Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten bereits am vergangenen Montag, 2. November 2020, in Kraft.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich.
Diese Regelungen (PDF-Dokument, 681,02 KB, 03.11.2020) gelten zunächst befristet bis 30. November 2020.
Die Regeln der neuen Corona Verordnung des Landes werden auch in Loffenau strikt umgesetzt und eingehalten. Was dies im Einzelnen für die öffentlichen Einrichtungen und Plätze bedeutet, lesen Sie hier:
Welche Regeln gelten für Treffen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum?
Für Zusammenkünfte im privaten Raum und im öffentlichen Raum gelten die gleichen Regeln. Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf grundsätzlich zehn Personen. Das Zusammenkommen von Personen aus ausschließlich einem Haushalt ist in unbeschränkter Anzahl möglich. Ansonsten dürfen im öffentlichen und im privaten Raum nur noch zehn Personen zusammenkommen. Diese Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen.
Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Pro 10 qm Fläche darf nur noch ein Kunde in das Geschäft. Es gelten die bisherigen Hygienevorschriften (Mindestabstand, Maske tragen).
Turnhalle (PDF-Dokument, 472,63 KB, 03.11.2020)
Gemäß der ab dem 02.11.2020 gültigen Corona Verordnung des Landes bleibt die Turnhalle bis einschließlich 30.11.2020 geschlossen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Durchführung des Schulsports gemäß den Regelgungen der CoronaVO Schule.
Gemeindehalle (PDF-Dokument, 503,38 KB, 03.11.2020)
Gemäß der ab dem 02.11.2020 gültigen Corona Verordnung des Landes sind bis einschließlich 30.11.2020 die Durchführung von Musik- und Chorproben untersagt.
Fitnesstreff (PDF-Dokument, 436,52 KB, 03.11.2020)
Ab sofort darf der Fitnesstreff nur noch wie folgt genutzt werden:
-Personen aus einem Haushalt oder
-Maximal zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten
Seniorentreff (PDF-Dokument, 426,29 KB, 03.11.2020)
Das Zusammenkommen von mehr als 8 Personen aus mehr als zwei Haushalten ist im Seniorentreff untersagt.
Bolzplatz
Der Bolzplatz darf vom 02.11.2020 bis voraussichtlich einschließlich 30.11.2020 nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
-Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung Erwachsener.
-Kein gemeinsames Essen und Trinken.
Spielplätze
-Erlaubt sind maximal 10 Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten.
-Körperkontakt vermeiden.
-Kinder nur in Begleitung Erwachsener.
Alter Sportplatz
Der Alte Sportplatz darf von maximal 10 Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten gleichzeitig genutzt werden.
"Löchle"
Die Anlage darf von maximal 10 Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten gleichzeitig genutzt werden.
Jugend-Container
Der Container bleibt vom 02.11.2020 bis voraussichtlich einschließlich 30.11.2020 geschlossen.