalverkehrsgesellschaft (AVG) bereits eine technische Voruntersuchung durchgeführt hat. Das Ergebnis der Untersuchung hat ergeben, dass die Maßnahmen bautechnisch umsetzbar sind und sich die geschätzten Baukosten auf ca. 45 Mio € belaufen, wovon 700.000 € auf die Leistungsphasen 1 und 2, also auf die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung für den partiellen zweigleisigen Ausbau der Murgtalbahn, entfallen. Hinsichtlich der anfallenden Kosten hat der Kreistag in seiner Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, dass sich der Landkreis mit 50% an den Kosten beteiligen wird und die weiteren 50% der Planungskosten mittels einer Vereinbarung zu einem Verteilerschlüssel durch die acht betroffenen Kommunen Rastatt, Kuppenheim, Bischweier, Gaggenau, Gernsbach, Loffenau, Weisenbach und Forbach finanziert werden. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, dass der Kostenbeteiligung der Gemeinde Loffenau in Höhe von 10.290 € für die Leistungsphasen 1 und 2 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt wird, eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der AVG zu unterzeichnen. Weiter fordert der Gemeinderat die AVG auf, die Modernisierung des Stellwerks am Gernsbacher Bahnhof in die Planungen miteinzubeziehen und alle technisch erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schrankenschließzeiten schnellstmöglich umzusetzen.
9. Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Die großen Kreisstädte und Stadtkreise sind durch das Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein zentrales Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung und dient als Routenplaner auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Damit dies gelingt, muss der Gebäudebestand klimaneutral mit Wärme versorgt werden, die möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme stammt. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Gegebenheiten vor Ort, da Wärme – nicht etwa wie im Falle des Stroms – nur schwer transportiert werden kann. Bis eine Wärmeplanung zur Umsetzung kommen kann, muss zunächst ein mehrstufiger Prozess durchlaufen werden, dessen Ergebnisse der weiteren Stadt- und Energieplanung dienen. Obwohl es den Kommunen derzeit noch freisteht, eine Wärmeplanung durchzuführen, ist es im Hinblick auf das angestrebte Ziel der CO2-Neutralität und möglicher Förderungen dennoch empfehlenswert. Die Erstellung eines solchen Wärmeplanes wird derzeit mit einer Förderung in Höhe von 80% bezuschusst. Da kleinere Gemeinden unter 5.000 Einwohnern alleine keinen Wärmeplan erstellen können, besteht die Möglichkeit der Bildung eines sogenannten Konvois. Durch die Bildung eines Konvois mit mehreren Kommunen können in Summe mehr Fördermittel erhalten und Synergieeffekte genutzt werden. Gemeinderat Reik halte die Maßnahme – auch im Bezug auf die Ortsgröße Loffenaus – für zu übertrieben. Er plädiere daher für eine pragmatische Herangehensweise, in dem man versuche, Photovoltaik in Loffenau auszubauen. Gemeinderätin Westermeyer habe eher Bedenken, ob die personellen Ressourcen im Rathaus für die Realisierung der mit dem Projekt verbundenen Aufgaben vorhanden seien. Gemeinderat Seeger wiederum finde es in jedem Fall sinnvoll, sich an dem Projekt zu beteiligen. Der Gemeinderat beschließt daher mit 10 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, gemeinsam mit den Kommunen Bietigheim, Elchesheim-Illingen, Ötigheim, Steinmauern und Weisenbach als Konvoi einen Förderantrag für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans einzureichen.
10. Rheinblick III – Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 entschieden, das Bebauungsplanverfahren „Rheinblick III“ mit fünf Bauplätzen wieder aufzunehmen. Gemeinderat Grässle begrüßt es, dass das Verfahren nun endlich wieder aufgenommen wird, wohingegen Gemeinderätin Westermeyer mitteilt, dass sie dem Vorhaben aufgrund verschiedener örtlicher Gegebenheiten noch immer nicht zustimmen kann. Mit 9 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat sodann den Aufstellungsbeschluss, wonach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan „Rheinblick III“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
11. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 20.12.2022 bekannt und teilt mit, dass Herr Mario Rothenberger zum 01.02.2023 als neuer stellvertretender Bauhofleiter eingestellt wird.
Weiter berichtet Burger vom Brandschaden am Rathaus in der Silvesternacht und informiert, dass der genaue Schaden an der Außenanlage und der Fassade des Rathauses bisher noch nicht beziffert werden konnte.
Zur Neugestaltung des Friedhofs liegt die Schlussrechnung vor. Bürgermeister Burger berichtet, dass die Maßnahme mit einer Summe von rund 87.500 € abschließt und somit rund 1.400 € unterhalb der Kostenberechnung vom Oktober 2020 und rund 20.000 € unterhalb der Auftragssumme liegt. Der Unterschied zur Auftragssumme rührt vor allem daher, dass in der Ausschreibung Positionen zur Entsorgung von belastetem Bodenmaterial enthalten waren, die letztendlich nicht benötigt wurden.
Burger berichtet außerdem von einer illegalen Autofahrt auf dem neuen Kunstrasen des Sportplatzes, die sich am 22. Januar ereignet hat. Hier hat ein junger Autofahrer auf dem schneebedeckten Sportplatz Kreise gedreht. Der Autofahrer wurde auf frischer Tat ertappt, allerdings ist nach ersten Einschätzungen davon auszugehen, dass am Kunstrasen keine gravierenden Schäden entstanden sind.
Abschließend teilt Burger mit, dass es in Loffenau nun zwei öffentliche Defibrillatoren gibt, die sich am Landmarkt sowie an der Gemeindehalle befinden. Burger informiert, dass auch bereits eine interne Schulung im Umgang mit den Geräten stattgefunden habe und weiter ein Schulungsangebot für die Bürgerschaft geplant sei.
12. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
13. Sonstiges
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 28.02.2023 statt.
Gemeinderat Reik bittet die Verwaltung um eine Liste aller vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse seit der letzten Kommunalwahl, die bisher noch nicht umgesetzt wurden. Burger sagt dies zu.
Aus dem Gemeinderat vom 20.12.2022
TOP 1 Bauanträge
Es liegt ein Bauantrag vor. Geplant ist ein zusätzlicher Kellerraum in einem Gebäude im Kändelweg. Der Kellerraum befindet sich innerhalb des Baufensters und wird vollständig erdüberdeckt sein. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das kommunale Einvernehmen.
TOP 2 Schulsozialarbeit an der Grundschule Loffenau
Die Grundschule Loffenau ist eine der wenigen Grundschulen in der Region, in der bisher noch keine Schulsozialarbeit ausgeübt wird. Dabei wird die Schulsozialarbeit auch in den Grundschulen immer wichtiger. Der ohnehin schon vorhandene Unterstützungsbedarf in den Schulen ist durch die Belastungen durch die Corona-Pandemie auch während der Homeschooling-Phase nochmals stark gestiegen. Damit Schulsozialarbeit auch vom Land und Landkreis gefördert wird, bedarf es mindestens einer halben Stelle. Eine halbe Stelle (0,5 VZÄ) ist für Loffenau aber zu viel, weshalb nur eine Kooperation mit einer anderen Schule in Frage kommt. Vorgeschlagen wird dem Gemeinderat nun eine Kooperation mit der Grundschule Scheuern, mit der man sich eine 0,5-Stelle teilen kann. Träger der Schulsozialarbeit soll dabei das Ev. Mädchenheim Gernsbach e.V. sein. Beginn soll dabei das nächste Schuljahr 2023/2024 sein, also nach den nächsten Sommerferien.
Frau Zächelein, Einrichtungsleitung des Ev. Mädchenheims in Gernsbach und die Schulsozialarbeiterin Frau Fritzinger, stellen in der Sitzung die Schulsozialarbeit unter der Trägerschaft des Evangelischen Mädchenheims Gernsbach anhand einer Präsentation vor. Grundschulrektorin Frau von Köller betont die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit und berichtet über weitere Projekte an der Grundschule, die bis zu den Sommerferien noch umgesetzt werden.
Der Gemeinderat befürwortet die Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Loffenau und stimmt einstimmig zu, diese ab dem Schuljahr 2023/2024 mit einer 0,25-Stelle einzurichten.
TOP 3 Kindergartenbedarfsplan
Die Gemeinde ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, regelmäßig den Kindergartenbedarfsplan fortzuschreiben und zu prüfen, ob genügend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die letzte Kindergartenbedarfsplanung wurde 2019 für die Jahre 2020 – 2022 erstellt. Diese wurde nun für die Jahre 2023 – 2025 fortgeschrieben. Der Bedarfsplanung liegen verschiedene Annahmen über Geburtenrate, Wanderungssaldo (Zu- und Wegzüge) sowie der tatsächlichen Inanspruchnahmequote des Betreuungsangebots zugrunde. Als Ergebnis der Bedarfsplanung kann festgehalten werden, dass bis 2025 sowohl in der Krippe (U3) als auch im Kindergarten (Ü3) und Hort voraussichtlich genügend Plätze zur Verfügung stehen und aktuell kein Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Plätze herrscht. Sollten die Umstände sich ändern und weiterer Platzbedarf im Kindergarten auftreten, so könnte beispielsweise eine weitere Waldkindergartengruppe eingerichtet werden. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis von der Bedarfsplanung.
TOP 4 Bestellung Stiftungsrat Bürgerstiftung
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Loffenau ist nach vier Jahren Amtszeit neu zu bestellen. Von den bisherigen Stiftungsrätinnen und –räten stehen bis auf eine Person alle wieder zur Verfügung. Frau Nicole Vollmer scheidet aus dem Stiftungsrat aus. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Personen für die kommenden vier Jahre als Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte zu bestellen (in alphabetischer Reihenfolge): Jochen Geiser, Achim Grimm, Heiko Mangler, Heideliese Mühlhäuser, Clarissa Schmid, Rahel Wieland. Allen bisherigen und neuen Mitgliedern des Stiftungsrates gilt an dieser Stelle ein großer Dank für das Engagement.
TOP 5 Bekanntgaben
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 31. Januar 2023, statt.
TOP 6 Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 7 Sonstiges
Gemeinderat Schweikhardt spricht die Beleuchtung des Heckenbrunnenweges an. Der stark frequentierte Schulweg zwischen Schulgasse und Neuer Schulweg sei schlecht ausgeleuchtet und Eltern von Grundschülern bitten an dieser Stelle um Prüfung, ob hier nicht noch eine Leuchte installiert werden könne. Bürgermeister Burger sagt eine Prüfung zu. Gemeinderat Reik erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Postfiliale sowie dem ehem. Volksbankgebäude. Bürgermeister Burger teilt mit, dass ihm bezüglich der Postfiliale keine Neuigkeiten vorliegen und er dem Eigentümer des Volksbankgebäudes Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten gewerblichen Mieter angeboten habe, die dieser bisher nicht angenommen habe. Die Frage von Gemeinderat Reik hinsichtlich des Vertrags über Car-Sharing mit der Firma deer wurde nach der Sitzung geklärt: Der Vertrag, der zunächst über zwei Jahre geschlossen wurde, verlängert sich stillschweigend, sofern keine Vertragspartei kündigt. Der Vertrag läuft nun bis Ende 2023. Gemeinderätin Schröter fragt, wann die alternativen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof zur Verfügung stehen. Bürgermeister Burger antwortet, dass voraussichtlich Anfang des neuen Jahres die Platten für die neuen Urnenrasengräber beschafft werden. Dann können auch die Friedhofsgebühren neu kalkuliert und die Satzung geändert werden. Gemeinderat Grässle bedankt sich abschließend im Namen des gesamten Gemeinderates bei der Verwaltung und dem Bauhof für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2022 und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Aus dem Gemeinderat vom 22.11.2022
1.Nachrücken in den Gemeinderat von Peter Loch
Durch den plötzlichen Tod von Gemeinderat Achim Schweikart wurde eine Nachbesetzung im Gemeinderat erforderlich. Bei der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 wurde Herr Peter Loch mit 334 Stimmen zum dritten Nachrücker auf der Liste der SPD + ALB gewählt. Einstimmig stellt der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung bestehen und Herr Peter Loch daher gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung in den Gemeinderat nachrücken kann. Durch Aussprechen und Unterzeichnung der Verpflichtungsformel sowie Handschlag und Überreichen der Ernennungsurkunde verpflichtet Bürgermeister Burger Herrn Loch offiziell als Gemeinderat.
2.Neubesetzung der Ausschüsse
Durch das Ausscheiden von Bertram Herb (CDU) sowie Manuela Nuber (SPD&ALB) aus dem Gemeinderat und den Tod von Achim Schweikart (SPD & ALB) ist eine Neubesetzung der Ausschüsse erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig im Wege der Einigung die Neubesetzung der Ausschüsse der betroffenen Fraktionen.
3.Waldhaushalt 2022/2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Burger den Leiter der Forstdirektion Gaggenau, Herrn Krebs, sowie den Loffenauer Revierförster Herrn Knapp. Herr Krebs und Herr Knapp stellen die Zahlen für den Waldhaushalt 2023 vor und gehen dabei auch kurz auf den Verlauf im Forstwirtschaftsjahr 2022 ein. Sie berichten von einem heftigen Dürresommer und einem deutlichen Anstieg der Borkenkäfer-Population. Auch haben die enormen Wetterbedingungen und Schwankungen auf dem Holzmarkt ein flexibles Umsteuern durch das Forstamt erforderlich gemacht. Nicht zuletzt hat die Energiekrise zu einem Anstieg bei der Brennholz-Nachfrage geführt, was sich auf einen steigenden Holzpreis niederschlägt. So kann die finanzielle Planung in Höhe von 170.000 € für das Jahr 2022 aller Voraussicht nach übertroffen werden. Für das Jahr 2023 sieht die Planung einen finanziellen Überschuss in Höhe von 160.000 Euro vor, wobei eine nachhaltige Bewirtschaftung des Loffenauer Waldes weiterhin gewährleistet bleibt. Nach einigen Fragen aus dem Gremium u.a. hinsichtlich des Borkenkäfer-Befalls und der zukünftigen Entwicklung des Holzmarktes bedankt sich der Gemeinderat bei Herrn Krebs und Herrn Knapp für ihre geleistete Arbeit und stimmt dem Waldhaushaltsplan 2023 einstimmig zu.
4.Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Für ein Grundstück im Kelterweg liegt ein Bauantrag zur Umnutzung einer Werkstatt in einen Verkaufsraum vor, wofür der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Für den Verkauf eines Miteigentumsanteils in der Unteren Dorfstraße ist die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erforderlich. Da keine Gründe zur Versagung ersichtlich sind, wird diese einstimmig erteilt.
5.Sanierung von Kanalschächten – Vergabe der Arbeiten
Abseits der Loffenauer Ortsdurchfahrt gibt es einige Schachtabdeckungen, die sanierungsbedürftig sind. Die Sanierung muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Verwaltung hat drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, wobei nur eine Firma ein Angebot abgegeben hat. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig und beauftragt die Verwaltung, die Firma Vienna GmbH aus Wallhausen mit der Reparatur der Schachtabdeckungen zum Gesamtpreis von EUR 19.241,11 zu beauftragen. Die Sanierungsarbeiten sollen aller Voraussicht nach in der Kalenderwoche 50 beginnen.
6.Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach und Aufhebung der Finanzvereinbarung
Die Stadt Gernsbach sowie die Gemeinden Loffenau und Weisenbach haben im Jahr 1974 zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft eine Vereinbarung geschlossen. Die Inhalte der Vereinbarung, inkl. der Änderungen aus den Jahren 1977 und 1980, sind heute noch in der Ursprungsfassung von 1974 und entsprechen nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der gelebten Praxis. Aus diesen Gründen ist eine Neufassung der Vereinbarung sinnvoll. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses zu beauftragen, der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach entsprechend des Entwurfs zuzustimmen. Weiter beschließt der Gemeinderat in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Vereinbarung über die Verteilung und die Verwendung einer Finanzhilfe nach §34 FAG vom 11.06.1974.
7.Benennung eines Mitgliedes für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau
2018 hat der Gemeinderat Herrn Helmut Möhrmann als der Stadt Gaggenau zu benennende Person für die ehrenamtliche Gutachtertätigkeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 gewählt. Herr Möhrmann hat sich dazu bereit erklärt, diese Tätigkeit weiterhin auszuüben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Helmut Möhrmann gegenüber der Stadt Gaggenau als in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlung erfahrene Person für die ehrenamtliche Gutachtertätigkeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss ab dem 01.01.2023 zu benennen. Bürgermeister Burger bedankt sich bei Herrn Möhrmann für die Fortführung seines Amtes. Herr Möhrmann bedankt sich beim Gemeinderat für die Wiederwahl und dem damit verbundenen Vertrauen in seine Person.
8.Umrüstung der Freiwilligen Feuerwehr auf Digitalfunk – Auftragsvergabe
In Baden-Württemberg wird für den Rettungsdienst und die Feuerwehr der Digitalfunk TETRA BOS eingeführt. Für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten, notwendigem Zubehör und Dienstleistungen hat der Landkreis Rastatt mit den Städten und Gemeinden im Landkreis, sowie den Betrieben mit Werksfeuerwehren eine Beschaffungsgemeinschaft gebildet. In Loffenau ist die Beschaffung von 5 Geräten erforderlich, 2 für das Gerätehaus sowie 3 für die Fahrzeuge. Der Gesamtpreis für die Umrüstung beläuft sich auf 23.945,84 €. Der Gemeinde wurde bereits ein Zuschuss nach der VwV Z-Feu in Höhe von 2.400 € bewilligt. Bei der Gemeinde verbleibt somit ein Betrag über 21.545,84 €. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung der Firma KTF SELECTRIC GmbH aus Ehningen mit der Beauftragung der Umrüstung der Freiwilligen Feuerwehr auf Digitalfunk zum Gesamtpreis in Höhe von 23.945,84 €.
9.Erlass einer Einfriedungssatzung – Offenlagebeschluss
In letzter Zeit gingen bei der Verwaltung vermehrt Anfragen bezüglich der Errichtung von Einfriedungen ein. Dabei fiel auf, dass in den einzelnen rechtskräftigen Bebauungsplänen unterschiedlichste Regelungen festgesetzt sind. Um dem entstehenden Unmut, wenn sich Grundstückseigentümer nicht an die geltenden Vorschriften halten oder wenn in angrenzenden oder gar derselben Straße unterschiedliche Festsetzungen hinsichtlich der Errichtung von Einfriedungen gelten, Rechnung zu tragen, soll eine Einfriedungssatzung erlassen werden, um in der gesamten Ortslage eine einheitliche Regelung zu treffen. Da die Einfriedigungssatzung als örtliche Bauvorschrift dasselbe Verfahren wie ein Bebauungsplan durchlaufen muss, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Einfriedungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, den vorgelegten Satzungsentwurf sowie die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes.
10.Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, drei Spenden anzunehmen. Bei den Spenden handelt es sich um eine Sach- sowie eine Geldspende an die Freiwillige Feuerwehr sowie eine Geldspende für eine Dogstation.
11.Bekanntgaben
Bürgermeister Burger unterrichtet den Gemeinderat über eine Eilentscheidung, die er im Oktober hinsichtlich der Wasserversorgung getroffen hat. Die Wasseraufbereitungsanlage der Gemeinde Loffenau besteht aus drei Druckbehältern, von denen zwei permanent in Betrieb sind. Ein Behälter ist in Reserve. Im August hat sich herausgestellt, dass an einem der Behälter Wasser austritt, der in der Vergangenheit bereits schon repariert wurde. Allerdings scheidet dieses Mal eine provisorische Reparatur aus, da dann nicht mehr die erforderliche Betriebssicherheit gewährleistet werden kann. Um die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung zu gewährleisten, musste der Bürgermeister eine Eilentscheidung treffen. Der Vorsitzende hat die Reparatur gemäß Angebot in Höhe von 84.588,00 € netto beauftragt.
Weiter teilt Burger mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.
12.Bürgerfragestunde
Ein Bürger aus dem Zuschauerbereich erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Tempo-30-Regelung auf den Loffenauer Gemeindestraßen sowie nach der Postfiliale, die Ende Oktober geschlossen hat. Bürgermeister Burger teilt mit, dass von Seiten der Verwaltung zunächst alle Straßenkreuzungen zu begutachten sind und geprüft werden muss, wo die Schilder angebracht werden können. Erst dann könne die Schilderbestellung erfolgen. Betreffend der Postfiliale erklärt Burger, dass sich hier bisher keine Neuerung ergeben habe. Die Verwaltung habe weniger als eine Woche vor der endgültigen Schließung der Filiale über die Gerüchteküche erfahren, dass die Filiale schließen wird. Daraufhin habe er sowohl mit der Post selbst, als auch mit der Bundesnetzagentur Kontakt aufgenommen. Auch die Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker (CDU) und Gabriele Katzmarek (SPD) habe er angeschrieben und um Unterstützung gebeten.
13.Sonstiges
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 20.12.2022 statt.
Gemeinderat Grässle teilt mit, dass seine Fraktion es sehr begrüßt, dass sich die Bürgermeister der Murgtalkommunen zusammengeschlossen und sich mit einem gemeinsamen Schreiben bezüglich Windkraft an das Land bzw. den Ministerpräsidenten gewandt haben. Das gebe dem Thema noch mehr Gewicht.
Aus dem Gemeinderat vom 11.10.2022
1. Ausscheiden von Manuela Nuber aus dem Gemeinderat
Gemeinderätin Nuber hat ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass dem Wunsch von Gemeinderätin Nuber auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund gemäß § 16 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Frau Nuber scheidet daher in öffentlicher Sitzung am 11.10.2022 aus dem Gemeinderat aus. Die Verabschiedung wird umrahmt von Dankesreden von Bürgermeister Burger, des Fraktionsvorsitzenden der SPD & ALB, Herrn Reik sowie Frau Nuber selbst. Neben der Überreichung der Ausscheidungsurkunde erhält Frau Nuber für ihr Ehrenamt als Gemeinderätin die bronzene Ehrennadel gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Loffenau sowie je ein Geschenk von der Gemeindeverwaltung sowie dem Gremium.
Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung festgestellt, dass bei der ersten Nachrückerin Mara Zeltmann triftige Gründe für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 16 der Gemeindeordnung vorliegen.
2. Nachrücken in den Gemeinderat von Achim Schweikart
Bei der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 wurde Herr Achim Schweikart mit 459 Stimmen zum zweiten Nachrücker auf der Liste der SPD & ALB gewählt. Einstimmig stellt der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung bestehen und Herr Achim Schweikart daher gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung in den Gemeinderat nachrücken kann. Durch Aussprechen und Unterzeichnung der Verpflichtungsformel sowie Überreichen der Ernennungsurkunde verpflichtet Bürgermeister Burger Herrn Schweikart offiziell als Gemeinderat.
3. Neuwahl des 2. Bürgermeisterstellvertreters
Mit Gemeinderätin Manuela Nuber ist gleichzeitig die bisherige 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters aus dem Gremium ausgeschieden. In geheimer Wahl wird Gemeinderat Reik mit 10 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme sowie zwei Enthaltungen als 2. Bürgermeisterstellvertreter gewählt, der sich für die Übernahme des Amtes bereit erklärt hat.
4. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeinderat erteilte zum Bauantrag “Nutzungsänderung einer Teileigentumswohnung in eine Ferienwohnung” in der Rosenstraße das kommunale Einvernehmen.
5. Ausschreibung der Kanalbefahrung im Zuge der Eigenkontrollverordnung
Gemäß der Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung) müssen Abwasseranlagen regelmäßig überprüft werden. Bevor die Überprüfung mittels Kamerabefahrung erfolgen kann, müssen die Kanäle gereinigt, damit Beschädigungen sichtbar werden. Die Leistungen der Reinigung und Befahrung der Kanäle mittels Kamera müssen ausgeschrieben werden. Die Vorbereitung, die Durchführung der Ausschreibung sowie die Auswertung der Ergebnisse sollen an einen Ingenieur vergeben werden.
Der Gemeinderat hatte bereits in einer Sitzung im Jahr 2019 beschlossen, für die Ingenieursleistungen drei Vergleichsangebote einzuholen und an den Geeignetsten zu vergeben. Aufgrund von Personalwechseln und der Coronapandemie konnte die Aufgabe bisher nicht umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung ging nun erneut auf den Gemeinderat zu mit dem Beschlussvorschlag, das Ing.-Büro Müller zu beauftragen, das sich im Abwasserkanalnetz sowie Wassernetz der Gemeinde Loffenau bestens auskennt und seit vielen Jahren immer ein verlässlicher Partner für die Gemeindeverwaltung war. Dies widerspricht allerdings dem Beschluss von 2019. Nach lebhafter Diskussion innerhalb des Gremiums lehnt der Gemeinderat den Antrag der Verwaltung, die Leistungen für Reinigung und Kamerabefahrung auszuschreiben und das Ing.-Büro Müller mit den Ingenieurleistungen zu beauftragen mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Damit sollen für die Ingenieursleitungen weiterhin drei Angebote eingeholt werden. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig, in Abänderung des Beschlusses aus dem Jahr 2019, mit dem Abschnitt 4 (anstelle der Abschnitte 1 bis 2) zu beginnen.
