Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
icon.crdate28.11.2024
Anpassungen in der Gemeinde Loffenau ab 01.01.2025
Grundsteuerreform in Baden-Württemberg – Anpassungen in der Gemeinde Loffenau ab 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg in Kraft, die sowohl die Bewertungsgrundlagen als auch die Berechnung der Grundsteuer neu regelt. Auch der Gemeinderat hat im Zuge dieser Reform Anpassungen beschlossen, um eine aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer sicherzustellen.
Der Gemeinderat hat entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) unverändert bei 500 Prozentpunkten zu belassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird jedoch von 400 Prozentpunkten auf 390 Prozentpunkte gesenkt. Ziel dieser Anpassung ist es, die Bürgerinnen und Bürger durch die neue Berechnungsmethode nicht zusätzlich zu belasten und die Einnahmen stabil zu halten.
Die Gemeinde Loffenau nahm im Jahr 2024 rund 343.000 Euro an Grundsteuer B ein. Durch die Senkung des Hebesatzes auf 390 Prozentpunkte wird sich der neue Betrag auf etwa 344.000 Euro belaufen, was eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform bedeutet. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bleibt somit stabil, jedoch wird es innerhalb der Grundstückseigentümer zu gewissen Verschiebungen kommen: Eigentümer großer, bebauter Grundstücke sowie freier Bauplätze werden künftig mehr bezahlen müssen, während kleinere Grundstücke geringer besteuert werden.
So funktioniert die Berechnung der neuen Grundsteuer B
Mit der Reform verändert sich die Berechnung der Grundsteuer B. Die Steuer setzt sich künftig aus drei wesentlichen Komponenten zusammen:
1. Grundsteuerwert: Die Grundstückswerte werden nach einem neuen Verfahren berechnet, das unter anderem Lage, Grundstücksfläche und Nutzung berücksichtigt. Diese Neubewertung führt häufig zu veränderten Werten im Vergleich zu den bisherigen Einheitswerten.
2. Steuermesszahl: Diese Zahl, die vom Land festgelegt wird, ist ein einheitlicher Faktor für die Berechnung der Steuer. Sie wurde im Rahmen der Reform gesenkt, um höhere Grundsteuerwerte durch niedrigere Steuermesszahlen auszugleichen.
3. Hebesatz: Der Hebesatz wird weiterhin von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. In Loffenau wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 390 Prozentpunkte gesenkt, um die Gesamtbelastung stabil zu halten.
Die Berechnung der Grundsteuer B für ein Grundstück erfolgt dann wie folgt:
• Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Jährliche Grundsteuer
Diese neue Berechnungsweise soll die Grundsteuer gerechter und transparenter gestalten.
Einladung zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 11. Dezember 2024 in Gernsbach
Für eine umfassende Information zur Grundsteuerreform laden die Städte und Gemeinden Gernsbach, Loffenau, Weisenbach und Forbach alle Interessierten herzlich zur interkommunalen Informationsveranstaltung ein:
- Termin: Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 18:00 Uhr
- Ort: Stadthalle Gernsbach
Ihre Gemeindeverwaltung Loffenau