Wichtige Hinweise zum Ablauf der Bundestagswahl am 26. September
Wichtige Hinweise zum Ablauf der Bundestagswahl am 26. September
Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Bundestagswahl statt. Wie in der Vergangenheit ist die Gemeinde Loffenau in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Aufgrund der aktuellen Pandemiebedingungen befindet sich das Wahllokal des Wahlbezirk I - Unterdorf wieder in den Gaststättenräumen der Gemeindehalle, Untere Dorfstraße 27. Das Wahllokal des Wahlbezirk II - Oberdorf befindet sich wie gewohnt im Saal der Gemeindehalle. Bitte beachten Sie, dass sich der Eingang zu beiden Wahllokalen am Rollstuhleingangneben dem Haupteingang befindet!
Ablauf in den Wahllokalen
In beiden Wahllokalen wird der Ablauf so gestaltet, dass die Wähler das Wahllokal über den vorgenannten Eingang betreten, dort in einer Einbahnstraßenregelung die Wahlhandlung durchführen können und das Wahllokal über einen anderen Ausgang verlassen. Der Wahlbezirk I verlässt das Gebäude über den Ausgang der Gaststätte, Wahlbezirk II über den Hauptausgang der Gemeindehalle.
Die Wähler werden gebeten einen eigenen Kugelschreiber (in blau oder schwarz) zur Wahlhandlung mitzubringen.
Vorgaben der Corona-Verordnung
Personen über sechs Jahren sind dazu verpflichtet, im Wahlgebäude eine medizinische Maske zu tragen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.
Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes (z.B. zur Wahlbeobachtung oder Beobachtung der Auszählung) im Wahlgebäude aufhalten, sind dazu verpflichtet ihre Kontaktdaten bereitzustellen.
Personen, die z.B. einer Absonderungspflicht in Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, ist der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt.
Briefwahl
Gerade unter den aktuellen Pandemiebedingungen bietet sich die Teilnahme an der Briefwahl an. Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr beantragt werden. Anschließend ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur unter besonderen Voraussetzungen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung, bis Sonntag, 26. September 2021, 15.00 Uhr möglich.
Der Briefwahlvorstand tritt wie bereits bei der Landtagswahl ab 15.00 Uhr im kleinen Saal der Gemeindehalle im 1. OG zusammen.