Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer
Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer
In den vergangenen Wochen stellen die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs vermehrt fest, dass in öffentlichen Mülleimern - vor allem in der Nähe der Bushaltestellen - privater Haus-/Restmüll entsorgt wird. Das beigefügte Foto wurde beim jüngsten Vorfall in der Oberen Dorfstraße gemacht. In der Regel handelt es sich bei dem entsorgten Müll hauptsächlich um klassischen Hausmüll und Pampers.
Bürgermeister Markus Burger, die Gemeindeverwaltung sowie der kommunale Bauhof richten deshalb erneut die dringende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste: Privater Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer! Bitte nutzen Sie die öffentlichen Mülleimer im Ort ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll!
Was ist erlaubt?
Öffentlich aufgestellte Müllbehälter, etwa an Bushaltestellen, Kurparkanlagen, an Plätzen oder entlang von Wegen, dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls.
Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Darunter fällt ein Papiertaschentuch, ein benutztes Kaugummi oder ein benutztes Butterbrotpapier.
Was ist nicht erlaubt?
Kritisch wird es, wenn eine volle Mülltüte zu einem öffentlichen Müllbehälter gebracht und entsorgt wird. Dann liegt der Verdacht nahe, dass privater Hausmüll entsorgt wird, und das ist verboten.
Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.
In unserem Landkreis ist die Abfallentsorgung über den Abfallwirtschaftsbetrieb klar geregelt. Darunter fällt nicht nur die Mülltrennung zur umweltgerechten Entsorgung und Wiederverwertung. Anfallender Restmüll muss in dafür vorgesehenen Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Grundstückseigentümer müssen hierfür entsprechende Gebühren über die Gemeinde an den Abfallwirtschaftsbetrieb zahlen.
Die Gemeinde mit ihren öffentlichen Mülleimern ist also nicht für die Beseitigung und der damit verbundenen Finanzierung einer Privatmüllentsorgung zuständig!
Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld durch das Ordnungsamt geahndet werden.