6. Gemeindejagd: Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung und Zustimmung zur Satzung der Jagdgenossenschaft
Aufgrund des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.6.2020 und der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2.4.2015 muss die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft in Loffenau überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen, in der die geänderte Satzung beschlossen werden soll. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf der Satzung sowie die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung. Weiter beschließt der Gemeinderat, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (bis auf die Verpachtung) auf den Bürgermeister zu übertragen.
7. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt einen Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt und teilt mit, dass einer Grundstücksübergabe innerhalb des Sanierungsgebietes die sanierungsrechtliche Genehmigung durch den Gemeinderat erteilt wurde.
8. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
9. Sonstiges
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 22. November 2022 statt.
Gemeinderat Reik erkundigt sich nach dem Stand hinsichtlich der Zertifizierung des geplanten Premiumwanderweges. Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Verwaltung nun ein Büro beauftragt und das Auftaktgespräch mit allen Beteiligten stattgefunden habe. Allerdings habe sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass es einige Punkte gibt, die noch zu prüfen seien. Frau Luft aus der Verwaltung ergänzt, dass der Kriterienkatalog des Deutschen Wanderinstitutes sehr umfangreich sei und weitaus höhere Anforderungen an einen Premiumwanderweg stelle, als der reine Austausch der Beschilderung. Bürgermeister Burger teilte mit, dass in der nächsten Sitzung erneut über das Projekt berichtet werde.
Gemeinderat Seeger erkundigt sich, wann Frau Tiefenbacher vom Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald das nächste Mal in einer Gemeinderatssitzung anwesend sein und über den aktuellen Stand in den Kindergarteneinrichtungen berichten werde. Bürgermeister Burger teilt mit, dass er Frau Tiefenbacher zu einer der kommenden beiden Sitzungen einladen werde. Er berichtet weiter, dass sich die Personalsituation in der Einrichtung im Kirchhaldenpfad positiv entwickelt habe und dass auch zukünftig die Betreuung in allen Gruppen gewährleistet werden könne.
Aus dem Gemeinderat vom 13.09.2022
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeinderat erteilte zum Bauantrag “Neubau eines Wohnhauses” in der Schwarzwaldstraße das kommunale Einvernehmen.
2. Betriebsleitung Eigenbetrieb Wasserversorgung
Nach dem Ausscheiden von Frau Tamba aus der Gemeindeverwaltung hat Bürgermeister Burger die kommissarische Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung übernommen. Zum 01.08.2022 hat Frau Wagner als neue Leiterin des Fachbereiches Zentrale Dienste ihre Arbeit bei der Gemeindeverwaltung aufgenommen, zu der auch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung zählt. Die Betriebsleitung ist nach § 4 Eigenbetriebsgesetz zu bestellen. Der Gemeinderat bestellt Frau Wagner daher zum 01.08.2022 zur Betriebsleitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung.
3. Haushaltszwischenbericht 2022
Frau Wagner erläutert in ihrem Haushaltszwischenbericht den Stand des Haushaltsvollzugs und die Abweichungen zum Haushaltsplan 2022. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Der Ergebnishaushalt war geplant mit einem Defizit in Höhe von 629.000 Euro. Nun wird mit einer Verbesserung zum Plan in Höhe von 360.000 Euro gerechnet und damit mit einem geringeren Defizit am Jahresende (269.000 Euro). Hauptursache hierfür sind tatsächliche Verbesserungen durch Mehrerträge vor allem bei der Gewerbesteuer (338.000 Euro). Im Finanzhaushalt kommt es auch zu Verbesserungen durch die höheren Zahlungsmittelüberschüsse aus dem Ergebnishaushalt. Weiter stehen noch Auszahlungen für Maßnahmen wie dem OD Ausbau, der Sportplatzsanierung sowie der Friedhofsumgestaltung aus. Dazu kommt, dass das neue Feuerwehrfahrzeug erst im kommenden Jahr geliefert wird.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger teilt mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.
5. Bürgerfragestunde
Ein Bürger spricht den klappernden Schachtdeckel im Blumenweg an und bittet die Gemeindeverwaltung, den Schacht zu sanieren. Bürgermeister Burger sagt zu, dass die Verwaltung hier zeitnah aktiv werde, es aber weitere Schachtdeckel in Loffenau gebe, die im Zuge dessen ebenfalls saniert werden müssen.
6. Sonstiges
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am Dienstag, 11. Oktober 2022. Weiter erkundigt sich Gemeinderat Grässle nach dem Sachstand bezüglich des geplanten Baugebietes Rheinblick III. Bürgermeister Burger teilt mit, dass das Ingenieurbüro derzeit die Erschließungskosten überarbeite und die Verwaltung das Thema in einer der kommenden Sitzungen erneut auf die Tagesordnung bringen werde.
Aus dem Gemeinderat vom 26.07.2022
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
2. Vergabe technische Betriebsführung Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, die Dienstleistung “Technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Loffenau” fremd zu vergeben und auszuschreiben. Es haben drei Bewerber ein Angebot abgegeben. Die Auswertung aller Angebote hat ergeben, dass das Angebot der Stadtwerke Gaggenau das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis darstellt. Nach einigen Wortmeldungen aus dem Gremium beschließt der Gemeinderat mehrheitlich das Angebot der Stadtwerke Gaggenau zu bezuschlagen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Die Übernahme der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung durch die Stadtwerke Gaggenau soll spätestens bis zum 01.10.2022 erfolgen. Der anwesende Werksleiter der Stadtwerke, Herr Schreiner, bedankt sich abschließend beim Gemeinderat für sein Vertrauen.
3. Anpassung Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2022/2023
In jedem Jahr schlagen der Gemeindetag, der Städtetag und die Vier-Kirchen-Konferenz eine Anpassung der Elternbeiträge vor. Im letzten Jahr betrug die empfohlene Anpassung 2,9%, für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 beträgt die empfohlene Anpassung 3,9%. Mit dieser Empfehlung bleibt die Steigerung erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Bei den Beiträgen für den Kindergarten (Ü3) sei erwähnt, dass bereits im letzten Jahr eine Steigerung für das kommende Kindergartenjahr in Höhe von 2,9% in den Beitrag ab 01.08.22 eingepreist wurde. Insofern ändert sich hier der Betrag nur noch um 1%. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Elternbeiträge gemäß der Empfehlung anzupassen.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger teilt mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Gemeinderätin Westermeyer bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit und Organisation in Bezug auf das Jubiläumsdorffest am 23. und 24. Juli. Gemeinderat Reik erkundigt sich nach der derzeitigen Situation hinsichtlich der Schüttungsmenge der Loffenauer Quellen für das Trinkwasser. Bürgermeister Burger teilt mit, dass das Landratsamt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern aufgrund der enormen Trockenheit ab sofort untersagt. Weiter teilt er mit, dass die Gemeinde über die Sommermonate mehr Wasser aus der Axtloh- und Vogelswiesenquelle (die der Stadt Gernsbach gehört) beziehen muss, als der Gemeinde vertraglich kostenfrei zustehe. Diese Menge muss der Stadt Gernsbach vergütet werden. Die Schüttung der gemeindeeigenen Kaltenbrunnenquelle ist stark zurückgegangen. Das von der Verwaltung geplante Wasserstrukturgutachten soll nach der Sommerpause im Spätjahr angegangen werden.
Gemeinderätin Schröter erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der 30er Zone für den ganzen Ort. Bisher gelte die 30er Zone ja nur in der Ortsdurchfahrt von der Unteren Dorfstraße 63 bis ca. zur Oberen Dorfstraße 26. Bürgermeister Burger erklärt, dass sich die Verwaltung unmittelbar nach der letzten Sitzung im Juni mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung gesetzt habe, die Festsetzung eines Streckenverbotes ab Autohaus Herb bis Ortsausgang in Richtung Bad Herrenalb jedoch nicht erwirken konnte. Die Verwaltung bleibe jedoch weiterhin an der Sache dran.
Gemeinderat Singer teilt mit, dass das Jubiläumsdorffest aus seiner Sicht sehr gelungen war. Seine Fraktion habe auch gefreut, dass der Bürgermeister in seiner Festrede das Thema Regenerative Energien, insbesondere Windkraft erwähnt habe. Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 13. September 2022 statt.
Aus dem Gemeinderat vom 28.06.2022
- Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Verwaltung liegen keine beratungsreifen Bauanträge bzw. sanierungsrechtlichen Genehmigungen zur Beschlussfassung vor.
- Bericht des Diakonieverbandes Nördlicher Schwarzwald zu den Kindergärten
Bürgermeister Burger begrüßt Frau Tiefenbacher - Abteilungsleiterin des Diakonieverbandes Nördlicher Schwarzwald – die über die bisherige Arbeit in den beiden Kindergärten Brunnengasse und Kirchhaldenpfad und im Schülerhort seit dem Trägerwechsel im August 2021 sowie über den aktuellen Sachstand in den einzelnen Einrichtungen berichtet. Frau Tiefenbacher geht insbesondere auf die derzeitige personelle Situation ein und erklärt, dass der Hort gut ausgestattet sei, ebenso der Kindergarten Brunnengasse, der momentan sogar drei Kinder aus dem Kirchhaldenpfad betreue. In der Einrichtung im Kirchhaldenpfad komme es derzeit zu einem Engpass aufgrund von Kündigungen und Schwangerschaften, wobei der Diakonie bereits einige Bewerbungen vorlägen, um die Personalsituation bald wieder in den Griff zu bekommen. Bis alle neuen Mitarbeiter*innen eingestellt seien, müsse man jedoch mit einer Überbrückungszeit rechnen - ein entsprechender Notfallplan von Seiten der Diakonie sei aber bereits erstellt. Nach einigen Wortmeldungen aus dem Gremium verbunden mit Fragen an Frau Tiefenbacher zur Bewerberlage, zur etwaigen Unterbringung von Flüchtlingskindern, zu Maßnahmen zur künftigen Mitarbeiterbindung sowie zu Fotoaufnahmen in den Einrichtungen, zieht Bürgermeister Burger Tagesordnungspunkt 6 "Bürgerfragestunde" vor und bittet die anwesenden Bürger*innen aus dem Zuschauerbereich, ihre Fragen vorzubringen. Frau Hecker, Leiterin der Kindertagespflegeeinrichtung Wiesenwichtel merkt an, dass eine Zusage für einen Betreuungsplatz erst sechs Monate vor Aufnahme des Kindes in eine der Einrichtungen nicht arbeitnehmerfreundlich sei. Frau Tiefenbacher erklärt daraufhin, dass es sich hierbei um eine rechtliche Vorgabe handele, die der Diakonieverband auch weiterhin erfüllen werde. Nachdem Frau Hecker weitere Punkte anbringt, schlägt Bürgermeister Burger vor, diese Themen gesondert an einem runden Tisch zu besprechen. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht der Diakonie zur Kenntnis.
- badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG
Die Gemeinde Loffenau ist an der Badenova AG & Co. KG beteiligt. Diese will ihr Geschäftsfeld Markt & Energiedienstleitungen in eine 100%-ige Tochter-GmbH ausgliedern. Die Gesellschafter müssen hier zustimmen. Aufgrund der umfangreichen Gemeinderatsvorlage kamen keine Wortmeldungen aus dem Gremium. Der Gemeinderat fasste einstimmig die entsprechenden Beschlüsse.
4. Informationen zur Verkehrsschau 2022 und weiteres Vorgehen
Herr Bohn stellt die wichtigsten Sachverhalte der Verkehrsschau vom 18.05.2022 vor: Loffenau bekommt eine Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt von der Unteren Dorfstraße 63 bis ca. zur Oberen Dorfstraße 26. Als Begründung hierfür sind der erhöhte Fußgängerschutz vor allem in den Engstellen und die häufigeren Unfälle zu nennen. Die Unfälle sind glücklicherweise ohne Personenschäden und meistens „Spiegel an Spiegel“. In diesem Zuge schlägt die Verwaltung vor, auch auf allen Gemeindestraßen Tempo 30 einzuführen. Weiter schlägt die Verwaltung vor, ein Konzept für die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes zu erarbeiten, um die Parksituation, vor allem in der Ortsdurchfahrt, zu verbessern. Gemeinderat Rothenberger erklärt, dass es Sinn mache, wenn der ganze Ort zur 30er Zone würde. Dass allerdings die Einmündung zum Neuen Schulweg (Autohaus Herb) weiterhin eine 50er Zone bleibe, könne er nicht verstehen. Gemeinderat Reik könne die Entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen. Bezüglich des Vorschlages der Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes sehe die SPD Fraktion allerdings noch keinen Handlungsbedarf. Fest markierte Parkplätze brächten hier schon eine Erleichterung. Auch Gemeinderätin Westermeyer begrüße die Geschwindigkeitsreduzierung. Das regelmäßige Aufstellen von Blitzern auf Höhe Grundschule oder Wohnpark Krone erachte sie dennoch als wichtig. Gemeinderat Grässle teile die Meinung ebenfalls und schlägt vor, in den Beschlussvorschlag die Erarbeitung eines Konzeptes zum ruhenden Verkehr einfließen zu lassen.
Im Anschluss fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Verkehrsschau 2022 zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, beim Straßenverkehrsamt die Einführung einer Tempo-30-Zone für die innerörtlichen Gemeindestraßen zu beantragen.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den ruhenden Verkehr (unter Umständen auch die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes) in Loffenau zu erarbeiten und dieses im Frühjahr 2023 in den Gemeinderat zu bringen.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt und teilt mit, dass der Gemeinderat zweisanierungsrechtliche Genehmigungen erteilt hat.
Weiter berichtet Burger, dass zum 01.08.2022 die neue Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste, Frau Wagner, ihre Stelle antreten wird.
6. Bürgerfragestunde
Siehe Ausführungen zu TOP 2.
7. Sonstiges
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 26. Juli statt. Gemeinderätin Westermeyer (CDU) bezieht sich auf den Zeitungsbericht zum Thema Windkraft und das Interview mit den Fraktionsvorsitzenden Grässle (FWG) und Reik (SPD) und stellt klar, dass dieser nicht mit ihrer Fraktion abgestimmt gewesen sei. Die im Interview genannte negative Haltung zu Windkraft sei nicht die Position ihrer Fraktion. Gemeinderat Reik erkundigt sich im Anschluss nach dem Sachstand Baugebiet Rheinblick III und ob dies Thema der nächsten Sitzung sein werde. Bürgermeister Burger erklärt, dass die Verwaltung gerade die zugrundeliegenden Erschließungskosten überarbeite und das Thema nach der Sommerpause erneut in den Gemeinderat gebracht werde.
Aus dem Gemeinderat vom 31.05.2022
1. Blutspenderehrungen
Im Zuge der Sitzung erfolgten die diesjährigen Blutspenderehrungen. Lesen Sie hierzu den gesonderten Artikel in diesem Amtsblatt.
2. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Hartmut Schweikhardt als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Loffenau und Georg Hegele als seinen Stellvertreter für weitere fünf Jahre einstimmig zu. Näheres hierzu im gesonderten Artikel in diesem Amtsblatt.
3. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeinderat erteilte zu nachfolgenden Bauanträgen das kommunale Einvernehmen:
- Neubau eines Wohnhauses in der Bergstraße
- Umwandlung von Wohnfläche zu einer Ferienwohnung in der Reutstraße
- Umnutzung einer Garage in der Oberen Dorfstraße
- Einbau eines Zimmers in einen Ökonomieteil in der Schellengasse
- Neubau eines Wohnhauses in der Oberen Dorfstraße
Weiter erteilte der Gemeinderat einstimmig die sanierungsrechtlichen Genehmigungen zum Verkauf eines Miteigentumsanteils am Grundstück Kändelweg 10 sowie zum Verkauf des Grundstücks Schellengasse 18.
4. Ergänzung der Ehrenordnung
Im Jahr 2018 beschloss der Gemeinderat eine Ehrenordnung, die z.B. regelt, ab wie vielen Jahren eine Person im engeren oder im erweiterten Vorstand eines Vereins eine Verdienstmedaille der Gemeinde Loffenau erhalten kann. Eine Regelung für Personen, die sowohl im engeren als auch im erweiterten Vorstand tätig sind/waren, gab es bisher jedoch nicht. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die Ergänzung der Ehrenordnung um eine solche Regelung, die bereits rückwirkend zum 01.01.2018 gelten soll.
5. Vergabe technische Betriebsführung Wasserversorgung: Beschluss der Ausschreibung
Nach dem Ausscheiden des einzigen Wassermeisters der Gemeinde Loffenau zum 31.05.2022 verfügt die Gemeinde über kein eigenes Personal mehr mit entsprechender Qualifikation. Da eigenes Personal erst mittelfristig zum Wassermeister qualifiziert werden kann und die Chance auf Einstellung eines Wassermeisters aufgrund des Fachkräftemangels schlecht stehen, hat der Gemeinderat beschlossen, die technische Betriebsführung für die Wasserversorgung auszuschreiben.
6. Bekanntgaben
Bereits Ende 2021 hat der Gemeinderat den Verkauf der Pfarrgasse 1 beschlossen. Bürgermeister Burger gab bekannt, dass der Beschluss aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit angekündigten Flüchtlingswelle dahingehend geändert wurde, dass die Pfarrgasse 1 verkauft wird und die darin befindlichen Wohnungen für einen befristeten Zeitraum von der Gemeinde zurückgemietet werden.
Weiter gibt Bürgermeister Burger bekannt, dass im Mai eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei erfolgte. Über die Ergebnisse soll in der kommenden Gemeinderatsitzung informiert und beraten werden.
7. Bürgerfragestunde
Anwesende Eltern äußerten sich besorgt über die personelle Situation im Kindergarten Kirchhaldenpfad und fragten nach, wie sich die Betreuungssituation ab Oktober darstelle. Zudem bemängelten sie die Kommunikation seitens des Trägers, der Diakonie. Bürgermeister Burger zeigte sich ebenso besorgt aufgrund der bereits erfolgten und noch kommenden personellen Wechsel, vor allem in der Krippe. Diesbezüglich fand am Montag vor der Sitzung ein Gespräch mit dem Träger der Einrichtung, dem Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald, statt. Aktuell sei die Betreuung der Kinder in allen Loffenauer Kindergärten gewährleistet. Ab Oktober könne es jedoch im Kindergarten Kirchhaldenpfad zu einem Engpass kommen, den es zu lösen gilt. Die Diakonie kann zum einen über Personal aus einer Einrichtung in Monakam und über Zeitarbeit kurzfristig für Verstärkung sorgen. Zum anderen sind die freien bzw. frei werdenden Stellen ausgeschrieben und die Diakonie intensiviert die Personalsuche.
8. Sonstiges
Gemeinderat Seeger äußerte sich kritisch zum Geschehen in den Kindergarten und zum Vorgehen der Diakonie.
Gemeinderat Reik erkundigte sich zum aktuellen Stand zu den Flüchtlingen aus der Ukraine. Bürgermeister Burger informierte darüber, dass die Kommunen nun erste Flüchtlinge vom Landkreis zugewiesen bekommen und die zur Verfügung stehenden Wohnungen der Gemeinde nach und nach belegt werden sollen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 28. Juni 2022 statt.
Aus dem Gemeinderat vom 26.04.2022
1. Bauanträge
Es liegen keine Anträge zur Beratung vor.
2. Beschlussfassung Haushalt 2022
Der Haushalt wurde am 05.04.2022 in den Gemeinderat eingebracht und am 12.04.2022 beraten. Im Anschluss an die Haushaltsreden der Fraktionen erklärt Bürgermeister Burger, dass es im endgültigen Haushaltsplan eine Änderung dahingehend gibt, dass die im Plan angesetzten 2 x 25.000 € für mögliche Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden zu einer neuen Maßnahme "Klimaschutz" zusammengefasst werden. So kann der Ansatz nicht nur für PV-Anlagen, sondern auch andere Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Dann beschließt der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (GR Singer und GR Seeger) mehrheitlich den Haushaltsplan 2022. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022.
Anmerkung: Die Haushaltsreden der Fraktionen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Loffenau in der Rubrik "Rathaus & Service/Finanzen".
3. RegioENERGIE-Netzwerk – weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat beschließt gemäß Beschlussvorlage einstimmig den Austritt der Gemeinde Loffenau aus dem Energieeffizienznetzwerk RegioENERGIE zum 30.06.2022.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass das Testzentrum in den ehem. Adlerstuben/Belvedere aufgrund sinkender Nachfrage zum 30.04.2022 letztmalig geöffnet ist und anschließend geschlossen wird. Bei Bedarf könne die Einrichtung jederzeit schnell wieder reaktiviert werden.
Weiter teilt Burger mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am 31.05.2022.
Gemeinderat Grässle erkundigt sich anschließend nach dem aktuellen Sachstandsbericht des Diakonieverbandes zu den beiden Kindergärten Brunnengasse und Kirchhaldenpfad sowie des Schülerhortes. Burger teilt mit, dass dieser dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung vorgestellt wird.
Gemeinderat Singer erkundigt sich weiter nach den neuen Grabfeldern auf dem Friedhof und wie man sich die Gestaltung dieser künftig vorstellen muss. Bürgermeister Burger erklärt, dass vorgesehen ist, dass das gärtnergepflegte Grabfeld von einer Gärtnerei angelegt wird, die in der Genossenschaft der badischen Friedhofsgärtner organisiert ist. Gesprächstermine sind bereits für den Mai angesetzt.
Gemeinderat Reik kommt abschließend auf das Thema Kindergartenausschuss zu sprechen und erkundigt sich, ob für dieses Jahr bereits feste Ausschusstermine geplant seien. Burger erklärt, dass es mit dem neuen Träger der Diakonie keinen Ausschuss in der Form mehr gebe. Die Verwaltung werde aber in der kommenden Sitzung darüber berichten.
Aus dem Gemeinderat vom 12.04.2022
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag vor. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Carport im Reiterweg. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Baurechtsamt kommt nach der ersten Vorprüfung zum Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig sein dürfte, hat aber zur Vergewisserung nochmals einen Plan zur Höhenentwicklung im Reiterweg angefordert. Unabhängig hiervon hat die Verwaltung die Höhenentwicklung umliegender Gebäude anhand der Bestandsakten stichprobenartig geprüft und kommt anhand dieser Prüfung zum Ergebnis, dass sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Nach einigen Wortbeiträgen aus dem Gremium vor allem zu der geplanten Höhe des Gebäudes beschließt der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
2. Beratung Haushalt 2022
Bürgermeister Burger gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021 und stellt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung dar. Anschließend präsentiert Bürgermeister Burger den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Zu beiden Plänen werden einzelne Fragen und Anregungen aus dem Gremium vorgebracht und von der Verwaltung beantwortet.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger teilt mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.
4. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstiges
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am 26.04.2022.
Weiter bemängelt Gemeinderat Reik die Farbe der Mauerscheiben auf dem Friedhof.
Burger teilt mit, dass heute die Abnahme der Baumaßnahme auf dem Friedhof stattgefunden und er von einigen Bürger*innen sehr positive Rückmeldungen bezüglich der Umsetzung erhalten habe. Er denke aber, dass sich das Thema „Farbe Mauerscheiben“ erledigt habe, sobald die neuen Grabfelder angelegt seien und dort Pflanzen wachsen.
Aus dem Gemeinderat vom 05.04.2022
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegen zwei Bauanträge vor. Ein Antrag zur Änderung der Außenfassade durch Einbau eines Rolltores in der Unteren Dorfstraße sowie ein Antrag auf Umnutzung von drei Garagen zu Lagerräumen in der Oberen Dorfstraße. Da sich das Grundstück des Objektes in der Unteren Dorfstraße im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befindet und sich auch weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen. Das Grundstück des Objektes in der Oberen Dorfstraße befindet sich ebenfalls im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und auch dieses Gebäude fügt sich weiterhin in die Umgebungsbebauung ein. Nach einigen Wortbeiträgen aus dem Gremium, das vor allem die zukünftige Parkplatzsituation als kritisch ansieht, beschließt der Gemeinderat mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen – entgegen dem Beschlussvorschlag – das kommunale Einvernehmen zu versagen.
