Landtagswahl 2021
Landtagswahl 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 14. März findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. An diesem Tag werden wir also entscheiden, wer unser Land Baden-Württemberg in den kommenden fünf Jahren regieren wird. Eine Wahl unter besonderen Bedingungen, denn seit einem Jahr befinden wir uns in einer Pandemie, die uns in unserem Alltag nach wie vor sehr einschränkt. Dennoch oder genau deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie zu bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Schenken Sie Ihre Stimme nicht her, sondern informieren Sie sich über die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten und deren Inhalte über die bereits verteilte Wahlwerbung, die Zeitung und das Internet. Der Wahl-O-Mat (www.wahl-o-mat.de) der Landeszentrale für politische Bildung sowie die Internetseite „www.landtagswahl-bw.de“ können bei der Wahlentscheidung auch eine Hilfe sein.
Wir werden seitens der Gemeinde in den Wahllokalen selbstverständlich alles tun, um sowohl den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern als auch den Wählerinnen und Wählern bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. An dieser Stelle möchte ich aber auch nochmals auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Sollten Sie per Briefwahl wählen wollen, dann können Sie die Wahlunterlagen entweder über das Internet unter www.loffenau.de oder bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Hinweise dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bereits zugegangen ist.
Schon vorab möchte ich mich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Mitwirkung bei der Wahl bedanken.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
gez.
Markus Burger
Bürgermeister
Informationen zum Wahlablauf unter Corona-Bedingungen
Wie in der Vergangenheit ist die Gemeinde Loffenau in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Unter den aktuellen Pandemiebedingungen sind jedoch Änderungen bei den Räumlichkeiten der Wahllokale erforderlich:
Wahlbezirk I - Unterdorf
Das Wahllokal befindet sich zwar weiterhin in der Gemeindehalle, Untere Dorfstraße 27, wurde jedoch vom Saal in die Gaststättenräume verlegt.
Wahlbezirk II - Oberdorf
Das Wahllokal befindet sich wie gewohnt im Saal der Gemeindehalle.
Bitte beachten Sie, dass sich der Eingang zu beiden Wahllokalen am Rollstuhleingang neben dem Haupteingang befindet!
Ablauf in den Wahllokalen
In beiden Wahllokalen wird der Ablauf so gestaltet, dass die Wähler das Wahllokal über den vorgenannten Eingang betreten, dort in einer Einbahnstraßenregelung die Wahlhandlung durchführen können und das Wahllokal über einen anderen Ausgang verlassen. Der Wahlbezirk I verlässt das Gebäude über den Ausgang der Gaststätte, Wahlbezirk II über den Hauptausgang der Gemeindehalle.
Die Wähler werden gebeten einen eigenen Kugelschreiber (in blau oder schwarz) zur Wahlhandlung mitzubringen.
Vorgaben der Corona-Verordnung
Personen über sechs Jahren sind dazu verpflichtet, im Wahlgebäude eine medizinische Maske oder einen Atemschutz zu tragen, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes (z.B. zur Wahlbeobachtung oder Beobachtung der Auszählung) im Wahlgebäude aufhalten, sind dazu verpflichtet ihre Kontaktdaten bereitzustellen.
Briefwahl
Gerade unter den aktuellen Pandemiebedingungen bietet sich die Teilnahme an der Briefwahl an. Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr beantragt werden. Anschließend ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur unter besonderen Voraussetzungen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung, bis Sonntag, 14. März 2021, 15.00 Uhr möglich.
Der Briefwahlvorstand tritt nicht wie gewohnt, und wie in der Wahlbekanntmachung vom 25.02.2021 veröffentlicht, im Lesesaal der Gemeindehalle zusammen. Aus Platzgründen wird der Briefwahlvorstand ab 15.00 Uhr im kleinen Saal der Gemeindehalle im 1. OG zusammenkommen (siehe hierzu auch die geänderte Wahlbekanntmachung in dieser Ausgabe).