Parken in Loffenau: Was Sie beachten sollten
Das Thema Parken beschäftigt viele von uns im Alltag – und in einer kleinen Gemeinde wie Loffenau ist ein rücksichtsvolles Miteinander besonders wichtig. Um Verkehrsbehinderungen und Risiken zu vermeiden, möchten wir Sie an einige grundlegende Regeln erinnern, die für sicheres und regelkonformes Parken in unserer Gemeinde gelten.
1. Parken am Straßenrand
Das Parken am Straßenrand ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Verkehrssituation es zulässt. Dabei muss jedoch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern gewährleistet sein. Diese Vorgabe ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern vor allem notwendig, um Rettungsfahrzeugen, der Müllabfuhr und dem Winterdienst eine reibungslose Durchfahrt zu ermöglichen. Bitte achten Sie darauf, insbesondere in engen Straßen oder an Kreuzungen, keine Engstellen zu verursachen.
2. Parken auf Gehwegen
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist nicht gestattet. Fußgänger, insbesondere Kinderwagen und Rollstuhlfahrer, benötigen ausreichend Platz, um sicher unterwegs zu sein.
3. Parken an Kreuzungen und Einmündungen
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten.
4. Alternative Parkmöglichkeiten
Bitte nutzen Sie, wenn möglich, private Stellplätze und/oder ausgewiesene Parkflächen.
5. Rücksichtnahme im Winter
Gerade in der Winterzeit ist es wichtig, die Straßen für den Winterdienst freizuhalten. Falsch abgestellte Fahrzeuge erschweren das Räumen von Schnee und gefährden so die Verkehrssicherheit.
Mit Ihrer Mithilfe sorgen wir gemeinsam dafür, dass Loffenau ein Ort bleibt, in dem sich alle Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, mit dem Rad oder im Auto – sicher und wohlfühlen können.