2. Einbringung Haushalt 2022
Bürgermeister Burger bringt den Haushaltsplan 2022 sowie den Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs 2022 ein und trägt seine Haushaltsrede vor. Der Haushaltsplan wird in der Sitzung vom 12. April vorberaten und soll am 26. April beschlossen werden.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger teilt mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind. Zu den Baustellen berichtet Herr Bohn, dass sich die Arbeiten zur Umgestaltung des Friedhofs in den letzten Zügen befinden und dass der Abschluss der Arbeiten noch vor Ostern geplant ist.
4. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstiges
Gemeinderat Reik spricht die Parksituation vor allem im neu sanierten Bereich der Oberen Dorfstraße an und macht auf die teils chaotischen Zustände auf den Gehwegen aufmerksam.
Bürgermeister Burger erklärt, dass das Land nach Abschluss der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt ein Audit durchgeführt hat, welches der Verwaltung nun vorliegt und noch geprüft werden muss. Weiter informiert er das Gremium über die geplante Verkehrsschau zusammen mit dem Landratsamt und der Polizei am 18. Mai. In dieser Verkehrsschau werden Themen besprochen, die zuvor von der Verwaltung eingereicht wurden. Unter anderem soll die Parksituation in der Oberen Dorfstraße dann thematisiert werden.
Gemeinderätin Nuber erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand in Bezug auf die Flüchtlingssituation.
Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Verwaltung bereits einige Wohnungen aus der Bürgerschaft angeboten bekommen hat und die Hilfsbereitschaft generell sehr hoch ist. Weiter hat die Verwaltung mittlerweile die Pächterwohnung in der Gemeindehalle eingerichtet, um auch dort Flüchtlinge unterbringen zu können. Weitere gemeindeeigene Wohnungen werden in Kürze eingerichtet. Der erwartete hohe Zustrom von Flüchtlingen ist bisher allerdings ausgeblieben. Burger teilt weiter mit, dass ein Treffen u.a. mit der Feuerwehr, der Vertreterin des Arbeitskreises Integration, dem Bauhof und weiteren Beteiligten für weitere Abstimmungen geplant ist. Die Gemeindeverwaltung ist bisher aber sehr gut aufgestellt.
Aus dem Gemeinderat vom 22.02.2022
1. Verabschiedung von Gemeinderat Bertram Herb
Gemeinderat Herb hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. In seiner Sitzung vom 01.02.2022 stellt der Gemeinderat fest, dass dem Wunsch von Herrn Herb auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund gemäß §16 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Herr Herb scheidet daher in öffentlicher Sitzung am 22.02.2022 aus dem Gemeinderat aus. Die Verabschiedung wird umrahmt von Dankesreden von Bürgermeister Burger, der Fraktionsvorsitzenden der CDU, Frau Westermeyer sowie Herrn Herb selbst. Neben der Überreichung der Ausscheidungsurkunde erhält Herr Herb sowie seine Gattin ein Geschenk von der Gemeindeverwaltung sowie dem Gremium.
2. Nachrücken in den Gemeinderat von Ramona Oertel
Weiter hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 01.02.2022 festgestellt, dass beim ersten Nachrücker Alexander Möhrmann triftige Gründe für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 16 der Gemeindeordnung vorliegen. Bei der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 wurde Frau Ramona Oertel mit 336 Stimmen zur zweiten Nachrückerin auf der Liste der CDU gewählt. Einstimmig stellt der Gemeinderat gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung bestehen und Frau Ramona Oertel daher gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung in den Gemeinderat nachrücken kann. Durch Aussprechen und Unterzeichnung der Verpflichtungsformel sowie Überreichen der Ernennungsurkunde verpflichtet Bürgermeister Burger Frau Oertel offiziell als Gemeinderätin.
3. Neuwahl der 3. Bürgermeisterstellvertreterin
Mit Gemeinderat Bertram Herb ist gleichzeitig der bisherige 3. Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Gremium ausgeschieden. In geheimer Wahl wird Gemeinderätin Westermeyer mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen als 3. Bürgermeisterstellvertreterin gewählt, die sich für die Übernahme des Amtes bereit erklärt hat.
4. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umnutzung einer Teilfläche des Untergeschosses zu einer Ferienwohnung im Reiterweg vor, wofür der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
5. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Kunstrasenplatzes
In seiner Sitzung vom 21.12.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag zur Sanierung des Großspielfeldes auszuschreiben. Nach Prüfung der drei - nach beschränkter Ausschreibung - bei der Verwaltung eingegangenen Angebote, hat das beauftragte Planungsbüro Pätzold & Snowadsky empfohlen, die Firma Fieldturf Tarkett als günstigster Anbieter zu beauftragen, der erfreulicherweise 15 % unter der Kostenberechnung liegt. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, den Auftrag zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes zu einem Angebotspreis von 246.028,34 Euro brutto an die Firma Fieldturf Tarkett zu vergeben. Die Maßnahme soll nach dem letzten Heimspiel des TSV am 28.05. beginnen, sodass einer offiziellen Einweihung zum Sportfest Anfang Juli nichts im Wege steht.
6. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt und teilt mit, dass der Gemeinderat nach einer Prüfung beschlossen hat, das Gebäude Obere Dorfstraße 58 nicht zu verkaufen und einen Verkauf in drei Jahren erneut zu prüfen.
Weiter berichtet er über die aktuellen Baumaßnahmen im Ort. Die Arbeiten zur Umgestaltung des Friedhofs haben am 17. Januar begonnen und kommen seither gut voran. Der Abschluss der Maßnahme ist nach aktuellem Stand für Mitte/Ende März geplant.
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt befindet sich außerdem weiter im Zeitplan. Fließender Verkehr ist ab dem 01.03.2022 geplant. Allerdings kann es in den darauffolgenden Tagen punktuell noch zu halbseitigen Sperrungen für die Umsetzung von Restarbeiten und Fahrbahnmarkierungen kommen. Ab dem 11.03.2022 sollen dann aber alle Arbeiten abgeschlossen sein.
7. Bürgerfragestunde
Achim Grimm aus dem Zuschauerbereich bedankt sich als 1. Vorstand des TSV Loffenau im Namen des gesamten Vereins bei Bürgermeister Burger sowie dem Gemeinderat für den einstimmigen Beschluss in Bezug auf die Sanierung des Kunstrasenplatzes und für die Realisierung der Maßnahme allgemein.
8. Sonstiges
Bürgermeister Burger verweist auf die nächste öffentliche Sitzung am 15.03.2022.
Gemeinderat Reik erkundigt sich nach einem möglichen Termin für die alljährliche Bach- und Waldputzete. Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Waldputzete in diesem Jahr für Mitte/Ende März geplant ist, ein genauer Termin aber noch nicht feststeht.
Weiter erkundigt sich Gemeinderat Reik nach der geplanten Veröffentlichung des diesjährigen Veranstaltungskalenders. Bürgermeister Burger erklärt, dass der Kalender Anfang März veröffentlicht wird.
Aus dem Gemeinderat vom 01.02.2022
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Umwandlung eines Dachfensters in eine Dachgaube und Errichtung eines Stahlbalkons mit Stützen im Kirchhaldenweg sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Bäckerei in der Schulgasse zu einer Wohnung, vor. Da sich beide Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befinden und sich auch weiterhin in die Umgebungsbebauung einfügen, erteilt der Gemeinderat jeweils einstimmig das kommunale Einvernehmen.
2. Ausscheiden von Herrn Bertram Herb aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Herb hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Wunsch von Gemeinderat Bertram Herb auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund gemäß §16 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Herr Herb scheidet daher zum 22.02.2022 aus dem Gemeinderat aus. Weiter stellt der Gemeinderat fest, dass die vom ersten Nachrücker, Herrn Alexander Möhrmann, vorgebrachten Gründe triftige Gründe für die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit nach §16 Gemeindeordnung sind. Für Herrn Herb wird somit Ramona Oertel für die CDU in den Gemeinderat nachrücken.
3. Neubesetzung der Urkundspersonen und Ausschüsse
Die Fraktion der Freien Wähler möchte sich künftig neu organisieren. Mit der Neuausrichtung ist auch ein Wechsel im Fraktionsvorsitz verbunden, den mit sofortiger Wirkung Gemeinderat Grässle von Gemeinderat Singer übernimmt. Aufgrund des Wechsels sind die Urkundspersonen und die Besetzung der Ausschüsse vom Gemeinderat neu zu beschließen. Ohne Wortmeldungen beschließt der Gemeinderat einstimmig die sich ergebenden Änderungen hinsichtlich Urkundspersonen und Besetzung der Ausschüsse.
4. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse des Gemeinderats aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung bekannt. Dort hat der Gemeinderat beschlossen, die Stelle der Fachbereichsleitung Zentrale Dienste erneut auszuschreiben. Weiter werden für die Durchführung der Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2022 im Haushaltsplan 20.000 Euro eingestellt. Darüber hinaus gibt Bürgermeister Burger bekannt, dass die Gemeinde einen Antrag zur Förderung des Austauschs der Motorsirene auf der Grundschule durch eine elektronische Sirene gestellt hat, leider jedoch aufgrund des hohen Antragsvorkommens bei der Förderung nicht berücksichtigt wird. Weiter teilt er mit, dass die Gemeinde Loffenau seit Dezember 2021 mit der Fortbildung von Herrn Bohn einen weiteren, sogenannten Vollstandesbeamten hat.
5. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
6. Sonstiges
Gemeinderätin Westermeyer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand auf der Teufelsmühle in Bezug auf die geplante Restauranteröffnung. Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Besitzer derzeit auf der Suche nach Personal sind und Stellen ausgeschrieben haben. Allerdings liegen der Verwaltung keine Informationen vor, wann das Restaurant öffnen wird. Weiter erkundigt sich Gemeinderätin Nuber nach der Baustelle in der Ortsdurchfahrt sowie nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme. Bürgermeister Burger erklärt, dass die Baufirma die Arbeiten witterungsbedingt immer wieder einstellen musste. Nach aktuellem Kenntnisstand wird eine Fertigstellung zu Ende Februar anvisiert. Weiter informiert Herr Bohn darüber, dass für den Einbau der Fahrbahndecke eine letzte Vollsperrung notwendig ist. Hierüber werden die Anwohner sowie die Bürgerschaft im Allgemeinen aber rechtzeitig informiert. Gemeinderat Grässle spricht anschließend das Thema Windkraft an und nimmt dazu Bezug auf eine Übersicht, die er zu Beginn der Sitzung an das Gremium verteilt hat. Er betont, dass seine Fraktion dieses Thema als ein wichtiges und zukunftsträchtiges Thema hält, vor allem in Bezug auf den potentiellen wirtschaftlichen Ertrag. Er bittet die Verwaltung daher dringend darum, den Flächennutzungsplan dahingehend zu überarbeiten, da der derzeitige Plan eine Realisierung von Windkraft nicht zulässt. Gemeinderat Reik stimmt dem Wortbeitrag von Gemeinderat Grässle im Namen seiner Fraktion zu. Bürgermeister Burger erklärt daraufhin, dass der Gemeinderat sich gemäß Verwaltungsplanung zu Beginn dieses Jahres in einer gesonderten Klausurtagung mit dem Thema „Regenerative Energien“ beschäftigen sollte. Durch die aktuelle Personalsituation und mehrmonatige Vakanzen bei zwei Vollzeitstellen ist dies aber aktuell nicht leistbar. Ein möglicher Zeitplan für die Beratung dieses Themas kann in einer Fraktionsvorsitzendenbesprechung diskutiert werden.
Aus dem Gemeinderat vom 21.12.2021
1. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Es liegen keine Anträge zur Beratung vor.
2. Änderung Eigenbetriebssatzung Wasserversorgung
Damit vom Eigenbetrieb Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden kann, muss die Betriebssatzung dahingehend geändert werden, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist. Der Gemeinderat stimmt dieser Änderung einstimmig zu.
3. Wassergebühren 2022/2023
Der Gemeinderat beschließt für die Jahre 2022 und 2023 einstimmig die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von 2,45 € auf 2,55 €. Die Veröffentlichung der Änderung der Wasserversorgungssatzung erfolgte im letzten Amtsblatt des vergangenen Jahres und kann hier auf der Homepage unter der Rubrik Satzungen eingesehen werden.
4. Abwassergebühren 2022/2023
Der Gemeinderat beschließt für die Jahre 2022 und 2023 mehrheitlich eine Erhöhung der Abwassergebühren. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,08 € auf 3,33 €, die Niederschlagswassergebühr von 0,83 € auf 0,87 €. Die Veröffentlichung der Änderung der Abwassersatzung erfolgte ebenfalls im letzten Amtsblatt des vergangenen Jahres und kann hier auf der Homepage unter der Rubrik Satzungen eingesehen werden.
5. Sanierung Großspielfeld
Im Jahr 2022 soll der Kunstraßen des Großspielfeldes auf dem Loffenauer Sportplatz saniert werden. Bereits im vergangenen Jahr wurden verschiedene Plätze besichtigt, die mit verschiedenen Materialien hergestellt wurden. Nach einer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Sanierung des Großspielfeldes auszuschreiben und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2022 einzustellen. Ob die Maßnahme noch vor oder erst nach dem Cordial Cup durchgeführt werden kann, kann derzeit noch nicht verlässlich gesagt werden. Wenn möglich soll der Cordial Cup jedoch auf einem neuen Kunstrasen stattfinden.
6. Bekanntgaben
Bereits in der vorletzten Sitzung hat Bürgermeister Burger über die Einführung der Regiobuslinie X44 zum 28.02.2022 informiert. Damals kam die Frage auf, ob sich hieraus tatsächlich eine Verbesserung für Loffenau ergibt. Nachdem der Verwaltung zwischenzeitlich der vorläufige Fahrplan für die Linie vorliegt, ist erkennbar, dass die Einführung für Loffenau insgesamt zu deutlichen Verbesserungen führt, auch durch den Anschluss direkt nach Bühl bzw. über Bad Herrenalb nach Bad Wildbad und Calw.
7. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
8. Sonstiges
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende der Deutschen Stiftungsagentur in Höhe von 432,64 €.
Bürgermeister Burger bedankt sich beim Gemeinderat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2021.
Gemeinderätin Westermeyer bedankt sich bei Herrn Burger und der Verwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr.
Gemeinderat Reik bedankt sich ebenso beim Team der Arztpraxis Dr. Zuther für deren Einsatz für die Impftermine in der Gemeindehalle. Er erkundigt sich weiter nach der geplanten Wiedereröffnung des Testzentrums. Hierzu erläutert Bürgermeister Burger, dass die Einrichtung eines Testzentrums weitaus aufwändiger sei, als noch im Frühjahr. Die Einrichtung sei bereits aufgebaut, auch die erforderliche Beauftragung durch das Gesundheitsamt liege vor. Aktuell müsse man aber noch auf die notwendige Freischaltung der Anbindung an die Corona-Warn-App warten.
Sodann schließt Bürgermeister Burger die öffentliche Sitzung und verweist auf die nächste Sitzung am 01.02.2022.
Aus dem Gemeinderat vom 07.12.2021
1. Waldhaushalt 2021/2022
Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Burger den Leiter der Forstdirektion Gaggenau, Herrn Krebs, sowie den Loffenauer Revierförster Herrn Knapp begrüßen. Herr Krebs und Herr Knapp stellen die Maßnahmen vor, die im Jahr 2021 im Loffenauer Forst durchgeführt wurden. Sie berichten, dass glücklicherweise nicht mehr eine solch extreme Trockenheit wie in den Vorjahren vorherrschte und sich auch der Holzpreis seit Mitte des Jahres erholt hat. So kann mit dem Jahresabschluss auch die finanzielle Planung für das Jahr 2021 deutlich übertroffen werden. Für das Jahr 2022 sieht die Planung einen finanziellen Überschuss in Höhe von 170.000 Euro vor, der im Vergleich zum Jahresabschluss 2021 nochmals erhöht ist, wobei eine nachhaltige Bewirtschaftung des Loffenauer Waldes weiterhin gewährleistet bleibt.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Herrn Krebs und Herrn Knapp für ihre geleistete Arbeit und stimmt dem vorgelegten Waldhaushaltsplan für das Jahr 2022 einstimmig zu.
2. Bauanträge und sanierungsrechtl. Genehmigungen
Für ein Grundstück im Herdweg liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage vor. Da sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt, erteilt der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen einstimmig.
Für den Verkauf eines Miteigentumsanteils (= einer Wohneinheit) im Kändelweg ist die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erforderlich. Da keine Gründe zur Versagung ersichtlich sind, wird diese einstimmig erteilt.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse des Gemeinderats aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung bekannt. Hierbei werden eine sanierungsrechtliche Genehmigung zur Eintragung einer Grundschuld erteilt, die Gemeindeprüfungsanstalt zur Durchführung einer Organisationsberatung der Gemeindeverwaltung beauftragt und die Ausschreibung sowie der Zeitplan zur anschließenden Neubesetzung der Stelle Fachbereichsleitung Zentrale Dienste beschlossen.
Weiter teilt er mit, dass die Umbaumaßnahmen auf dem Friedhof voraussichtlich am 10. Januar 2022 beginnen werden.
Zuletzt gibt er bekannt, dass die Behebung des Wasserschadens in der gemeindeeigenen Wohnung in der Oberen Dorfstraße 14 mittlerweile abgerechnet ist. Von den rund 17.000 € Gesamtkosten verbleiben nur rund 3.900 € bei der Gemeinde, der Rest wird von der Versicherung getragen.
4. Bürgerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wird kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstiges
Gemeinderätin Westermeyer erkundigt sich, ob in diesem Jahr noch ein Beschluss zur weiteren Erschließung neuer Baugebiete gefasst wird. Bürgermeister Burger teilt mit, dass dies aufgrund der derzeitigen Personalsituation nicht möglich ist. Das Thema steht aber auf der Agenda und wird zeitnah angegangen. Bürgermeister Burger teilt auf Nachfrage von Gemeinderat Singer mit, dass auch im kommenden Jahr aufgrund der nicht planbaren Corona-Situation kein Neujahrsempfang stattfinden wird. Weiter erkundigt sich Gemeinderat Singer nach der neuen Regiobuslinie X44. Hierzu liegen der Verwaltung jedoch noch keine weiteren Informationen vor. Gemeinderat Reik regt die Installation weiterer E-Ladesäulen in Loffenau an, da es hierfür aktuell eine Förderung von bis zu 80 % gibt. Dies ist laut Bürgermeister Burger prinzipiell eine gute Idee, allerdings stellt sich die Frage, ob sich das lohnt, da die bereits bestehende Ladesäule mit Ausnahme des Car-Sharing-Angebots kaum in Anspruch genommen wird. Gemeinderat Grässle beklagt, dass die Absperrungen in der Oberen Dorfstraße oft zur Seite gestellt sind und zumeist außwärtige Autofahrer durch die Baustelle fahren. Bürgermeister Burger teilt mit, dass die Situation bekannt sei. Da für einige Fahrzeuge jedoch die Durchfahrt möglich sein muss, wäre die einzige Möglichkeit, die Absperrungen dauerhaft zu überwachen. Dies ist wiederum nicht umsetzbar.
Aus dem Gemeinderat vom 16.11.2021
1. Sachstandsbericht Kindergärten des Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald
Frau Tiefenbacher vom Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand in den Kindergärten Brunnengasse und Kirchhaldenpfad sowie im Hort nach dem Trägerwechsel diesen Sommer. Sie legt für diese 3 Einrichtungen die aktuellen Belegungszahlen, die benötigten Personalstellen sowie die zu erwartenden Kosten für das Jahr 2022 dar.
Bürgermeister Burger ergänzt diesen Bericht um die aktuellen Kinderzahlen des Waldkindergartens und der Tagespflege Wiesenwichtel und gibt einen Ausblick auf die Zahlen der aktuell 0 bis 2-Jährigen, die in absehbarer Zeit in den Loffenauer Kindergärten aufgenommen werden.
2. Schlussbericht Masterplan Breitband; Zukunft Breitbandausbau
In den vergangenen Monaten hat die Breitbandberatung Baden-Württemberg einen Masterplan für die Gemeinde Loffenau erstellt. In der Sitzung stellt Herr Rosner dem Gemeinderat Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vor, die sich hieraus ergeben.
In den Bereichen Mobilfunk und Breitband ist die Gemeinde Loffenau im Ortsgebiet für den aktuellen Bedarf vergleichsweise gut aufgestellt. Der Großteil von Loffenau ist mit Geschwindigkeiten von über 100 Mbit/s über die beiden Anbieter Vodafone und Telekom versorgt. Lediglich 11 Haushalte haben eine Versorgung unter 100 MBit/s und zählen zu den sogenannten „grauen Flecken“, für die es heute schon ein Förderprogram für den Ausbau mit Glasfaser gibt. Die vorhandene Infrastruktur kann die heute erforderlichen Bandbreiten derzeit noch bereitstellen. MIttelfristig wird aber dies nicht mehr ausreichen und ein flächendeckender Ausbau mit Glasfaser ist notwendig. Für den Ausbau der Gemeinde Loffenau mit Glasfaserhausanschlüssen wurde eine Gesamtinvestitionssumme von rund 7,2 Mio € ermittelt. Ein Ausbau ohne Förderung ist daher finanziell nicht darstellbar. Da das aktuelle Förderprogramm („grauen Flecken“-Förderung) nur wenig Potential für Loffenau bietet, macht es Sinn die Bedingungen für den geförderten Glasfaserausbau ab 2023 abzuwarten. Ein Eigenausbau durch die Gemeinde ist nur sinnvoll, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen in den Glasfaserausbau geht. Es ist zu beobachten, dass z.B. in Iffezheim und Forbach private Unternehmen den Glasfaserausbau vornehmen.
3. Bauanträge und sanierungsrechtliche Genehmigungen
Einstimmig erteilt der Gemeinderat die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Verkauf des Anwesens Untere Dorfstraße 53. Bauanträge liegen zur Sitzung nicht vor.
4. Neuvermietung Wohnung Seniorenwohnen
Einstimmig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine frei werdende Wohnung im Seniorenwohnen Löwen dem jeweils nächsten Interessenten auf der Warteliste anzubieten. Kommt kein Interessent auf der Warteliste in Frage, soll die Wohnung ausgeschrieben und mit einer Kaltmiete von 492 €/Monat weitervermietet werden.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger informiert über die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung. Es wurde eine sanierungsrechtliche Genehmigung zum Verkauf des Anwesens Schellengasse 20 erteilt sowie die Ausschreibung und Neuvermietung einer Wohnung in der Schulgasse 3 beschlossen.
Weiter informiert er über die neue Regiobuslinie X44, die ab März 2022 zwischen Bühl (über Baden-Baden und Gernsbach) und Bad Herrenalb, stündlich zwischen 5 und 23 Uhr, verkehrt. In Baden-Baden besteht Anschluss an die Regiobusse auf den Ruhestein, in Bad Herrenalb nach Bad Wildbad und Calw. Die Regiobusse werden mit WLAN und USB-Anschlüssen ausgestattet sein.
Zuletzt berichtet Bürgermeister Burger, dass nun alle Klassenzimmer der Grundschule mit Luftfiltern ausgestattet sind. Weiter sind in der Grundschule sowie in allen Kindergärten nun CO2-Ampeln im Einsatz.
6. Bürgerfragestunde
Es werden keine Fragen aus der Bürgerschaft gestellt.
7. Sonstiges
Gemeinderat Singer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Premiumwanderwegs. Hier liegt der Gemeinde trotz mehrfacher Nachfrage noch immer nicht der Förderbescheid des Regierungspräsidiums vor. Gemeinderat Singer drängt weiter darauf, planerische Schritte zur Etablierung von Windkraftanlagen in Loffenau einzuleiten.
Aus dem Gemeinderat vom 12.10.2021
1. Bauanträge
Es lagen keine beratungsreifen Bauanträge vor.
2. Haushaltszwischenbericht
Kämmerin Frau Tamba erläutert den Stand des Haushaltsvollzugs und die Abweichungen zum Haushaltsplan 2021. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Der Ergebnishaushalt war geplant mit einem Defizit in Höhe von 597.000 Euro. Nun wird mit einer Verbesserung zum Plan in Höhe von 407.000 Euro gerechnet und damit mit einem geringeren Defizit am Jahresende (190.000 Euro). Hauptursachen hierfür sind tatsächliche Verbesserungen durch Mehrerträge beim Holzverkauf (die Preise auf dem Holzmarkt haben sich etwas erholt) in Höhe von 80.000 Euro sowie höhere Gewerbesteuer (182.000 Euro). Weitere Ursachen für die Verbesserung im Jahr 2021 sind verschobene Maßnahmen, die aber in den Folgejahren zur Auszahlung kommen. Im Finanzhaushalt kommt es auch zu Verbesserungen, zum einen durch die höheren Zahlungsmittelüberschüsse aus dem Ergebnishaushalt und zum anderen auch durch die Verschiebung von Maßnahmen. So begann die Maßnahme auf dem Friedhof nicht wie geplant im September, sondern aufgrund von Lieferschwierigkeiten erst im kommenden Jahr.
