Notbetreuung in der Grundschule und in den Kindergärten ab 11.01.2021
+++ Notbetreuung in der Grundschule und in den Kindergärten ab 11.01. +++
Der Lockdown wird verlängert; die Präsenzpflicht an Schulen wird ausgesetzt und die Kindergärten bleiben zu - vorerst bis 15.01.!
Das Land will die Infektionslage abwarten und dann entscheiden, wie ab dem 18.01. verfahren wird.
Für die Notbetreuung in der kommenden Woche gilt deshalb in Grundschule und Krippe/Kindergärten:
Beide Erziehungsberechtigten müssen in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sein oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen (mit Abschluss 2021) und dadurch tatsächlich an der Betreuung gehindert sein. Keine andere Betreuungsperson darf zur Verfügung stehen.
Wie werden die Eltern informiert bzw. melden ihr Kind zur Notbetreuung an?
Grundschule:
Die Eltern der Grundschulkinder erhalten im Laufe des Tages eine E-Mail mit dem Formblatt, das ausgefüllt wieder an die Schule zurückzusenden ist. Bitte schauen Sie deshalb ab heute Nachmittag in Ihren Posteingang.
Ev. Kindergärten Brunnengasse und Kirchhaldenpfad:
Die Eltern werden über die Kita-App informiert.
Waldkindergarten:
Die Eltern werden ebenfalls über die Kita-App informiert.
Um kurzfristige Rückmeldung bis morgen (Freitag) wird gebeten
Den Antrag auf Notbetreuung (PDF-Dokument, 419,86 KB, 07.01.2021) sowie den Elternbrief bezüglich der Schulschließung (PDF-Dokument, 864,59 KB, 07.01.2021) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn Sie wirklich keine andere Betreuung für Ihr Kind haben. Ziel der Schließung ist nach wie vor, Kontakte zu reduzieren, um damit die weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen.







