Bundestagswahl am 23.02.2025
icon.crdate06.01.2025
Alle Infos zur Wahl erhalten Sie hier.
Bundestagswahl am 23.02.2025
Liebe Wahlberechtigte,
nachdem am 27. Dezember 2024 der Bundestag aufgelöst wurde, stehen am 23. Februar 2025 vorgezogene Neuwahlen an. Da diese innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden müssen, gelten für die Vorbereitung verkürzte Fristen, welche auch die Gemeindeverwaltung vor Herausforderungen stellt.
Mitte bis Ende Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verteilt. Bitte beachten Sie, dass dies über mehrere Tage hinweg geschieht. Es ist daher durchaus möglich, dass Bekannte von Ihnen bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie selbst jedoch noch nicht.
Bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass die Unterlagen von uns erst dann ausgestellt werden können, wenn uns die Stimmzettel zur Bundestagswahl vorliegen. Nach Mitteilung des Landkreises vom Dezember 2024 soll dies voraussichtlich im Laufe der KW 6/2025, spätestens zum 7. Februar 2025, der Fall sein. Eine frühere Zustellung der Stimmzettel an die Kommunen ist aufgrund der verkürzten Fristen im Vorfeld der Wahl nicht möglich.
Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die Unterlagen von uns erst ab dem 10. Februar 2025 ausgestellt werden können. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Wahlen, müssen wir damit rechnen, dass uns zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Hundert Anträge vorliegen, die es abzuarbeiten gilt.
Wir bitten um Verständnis, dass es je nach Anzahl der Anträge nochmals einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre beantragten Unterlagen erhalten. Auch weisen wir bereits heute darauf hin, dass möglicherweise das Bürgerbüro zum Abarbeiten der Anträge tageweise für den üblichen Publikumsverkehr geschlossen werden muss.
Zur Abgabe Ihrer Stimme per Briefwahl weisen wir auf die Möglichkeit hin, die Unterlagen direkt im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten auszufüllen und zu kuvertieren. Hierzu wird im Rathaus eine Wahlkabine aufgestellt.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits heute recht herzlich.
Ihre Gemeindeverwaltung
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Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines bequem per Internet an.
Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Beim Aufruf des dortigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis zum 20. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Telefonnummer: 07083 9233-10
E-Mail schreiben
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Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kos-tenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außer-dem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an, telefonisch unter 0761/36122.