3. Entwässerungsrinne Lautenbacher Straße
Nach dem Starkregenereignis Ende Juni dieses Jahres hat die Verwaltung auch mithilfe von Fotos und Videos, die von den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wurden, die neuralgischen Punkte identifiziert und mit dem Tiefbauingenieur Müller nach Lösungen gesucht. Insgesamt betrachtet ist das Kanalnetz bei solch einem Starkregenereignis wie im Juni in Kürze überlastet. Grundlage für die Dimensionierungen der Kanäle ist der Allgemeine Kanalisationsplan, der regelmäßig fortgeschrieben und an die sich verändernden klimatischen Rahmenbedingungen angepasst wird. Zuletzt wurde der AKP im Jahr 2015 fortgeschrieben. Aus diesem geht hervor, dass vor allem im Unterdorf (Gartenstraße, Lautenbacher Straße, Kändelweg, Dorfwiesenweg und Untere Dorfstraße) die Kanäle für heute häufiger vorkommende Starkregenereignisse unterdimensioniert sind. Eine Aufdimensionierung dieser Kanäle würde grob geschätzt 4 bis 5 Millionen Euro kosten und ist nicht kurzfristig umsetzbar. Deshalb wurde nach kurzfristig umsetzbaren Lösungen gesucht. Ein neuralgischer Punkt ist der Kreuzungsbereich Lautenbacher Straße/Untere Dorfstraße. Dort wird bei Starkregen sehr viel Wasser von der Lautenbacher Straße in die Untere Dorfstraße gespült und bei den Anwohnern auf der rechten Seite (in Fahrtrichtung Gernsbach) der Unteren Dorfstraße läuft Wasser in Keller und Hof/Garage. Als mögliche kurzfristige Lösung wurde im Bauausschuss am 05.10. der Einbau einer Schwerlastrinne im Kreuzungsbereich beraten. Dies wäre als Nachtrag von der Firma Reif im Zuge der laufenden Bauarbeiten umsetzbar gewesen. Von der kurzfristigen Umsetzung wurde im Bauausschuss jedoch Abstand genommen, da die Maßnahme in der Kürze der Zeit nicht komplett im Detail durchgeplant werden konnte. Auch wenn der Einbau der Rinne im kommenden Jahr etwas teurer werden kann als durch die Miterledigung durch die Firma Reif in diesem Jahr, geht hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit, um auch die beste Wirkung zu erzielen. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Burger diesen Tagesordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt. Über den Fortgang wird zu gegebener Zeit wieder berichtet.
4. Gemeindejagd: Verlängerung Jagdpachtvertrag ab 2023
Die Loffenauer Jagd ist bis 31.03.2023 verpachtet an die Jagdpächter Reinhard Strickler, Gerd Klenk und Reiner Krug. Herr Klenk fungiert als Sprecher und erster Ansprechpartner. Aus der Fraktion der Freien Wähler kam in der Haushaltsrede 2021 der Vorschlag, die Loffenauer Jagd künftig aufzuteilen, um damit die Wildschäden durch das Schwarzwild besser in den Griff zu bekommen. Der Bürgermeister hat daraufhin Gespräche mit dem Forstbezirksleiter Gaggenau, Herrn Krebs sowie Kreisjägermeister Herrn Dr. Schröder geführt. Die Ergebnisse aus beiden Gesprächen können wie folgt zusammengefasst werden: Die Loffenauer Jagd ist eine große Jagd, sehr attraktiv und auch ruhig, nur durch eine Landesstraße durchschnitten. Die Erreichung waldbaulicher Verjüngungsziele wird regelmäßig durch ein forstliches Gutachten überwacht. Laut letztem Gutachten vom Mai 2021 sind diese Ziele ohne zusätzlichen Verbissschutz möglich. Schwarzwildschäden sind in Loffenau im Vergleich zu anderen Jagden im Murgtal nicht auffällig häufig. Die Jagd in Loffenau ist innerhalb der Jagdpächter bzw. Jäger bereits in kleinere Jagdbögen aufgeteilt, jedoch ist Herr Klenk Ansprechpartner für alle und als Ortsansässiger auch ständig ansprechbar. Dr. Schröder war auch in der nicht-öffentlichen Vorberatung am 14.09.2021 anwesend und beantwortete die Fragen des Gremiums. Die im letzten Winter vermehrt festgestellten Wildschäden - vor allem auf den Feldern an die Gemarkung Gernsbach angrenzend - können auch daher rühren, dass wegen Corona auf Gernsbacher Seite Drückjagden ausgefallen sind. Die Verwaltung sieht deshalb keine Veranlassung, die Jagd zu teilen und schlägt eine vorzeitige Verlängerung des Jagdpachtvertrags ab dem 01.04.2023 für weitere neun Jahre vor. Anstelle von Herrn Strickler wird Herr Abend als dritter Mitpächter in den Vertrag einsteigen. Das Albtaljagdhaus wird mit gleicher Laufzeit weitervermietet. Die ins Albtaljagdhaus zu tätigenden Investitionen (UV-Desinfektionsanlage und neue Klärgrube) werden von den Mietern getragen und auf 18 Jahre abgeschrieben. Die Fraktion der Freien Wähler stellte vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil sie noch Beratungsbedarf hinsichtlich des Albtaljagdhauses und der Pachthöhe sah. Dieser Antrag wurde mit 5 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Gemeinderat beschließt mit 7 Ja- und 4 Nein- Stimmen die Verlängerung der Jagdpacht wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
5. Verkauf einer Teilfläche Wald an die Stadt Bad Herrenalb
Die Stadt Bad Herrenalb hat angefragt, ob die Gemeinde Loffenau an der Gemarkungsgrenze am „Loffenauer Eck“ einen ca. 8 Meter breiten Grundstücksstreifen (Gesamtfläche rd. 450 qm) an die Stadt verkauft. Dort befindet sich der Bauhof der Stadt Bad Herrenalb und das Areal soll neu geordnet, unter anderem soll ein neuer Weg angelegt werden. Nach Abstimmung mit dem Forst schlägt die Verwaltung vor, den Grundstücksstreifen für 6.714 Euro an die Stadt Bad Herrenalb zu verkaufen. Gemeinderat Reik fragt nach, ob statt einem Verkauf auch ein Grundstückstausch in Frage käme. Der Beschlussvorschlag wurde geändert und einstimmig beschlossen, dass dem Grundstücksverkauf zugestimmt wird vorbehaltlich der Prüfung eines Grundstückstauschs.
6. Mitgliedschaft der Gemeinde Loffenau im Verein Bioregion Mittelbaden+ e.V.
Vorgeschlagen wurde, dass die Gemeinde Loffenau förderndes Mitglied im Verein Bioregion Mittelbaden+ e.V. wird. Der Jahresbeitrag beträgt 300 Euro. Der Gemeinderat steht den Zielen und dem Zweck des Vereins positiv gegenüber, möchte aber zunächst die weitere Entwicklung des Vereins und der Bioregion Mittelbaden abwarten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut über den Beitritt entscheiden.
7. Beauftragung Planungsbüro für die Sanierung des Großspielfeldes 2022
Der Kunstrasenbelag auf dem Großspielfeld ist am Ende der Nutzungsdauer angelangt und muss ausgetauscht werden. Hierfür soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Büro Pätzold & Snowadsky zu beauftragen. Das Angebot liegt bei 21.405,46 Euro. Dieses Büro hat auch bereits im Jahr 2006 den Umbau des Sportplatzes begleitet und kennt die Anlage gut. Gemeinderat Herb fragt nach, warum im Honorarangebot die Leistungsphase „Ausführungsplanung“ aufgeführt sei. Seiner Meinung nach benötige man keine Ausführungsplanung, da es sich nur um einen Austausch des Kunstrasenbelags handele. Bürgermeister Burger sagte eine Prüfung mit dem Büro Pätzold & Snowadsky zu und fügte dem Beschlussvorschlag einen Vorbehalt hinsichtlich der Leistungsphase "Ausführungsplanung" zu. Der Gemeinderat beauftragte dann einstimmig das vorgeschlagene Büro.
8. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger verwies auf die Pressemitteilungen zum baldigen Beginn des letzten Bauabschnitts der Sanierung der Ortsdurchfahrt.
9. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
10. Sonstiges
Gemeinderat Singer fragt die aktuellen Kinderzahlen der Kindergärten an. Bürgermeister Burger sagt dies für die nächste Sitzung am 16.11. zu. Weiter führt Gemeinderat Singer aus, dass das Thema Windkraft in anderen Kommunen vorangetrieben werde, so in Rheinstetten, Kuppenheim und Bischweier. Auch in Loffenau sollte dieses Thema vorangetrieben werden. Das Auerhuhnmonitoring der Forstlichen Versuchsanstalt gebe Aufschluss darüber, dass es seit 10 Jahren kein Auerhuhn mehr in Loffenau gegeben habe. Gemeinderat Reik pflichtete bei, das Thema Windkraft verstärkt in den Fokus zu nehmen. Bürgermeister Burger merkte an, dass keine Sichtung eines Auerhuhns nicht gleichbedeutend damit sei, dass es kein Auerhuhn mehr in Loffenau gebe. Weiter gibt er an, dass man sich, auch angesichts der sich verändernden politischen Rahmenbedingungen infolge des Klimawandels, verstärkt den regenerativen Energien zuwenden müsse. Neben Windkraft habe Loffenau in der Photovoltaik großes Potential. Dies ist für eine Klausurtagung des Gemeinderats Anfang 2022 vorgesehen. Anmerkung: Im Nachgang zur Sitzung wurde klargestellt, dass Gemeinderat Singer sich auf die tatsächlich sicheren Nachweise des Auerhuhns bezog. Die letzte sichere Sichtung ist dort für das Jahr 2010 vermerkt. Im Auerhuhnmonitoring sind für Loffenau 15 Sichtungen in den Jahren 2017 bis 2020 aufgeführt, die als möglich (3) bzw. wahrscheinlich (12) klassifiziert wurden.
Aus dem Gemeinderat vom 14.09.2021
1. Verleihung Bürgerpreis
Der diesjährige Bürgerpreis wird an Herrn Uli Manger verliehen. Nach Rücksprache mit dem Preisträger und dem 1. Vorsitzenden des TSV Loffenau wird die Verleihung des Bürgerpreises in der Jahreshauptversammlung des TSV Loffenau Ende Oktober durchgeführt.
2. Blutspenderehrungen
Bürgermeister Burger konnte in der Sitzung die diesjährige Blutspenderehrung durchführen. Näheres hierzu können Sie dem gesonderten Artikel unter der Rubrik "Neuigkeiten" entnehmen.
3. Bauanträge inkl. sanierungsrechtliche Genehmigungen
Einstimmig erteilt der Gemeinderat dem Verkauf des Anwesens Dorfwiesenweg 7 die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Weiter erteilt der Gemeinderat dem beantragten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Ringstraße nach kurzer Diskussion einstimmig zu zwei beantragten Befreiungen und mehrheitlich zu zwei weiteren beantragten Befreiungen das kommunale Einvernehmen.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2019
Die Schlussrechnung der Jahresrechnung 2019 fällt um fast 190.000 € besser aus, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Dies entspricht einem Plus von 2,15 %. Grund hierfür sind zum Teil höhere Gewerbesteuereinnahmen und einzelne verschobene Maßnahmen sowie Einsparungen. Der Verwaltungshaushalt weicht hierbei um rund 2 % von den Planzahlen ab, wodurch dem Vermögenshaushalt rund 500.000 € mehr als geplant zugeführt werden konnten. Der Vermögenshaushalt unterschreitet die Planzahlen um über 21 %, wodurch eine Rücklagenzuführung von fast 680.000 € anstatt einer geplanten Rücklagenentnahme von fast 470.000 € möglich war. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 einstimmig fest.
5. Genehmigung des Jahresabschlusses Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019 mit Entlastung der Betriebsleitung
Die Erfolgsrechnungen im Wirtschaftsplan weicht um 1,34 % von der Planung ab, der Jahresverlust fällt um rund 1.500 € geringer aus, als veranschlagt.
Die Vermögensrechnung weicht um 4,32 % von der Planung ab. Der Deckungsmittelüberhang beträgt rund 172.000 € statt der geplanten 157.500 €. Diese Mittel werden dringend für den aktuell laufenden OD-Ausbau benötigt. Die Bilanzsumme sinkt im Laufe des Jahres von 1.452.603,58 € auf 1.428.009,89 € und die Eigenkapitalquote von 33,07 % auf 32,21 %.
Einstimmig stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung fest und entlastet die Betriebsleiterin, Frau Daniela Tamba, für das Rechnungsjahr 2019.
6. Mobile Raumluftfilter und CO2-Sensoren für Kinderbetreuung und Schule
Im Zuge der Corona-Pandemie beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Schule und die Kindertageseinrichtungen mit CO2-Sensoren auszustatten. Die Gemeinde übernimmt hierbei den Eigenanteil der CO2-Sensoren in den Kindertageseinrichtungen.
Weiter wird die Verwaltung damit beauftragt, Fördermittel für die Beschaffung von Raumluftfiltergeräten für die Klassenzimmer der Schule zu beantragen und, falls die Sanitärräume im Kindergarten Brunnengasse tatsächlich als schlecht belüftet gelten, auch für diese. Auch für die eventuell benötigten Raumluftfiltergeräte im Kindergarten Brunnengasse übernimmt die Gemeinde den Eigenanteil.
7. Neubau Unimog-Museum: Gewährung einer Freigebigkeitsleistung
Der Unimog-Club bittet für die Erweiterung des Unimog-Museums um eine Sachspende in Form einer LKW-Ladung Douglasien-Baumstämme aus dem Loffenauer Wald. Der Wert der Sachspende wird mit insgesamt 3.100 € angesetzt. Der Transport der Baumstämme soll durch Mitglieder des Unimog-Museum-Vereins aus Loffenau durchgeführt werden. Nach kurzer Diskussion spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Gewährung der Sachspende aus.
8. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt die Beschlüsse aus der vergangenen nicht-öffentlichen Sitzung bekannt - die Einrichtung einer 24-h-Notfallbereitschaft des Bauhofs sowie die Vorbereitung des Verkaufs des Objekts Pfarrgasse 1.
Weiter gibt er bekannt, dass zur Bundestagswahl bereits 700 Briefwahlanträge eingegangen sind, was rund 35 % aller Wahlberechtigten entspricht.
Zuletzt informiert Bürgermeister Burger über die weiteren Sanierungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt.
9. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wird von der Bürgerfragestunde kein Gebrauch gemacht.
10. Sonstiges
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, eine frei gewordene Wohnung im Seniorenwohnen Löwen dem jeweils nächsten Interessenten auf der Warteliste zu einer Kaltmiete von 436 €/Monat anzubieten. Kommt kein Interessent auf der Warteliste in Frage, soll die Verwaltung die Wohnung ausschreiben.
Gemeinderat Singer weist darauf hin, dass die letzten gesicherten Nachweise des Auerhuhns auf Gemarkung Loffenau bereits zehn Jahre alt sind. Er bittet daher, dass die Gemeinde Loffenau beim Thema Windkraft dringend am Ball bleiben muss.
Weiter thematisiert er den Hüttentreff der SPD auf der Michelsrankhütte.
Anschließend schließt Bürgermeister Burger die öffentliche Sitzung.
Aus dem Gemeinderat vom 13.07.2021
1. Bauanträge
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung über insgesamt sechs Bauanträge beraten. Für das Grundstück Schellengasse 2 liegt ein Antrag auf Abweichung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung vor. Beantragt ist eine Abweichung vom bauordnungsrechtlich erforderlichen Grenzabstand. Da hierbei keine bauplanungsrechtlichen Aspekte betroffen sind, hat der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen erteilt.
Im Reiterweg 10 liegt ein Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garagen vor. Der Abbruch des bestehenden Gebäudes kann verfahrensfrei erfolgen. Die Planung des Neubaus fügt sich nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt in die Umgebungsbebauung ein, weshalb der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen erteilt hat.
In der Unteren Dorfstraße 24 ist die Umnutzung einer Scheune zu Wohnnutzung beantragt. Da äußerlich nur kleinere Veränderungen vorgesehen sind, hat der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Für das Anwesen Obere Dorfstraße 77 ist die energetische Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses beantragt. Hierbei soll unter anderem eine neue Gaube errichtet werden. Da sich an der Gesamtkubatur des Gebäudes nichts ändert, hat der Gemeinderat auch hier das kommunale Einvernehmen erteilt.
Für drei noch unbebaute Grundstücke im Herdweg wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Wohnhäusern mit Garage und Carport eingereicht. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt befinden sich die Grundstücke baurechtlich im sogenannten Innenbereich. Es soll geklärt werden, ob die Grundstücke mit der in der Bauvoranfrage dargelegten Kubatur bebaut werden können. Da im Herdweg bereits Gebäude mit vergleichbaren Außenmaßen bestehen, hat der Gemeinderat bezüglich der Fragestellung das kommunale Einvernehmen erteilt. In diesem Zuge ergeht jedoch auch der Hinweis an das Baurechtsamt, dass für eines der Grundstücke die Verpflichtung zur Duldung einer Teuchellage besteht. Spätestens im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens muss daher geprüft werden, inwiefern durch diese Duldungsverpflichtung eine Bebauung des Grundstücks überhaupt möglich ist.
Ein Tag vor der Sitzung ist ein weiterer Bauantrag in der Ringstraße eingegangen. Da dieser bis zur Sitzung nicht vorbereitet werden konnte, die Frist zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens bis zur nächsten Gemeinderatssitzung jedoch abläuft, hat nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen zur Fristwahrung versagt. Über den Bauantrag berät der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 14. September.
2. Anpassung der Vereinsförderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine Anpassung der Förderrichtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Loffenau. Anlässlich von Vereinsjubiläen, die von Vereinen besonders begangen werden, erhalten diese zukünftig eine Zuwendung in Höhe von 10,00 Euro pro Jubiläumsjahr. Die Sporthalle sowie der Lesesaal und der Proberaum in der Gemeindehalle kann durch die Vereine weiterhin kostenfrei genutzt werden. Die Nutzung der übrigen Räumlichkeiten der Gemeindehalle regelt sich zukünftig anhand der neuen Nutzungsverordnung.
3. Mietvertrag Kindergarten Kirchhaldenpfad
Nachdem diese Thematik im Ausschuss und im Gemeinderat bereits mehrfach kontrovers diskutiert wurde, wurden dem Gemeinderat nun die zwischen der Verwaltung und der Kirche ausgehandelten Konditionen für einen Mietvertrag vorgelegt. Vorgesehen ist unter anderem eine monatliche Kaltmiete von 760 Euro. Betriebs- und Instandhaltungskosten, die für den Kindergartenbetrieb anfallen, trägt die Gemeinde. Betriebs- und Instandhaltungskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, tragen zu 80 % die Gemeinde und 20 % die Kirche. Der Mietvertrag wird mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren für beide Seiten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Nach nochmaliger Diskussion und Stellungnahmen durch alle drei Fraktionen ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister Burger mehrheitlich mit zehn zu zwei Stimmen, einen Mietvertrag mit der Kirche mit den vorgelegten Konditionen abzuschließen.
4. Erlass Elternbeiträge
Durch die Bundesnotbremse waren die Kindergärten in Loffenau vom 20. April bis zum 6. Mai 2021 nochmals geschlossen. Weitere Schließungen waren durch Corona-Fälle in den beiden kirchlichen Einrichtungen erforderlich. Der Gemeinderat stimmt einem Erlass eines weiteren Monats Elternbeiträge durch die Träger für die Schließung aufgrund der Bundesnotbremse zu. Für die Notbetreuung ist von den Eltern ein Beitrag zu zahlen. Die Träger rechnen Ihr höheres Defizit durch die erlassenen Elternbeiträge gemäß des Kindergartenvertrags mit der Gemeinde ab. Bei der Gemeinde verbleiben hierdurch Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 6.400 - 9.400 Euro.
5. Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Vergaben
Durch einen Schaden im Regenüberlaufbecken Schönblick wurde eine Ersatzbeschaffung der beiden Pumpen in Höhe von rund 19.500 Euro erforderlich. Die Maßnahme insgesamt war nicht zu vermeiden, lediglich der Austausch der zweiten Pumpe hätte noch um ein bis zwei Jahre verzögert werden können, wurde aber aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen.
Aufgrund der zunehmenden Aufgaben und zusätzlich noch vorhandenen Personalengpässen im Bauhof wurde die Pflege von Beeten und Straßenbegleitgrün wieder fremdvergeben. Da sich die Angebotspreise in einem ähnlichen Rahmen wie im vergangenen Jahr verhielten, wurde der Auftrag zügig an den günstigsten Bieter für rund 18.150 Euro erteilt. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan vorhanden. Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen für die Pumpen Schönblick zu und nimmt die beiden Auftragsvergaben zur Kenntnis.
6. Weiteres Vorgehen Gemeindehalle
Die Gemeindeverwaltung hat in den vergangenen Wochen und Monaten in Zusammenarbeit mit der freien Stadtplanerin und Architekten Katrin Hansert verschiedene Optionen für die zukünftige Nutzung der Gemeindehalle erarbeitet und diese in der Gemeinderatssitzung dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, bis zum Abschluss einer Neukonzeption die Räumlichkeiten der Gemeindehalle im jetzigen Zustand bestmöglich zu vermieten und kleinere Reparaturmaßnahmen durchzuführen. Zudem sollen kleinere Investitionen, wie zum Beispiel die Einrichtung eines WLAN-Netzes erfolgen. Die Verwaltung soll nun bis Herbst 2021 das Verfahren für die Erstellung der Neukonzeption mit Bürgerbeteiligung vorbereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
7. Nachfolger Sachbearbeitung Kassenleitung/Personal/Finanzen
Da die derzeitige Stelleninhaberin Ende des kommenden Jahres in den Ruhestand eintritt, muss für einen möglichst reibungslosen Übergang frühzeitig die Neubesetzung der Stelle geregelt werden. Um diesen zu gewährleisten, ist aus Sicht der Verwaltung eine effektive Einarbeitungszeit von sechs Monaten erforderlich, was aufgrund von Resturlaub und Überstunden eine Einstellung zum 1. April 2022 bedeuten würde. Dies wird von einem Großteil des Gremiums jedoch abgelehnt. Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Nachfolge noch im Juli 2021 auszuschreiben und eine geeignete Person einzustellen. Arbeitsbeginn soll der 1. Juli 2021, oder je nach Bewerberlage und Rücksprache mit dem Gemeinderat, ggf. auch früher sein. Die Einstellung soll in EG 9a erfolgen und die Stelle entsprechend im Stellen- und Haushaltsplan 2022 aufgenommen werden.
8. Neuvermietung Wohnung Obere Dorfstraße 58
Mitte Juli 2021 wird die zuletzt vermietete Wohnung im Gebäude Obere Dorfstraße 58 wieder frei. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig die Wohnung wieder zu vermieten und perspektivisch zu prüfen, ob der Verkauf des Gebäudes wirtschaftlich sinnvoll ist.
9. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Post eine Filiale in den leerstehenden Räumlichkeiten der Sparkasse in der Lautenbacher Straße einrichten wird. Ein genauer Termin, bis wann dies erfolgen wird, steht noch nicht fest.
Weiter gibt er bekannt, dass für den Landmarkt ein neuer Inhaber gefunden werden konnte. Auch hier steht der genaue Eröffnungstermin noch nicht fest.
10. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
11. Sonstiges
Um den von der Corona-Pandemie gebeutelten Gastronomen im Landkreis Rastatt entgegenzukommen, hat das Landratsamt bei den Kreiskommunen angefragt, inwiefern dort Sperrzeitverkürzungen für die Außengastronomie vorgesehen sind. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, die Sperrzeit bis Ende September 2021 zu verkürzen und den Gastronomen in Loffenau den Betrieb der Außengastronomie in dieser Zeit bis 23:00 Uhr zu ermöglichen. Die Verwaltung klärt aktuell mit dem Landratsamt die schnellstmögliche Umsetzung dieser Sperrzeitverkürzung. Gemeinderat Singer bittet die Verwaltung, Daten zum Auerhuhn auf Loffenauer Gemarkung aus den letzten 20 Jahren in Erfahrung zu bringen. Grund hierfür ist, dass die letzten Windkraftplanungen am Auerhuhnvorkommen gescheitert sind. Weiter spricht er die abermaligen Überschwemmungen in der Igelbachstraße beim letzten Starkregenereignis an. Die Verwaltung berichtet, dass die Wassermassen von der neuen Schwerlastrinne nicht vollständig geschluckt werden konnten, sich die Situation insgesamt durch die neue Rinne jedoch gebessert habe. Zuletzt bittet Gemeinderat Singer um rechtzeitige Vorlage der Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum ab dem Jahr 2022. Die Verwaltung hat die Aufgabe ohnehin im Blick und wird entsprechend rechtzeitig mit dem Thema in den Gemeinderat gehen. Gemeinderat Reik spricht die Situation an der Baustellenampel in der Unteren Dorfstraße an. Durch die Absperrung, welche auf die Baustelle in der Oberen Dorfstraße hinweist, kommt es immer wieder zu Fahrbahnblockaden und dadurch zu hupenden Autos. Die Verwaltung wird die Gesamtsituation um die Baustellenampel nochmals mit Regierungspräsidium und Baufirma besprechen.
Aus dem Gemeinderat vom 15.06.2021
1. Bauanträge
Der Gemeinderat erteilte das kommunale Einvernehmen zur Errichtung eines Carports in der Schulgasse 18 und geplanten Veränderungen am Käppelekiosk- Zum Abbruch des Gebäudes Obere Dorfstraße 50 hatte der Gemeinderat schon im letzten Jahr sein Einvernehmen erteilt, weswegen die Einreichung des Abbruchantrags nur zur Kenntnis gegeben wurde. Zudem wurde die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Verkauf des Gebäudes Untere Dorfstr. 42 erteilt.
2. Trägerwechsel Kindergarten: Betreuungsformen, Personalschlüssel und Elternbeiträge
Im Zuge des Trägerwechsels der beiden evangelischen Kindergärten Brunnengasse und Kirchhaldenpfad zur Diakonie Nördlicher Schwarzwald werden ab dem neuen Kindergartenjahr die Betreuungszeiten flexibler gestaltet. Künftig gibt es an beiden Kindergärten die Auswahl zwischen Regelbetreuung, verlängerten Öffnungszeiten mit 6 oder 7 Stunden oder Ganztagsbetreuung mit 8 oder 9 Stunden. Die Eltern können daher wahlweise die Kinder über die Mittagszeit nach Hause holen oder eine Betreuung wählen, die zwischen 13 und 16 Uhr endet. Die Eltern haben somit deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten.
Bei den Elternbeiträgen gibt es ebenfalls Veränderungen. Die Elternbeiträge waren bisher im Vergleich mit den Nachbarkommunen im Bereich der Kindergärten weit unter dem Durchschnitt. Hier ist eine Anpassung an die Nachbarkommunen dringend geboten, um wenigstens näherungsweise den empfohlenen Kostendeckungsgraden der kommunalen Landesverbände und der Kirchen zu entsprechen. Da zeitgleich aber eine Umstellung des Systems der Sozialstaffelung erfolgt, machen sich die Erhöhungen nur bei den Familien bemerkbar, die lediglich ein Kind unter 18 Jahren haben. Wählen die Eltern im Zuge der Flexibilisierung aber geringere Betreuungszeiten, kann dies weitgehend ausgeglichen werden. In der Sozialstaffelung bezahlten Eltern bisher weniger, wenn mehrere Kinder gleichzeitig im Kindergarten waren. Künftig werden die Beiträge bereits verringert, wenn in der Familie mehrere Kinder unter 18 Jahren leben.
Als weiterer Punkt wurde der Personalschlüssel für die beiden Einrichtungen Kirchhaldenpfad und Brunnengasse beschlossen. Hier gibt es das erforderliche Mindestpersonal, um die Einrichtungen betreiben zu dürfen und Empfehlungen der Kirche zum optimalen Personalbestand. Künftig soll ein Mittelwert zwischen diesen beiden Bereichen gelten.
Die Eltern werden über die Veränderungen in den Betreuungsformen und Elternbeiträgen gesondert informiert.
3. Server- und PC-Austausch
Die EDV-Ausstattung im Rathaus ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Dies ist im heutigen, digitalen Zeitalter unerlässlich und die Anforderungen an die EDV-Ausstattung steigen ständig. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass Computer, Server und Software neu beschafft werden sollen. Die Kostenschätzung für Kauf und Installation beträgt rund 58.000 €.
4. Auftragsvergabe Neugestaltung Friedhof
Nachdem die Maßnahme in 2020 verschoben wurde, soll die Umgestaltung des Friedhofs mit den neuen Bestattungsformen und der barrierefreien Wegeverbindung noch diesen Sommer starten. Das günstigste Angebot der Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, lag bei rund 108.000 €. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten entsprechend zu vergeben.
5. Vertragsänderung Komm.ONE
Für die Kommunen, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg gab es bisher drei regionale Rechenzentren und eine Datenzentrale. Diese wurden zwischenzeitlich zu einem großen Rechenzentrum Komm.ONE fusioniert. Für die Vereinheitlichung der Leistungen und Preise hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Rahmenvertrags sowie der Anpassung von Benutzungsordnung und weiteren Regelwerken zugestimmt.
6. Bekanntgaben
Die Teufelsmühle wurde an neue Besitzer verkauft. Der Gemeinderat hat in der Sitzung im Mai beschlossen, das kommunale Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Erste Gespräche zwischen Bürgermeister und neuen Eigentümern zum weiteren Vorgehen haben bereits stattgefunden.
7. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.
8. Sonstiges
Für den Landmarkt Gießler zeichnet sich ab, dass es eine Nachfolge geben wird. Der Übergang kann allerdings nicht nahtlos erfolgen, eine Zeit lang wird der Landmarkt geschlossen sein. Die Verwaltung hat für die Übergangszeit ein Einkaufspatensystem ins Leben gerufen und im letzten Mitteilungsblatt über die Einkaufsmöglichkeiten in Loffenau informiert.
Im Jahr 2021 ist keine Verkehrsschau geplant. Diese soll erst wieder nach Abschluss der Sanierung Ortsdurchfahrt durchgeführt werden. Der Gemeinderat will zukünftig zumindest mit einigen Vertretern dabei sein. In Loffenau gibt es keine Unfallschwerpunkte. Die Verkehrsschau soll regelmäßig durchgeführt werden.
Die Preise am Holzmarkt sind extrem gestiegen. Dies betrifft aber in erster Linie bereits zugesägtes Holz. Die Preise für den Verkauf von Baumstämmen aus dem Wald sind bei weitem nicht so stark angestiegen. Die Gemeinde hat daher den geplanten Holzeinschlag für 2021 noch nicht ausgeweitet. Die kommunale Holzverkaufsstelle beobachtet aber weiterhin den Markt, so dass ggf. eine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgen kann.
Die Gemeinde hat eine Zusage für die Sanierung des großen Spielfeldes am Sportplatz mit neuem Kunstrasen erhalten. Die Umsetzung soll nächstes Jahr erfolgen. Dann können auch Mittel aus dem Ausgleichstock dafür beantragt werden. Diese sind abhängig von der finanziellen Lage der Gemeinde. Da diese 2022 schlechter sein wird als noch 2021, wird die Förderung aus dem Ausgleichstock vermutlich höher sein.
Aus dem Gemeinderat vom 04.05.2021
1. Bauanträge
Es liegen zwei Bauanträge vor. Zum einen ein Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum im Kreuzweg 4. Da der geplante Carport nicht vollständig den Bestimmungen des Bebauungsplans Kelteräcker entspricht, benötigt er eine Befreiung vom Bebauungsplan. Aufgrund genehmigter Vergleichsfälle erteilt der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen einstimmig.
Zum anderen liegt ein Antrag auf Abweichung von den technischen Bauvorschriften in der Oberen Dorfstraße 46 vor. Konkret handelt es sich hierbei um den Aufbau der Außenwand des straßenseitigen Giebeldreiecks im Dachgeschoss. Da von diesem Antrag keine städtebaulichen Aspekte betroffen sind, erteilt auch hier der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen einstimmig.
2. Mitverlegung im Zuge Breitbandausbau Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt
Das Landratsamt übernimmt im Zeitraum Juni bis August 2021 den Anschluss der Gemeinde an das Backbone-Netz, den Bau des POP (zentraler Verteiler) und den Anschluss an das Gewerbegebiet am Igelbach sowie der Grundschule. Der Gemeinderat berät in der Sitzung über eine mögliche Mitverlegung durch die Gemeinde Loffenau. Aufgrund der aktuellen Fördermöglichkeiten und der finanziellen Situation der Gemeinde beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass beim Breitbandausbau des Eigenbetriebs Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt im Jahr 2021 auf der Gemarkung Loffenau nur für das Rathaus und die Gemeindehalle eine Mitverlegung von Leerrohren erfolgt.
3. Regionalplan
Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein erhält die Gemeinde Loffenau die Möglichkeit sich zur vorgelegten Entwurfsplanung zu äußern. Hauptthemen aus Sicht der Gemeinde Loffenau bilden die Punkte Siedlungsentwicklung/Siedlungsstruktur, Bioklima/Kaltluftabfluss, Lärm/Erholung und Energieerzeugung. Da Loffenau weder an einer Entwicklungsachse liegt noch eine Schwerpunktfunktion besitzt, können sich Nachteile bei der zukünftigen Entwicklung und Ausweisung von Neubaugebieten ergeben. Dies wird verstärkt durch Vorranggebiete für Kaltluftabfluss in potentiellem Bauerwartungsland. In Bezug auf das Thema Lärm wird ein weiterer Passus angeregt, dass auch Lärm, der sich von außerhalb auf Erholungsgebiete auswirkt, vermieden oder reduziert werden soll, z.B. Verkehrslärm.
Das Thema Windkraft wird in der aktuellen Fortschreibung nicht näher beleuchtet. Dieses Thema soll nach Abschluss des jetzigen Verfahrens separat bearbeitet werden.
Zusätzlich zu den vorgebrachten Punkten der Verwaltung schlägt Gemeinderat Singer vor, die Fläche südlich des Gebiets Heiligenäcker und westlich des OGV bis zur Hangkante als potentielles Bauerwartungsland mit aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die vorgenannten Punkte dem Regionalverband in einer Stellungnahme zukommen zu lassen.
4. Trägerwechsel Kindergarten: Betreuungsformen, Personalschlüssel und Elternbeiträge ab 01.09.
Dieser Punkt wird bereits zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
5. Mietvertrag Kindergarten Kirchhaldenpfad
Bürgermeister Burger stellt in der Sitzung dem Gremium die Ausgangslage vor und nennt die mit der evangelischen Kirchengemeinde ausgehandelten Rahmenbedingungen für einen zukünftigen Mietvertrag. Nach längerer Beratung, bei der sich sowohl die Fraktionen als auch einzelne Mitglieder des Gremiums persönlich zur Sachlage äußern, legt Bürgermeister Burger folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
- Kaltmiete über insgesamt 1.100 € im Monat zzgl. Mietnebenkosten
- 3 Jahre Laufzeit plus jeweils 1 Jahr Verlängerungsoption für die bürgerliche Gemeinde
- die Gemeinde trägt die Betriebsunterhaltungskosten originär für den laufenden Kindergartenbetrieb; alle übrigen Kosten sind von der Kirche zu tragen
- bei Investitionen muss vor Auftragsvergabe das Einvernehmen über Art, Umfang und Finanzierung zwischen der bürgerlichen Gemeinde und der Kirchengemeinde hergestellt werden
- der Mietvertrag aus dem Jahr 2017 über die Wohnung im 1. OG hat weiterhin Gültigkeit
- die Vereinbarung aus dem Jahr 2009 über die Finanzierung der Umbaumaßnahmen hat weiterhin Gültigkeit. Die Gemeinde macht den Rückzahlungsanspruch des gewährten Zuschusses zum jetzigen Zeitpunkt nicht geltend. Der Zuschuss wird für die Dauer des Mietverhältnisses weiter abgeschrieben.
Diesen Beschlussvorschlag lehnt der Gemeinderat mehrheitlich ab, weshalb das Thema in der kommenden Sitzung nochmals beraten werden muss.
6. Bekanntgaben
- Die Nachfolge des ehemaligen Revierförsters Herrn Taub tritt zum 1. Juni Herr Raphael Knapp an.
- Das Testzentrum in den Wirtschaftsräumen der Gemeindehalle wird bisher sehr gut angenommen. An den bisherigen fünf Testtagen wurden 219 Tests durchgeführt, wovon lediglich zwei Tests positiv waren.
- Der Ausbau des 4. Bauabschnitts der Ortsdurchfahrt liegt im Zeitplan. Anfängliche Probleme mit der Notwasserversorgung konnten schnell behoben werden.
- Der Bauhof hat mit der Ausbesserung von Schlaglöchern im Ort begonnen.
7. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
8. Sonstiges
Gemeinderätin Westermeyer erkundigt sich bezüglich der Nachfolge für den Landmarkt. Bürgermeister Burger teilt mit, dass es zwar zwei Interessenten gibt.
Gemeinderat Reik äußert sich positiv zur Waldputzaktion und hofft, dass sich in den kommenden Tagen noch weitere Bürgerinnen und Bürger an der Aktion beteiligen werden.
Aus dem Gemeinderat vom 30.03.2021
1. Tonaufzeichnung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
Die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse werden künftig zu Zwecken einer zeitnaheren und qualitativeren Fertigung der Niederschrift aufgenommen. Nach Erstellung der Niederschrift und Unterzeichnung durch alle Urkundspersonen werden die Tonaufnahmen wieder gelöscht. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.
2. Bauanträge
Der Gemeinderat erteilte jeweils einstimmig das kommunale Einvernehmen zu folgenden Vorhaben:
- Am Bauwagen des Waldkindergartens soll ein neuer Unterstand in Form eines kleinen Carports errichtet werden.
- Durch eine Bauvoranfrage wurde angefragt, ob ein Grundstück im Herdweg grundsätzlich mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann.
- Der Reitverein plant, das Dach der Reithalle zu sanieren. Hierbei soll auch das Dach des Reiterstüble sowie der angrenzenden Lagerräume erneuert werden. Da die neue Dachkante im hinteren (südlichen) Bereich weiter nach unten gezogen werden soll, muss hier ein Bauantrag gestellt werden.
3. Verabschiedung Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2021
Der Haushalt wurde am 09.03. in den Gemeinderat eingebracht und am 16.03. beraten. Die Haushaltsreden der Fraktionen finden Sie in der Rubrik "Rathaus & Service/Finanzen". Vor Beschlussfassung über den gesamten Haushaltsplan wurden sechs Anträge behandelt: Die Freien Wähler zogen den Antrag, die Maßnahmen beim Albtaljagdhaus (UV-Desinfektionsanlage und Kleinkläranlage) zu streichen, zurück, nachdem Bürgermeister Burger zusagte, die Thematik vor einer etwaigen Auftragserteilung nochmals im Rat zu behandeln. Der Antrag der Freien Wähler, eine für das Jahr 2022 von der Verwaltung eingeplante Straßenzustandserfassung bereits im Jahr 2021 durchzuführen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Ebenso wurden die nächsten beiden Anträge der Freien Wähler mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt: die Friedhofsumgestaltung sollte auf maximal 70.000 Euro begrenzt und ein Wasserstrukturgutachten, das für 2022 eingeplant ist, sollte ins Jahr 2021 vorgezogen werden. Bürgermeister Burger sagte zu, dem Antrag der SPD&ALB zu folgen und bis zur Gemeinderatsklausur im Herbst Projektideen im Bereich Jugendarbeit und Klimaschutz zu erarbeiten. Auch das Thema Leader soll berücksichtigt werden. Zuletzt beantragte die Verwaltung als Nachtrag zur Haushaltsplanerstellung die Aufnahme einer 0,3 Stelle befristet auf zwei Jahre in den Stellenplan. Damit sollen die Arbeitsrückstände in der Kämmerei, die durch Krankheitsausfall im Jahr 2020 entstanden sind, aufgearbeitet werden. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, eine 0,5 Stelle befristet auf ein Jahr oder alternativ eine 0,3 Stelle befristet auf zwei Jahre in den Plan aufzunehmen. Zum Schluss beschloss der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2021.
4. Vorberatung Mitverlegung im Zuge Breitbandausbau Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt
Im Juni diesen Jahres starten die Arbeiten des Landkreises zur Verlegung des sogenannten Backbonenetzes. Dabei werden das Gewerbegebiet und die Grundschule an Glasfaser angeschlossen. Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang sie in die offene Trasse eigene Leerrohre für einen späteren Glasfaserausbau mitverlegt. Es wurden verschiedene Optionen geprüft: Von der Mitverlegung an der ganzen Trasse (671.000 Euro) bis hin zur Minimalvariante Verlegung für die Gemeindehalle und Rathaus (6.000 Euro).
Alle Optionen sind aktuell nicht förderfähig, da derzeit nur die unterversorgten Gebiete (sogenannte weiße Flecken; bis 30 Mbit/s downstream) gefördert werden. Loffenau ist aktuell noch gut mit Internet versorgt und hat im Siedlungsbereich überwiegend sogenannte schwarze Flecken sowie an den Rändern graue Flecken. Ein Förderprogramm für den Ausbau in grauen Flecken (Aufgreifschwelle 100 Mbit/s) ist geplant, greift aber in diesem Jahr noch nicht. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Minimalvariante Mitverlegung für die Gemeindehalle und das Rathaus für 6.000 Euro. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, dieser ist für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 04.05.2021 vorgesehen.
5. Ausschreibung Neugestaltung Friedhof
Die Umgestaltung des Friedhofs wurde zunächst für das Haushaltsjahr 2020 geplant und nun ins Jahr 2021 verschoben. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Aufträge für die Arbeiten zur Umgestaltung auszuschreiben. Geplant ist die Anlage eines barrierefreien Weges vom Hauptweg in den oberen Teil des Friedhofs. Weiter sollen neue Grabarten angelegt werden, z.B. Urnenrasengrab, Urnenbaumgrab und ein gärtnerisch gepflegtes Grabfeld. Über den weiteren Fortgang wird wieder berichtet.
6. Ende Zinsbindung Darlehen Gemeinde an Wasserversorgung und Einführung Konzessionsabgabe
Der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Loffenau hat in der Vergangenheit ein Darlehen vom Kernhaushalt der Gemeinde aufgenommen, das mit 5 % im Jahr verzinst wird. Die Zinsbindung läuft Ende des Jahres 2021 aus, so dass hier eine Neuregelung notwendig ist. Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der aktuellen Geldmarktlage den Zinssatz auf 1,5 % abzusenken und eine Wasserkonzessionsabgabe einzuführen. Zusammen mit der Verrechnung aller vom Wasserversorgungsbetrieb von der Gemeinde in Anspruch genommenen Leistungen (Personal) kann somit der Ertrag für den Kernhaushalt annähernd gleich gehalten werden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit entsprechender Umsetzung beauftragt.
7. Vermietung und Preise Gemeindehalle während pächterloser Zeit
Aktuell stehen die Räumlichkeiten der Gaststätte Adlerstuben/Belvedere leer. Die Verwaltung erarbeitet aktuell verschiedene Handlungsoptionen zur Entscheidung für den Gemeinderat. In der Interimszeit können die Räumlichkeiten der Halle und der Gaststätte gemietet werden (sofern Corona dies zulässt). Der Gemeinderat hat die Mietpreise nun beschlossen. Diese können in der Rubrik "Freizeit & Tourismus/Gemeindehalle" abgerufen werden.
8. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Fehlfunktion im Regenüberlaufbecken Igelbach vor wenigen Wochen kurz vor der turnusmäßigen Wartung aufgetreten ist. Die Verwaltung prüft, ob eine Reduzierung des Wartungsintervalls von 3 auf 2 Jahre sinnvoll ist.
9. Bürgerfragestunde
Entfiel, da keine Bürgerinnen und Bürger anwesend waren.
10. Sonstiges
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Eltern der Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar aufgrund der Schließzeit wegen Corona zu erlassen. Für die Notbetreuung ist ein Beitrag zu bezahlen.
Gemeinderat Singer bittet Bürgermeister Burger, dass er im Rahmen seines Kreistagsmandates auf eine für das Murgtal gute Lösung für das künftige Großklinikum Mittelbaden hinwirkt. Bürgermeister Burger sagte zu und teilte mit, dass für die Auswahl des künftigen Standortes aber nur ein Mittelzentrum in Frage komme.
Gemeinderat Reik fragte, ob denn schon ein Bürgerpreisträger feststeht. Bürgermeister Burger teilte mit, dass der Stiftungsrat der Bürgerstiftung einen Preisträger ausgewählt hat. Dieser wird nun vom Bürgermeister informiert. Leider fallen der Neujahrsempfang sowie andere Veranstaltungen mit Publikum für eine Verleihung im entsprechenden Rahmen aus. Die Verleihung des Preises soll aber dennoch in einem würdigen Rahmen stattfinden.
Aus dem Gemeinderat vom 16.03.2021
1. Bauanträge
Es liegen keine Bauanträge zur Behandlung vor.
2. Beratung Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2021
Frau Tamba stellt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung dar. Im Folgenden werden einzelne Fragen und Anregungen aus dem Gremium vorgebracht und von der Verwaltung beantwortet. Anschließend präsentiert Frau Tamba den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Auch hierzu gibt es einzelne Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gremiums.
3. Vorberatung Mitverlegung im Zuge Breitbandausbau Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
4. Kindergartenvertrag mit dem Diakonieverband
Aufgrund der Vorberatung der Verträge im Gemeinderat gibt es nur eine Wortmeldung aus der Mitte des Gremiums von Gemeinderat Singer bezüglich des jährlichen Erscheinens der Diakonie im Gemeinderat. Anschließend ermächtigt der Gemeinderat Bürgermeister Burger einstimmig, die Verträge mit dem Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald gemäß den vorliegenden Vertragsentwürfen abzuschließen.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Bürgerstiftung das Projekt „Loffenau hilft“ ins Leben gerufen hat, um Loffenauer Einwohnerinnen und Einwohnern, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, eine Hilfe zukommen zu lassen. Alle Loffenauer sind aufgerufen, an die Bürgerstiftung zu spenden, jeder kleine Betrag hilft.
6. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
7. Sonstiges
Gemeinderat Reik erkundigt sich, ob es in diesem Jahr eine Bach- und Waldputzaktion geben wird, da es die Natur nötig hat. Bürgermeister Burger antwortet, dass er eine solche Aktion durchführen möchte, sofern es die Coronaregeln zulassen.
Gemeinderat Herb spricht den Umstand an, dass einige junge Bauwillige in Loffenau keinen Bauplatz mangels Angebot kaufen können und deshalb z.B. in die umliegenden Orte abwandern und dort bauen. Er möchte, dass das Thema neues Baugebiet zügig angegangen wird.
Gemeinderätin Westermeyer fragt nach, ob es stimme, dass es im Kindergarten Brunnengasse einen Corona Fall bei einem Kind gebe. Dies wird bejaht und bekannt gegeben, dass ab dem kommenden Tag aufgrund der Quarantäne mehrerer Kinder und Erzieherinnen nur noch ein eingeschränktes Betreuungsangebot möglich sein wird.
Aus dem Gemeinderat vom 09.03.2021
1. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge und eine Bauvoranfrage beraten. Auf dem Anwesen Zur Alten Eiche 11 liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage vor. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben der 1. Änderung des Bebauungsplans Buschäcker. Lediglich die erforderliche Dachbegrünung der Zwerchgiebel muss in der Genehmigung nachgetragen werden. Der Gemeinderat erteilt daher einstimmig das kommunale Einvernehmen.
Weiter liegt ein Bauantrag zur Durchführung von baulichen Veränderungen für das Gebäude Obere Dorfstraße 5 vor. Da die Veränderungen in erster Linie im Inneren des Gebäudes vorgenommen werden, fügt sich das Gebäude auch weiterhin in die Umgebung ein. Auch hier erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
Zuletzt berät der Gemeinderat über eine Bauvoranfrage für das noch unbebaute Grundstück im Kreuzungsbereich Schwarzwaldstraße / Reutstraße. Mit der Bauvoranfrage soll die Möglichkeit zur Erteilung zweier Befreiungen von den Vorgaben der 1. Änderung des Bebauungsplans Süd ermittelt werden. Konkret geht es hierbei um die Nutzung des Untergeschosses sowie den Abstand zwischen Garage und Straße. Da auf den benachbarten Grundstücken bereits vergleichbare Vorhaben genehmigt wurden, erteilt der Gemeinderat auch hierzu einstimmig das kommunale Einvernehmen.
