Wiederholtes Abladen von Grünabfällen im Waldkindergarten - auch Hundekot ein großes Thema
Wiederholtes Abladen von Grünabfällen im Waldkindergarten - auch Hundekot ein großes Thema
Zum wiederholten Male fand die Leiterin des Loffenauer Waldkindergartens Grünabfälle auf dem Gelände vor. Der Grünschnitt wurde jedes Mal an der gleichen Stelle abgeladen - direkt hinter dem Bauwagen, dort, wo die Kids im Wald spielen und toben. Dieses Verhalten führt nicht nur bei der Kindergartenleitung zu großem Ärgernis. Auch die Gemeindeverwaltung hat dafür kein Verständnis und appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger: Das wilde Abladen der Gartenabfälle in der Natur ist verboten. Wer Grünschnitt im Wald entsorgt kann mit einer Strafe bis zu 20.000 Euro belegt werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallrecht und verstößt zusätzlich gegen waldrechtliche Vorschriften. Der nächste Grünabfall-Sammelplatz des Landkreises befindet sich in Gernsbach, wo die Abgabe von pflanzlichen Abfällen aus der häuslichen Gartenpflege bis 2 m³ (einschließlich Wurzelstöcke mit Stammdurchmesser kleiner 30 cm) sogar gebührenfrei ist.
Auch Hundekot wurde bereits auf dem eingezäunten Gelände vorgefunden. Die unerwünschten Hinterlassenschaften sind nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Und die Leidtragenden sind in jedem Fall die Kinder, die in die „Häufchen“ hineintreten oder gar damit direkt in Berührung kommen.
Deshalb der Appell an alle verantwortungsbewusste Hundehalter(innen):
- Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Leinen Sie das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern.
- Betreten Sie keine Spielplätze und Kindergärten, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
- Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Spielplätze und Waldkindergärten sind dafür tabu!
- Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Dafür gibt es an vielen Stellen extra Sammelbehälter und Tütenspender.
Helfen Sie als verantwortungsbewusster Hundehalter mit.
Die Missachtung der Regeln bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die gleich dem Abladen von Grünabfällen in der Natur mit einem Bußgeld geahndet werden kann.