2. Einbringung Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2021
Bürgermeister Burger bringt den Haushaltsplan 2021 sowie den Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs 2021 ein. Aufgrund der Coronapandemie entfällt die Haushaltsrede des Bürgermeisters und wird nur in Papierform ausgeteilt. Der Haushaltsplan wird in der Sitzung vom 16. März vorberaten und soll am 30. März beschlossen werden.
3. Verwaltungsgebührensatzung
Der Gemeinderat hat den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 26. Januar vorberaten. Die hierbei entstandenen Fragen bezüglich Verwaltungsgebühren im Bereich des Standesamts konnten zwischenzeitlich geklärt werden. Der Gemeinderat beschließt daher den nun vorliegenden Entwurf der neuen Verwaltungsgebührensatzung einstimmig.
Die neue Verwaltungsgebührensatzung wird im Amtsblatt der kommenden Woche veröffentlicht und tritt dann zum 1. April 2021 in Kraft.
4. Vergabe Feuerwehrfahrzeug
Nachdem der Gemeinderat im September 2020 die Ausschreibung der Ersatzbeschaffung des Unimogs TLF 8/18 als LF10 beschlossen hat, wurde das neue Fahrzeug von Ende Dezember bis Anfang Februar europaweit ausgeschrieben. Zur Submission lagen für das Los 1 (Fahrgestell und Aufbau) sowie das Los 2 (Beladung) jeweils zwei Angebote vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe für Los 1 an die Firma Lentner GmbH aus Hohenlinden zum Brutto-Gesamtpreis von 343.825,51 € sowie für Los 2 an die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen zum Brutto-Gesamtpreis von 67.450,76 €.
5. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die Gemeinde den Mietvertrag mit dem Vermieter der Wohnung in der Unteren Dorfstraße 24 zum 31. März 2021 einvernehmlich aufgelöst hat.
Weiter berichtet er über die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt. Hier wurde am Tag vor der Sitzung die Notwasserversorgung in Betrieb genommen. Er bedauert, dass die Einbahnstraßenregelung im Heckenbrunnenweg von vielen nicht beachtet wird und berichtet von Problemen mit parkenden Autos am Busparkplatz Kändelweg, der als Ersatzhaltestelle dient.
Zuletzt berichtet er, dass die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte Belvedere sowie die Pächterwohnung entrümpelt und gereinigt sind und nun leer stehen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit Handlungsoptionen für eine zukünftige Nutzung.
6. Bürgerfragestunde
Von der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
7. Sonstiges
Gemeinderat Singer verweist auf einen Zeitungsartikel zu Ladesäulen im Murgtal und bittet zukünftig um Mitteilung der Zahlen der Ladesäule in Loffenau. Dies sagt Bürgermeister Burger zu.
Herr Singer spricht ebenfalls die Fehlfunktion im RÜB Igelbach an und bittet um die Untersuchung für den Grund der Fehlfunktion. Frau Tamba erläutert, dass der Abfluss des RÜB verstopft war, sodass dieses sich immer weiter füllte und dann über den Überlauf in den Igelbach entwässerte. Als Folge wurden die vorhandenen Sensoren nochmals fein justiert, damit zukünftig bereits vor dem Überlaufen eine automatische Warnmeldung erfolgt.
Gemeinderat Reik regt an, am Kugelberg eine Dog Station aufzustellen, da dort viele Hundehalter unterwegs seien. Die Verwaltung wird diese Anregung prüfen.
Weiter erkundigt sich Herr Reik bezüglich der ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße nach Gernsbach wegen der Krötenwanderung. Diese Begrenzung hat in den Vorjahren nur für die Nachtstunden gegolten. Bürgermeister Burger sagt zu, diesbezüglich beim Landratsamt nachzuhaken. Zwischenzeitlich wurden durch die Straßenmeisterei Gernsbach weitere Schilder installiert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.
Aus dem Gemeinderat vom 26.01.2021
1. Bauanträge
Der Gemeinderat berät zunächst über eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage im Reiterweg 16, welche bereits auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung stand. Nachdem man zwischenzeitlich den potentiellen Bauplatz im Bauausschuss besichtigt und festgestellt hat, dass sich das geplante Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt, wird das kommunale Einvernehmen mehrheitlich erteilt.
Weiter berät der Gemeinderat über den Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung einer Nebenanlage (Abstellplatz für Müllbehälter) in der Lautenbacher Straße 46. Das Vorhaben an sich ist nach der Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig. Da es jedoch außerhalb des Baufensters liegt, bedarf es einer Befreiung vom Bebauungsplan. Dem Antrag erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
Zuletzt informiert die Verwaltung den Gemeinderat über den Bauantrag zur Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in der Schulgasse 14. Diesem Vorhaben hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom September 2020 das kommunale Einvernehmen erteilt. Da der Antrag nun nochmals in einem anderen Genehmigungsverfahren eingereicht werden musste, erteilte der Gemeinderat das kommunale Einvernehmen nochmals einstimmig.
2. Vorberatung der Ziele und Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2021
In seiner Klausur vom Oktober 2020 hat der Gemeinderat sechs für die Gemeinde Loffenau wichtige Themenfelder als Leitbild herausgearbeitet. Für diese Themenfelder stellt Frau Tamba in der Gemeinderatssitzung Ziele und Kennzahlen sowie Schlüsselpositionen dar.
In der anschließenden Diskussion bringen die Gemeinderäte verschiedene Änderungsvorschläge und -wünsche vor. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig das Leitbild, die Schlüsselpositionen sowie die Ziele und Kennzahlen mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen in den Haushaltsplan 2021 einzuarbeiten.
3. Verwaltungsgebührensatzung
Da die aktuelle Verwaltungsgebührensatzung aus dem Jahr 2001 stammt und seinerzeit lediglich die DM-Beträge in €-Beträge umgerechnet wurden, hat die Verwaltung die Firma allevo Kommunalberatung mit der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren beauftragt. Der Entwurf der neuen Satzung wird in der Sitzung vorgestellt. Da sich bei einigen Gebührentatbeständen noch Fragen aus dem Gremium ergeben haben, die einer Klärung bedürfen, wurde der Beschluss der Satzung in die Sitzung am 9. März vertagt.
4. Vorstellung Masterplan Breitbandanbindung Loffenau
Frau Tamba berichtet über den aktuellen Stand zum Thema Breitbandanbindung in Loffenau. Hierzu wurde mittlerweile der Masterplan erarbeitet. Zur Erschließung aller Anwesen mit Breitband wäre die Verlegung von rund 54 km Kabel erforderlich. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 7,15 Millionen € belaufen.
In diesem Jahr verlegt der Landkreis Rastatt im ganzen Landkreis das sogenannte Backbone-Netz. In diesem Zug werden in allen Kommunen die Gewerbegebiete und die Schulen angeschlossen. So auch in Loffenau. Hierzu wird aktuell eine Mitverlegungsplanung für die Gemeinde Loffenau erarbeitet. Sobald diese vorliegt, muss der Gemeinderat darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang die Gemeinde Loffenau im Zuge der Arbeiten des Landkreises eigene Leerrohre für eine spätere Breitbandanbindung mitverlegen lässt.
5. Überführung der IG Wirtschaftsregion Mittelbaden in einen eingetragenen Verein
Bürgermeister Burger informiert das Gremium, dass die Interessensgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittelbaden in einen eingetragenen Verein übergeführt werden soll. Dem Beitritt zu diesem Verein muss der Gemeinderat zustimmen, was dieser auch einstimmig tut.
6. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass der Landmarkt zum 30. Juni 2021 schließt. Hierüber hat der Inhaber die Verwaltung vor Weihnachten informiert. Eine mit dem Inhaber abgestimmte Pressemitteilung wird am Tag nach der Sitzung versendet.
Weiter gibt er bekannt, dass der Bauhof noch immer personell unterbesetzt und aktuell mit dem Winterdienst ausgelastet ist. Aufgrund der Schneemengen der letzten Tage und Wochen mussten die Gemeindeverbindungsstraße über den Rißwasen zur Plotzsägmühle sowie die Straße zur Teufelsmühle zeitweise für den Verkehr gesperrt werden.
Ende November 2020 haben die Pächter des „Belvedere“ den Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. Der Gemeinderat muss sich daher in den kommenden Sitzungen mit einer Konzeption für die weitere Nutzung der Räumlichkeiten auseinandersetzen.
Herr Bohn informiert darüber, dass bei der Landtagswahl nicht wie gewöhnlich beide Wahllokale im Saal der Gemeindehalle sein werden, sondern sich ein Wahllokal in den bisherigen Gaststättenräumlichkeiten befinden wird. Zur bestmöglichen Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen soll ein Einbahnstraßensystem innerhalb der Wahllokale gelten. Zudem wird die Verwaltung im Amtsblatt nochmals explizit auf die Vorteile der Briefwahl hinweisen, vor allem im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation.
7. Bürgerfragestunde
Die Bürgerfragestunde wird nicht in Anspruch genommen.
8. Sonstiges
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende über 100 € an die Freiwillige Feuerwehr, sowie die Annahme einer Spende über 2.468,11 € an die Bürgerstiftung.
Gemeinderat Gräßle erkundigt sich, ob die Lehrkräfte der Loffenauer Grundschule von der Gemeinde mit Masken versorgt werden, da dies in Weisenbach wohl der Fall sei. Bürgermeister Burger erläutert, dass Lehrkräfte beim Land angestellt seien und daher das Land für die Ausstattung mit Masken zuständig sei. Er wird sich hierzu jedoch in Weisenbach erkundigen. [Anmerkung: Die Lehrkräfte in Weisenbach werden nicht von der Gemeinde mit Masken versorgt, sondern vom Land BW.]
Gemeinderat Singer regt an, dass an zukünftigen Sitzungen des Abwasserzweckverbandes auch Gemeinderäte der beteiligten Kommunen teilnehmen sollen, wie es bereits z.B. bei der Musikschule der Fall ist. Da es beim Abwasserzweckverband um weit mehr finanzielle Mittel geht, wie bei der Musikschule, kann er sich vorstellen, dass das beschließende Gremium der Musikschule im Gegenzug verkleinert wird.
Gemeinderat Reik erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs und bezüglich des Besitzerwechsels der Teufelsmühle. Hierzu erläutert Bürgermeister Burger, dass aktuell die Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeugs im Gange und die Vergabe in der Sitzung am 9. März vorgesehen ist. Zur Teufelsmühle führt er aus, dass die aktuellen Eigentümer bereits ausgezogen sind und der Verkauf vermutlich in Kürze stattfindet.
Aus dem Gemeinderat vom 01.12.2020
1. Bauanträge
Der Gemeinderat berät über eine Bauvoranfrage auf dem noch unbebauten Grundstück Reiterweg 16. Beantragt ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage. Da sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung einfügt, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, das kommunale Einvernehmen, soweit erforderlich, zu erteilen. Dass durch einen Neubau die Aussicht von der Sonnenlaube auf dem Pfarrberg in Richtung Nord/Nordwest beeinträchtigt wird ist schade, allerdings liegen aus bauplanungsrechtlicher Sicht hier keine Versagungsgründe vor.
Da sich im Zuge der Beratung aus der Mitte des Gremiums Fragen und Anregungen ergeben haben, möchte sich die Verwaltung vor Abgabe einer endgültigen Stellungnahme zunächst mit dem Antragsteller in Verbindung setzen und den Punkt anschließend dem Gemeinderat nochmals zur Entscheidung vorlegen.
2. Trägerwechsel Kindergarten
Im Juli 2020 hat die evangelische Kirchengemeinde den Kindergartenvertrag zum 31.07.2021 gekündigt. Somit geht eine über 150 Jahre andauernde Ära der Kinderbetreuung durch die evangelische Kirchengemeinde in Loffenau zu Ende.
Ziel der Gemeinde ist es, die bisherige gute Arbeit in der Kinderbetreuung weiterzuführen. Hierzu stehen mehrere mögliche Alternativen als zukünftiger Träger der Einrichtungen zur Auswahl: die Gemeinde selbst, die Diakonie Nördlicher Schwarzwald sowie die Spielwiese gGmbH.
Der Gemeinderat hat sich bereits seit September in mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen intensiv mit der Thematik befasst. Anhand verschiedener Auswahlkriterien, die jeder Gemeinderat für sich selbst gewichten konnte, kommt die Verwaltung schlussendlich zum Ergebnis, dass die Diakonie Nördlicher Schwarzwald den geeignetsten Träger darstellt. Gründe hierfür sind unter anderem, dass die Diakonie bereits mehrere Einrichtungen inkl. deren Mitarbeiter aus kirchlichen Trägerschaften übernommen hat sowie die Sicherheit, dass sich für das bestehende Personal wenig ändert und dieses so am ehesten gehalten werden kann.
Alle drei Fraktionen stellen ihre Sichtweise zu der Thematik dar. Während die Fraktion der SPD/ALB und die CDU sich dem Verwaltungsvorschlag anschließen, spricht sich die Fraktion der Freien Wähler gegen die Übernahme der Trägerschaft durch die Diakonie Nördlicher Schwarzwald aus. Die Mitglieder der Fraktion begründen ihren Entschluss auch im Einzelnen.
Somit beschließt der Gemeinderat mehrheitlich mit acht zu vier Stimmen (Gemeinderätin Borscheid war befangen), dass die Diakonie Nördlicher Schwarzwald neuer Träger der beiden Einrichtungen Kirchhaldenpfad und Brunnengasse werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kindergartenvertrag auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für den Trägerwechsel einzuleiten, insbesondere die Gebäudefrage Kirchhaldenpfad mit der örtlichen Kirchengemeinde zu erörtern.
3. Vergabe OD-Ausbau
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Bauarbeiten zum 4. Ausbauabschnitt zur Sanierung der Ortsdurchfahrt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte im November 2020. Die Kostenberechnung von September 2020 belief sich auf eine Brutto-Gesamtsumme in Höhe von fast 1,6 Millionen Euro. Das günstigste Angebot belief sich nun auf eine Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 1.331.000 €. Der Gemeinderat beauftragt daher die Verwaltung einstimmig, die Arbeiten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe an den günstigsten Bieter, Reif Bauunternehmung GmbH, Rastatt, vergeben zu lassen.
4. Bekanntgaben
Die in der letzten Sitzung beschlossene Beteiligung an „EnBW vernetzt“ der Netze BW GmbH wurde zwischenzeitlich durch einen Steuerberater geprüft und für unbedenklich erklärt. Die Gemeinde Loffenau wird sich daher, wie in der vergangenen Sitzung beschlossen, an der Netze BW GmbH beteiligen.
Bürgermeister Burger informiert über die Bewerbung der Gemeinde Loffenau zum Erhalt einer einmaligen Nachhaltigkeitsprämie zur Waldbewirtschaftung durch den Bund. Kommunale Waldbesitzer erhalten 100 € je Hektar Waldfläche ausgezahlt, sofern der jeweilige Forstbetrieb zertifiziert ist nach PEFC. Die Gemeinde Loffenau kann so mit überschaubarem Aufwand eine maximale Prämie in Höhe von 130.000 € generieren.
Die Verwaltung hat das Baulückenverzeichnis für Baulücken innerhalb von Bebauungsplänen aktualisiert. Im Vergleich zur letzten Aktualisierung im Jahr 2017 haben sich diese Baulücken in den vergangenen 3 Jahren um 14 auf nun insgesamt 56 reduziert.
5. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
6. Sonstiges
Bürgermeister Burger bedankt sich bei allen Mitgliedern für die faire und gute Zusammenarbeit im Gemeinderat im vergangenen Jahr. Einen großen Dank richtet er an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die in diesem Jahr durch die Coronapandemie nochmals ganz besonders gefordert waren und es immer noch sind. Er bedankt sich weiter bei der Presse für die Berichterstattung und wünscht allen Anwesenden eine ruhige und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit.
Herr Reik schließt sich diesen Worten von Seiten des Gemeinderats an. Er bedankt sich auch bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr.
Herr Singer verweist auf einen Presseartikel zu einem Schaden am Stellwerk der Bahn in Gernsbach. Bisher habe es von Seiten der Bahn geheißen, dass man an den Schrankenschließzeiten aufgrund des noch funktionstüchtigen Stellwerks aktuell nichts ändern könne. Herr Singer bittet die Verwaltung nachzufragen, ob man das Stellwerk aufgrund der jüngsten Ereignisse nun nicht so reparieren könne oder sogar müsse, dass gleichzeitig auch die Schließzeiten deutlich reduziert werden können.
Aus dem Gemeinderat vom 03.11.2020
1. Bauanträge inkl. sanierungsrechtl. Genehmigung
Der Gemeinderat berät über die Bauvoranfrage zum Neubau eines Schafstalles im Gewann Tannenloh. Geplant ist die Errichtung eines Stalles mit den Abmessungen von 15 x 20 m und einer Firsthöhe von 6,8 m. Der Gemeinderat steht dem Vorhaben positiv gegenüber und erteilt, soweit erforderlich, einstimmig das kommunale Einvernehmen. Zur Klärung einzelner Detailfragen für das weitere Verfahren wird sich die Gemeindeverwaltung mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
2. Stille Beteiligung Badenova - Aufstockung Kommanditanteil oder alternative Beteiligung?
Die Gemeinde Loffenau hat sich über den Eigenbetrieb Wasserversorgung am „Kompas-Modell“ der Badenova AG & Co. KG beteiligt. Der Eigenbetrieb hält Kommanditanteile in Höhe von 100.000 € und hielt zusätzlich eine sogenannte „stille Beteiligung“ in Höhe von 200.000 €. Da diese stille Beteiligung mittlerweile nicht mehr möglich ist, wurde dieser Betrag der Gemeinde im Frühjahr ausbezahlt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diese frei gewordenen Mittel im Rahmen des Modells „EnBW vernetzt“ ab 2021 für vier Jahre anzulegen. Hierbei würde der jährliche Zinsertrag 7.200 € betragen, der allerdings noch der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag zu unterwerfen ist. Weiter fasst der Gemeinderat einstimmig verschiedene Beschlüsse in Bezug auf die Kommanditanteile bei der Badenova AG & Co. KG
3. Waldhaushalt 2020/2021, Vertragsnaturschutz
Forstbezirksleiter Krebs und Revierförster Taub stellen das voraussichtliche Ergebnis des Waldhaushalts für das Jahr 2020 vor und geben einen Ausblick auf das Jahr 2021. Bedingt durch den Klimawandel war auch das Jahr 2020, wie bereits die vergangenen Jahre, zu warm und zu trocken. Da sich die Situation im Loffenauer Wald jedoch weniger dramatisch dargestellt hat als im Landesschnitt, kann im Wirtschaftsplan des Jahres 2020 voraussichtlich eine schwarze Null erreicht werden.
Für das Jahr 2021 besteht die Hoffnung, dass mit einem positiven Ergebnis von 35.000 € geplant werden kann. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 einstimmig zu. Zudem beschließt der Gemeinderat einstimmig den Einstieg in den Vertragsnaturschutz. Hierbei kann durch die temporäre Stilllegung von Einzelbäumen und Habitatbaumgruppen eine maximale Förderung in Höhe von 200.000 € über den Zeitraum von drei Jahren generiert werden.
4. Abschlusspräsentation Vermögensbewertung Studenten
Es wurde die Abschlusspräsentation der Studenten aus Ludwigsburg vorgestellt, die in den vergangenen dreieinhalb Monaten die Vermögensbewertung für die Gemeinde Loffenau erstellt haben. Hierbei wird an einzelnen Beispielen aufgezeigt, wie diese Vermögensbewertung durchgeführt worden ist. Das Vermögen der Gemeinde Loffenau, wobei es sich in erster Linie um Sachvermögen handelt, beläuft sich nach dieser Bewertung auf rund 31,1 Millionen €. Hiervon fallen allein rund 14,3 Millionen € auf den Gemeindewald.
5. Vermietung und Preise Gemeindehalle
Da sich im Vorfeld zur Sitzung noch Fragen ergeben haben, wird dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.
6. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Der Gemeinderat stimmt den diesjährigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen einstimmig zu. Dabei ist zu beachten, dass diese Aufwendungen und Auszahlungen jeweils zu einem Teilhaushaltsbudget gehören. Die jeweiligen Budgets insgesamt wurden nicht überschritten, nur beim einzelnen Produktsachkonto kommt es zu einer Überschreitung.
7. Bekanntgaben
Frau Tamba und Herr Bohn informieren das Gremium über den aktuellen Sachstand zur Landschaftspflege auf der Gemarkung Loffenau. Nachdem die maschinelle Pflege auf gemeindeeigenen und privaten Grundstücken vom bisherigen Dienstleister wegen Personalengpässen nicht mehr durchgeführt werden konnte, wurde zwischenzeitlich ein neuer Dienstleister gefunden. Dieser hat zwischenzeitlich bereits einen großen Teil der kommunalen Grundstücke gemäht. Privateigentümer, die bisher das Pflegeangebot der Gemeinde genutzt haben, wurden zunächst angeschrieben, inwiefern sie dieses Angebot weiterhin in Anspruch nehmen möchten.
8. Bürgerfragestunde
Die Bürgerfragestunde wird nicht in Anspruch genommen.
9. Sonstiges
Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet unter Vorbehalt des weiteren Infektionsgeschehens am 1. Dezember statt. Herr Grässle erkundigt sich nach den noch ausstehenden Protokollen. Hier ist die Verwaltung, auch bedingt durch Corona, noch in Verzug. Über den erforderlichen Trägerwechsel bei den evangelischen Kindergärten wird in der kommenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats beraten. Herr Singer regt an, das vorliegende Gutachten zur Kindergartenorganisation und Bedarfsplanung auf der Homepage zu veröffentlichen. Die Verwaltung prüft dies, sieht es aber skeptisch, da das Gutachten auch die internen Abläufe in den Einrichtungen behandelt. Herr Singer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Zertifizierung des Premiumwanderwegs. Hier wird von Seiten der Verwaltung aktuell ein Förderantrag auf den Weg gebracht, sodass die Zertifizierung im kommenden Frühjahr umgesetzt werden kann.
Aus dem Gemeinderat vom 06.10.2020
1. Bauanträge
Der Gemeinderat berät zunächst über drei vorliegende Bauanträge. Über die Sanierung des Anwesens Obere Dorfstraße 48 hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom September beraten. Aus formellen Gründen musste der Beschluss nochmals gefasst werden. Das kommunale Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung wurden einstimmig erteilt.
Bereits im April hat der Gemeinderat über den Antrag auf Nutzungsänderung in der Unteren Dorfstraße 24 beraten. Aufgrund einer kleinen Planänderung hat sich der Gemeinderat nun nochmals mit dem Antrag befasst. Das kommunale Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung wurden auch hier einstimmig erteilt.
Für das Anwesen Breitenackerweg 11 liegt ein Antrag zur Errichtung von Dachgauben vor. Da sich durch das Vorhaben die Gesamthöhe des Gebäudes nicht erhöht und die Maßnahme der Wohnraum-Nachverdichtung im Innenbereich dient, wurde das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
2. Beschluss
Vergabe Mitverlegungsplanung Breitbandmaßnahme
Der Landkreis Rastatt plant aktuell die Verlegung seines Backbonenetzes mit Anbindung von Gewerbegebieten und Schulen. In Loffenau ist die Umsetzung der Maßnahme derzeit im Juni 2021 vorgesehen. In diesem Zusammenhang muss die Gemeinde Loffenau nun mitteilen, ob eine Mitverlegung in der Strecke gewünscht ist, in der das Landratsamt die Leitungen verlegt. Um beurteilen zu können, wie diese mit Verlegung technisch und finanziell umgesetzt werden kann, beauftragt der Gemeinderat das Büro RBS wave GmbH aus Ettlingen mit der Durchführung der Mitverlegungsplanung zum Gesamtpreis von 11.086,81 €.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Erdbrüchlestraße und im Krisenpfad sowie der Austausch einzelner beschädigter Leuchten weitestgehend abgeschlossen ist.
Weiter gibt er bekannt, dass die Arbeiten zur Sanierung der Ortsdurchfahrt im kommenden Jahr in der KW 41 ausgeschrieben werden.
Zuletzt informiert er darüber, dass die Sanierung einzelner Wasserschächte im Baugebiet „Süd“ im Oktober beginnt.
4. Bürgerfragestunde
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.
5. Sonstiges
Bürgermeister Burger informiert darüber, dass die nächste Sitzung des Gemeinderats am 3. November stattfindet.
Aus dem Gemeinderat vom 15.09.2020
1. Bauanträge
Der Gemeinderat berät zunächst über einen Antrag zur Sanierung eines 2-Familienwohnhauses in der Oberen Dorfstraße 48. Geplant ist die Sanierung der westlichen Doppelhaushälfte. Neben der Heizungsanlage sollen unter anderem auch das Dach und die Fassade saniert werden. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das kommunale Einvernehmen. Zudem ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Weiter liegt ein Antrag auf Umnutzung des Haupt- und Nebengebäudes in der Schulgasse 14 vor. In beiden Gebäuden wird die Nutzungsänderung entsprechend der tatsächlich vorhandenen gewerblichen Nutzung beantragt. Zudem soll im Nebengebäude ein Reifendienst eingerichtet werden. Auch hier erteilt der Gemeinderat einstimmig das kommunale Einvernehmen.
2. Ausschreibung vierter Ausbauabschnitt Sanierung Ortsdurchfahrt
Herr Müller vom Ingenieurbüro Müller stellt die aktuelle Planung zur Maßnahme vor, die von Februar 2021 bis Februar/März 2022 umgesetzt werden soll. Im Anschluss daran stellt Frau Tamba die neueste Kostenschätzung vor. Daraus geht eine Kostensteigerung im Vergleich zur ersten Grobkostenschätzung von vor einem Jahr in Höhe von rund 437.000 € hervor. Die Kostensteigerung ergibt sich vor allem aus Mehrkosten bei der Erneuerung der Gehwege und der Kanalisation. Dem Gemeinderat werden verschiedene Möglichkeiten zur Kosteneinsparung aufgezeigt. Von diesen Möglichkeiten, die technisch umsetzbar sind, wird jedoch abgeraten, da diese kurzfristig zwar zu einer Kosteneinsparung führen, mittel- und langfristig vermutlich jedoch deutliche Mehrkosten verursachen. Nach angeregter Beratung stimmt der Gemeinderat letztendlich der Durchführung der Gesamtmaßnahme in der geplanten Form einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten durch das Regierungspräsidium ausschreiben zu lassen.
3. Ausschreibung neues Feuerwehrfahrzeug
Der nun fast 40 Jahre alte Unimog (TLF 8/18) der Freiwilligen Feuerwehr steht zur Ersatzbeschaffung an. Zunächst war die Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) vorgesehen. Da es sich hierbei um eine Sonderanfertigung mit größerem Löschwassertank gehandelt hätte, wäre eine Genehmigung durch das Innenministerium des Landes erforderlich gewesen. Diese wurde überraschenderweise nicht erteilt.
Nach einer Besprechung mit der Freiwilligen Feuerwehr, dem Kreisbrandmeister und den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen im Juli wurde dem Gemeinderat nun vorgeschlagen, ein Löschfahrzeug10 (LF10) in verkürzter Version zu beschaffen. Verkürzt deshalb, damit das Fahrzeug in das Feuerwehrgerätehaus passt.
Da im Einsatzspektrum der Freiwilligen Feuerwehr Loffenau in Zukunft vermehrt mit Einsätzen wegen Hochwasser- und Sturmschäden zu rechnen ist, handelt es sich bei dem LF10 um die nun optimalste Lösung für die Freiwillige Feuerwehr. Im Vergleich zum vorhandenen TLF soll das neue LF10 nur einen geringfügig kleineren Löschwassertank besitzen und führt zudem diverse feuerwehrtechnische Gerätschaften mit, welche in den vorgenannten Einsatzszenarien benötigt werden. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Ersatzbeschaffung des TLF 8/18 als LF10 in verkürzter Version und beauftragt die Verwaltung die Beschaffung entsprechend auszuschreiben.
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnpark Krone
Nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 25. Juni 2020 wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Zeitraum vom 3. Juli 2020 bis einschließlich 7. August 2020 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die während der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung beraten und gegeneinander abgewogen. Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnpark Krone“ zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften einstimmig als Satzung.
5. Ortskernsanierungsgebiet II: Satzungsänderung
Da die alte Gaststätte Krone zwischenzeitlich vollständig zurückgebaut worden ist und das Sanierungsziel somit erreicht wurde, kann das Sanierungsgebiet in diesem Bereich aufgehoben werden. Dies ermöglicht zeitgleich eine Förderung des Neubaus der Physiotherapiepraxis im Wohnpark Krone im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR).
Zeitgleich sollen die Grundstücke Obere Dorfstraße 48 und 48/1 neu in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Zum Anwesen Obere Dorfstraße 48 wurde bereits ein entsprechender Bauantrag zur Sanierung der Doppelhaushälfte eingereicht (siehe TOP 1). Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zum Sanierungsgebiet „Ortskern II“ einstimmig.
6. Bebauungsplan Buschäcker – 1. Änderung
Nach öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt wurde der Entwurf zur Bebauungsplanänderung im Zeitraum vom 18. Mai 2020 bis einschließlich zum 9. Juni 2020 sowie vom 10. Juli 2020 bis einschließlich zum 14. August 2020 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die während der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie eine aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahme wurden vom Gemeinderat beraten und gegeneinander abgewogen. Nach einer intensiven Diskussion, in welcher die Gemeinderatsmitglieder nochmals ihre unterschiedlichen Ansichten in dieser Sache darlegten, beschließt der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplans „Buschäcker“ zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mehrheitlich als Satzung.
7. Anlage neuer Urnenerdgräber
Da auf dem Loffenauer Friedhof aktuell nur noch fünf Urnenerdgräber zur Verfügung stehen, welche möglicherweise bereits bis Jahresende belegt sein werden, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Herstellung von 15 weiteren Urnenerdgräbern durch die ortsansässige Firma Zeltmann zum Gesamtpreis in Höhe von rund 19.500 €.
Weiterhin spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, in diesem Jahr nicht mehr die Voraussetzungen für eine zusätzliche Bestattungsform zu schaffen und die Neugestaltung des Loffenauer Friedhofs im Jahr 2021 als Gesamtmaßnahme anzugehen.
8. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Frau Tamba stellt dem Gemeinderat die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im diesjährigen Haushalt vor. Die jeweiligen Budgets des Haushalts 2020 wurden nicht überschritten, lediglich bei einzelnen Produktsachkonten kommt es zu vereinzelten Überschreitungen. Der Gemeinderat stimmt daher den dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen einstimmig zu.
9. Haushaltszwischenbericht 2020 Gemeinde und Eigenbetrieb
Frau Tamba stellt dem Gemeinderat den Haushaltszwischenbericht zum Stand 31. August 2020 vor. Im Vergleich zum aufgestellten Haushaltsplan wird im Ergebnishaushalt eine Verbesserung des Ergebnisses von 163.000 € prognostiziert. Dies führt im Finanzhaushalt zu einer prognostizierten Verbesserung von 456.000 €. Bei den Investitionen sind hauptsächlich in 2020 nicht realisierte bzw. verschobene Investitionen für die Verbesserung verantwortlich. Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
10. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger informiert den Gemeinderat über den Wasserrohrbruch in der Schellengasse von Anfang September. Dieser konnte zügig vom kommunalen Bauhof zusammen mit der Firma Zeltmann behoben werden.
11. Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
12. Sonstiges
Gemeinderat Seeger erkundigt sich nach einem Bauvorhaben im Gewann „Miß“. Bürgermeister Burger kann hierzu die Auskunft erteilen, dass für das Vorhaben eine Baugenehmigung vorliegt.
Aus dem Gemeinderat vom 14.07.2020
In seiner 9. Sitzung des Jahres und damit letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.
1. Durchführungsvertrag Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnpark Krone
In der vorangegangenen Sitzung hat der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“ beschlossen. Teil eines solchen vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabensträger und der Gemeinde. Darin werden zum Beispiel Durchführungsfristen oder Kostenfragen geklärt. Der Gemeinderat stimmt dem nun vorgelegten Vertragsentwurf einstimmig zu.
2. Bauanträge
Bei der Gemeinde ist der Bauantrag zum Neubau des Wohnpark Krone eingegangen. Der Bauantrag entspricht den Vorgaben des in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das kommunale Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Weiter liegt ein Antrag zum Abbruch des Gebäudes Obere Dorfstraße 50 vor. Auch diesem Vorhaben wird das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
Zuletzt nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Antrag zum Neubau eines Wohnhauses im Bocksteinweg 12, welcher im Kenntnisgabeverfahren eingereicht worden war und nun nochmals wegen einer kleinen Anpassung eingereicht wurde.
3. Ernennung Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
Da im März die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr wegen Corona ausfallen musste, konnte auch die erforderliche Wahl zum Kommandanten der Feuerwehr und seinem Stellvertreter nicht stattfinden. Da die Amtszeit des Kommandanten Herrn Schweikhardt und seines Stellvertreters Herrn Hegele im Mai abgelaufen ist und nach dem Feuerwehrgesetz nach Ablauf der Amtszeit innerhalb von drei Monaten eine neue Wahl stattfinden muss, hat der Gemeinderat Herrn Schweikhardt und Herrn Hegele einstimmig zum Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Loffenau gewählt. Die Amtszeit dauert nun bis bei der nächsten Jahreshauptversammlung, voraussichtlich im Frühjahr 2021, wieder eine Wahl zum Kommandanten und seinem Stellvertreter stattfinden kann und diese Wahl durch den Gemeinderat bestätigt wird. Bürgermeister Burger bedankt sich recht herzlich bei Herrn Schweikhardt und Herrn Hegele für ihre Bereitschaft, ihre Ämter weiterzuführen und gratuliert ihnen zur Wahl durch den Gemeinderat. Weiter bedankt er sich bei allen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Loffenau für ihre geleisteten Dienste.
4. Vorstellung Projekt NKHR-Vermögensbewertung
Vom 15. Juli bis zum 30. Oktober absolvieren neun Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ein Praktikum bei der Gemeinde Loffenau. In dieser Zeit werden die Studenten eine Vermögensbewertung durchführen und eine Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Loffenau erstellen. In der Sitzung stellen die Studenten sich selbst sowie das Projekt vor. Bürgermeister Burger und der Gemeinderat heißen sie recht herzlich in der Gemeinde Loffenau willkommen.
5. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen - Festlegung Bewertungsregeln
Die Gemeinde Loffenau hat zum Jahreswechsel auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz sieht das Gesetz verschiedene Vereinfachungsmöglichkeiten vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig diese Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen.
6. Anpassung der Mieten und Pachten zum 01.01.2021
Eine Mieterhöhung für kommunale Wohnungen, Gebäude, Grundstücke etc. erfolgte zuletzt 2015. Die zunächst für 2020 geplante Erhöhung der Mieten wird aufgrund von Corona erst zum Jahresbeginn 2021 erfolgen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Erhöhungen: Mietwohnungen (mit Ausnahme von 2 Ein-Zimmerwohnungen), Nebenkostenpauschalen und sonstige Gebäude und Flächen um 6 %, Fitnesstreff von 20 € auf 25 €/Monat, Garagen auf 45 €/Monat, Garagen mit Stromanschluss werden um 5 €/Monat erhöht, Scheunen auf 60 €/Monat, Stellplätze auf die nächsten 5 € nach oben.
7. Umgang mit Mieten/Pachten in Zeiten von Corona
Die Gemeinde Loffenau vermietet auch Geschäftsräume. Während der Hochphase der Corona-Pandemie hat die Gemeinde die Mieten und Pachten für diese Räume auf Antrag gestundet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die gestundeten Mieten und Pachten für April und Mai in den kommenden Monaten in Raten zurückgezahlt werden sollen. Es werden keine Zinsen erhoben. Weiter wird ein Verein unterstützt, dessen Geschäftsräume einen Monat geschlossen waren. Die Miete wird für diesen Zeitraum um 50 % reduziert.
8. Antrag auf Investitionsförderung OGV
Ebenso von Corona betroffen ist der Obst- und Gartenbauverein. Bereits im vergangenen Jahr wurde mit einer notwendigen Baumaßnahme auf dem Vereinsgelände begonnen. Diese kostete den Verein bis Juni diesen Jahres über 12.000 €. Zur Finanzierung der Maßnahme waren Einnahmen aus zwei Festen, welche nun jedoch nicht stattfinden konnten, eingeplant. Der OGV hat daher einen Antrag auf Investitionszuschuss gestellt. Diesen hätte er auch ohne Corona im Vorfeld der Maßnahme stellen können, hat jedoch bewusst darauf verzichtet. Da sich der OGV auf vielfältige Weise am öffentlichen Leben der Gemeinde Loffenau beteiligt, beschließt der Gemeinderat einstimmig einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 €.
9. Umgang mit Kindergartenbeiträgen für Juni
Für die Kinder, die nicht in die Notbetreuung gingen, wurde für die Monate April bis Juni bisher kein Elternbeitrag erhoben. Für April und Mai hat der Gemeinderat bereits beschlossen den Elternbeitrag für diese Kinder zu erlassen. Hierzu hat die Gemeinde auch Soforthilfen vom Land erhalten. Der Gemeinderat stimmt nun einstimmig zu, dass die Träger der Loffenauer Kindergärten den Elternbeitrag für die Kinder, die im Juni nicht in die Notbetreuung (und reduzierte Regelbetreuung) gingen, bis einschließlich 28. Juni zu erlassen. Da für diesen Zeitraum keine Soforthilfe des Landes geflossen ist, übernimmt die Gemeinde 50 % der erlassenen Beiträge. Die anderen 50 % sind vom Träger zu übernehmen.
10. Annahme Spenden
Beim Neujahrsempfang hat der Bürgerclub den mit 500 € dotierten Bürgerpreis erhalten. Mit dem Geld hat der Bürgerclub zwei Sitzbänke für den Bouleplatz im Kurpark hergestellt. Da das Preisgeld nicht ausreichte, legte der Bürgerclub aus eigenen Mitteln noch 134,83 € dazu. Der Gemeinderat beschließt einstimmig diese Sachspende (634,83 €) anzunehmen.
11. 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach;
hier: Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich der Bebauungsplanänderung „Hardt III“, Gemarkung Gernsbach-Reichental
Zur Verwirklichung der Abrundung des Baugebietes „Hardt III“ in Reichental ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Gemeinderat empfiehlt seinen Vertretern einstimmig, der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
12. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass die E-Ladesäule im Kirchhaldenpfad am 24. Juli um 11:00 Uhr in Betrieb genommen wird. Zu diesem Termin wird auch der E-Golf der Firma Deer, welcher mit dem Loffenau-Logo versehen wird, zur Verfügung gestellt. Eine Infoveranstaltung hierzu wird vermutlich nach der Sommerpause stattfinden.
Weiterhin gibt Bürgermeister Burger bekannt, dass die Arbeiten im Heckenbrunnenpfad in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.
13. Bürgerfragestunde
Aus der Reihe der anwesenden Bürger werden keine Fragen gestellt.
14. Sonstiges
Herr Reik erkundigt sich nach dem Sachstand zur Neugestaltung des Friedhofs. Bürgermeister Burger führt aus, dass an der bestehenden Planung festgehalten wird. Man steht bereits mit dem zuständigen Planer in Kontakt und prüft, welche Maßnahme mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln noch in diesem Jahr angegangen werden kann.
Aus dem Gemeinderat vom 23.06.2020
1. Bauanträge
Da zur Sitzung keine aktuellen Bauanträge vorlagen, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Krone
Nach dem Abbruch des ehemaligen Gasthauses Krone steht nun die neue Bebauung des Geländes an. Die Eckpunkte für die neue Bebauung wurden gegenüber dem privaten Investor bereits im vergangenen Jahr in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt.
Um eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Der Entwurf zu diesem Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat positiv aufgenommen und daher auch gebilligt. Der Gemeinderat hat daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Krone“ sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen, welche vom 03.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020 stattfinden wird.
3. Umrüstung auf LED und Reparatur Straßenbeleuchtung
Der Austausch der Straßenbeleuchtung in der Erdbrüchlestraße und im Krisenpfad wurde bereits im vergangenen Jahr ausgeschrieben. Da das einzige eingegangene Angebot deutlich über dem Kostenanschlag lag, wurde die Ausschreibung aufgehoben und mit der anbietenden Firma Resys Regenerative Energiesysteme GmbH nachverhandelt. Der Auftrag konnte somit mehrheitlich zum Preis von 126.350,76 € an die Firma erteilt werden. Im Vergleich zum letztjährigen Angebot entspricht dies einer Kosteneinsparung von über 66.000 €.
Weiterhin wurde die Verwaltung mehrheitlich beauftragt, bei den übrigen Pilzleuchten (v. a. im Bereich Rheinblick) eine Mastprüfung durchzuführen und je nach Ergebnis dieser Prüfung dem Gemeinderat Handlungsoptionen vorzulegen.
Weiter soll die Umstellung auf LED der restlichen Leuchten, zum Beispiel um die Gemeindehalle, vorbereitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
4. Sanierung Schwerlastrinnen
In den Gemeindestraßen gibt es an mehreren Stellen Schwerlastrinnen, die das Wasser von der Straße in den Kanal leiten. Die Rinnen in der Lautenbacher Straße, im Reiterweg und im Tennelbergweg sind mittlerweile so beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr ausreicht und diese ausgetauscht werden müssen. Da es sehr schwer war, für die Durchführung der Arbeiten eine Firma zu finden, musste die für das Jahr 2019 geplante Maßnahme auf dieses Jahr verschoben werden. Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung zum Preis von 18.450,56 € an die Firma Kimmig Tief-, Leitung- & Landschaftsbau GmbH mehrheitlich (bei einer Gegenstimme) zu.
Der Einbau einer weiteren Rinne in der Igelbachstraße wurde bereits vorab zum Preis von rund 7.500 € beauftragt.
5. Naturpark 2030
Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord schreibt seinen Naturpark-Plan bis ins Jahr 2030 fort. In diesem Verfahren soll festgelegt werden, in welche Richtung sich der Naturpark in den nächsten Jahren entwickelt. Ein Schritt in diesem Verfahren ist die Beteiligung der Gemeinderäte der 106 Mitgliedsgemeinden und -städten. Hierzu wurde einer Umfrage an die Gemeinderäte erstellt. Das Ergebnis der Umfrage unter den Loffenauer Gemeinderäten wurde in der Sitzung vorgestellt und wird nun an die Verwaltung des Naturparks weitergeleitet.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird noch eine Ideen-Werkstatt speziell für Gemeinderäte stattfinden.
6. Bekanntgaben
Das Rathaus ist ab dem 6. Juli 2020 wieder für den regulären Besucherverkehr geöffnet. Näheres können Sie der separaten Mitteilung in diesem Blatt entnehmen.
Ebenso ist ab dem 6. Juli 2020 der Bauhof wieder für Externe geöffnet, allerdings nur das Bauhofgelände, nicht das Bauhofgebäude.
Die Gemeinde sucht einen neuen Mautgebühreneinzieher für die Straße zur Teufelsmühle. Die Stellenausschreibung finden Sie auch in diesem Mitteilungsblatt.
7. Bürgerfragestunde
Die anwesenden Bürger haben keine Fragen gestellt.
8. Sonstiges
Aufgrund der derzeitigen Sitzungsdichte wird die Waldbegehung des Gemeinderats in den Herbst des Jahres verschoben.
Herr Reik bedankt sich im Namen des Gemeinderats beim Bürgerclub für die Spende der beiden Sitzbänke am Bouleplatz. Bürgermeister Burger ergänzt, dass der Bürgerclub kurz vor dem Ausbruch der Corona-Krise auch das Zugangstor für den Waldkindergarten hergestellt hat.
Die Ladesäule am Parkplatz im Kirchhaldenpfad wurde mittlerweile errichtet, aber noch nicht in Betrieb genommen. Über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie einer Infoveranstaltung werden noch Gespräche mit der Betreiberfirma geführt. Seitens der Gemeinde wird ein Termin noch vor den Sommerferien angestrebt.
Aus dem Gemeinderat vom 09.06.2020
1. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen in der Fliederstraße 2 beraten. Hier soll eine noch bestehende Baulücke im Bebauungsplan „Pfadäcker“ geschlossen werden. Der Bauantrag enthält zwei Befreiungen vom Bebauungsplan.
Zum einen ist eine Abweichung von der Oberkante Rohdecke des EG-Fußbodens beantragt. Da das Baugrundstück früher aus zwei Grundstücken bestand, ist für das zwischenzeitlich neugebildete Grundstück keine EG-Fußbodenhöhe festgesetzt. Der Planer hat daher als EG-Fußbodenhöhe nahezu den Mittelwert der beiden ursprünglichen Grundstücke herangezogen.
Zum anderen wird vorsichtshalber eine Befreiung bezüglich der Dacheindeckung beantragt. Geplant ist eine Dacheindeckung mit dunklen Tondachziegeln, welche engobiert, allerdings nicht hochglänzend sind. Der Bebauungsplan sieht dunkles, nichtglänzendes Material vor. Bei Betrachtung einiger Dächer vor Ort sowie des Luftbilds kann festgestellt werden, dass bereits einige Dächer, wenn auch nicht unbedingt formell genehmigt, von diesen Vorgaben abweichen. Aufgrund dieser Umstände und der Tatsache, dass eine PV-Anlage, die erlaubt ist, noch mehr spiegeln würde, wird dem Bauantrag inklusive der beiden Befreiungen das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
2. Messstellen Regenüberlaufbecken
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Burger Herrn Gob vom planenden Büro BIT Ingenieure aus Karlsruhe. Die Gemeinde Loffenau ist rechtlich dazu verpflichtet die drei Regenüberlaufbecken mit einer entsprechenden Messtechnik sowie der Übertragungstechnik auszustatten, um dokumentieren zu können, wann, wie oft und wie viel die Becken in öffentliches Gewässer entwässern. Herr Gob stellt dem Gemeinderat anhand einer Präsentation die bisherige Historie in dieser Angelegenheit dar.
Eine erfolgte Ausschreibung musste aufgehoben werden, da von den drei vorliegenden Angeboten zwei Angebote deutlich über der Kostenberechnung lagen und ein Angebot vom Anbieter eigenmächtig verändert worden ist, was automatisch zum Ausschluss führt. Dies führt zu folgenden drei Optionen:
Verhandlungen mit der Firma, die den Angebotstext verändert hat, und Direktvergabe an diese Firma.
Angebotseinholung und Direktvergabe an eine Firma, welche die Leistung wie ausgeschrieben anbietet.
Interkommunale Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gaggenau.
Von Seiten der Verwaltung wird die interkommunale Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gaggenau bevorzugt und vorgeschlagen, da hier ein großes Fachwissen vorhanden ist und sowohl im Bereich der Messstellen aber auch in anderen Bereichen, z. B. der Überwachung der Wasserversorgung Synergie-Effekte mit anderen Kommunen genutzt werden können.
Nach einer längeren, zum Teil angeregten Beratung, stimmt der Gemeinderat der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gaggenau mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu.
3. Neuvermietung Wohnung Obere Dorfstraße 58
Ende Mai ist eine Flüchtlingsfamilie aus einer der drei gemeindeeigenen Wohnungen in der Oberen Dorfstraße 58 ausgezogen. Da nicht zu erwarten ist, dass die Gemeinde Loffenau weitere Flüchtlinge aufnehmen muss, wird vorgeschlagen, dass die 3-Zimmer-Wohnung als günstige Mietwohnung zu einer Kaltmiete in Höhe von 421 € vermietet werden soll. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.
4. Bekanntgaben
Es wird bekannt gegeben, dass die Turnhalle ab dem 10. Juni wieder geöffnet wird. Bei der Nutzung sind die Vorschriften der geltenden Corona-Verordnungen und der Nutzungsverordnung zu beachten. Ebenso wird der Bolzplatz ab sofort wieder geöffnet. Hier gelten ähnliche Regelungen wie auf den Spielplätzen. Weiterhin geschlossen bleibt der Fitnesstreff im Seniorenwohnen Löwen. Hier ist eine Öffnung aufgrund der Vorschriften der Corona-Verordnungen derzeit leider nicht umsetzbar.
5. Bürgerfragestunde
Da keine Bürger anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.
6. Sonstiges
Bürgermeister Burger äußert sich zur Pressemitteilung der Fraktion der Freien Wähler zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Buschäcker“, welche in der Woche vor der Gemeinderatssitzung im BT und den BNN erschienen ist.
Bürgermeister Burger erläutert die im Verfahren geplanten Änderungen des Bebauungsplans. Bereits in nicht-öffentlicher Sitzung vom 17.12.2019 habe im Gremium Konsens bestanden, diese Änderungen anzugehen. Diverse Bebauungspläne der vergangenen Jahre beinhalten Festsetzungen bezüglich der Höhenentwicklung und zum Teil ungeschickt geschnittene Baubereiche, was einer Bebauung zumeist ohne größere Probleme ermöglicht, in einigen Fällen jedoch zu unbeabsichtigten Härten für die Bauherren führen kann. So erfolgte bereits eine Änderung des Bebauungsplans „Rheinblick II“.
Von den Bauherren war jeweils eine Bauweise angestrebt, bei der das Kellergeschoss talseitig freigestellt ist und darüber ein Erdgeschoss sowie ein kleiner Kniestock erstellt werden kann. Eine Wandhöhe von maximal 7 m sollte hierbei nicht überschritten werden. Dies ist eine für Loffenau absolut gängige Bauweise. Auch im Bebauungsplan „Rheinblick I“ sind Bauherren zum Teil nicht mit den Festsetzungen zurechtgekommen und mussten daher Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans beantragen, welche auch bewilligt wurden.
Die nun vorgesehenen Änderungen im Bebauungsplan „Buschäcker“ sollen nicht dazu führen, dass die Bauherren höher oder größer bauen dürfen als erlaubt, sondern lediglich, dass diese so bauen können wie es in Loffenau in den Neubaugebieten der letzten Zeit üblich ist.
Bürgermeister Burger distanziert sich deutlich von dem Vorwurf des eklatanten Verstoßes gegen die Gleichbehandlung. Die Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler wird im weiteren Verfahren wie alle anderen eingegangenen Stellungnahmen abgewägt und im Zuge des Satzungsbeschlusses darüber abgestimmt.
Aus dem Gemeinderat vom 19.05.2020
1. Bauanträge
Der Gemeinderat berät über den Bauantrag zur Errichtung eines Weidepanels im Gewann Auf der Miß. Dieses wurde bereits vor Einreichung des Bauantrags hergestellt. Der Gemeinderat erteilt das kommunale Einvernehmen einstimmig.
2. Entscheidung über Elternbeiträge Kindergarten Mai
Ebenso einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Erlass der Elternbeiträge für den Monat Mai durch die Träger der Kindergärten und des Orts in Loffenau zu. Erlassen werden die Beiträge für die Kinder, die im Monat Mai nicht die erweiterte Notbetreuung besuchen. Die Träger rechnen Ihr damit höheres Defizit am Jahresende mit der Gemeinde nach den gültigen Verträgen ab.
3. Anträge Regionalbudget LEADER
Nachdem die beiden Anträge auf LEADER-Fördermittel für die touristische Aufwertung von Loffenau sowie die Aufwertung der Freizeitanlage Löchle aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde zurückgezogen wurden, war vorgesehen, für diese beiden Projekte Anträge für eine Förderung aus dem Regionalbudget zu stellen.
Am Tag der Gemeinderatssitzung hat die LEADER-Geschäftsstelle mitgeteilt, dass aufgrund der Vielzahl von Anträgen aller Voraussicht nach lediglich ein Antrag der Gemeinde Loffenau bewilligt werden könne.
Der Gemeinderat beschließt daher, im Jahr 2020 nur den Förderantrag für die touristische Aufwertung zu stellen und den Antrag für die Freizeitanlage Löchle auf das Jahr 2021 zu verschieben. In der Zwischenzeit soll die bauliche Substanz der Freizeitanlage überprüft und der Aufruf zur Gründung einer Bürgerinitiative gestartet werden.
4. Übersicht Flüchtlingsunterbringung
Die Verwaltung informiert über die aktuellen Flüchtlingszahlen, die geleisteten Integrationsmaßnahmen, die vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte sowie die bisher angefallenen Kosten der Unterbringung in der Gemeinde. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
5. Nachnutzung Flüchtlingsunterkunft Obere Dorfstr. 14
Nach dem Auszug einer Flüchtlingsfamilie hat die Gemeinde die Optionen, die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen. Nach Darlegung der beiden Optionen unter finanziellen Aspekten durch die Verwaltung und einer angeregten Diskussion im Gremium beschließt der Gemeinderat die Wohnung für rund 10.000 € zu sanieren und über einen Zeitraum von fünf Jahren zu vermieten. Nach Ablauf der fünf Jahre soll nochmals über einen möglichen Verkauf beraten werden.
6. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger informiert über die Beschlüsse der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung. Hierbei wurde dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags sowie der Neuvermietung einer Wohnung im Senioren Wohnen Löwen zugestimmt.
Die Grünpflege im Friedhof wurde an eine Firma fremdvergeben. Der erste Pflegedurchgang erfolgte bereits vor Christi Himmelfahrt.
Im Rahmen des Breitbandausbaus hat die Gemeinde Loffenau die Masterplanung beauftragt.
7. Bürgerfragestunde
Da keine Bürger anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.
8. Sonstiges
In Kürze soll die E-Ladesäule installiert werden. Hierzu sollen im zulässigen Rahmen eine Infoveranstaltung sowie eine Einweihungsfeier stattfinden. Ebenso wird die Betreiberfirma Deer die Anlage entsprechend vermarkten. Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit.
Aus dem Gemeinderat vom 05.05.2020
Wie bereits am 21.04.2020 fand auch die Sitzung am 05.05.2020 wegen der Corona-Krise in der Gemeindehalle statt. Auf der Tagesordnung standen:
Bauanträge
Der Gemeinderat nimmt von zwei Bauanträgen, die im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurden, Kenntnis. Im Bocksteinweg 6 wird ein Wohnhaus mit Garage errichtet, in der Schwarzwaldstraße 22 ein Wohnhaus mit Garage und Carport.
Verabschiedung Haushaltsplan Gemeinde und Wasserversorgung
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wird der Haushaltsplan in diesem Jahr erst Anfang Mai verabschiedet. Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Leader-Anträge zur Erneuerung der Freizeitanlage Löchle sowie Sagenweg und astronomischer Lehrpfad zurückzuziehen. Für kleinere Maßnahmen sollen hier Fördermittel aus dem Regionalbudget gestellt werden. Auf dem Friedhof sollen für 10.000 € neue Bestattungsformen geschaffen werden. Die größere Umgestaltung soll hier auf das nächste Jahr verschoben werden.
Anschließend halten die Fraktionen ihre Haushaltsreden (Lesen Sie hier die Haushaltsreden der Fraktionen FWG (PDF-Dokument, 189,14 KB, 14.05.2020), SPD&ALB (PDF-Dokument, 100,41 KB, 14.05.2020) und CDU (PDF-Dokument, 678,59 KB, 14.05.2020)). Die Freien Wähler beantragen zusätzliche 5.000 € für die finanzielle Organisationsuntersuchung des Kindergartens. Die SPD/ALB beantragt, zusätzlich zu den Förderanträgen aus dem Regionalbudget den Aufruf zu einer Bürgerinitiative für diese Projekte zu starten. Beiden Anträgen wird mehrheitlich zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wird dem Antrag der Sozialstation für eine Einmalförderung über 1.000 € für die geplante Tagespflege von Senioren in Gernsbach. Abgelehnt wird der beantragte Zuschuss des Evangelischen Kirchenchors über 500 € aufgrund fallender Preise für das Altpapier. Hier wird auf die allgemeine Vereinsförderung sowie die Regelung in Loffenau verwiesen, dass darüber hinaus nur konkrete Projekte bezuschusst werden.
Nach der nochmaligen Vorstellung aller Änderungen durch Frau Tamba beschließt der Gemeinderat die Haushaltpläne 2020 der Gemeinde und der Wasserversorgung einstimmig.
1. Änderung des Bebauungsplanes Buschäcker
Im Zuge konkreter Baupläne von Grundstückseigentümern wurden Mängel an den bisher gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Buschäcker festgestellt. Hierbei handelt es sich vor allem um die Höhenfestsetzungen (Bezugspunkt für die Höhe). Über die Einzelheiten informiert in der Sitzung die Stadtplanerin Frau Hansert. In der anschließenden Diskussion werden von einigen Gemeinderäten Bedenken geäußert. Mit einer kleinen Änderung zum vorgelegten Entwurf beschließt der Gemeinderat jedoch mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Buschäcker.
Aktuelle Baustellen
Frau Tamba informiert über den Sachstand verschiedener Baustellen in der Gemeinde.
Der 1. Bauabschnitt ist mittlerweile weitestgehend fertiggestellt. Demnächst soll hier die provisorische Schottertragschicht eingebaut werden, damit der Abschnitt wieder befahren werden kann. Am 06.05. wurde mit den Arbeiten am 2. Bauabschnitt begonnen. Die Arbeiten liegen im Zeitplan, in der KW 21 wird urlaubsbedingt nicht gearbeitet.
Zur Sanierung der Ortsdurchfahrt finden Baugrunduntersuchungen, Kanalbefahrungen und Vermessungsarbeiten zur weiteren Planung statt.
Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin aus dem Baugebiet Buschäcker äußert sich zum in der Sitzung beratenen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Buschäcker. Sie freut sich für die zukünftigen Bauherren, ist jedoch unglücklich, dass sie selbst nun nicht mehr von den angestrebten Erleichterungen profitieren kann. Bürgermeister Burger zeigt Verständnis für ihre Wortmeldung und betont, dass man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe und es hier keine optimale Lösung für alle gebe.
Sonstiges
Die Gemeinde erhält vom Land Baden-Württemberg eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 15.648 €. In Rücksprache mit den Trägern der Kindergärten wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge für den Monat April zu erlassen. Diese finanziellen Ausfälle bekommen die Betreiber durch die Mittel aus der Soforthilfe erstattet. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.
Zur Brandstiftung an der Rißwasenhütte, über welche bereits berichtet wurde, konnte bisher leider kein Täter ermittelt werden.
Die kreiseigenen Deponien haben bedingt durch die Corona-Krise samstags nicht geöffnet. Auf nachträgliche Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) kann mitgeteilt werden, dass aufgrund des erhöhten Personalbedarfs zur Gewährleistung des derzeitigen Betriebs eine Öffnung an Samstagen noch nicht konkret absehbar ist. Der AWB wird auf seiner Homepage darüber informieren, sobald die Deponien wieder samstags geöffnet werden können.
Aus dem Gemeinderat vom 21.04.2020
Auf Grund der Corona-Krise fand die Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21.04.2020 in der Gemeindehalle statt. So konnte der notwendige Abstand zwischen Verwaltung, Gemeinderäten und Zuhörern gewährleistet werden. Auf der Tagesordnung standen:
Bauanträge
Der Gemeinderat stimmt dem Befreiungsantrag für die Dachneigung des Neubauvorhabens Kelterweg 17 zu. Die Umwandlung des bisherigen Stallgebäudes zur Fahrzeughalle in der Unteren Dorfstraße 24 wird ebenfalls zugestimmt, da die Halle ausschließlich wie eine Garage zur privaten Unterstellung von Fahrzeugen und eigene kleinere Reparaturen daran genutzt werden soll. Das Baurechtsamt soll aber prüfen, ob alle Bestandsgebäude genehmigt sind.
Beratung Haushaltsplan Gemeinde und Wasserversorgung
Frau Tamba stellt die Planung der Jahre 2020 und 2021-2023 vor. Im Anschluss gehen Verwaltung und Gemeinderat den Zahlenteil gemeinsam durch. Die Finanzlage für 2020 hat sich durch die Corona-Krise noch weiter verschlechtert. Es wurden daher weitere Einsparmöglichkeiten gesucht. So sollen z. B. die Projekte mit Leader-Förderung Erneuerung Freizeitanlage Löchle, Sagenweg und astronomischer Lehrpfad gestrichen bzw. erst einmal verschoben werden. Eine Steuererhöhung wird nicht geplant, die Bürger und Gewerbetreibenden sollen während der Krise nicht noch zusätzlich belastest werden. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die vorgeschlagenen Veränderungen und Einsparungen soll in der Sitzung am 5. Mai erfolgen.
Ausschreibung Strom- und Gaslieferverträge 2021-2023
Die Gemeinde Loffenau beteiligt sich an der Bündelausschreibung des Gemeindetags. Es soll Ökostrom (ohne der sogenannten Neuanlagenquote) und Bioerdgas bestellt werden.
Sanierung letzter Bauabschnitt Ortsdurchfahrt Loffenau L 564
Die Verwaltung informiert, dass erste Abstimmungsgespräche zwischen Regierungspräsidium und Verwaltung stattgefunden haben. Im ersten Bauabschnitt zwischen Ortseingang Gernsbach und Gemeindehalle soll der Belag erneuert werden und im letzten Bauabschnitt zwischen Fensterbau Zeltmann und Ortsausgang Bad Herrenalb erfolgt ein Vollausbau mit Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie der Stilllegung des alten Bachbetts. Vergangenen Donnerstag, 23.04.2020, fand eine Ortsbegehung mit dem Regierungspräsidium statt. Nach Konkretisierung der Pläne kann dann festgelegt werden, ob die Bauarbeiten innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Anschließend erfolgen Ortsbesprechungen mit den Eigentümern. Die Verwaltung wird Termine mit den Eigentümern vereinbaren.
Bekanntgaben
Das Rathaus hat seit dieser Woche wieder geöffnet. Das Betreten des Rathauses ist aber nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Alle Termine finden im Erdgeschoss statt. Die Büros wurden entsprechend ausgerüstet.
Das Motorradlärmdisplay am Ortsausgang Bad Herrenalb ist gut positioniert. Rund ein Viertel der Motoradfahrer fuhr hier zu schnell. Es gibt gute Auswertemöglichkeiten zu Fahrzeugen, Geschwindigkeit und Lärmbelastung. Nach rund einem Jahr soll das Display zum Ortsausgang Gernsbach umgestellt werden.
Sonstiges
Der für Mai geplante Waldbegang wird in den Juli verschoben.
Der Dachsfelsenweg wurde auf einer Länge von ca. 200 Meter komplett saniert, die Straße zur Plotzsägmühle auf einer Länge von ca. 1 km nur soweit geflickt, dass diese wieder gefahrlos benutzt werden kann und die Schäden nicht größer werden.
Das Fundament für die E-Ladesäule an der Volksbank wurde am Donnerstag, 23.04.2020, erstellt. Die Installation der Ladesäule folgt in Kürze.
Aus dem Gemeinderat wurde das neue Werbeschild am Käppele angesprochen, auf dem Werbung für ein Architekturbüro gemacht wird. Der Vewaltung ist dies bereits bekannt und es wird überprüft.
Aus dem Gemeinderat vom 10.03.2020
1. Blutspenderehrungen
Geehrt wurden für 10 Blutspenden: Karl-Heinz Künstel, Silvia Maier, Silvia Oertel, Ralf Oertel und Susanne O’Rourke, für 25 Blutspenden: Charlie Adam, Petra Baumer, Fabian Schillinger und Kurt Zimmermann. Näheres kann dem Artikel im heutigen Mitteilungsblatt entnommen werden.
2. Einbringung Haushaltsplan 2020 und Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2020
Den Gemeinderäten liegt seit 10.03.2020 nun der Entwurf des Haushaltplans 2020 sowie des Wirtschaftsplans für den Wasserversorgungsbetrieb vor. In seiner Haushaltsrede trug Bürgermeister Burger vor, dass er nun den ersten doppischen Haushalt einbringe, da dieses Jahr das Neue Kommunale Haushaltsrecht eingeführt wurde (Haushaltsrede siehe separater Artikel).
Bürgermeister Burger dankt der Kämmerin, Frau Tamba, und ihrem Team für die Erstellung des Haushaltsplanes und die gelungene Haushaltsumstellung auf die kommunale Doppik.
Die Termine für die Haushaltsvorberatung und die Schlussdebatte werden aufgrund der aktuellen Lage noch bekannt gegeben.
3. Bekanntgaben
Bürgermeister Burger gibt bekannt, dass Herr Matthias Bohn zum 01. Mai 2020 die Nachfolge von Frau Link als Fachbereichsleitung Bürgerdienste antreten und die Stelle somit im April noch unbesetzt sein wird. Weiter gibt Burger bekannt, dass die Arbeiten am Heckenbrunnenpfad begonnen haben. Daneben informiert Burger, dass nun die Sportgaststätte TSV geöffnet hat. Am 14.03.2020 wird die Eröffnungsfeier des Waldkindergartens stattfinden (Einladung siehe separater Artikel). Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr musste leider aufgrund der aktuellen Corona-Ereignisse sicherheitshalber abgesagt werden.
Aus dem Gemeinderat vom 11.02.2020
- Bauanträge
Bei der Gemeinde ist der Antrag auf Baugenehmigung der Firma Terra, Igelbachstraße 16, für die geplante Erweiterung eingegangen. Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Dorfwiesen 2. Änderung“, rechtskräftig seit 2015. Der Erweiterungsbau wird an die bestehende Halle angeschlossen. Entsprechende Ansichten und Lagepläne wurden in der Sitzung gezeigt. Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.
- Baugebiet Rheinblick III
Im Bocksteinweg soll anschließend an das vorhandene Neubaugebiet Rheinblick II ein neues Baugebiet Rheinblick III mit gemeindeeigenen Bauplätzen entstehen. Die Bauplätze im Baugebiet Rheinblick II sind nun alle verkauft, weshalb die Gemeinde aktuell keine eigenen Bauplätze mehr anzubieten hat. Die Nachfrage ist jedoch weiterhin hoch.Im Juni letzten Jahres hat daher der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans mit fünf Bauplätzen beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt. Es gingen sodann verschiedene Stellungnahmen ein, die nun behandelt und abgewogen werden müssen. U. a. kann der empfohlene Waldabstand von 45 Metern bei den oberen beiden Bauplätzen nicht eingehalten werden. Somit muss entweder der Wald weiter zurückgenommen werden oder der Baubereich muss kleiner werden. Zuerst hat die Verwaltung in Betracht gezogen, den Baubereich zu verkleinern. Es wurden aktuelle Kostenschätzungen für die Variante mit drei und die mit fünf Bauplätzen eingeholt. Die letzte Kostenschätzung war bereits einige Jahre alt. Der Bauausschuss hat sich die Situation auch vor Ort angesehen. Die Kostenschätzung ergab nun, dass die Bauplatzpreise bei drei Plätzen sehr hoch wären, sodass die Gemeinde Gefahr läuft, dass diese nicht verkauft werden können. Bei fünf Bauplätzen wäre der Quadratmeterpreis noch vertretbar. Der Gemeinderat hat mit 9 Ja-, 2- Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen, dass das Baugebiet Rheinblick III realisiert werden soll und die Verwaltung beauftragt wird, das Bebauungsplanverfahren mit fünf Bauplätzen wieder aufzunehmen und umzusetzen. Fünf Bauplätze erscheinen aus heutiger Sicht die einzig sinnvolle Variante, auch wenn sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat die möglichen Beeinträchtigungen der umliegenden Nachbarn bewusst sind und dafür auch Verständnis zeigen. Es wird eine erneute Offenlage stattfinden und Stellungnahmen können wieder abgegeben werden, welche im Anschluss abgewogen werden. Über die mögliche Erschließung durch einen Dritten wird zu einem späteren Zeitpunkt noch entschieden.
- Ordnungsmaßnahmenvertrag zum Abriss Krone
Die Gemeinde Loffenau hat mit dem neuen Eigentümer des Areals Krone einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Der Eigentümer verpflichtet sich in diesem Vertrag, das Gebäude der alten „Krone“ abzureißen und an gleicher Stelle ein neues Wohnhaus, ggf. mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, zu errichten. Die betreffenden Grundstücke liegen im Geltungsbereich der Satzung über die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“.Der Abriss eines Gebäudes bzw. die Neuordnung der Grundstücke im Ortskernsanierungsgebiet stellt eine Ordnungsmaßnahme nach Baugesetzbuch dar, über die ein Ordnungsmaßnahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer geschlossen werden muss. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der vorgelegte Ordnungsmaßnahmenvertrag mit dem Eigentümer des Areals Krone abgeschlossen werden soll.
- Ingenieurvertrag Ortsdurchfahrt Ausbau 4. Bauabschnitt
Im Herbst 2019 hat das Regierungspräsidium zugesagt, den verbleibenden Bauabschnitt Ausbau Ortsdurchfahrt (Ortsausgang in Richtung Bad Herrenalb) im Jahr 2021 umsetzen und zeitgleich auch die Sanierung des schadhaften Straßendeckbelags in den ersten beiden Ausbauabschnitten vornehmen zu wollen. Um die Arbeiten in 2021 umsetzen zu können, muss im Jahr 2020 die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten erfolgen. Dazu sind zuerst die Ingenieurbüros auf Seiten des Landes und der Gemeinde zu beauftragen. Bisher war das Ingenieurbüro Müller, Waldbronn, für die ingenieurtechnische Betreuung der Maßnahme Ausbau Ortsdurchfahrt auf Seiten der Gemeinde Loffenau beauftragt. Es handelt sich um eine Umsetzung bereits begonnener Maßnahmen mit einer Erweiterung um die Detailplanungen und konkrete Umsetzung. Mit 10-Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen vergibt der Gemeinderat mehrheitlich den Ingenieurvertrag für den letzten Ausbauabschnitt der Sanierung Ortsdurchfahrt Loffenau mit Gehweg-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten und falls erforderlich für die Begleitarbeiten der Gemeinde bei der Sanierung Straßendeckbelag in den ersten zwei Bauabschnitten an das Ingenieurbüro Müller, Waldbronn.
- Messstellen Regenüberlaufbecken
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde vom Landratsamt verlängert, jedoch unter der Auflage, die drei Regenüberlaufbecken mit der erforderlichen Messtechnik sowie der Übertragungstechnik auszustatten. Hierzu wurde eine Frist bis zum 01.06. gesetzt. Der Gemeinderat fasste nun mit einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss, die erforderliche Messtechnik in den RÜB`s einzubauen.
- Antrag auf Übernahme Bürgschaft Reitverein
Der Reitverein ist Ende des letzten Jahres auf die Verwaltung zugekommen mit dem Anliegen, dass das Dach der Reithalle beschädigt ist und saniert werden muss. Für die Dachsanierung wurde sodann ein Angebot eingeholt, welches bei ca. 155.000 € liegt. Der badische Sportbund (BSB) hat signalisiert, dass die Dachsanierung förderfähig ist. 75 % der Gesamtsumme sind anrechenbar und davon werden wieder 30 % bezuschusst. Bei ca. 155.000 € Gesamtkosten ist somit mit einem Zuschuss von ca. 35.000 € zurechnen. Des Weiteren plant der Reitverein mit Pachteinnahmen durch die Verpachtung der Dachflächen an einen Investor, der dort eine Solaranlage installiert. Eine Fachfirma hat bereits die Eignung der Dachflächen der Reithalle bestätigt. Nach Abzug des Zuschusses des BSB und der voraussichtlichen Pacht verbleiben ca. 100.000 €, die der Reitverein zu tragen hätte. Hierfür beantragte der Reitverein eine Bürgschaft durch die Gemeinde, wodurch der Reitverein einen günstigeren Zins erhalten kann. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, eine Ausfallbürgschaft über 95.000 € sowie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 € im Rahmen der Vereinsförderung zu gewähren.
- Stellungnahme zum Bebauungsplan Märkte Gernsbach
Der Gemeinderat der Stadt Gernsbach hat am 16.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einkaufsmärkte Schwarzwaldstraße beschlossen.Die geplante Erweiterung von Aldi und Rewe ist ein weiterer Teil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Gernsbach von 2017, wozu auch die Ansiedlung eines neuen Vollsortiment Supermarkts und die Umsiedlung des Lidl mit Erweiterung auf dem Pfleiderer Areal gehört. Loffenau befürchtet durch diese beiden Vorhaben Auswirkungen auf die Nahversorgung im Ort. Die Verkaufsfläche wird in Gernsbach mehr als verdoppelt (von 3141 m² auf 6400 m²).Aktuell sieht man in Staufenberg und Reichental wie schwer es ist, in einem kleinen Ort wieder einen Nahversorger anzusiedeln. Loffenau befürchtet durch die Bauvorhaben eine negative Beeinflussung der Nachversorgung und melden daher Bedenken gegen die raumordnerische Verträglichkeit an. Die Umsatzverteilung von 5-6 % für den Landmarkt Gießler wird angezweifelt. Die Bedenken wurden in einer Stellungnahme an die Stadt Gernsbach im Rahmen der Beteilung der Träger öffentlicher Belange genannt, welche vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
- Bekanntgaben
Loffenau hat den Sturm Sabine gut überstanden. Umgestürzte Bäume gab es auf der Straße nach Bad Herrenalb, zur Teufelsmühle und Plotzsägmühle. Die Feuerwehr war seit Montagmorgen, den 10.02., im Einsatz. Im Wald sind noch einige Waldwege gesperrt. Daher ist immer noch besondere Vorsicht im Wald geboten. Der Bürgermeister dankt den Einsatzkräften für ihre Arbeit.Der Bau für die Sanierung des Heckenbrunnenpfad beginnt am 02.03.2020. Eine Bürgerinformation wird am 20.02.2020 stattfinden.Die Vorbereitungen für die Neugestaltung des zentralen Bereichs des Friedhofs laufen, sodass voraussichtlich die Arbeiten nach der Sommerpause beginnen können.
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