Aktuelle Informationen zu Corona
Aktuelle Informationen zu Corona
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit zwei Wochen sind nun schon die Kindergärten und Schulen, die Restaurants und viele Geschäfte geschlossen. Viele Unternehmen haben die Produktion heruntergefahren und bereits Kurzarbeit angemeldet oder werden dies noch tun. Der Bund und das Land haben Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft in einem historischen Ausmaß beschlossen.
Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation.
Nun gibt es auch schon Rufe, vor allem aus der Wirtschaft, nach einer baldigen Lockerung der Maßnahmen. Die Bundesregierung hat hier aber klar einen Riegel vorgeschoben und sagt, dass aktuell noch nicht über eine Lockerung der Maßnahmen gesprochen werden kann. Und damit hat sie auch Recht. In Italien wurde die Ausgangssperre, die seit dem 10. März in Kraft ist, bis mindestens Ostern verlängert. In Spanien wurde die allgemeine Ausgangssperre bis 11. April sogar noch verschärft: Alle Betriebe in nicht wesentlichen Wirtschaftssektoren müssen schließen. In Frankreich gilt weiterhin die Ausgangssperre, mit einer Verlängerung ist auch hier zu rechnen.
Die Fallzahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen in Deutschland hat sich in den vergangenen Tagen weiterhin täglich stark erhöht. Dies liegt aber auch daran, dass sich viele dieser Personen vor dem Inkrafttreten der Maßnahmen (Kontaktverbot etc.) angesteckt haben. Steckt sich eine Person mit dem Virus an, so dauert es in der Regel 5 bis 6 Tage (maximal 14 Tage), bis die Person Symptome zeigt. Entscheidet der Arzt dann, dass Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, nimmt er einen Abstrich. Das Ergebnis liegt nach 3 bis 4 Tagen vor. Somit vergehen 8 bis 10 Tage von der Ansteckung bis zur Feststellung der Infektion. Zudem gibt es Menschen, die nur sehr schwache oder gar keine Symptome bilden.
Und das ist auch der Grund, weswegen es verfrüht ist, über eine Lockerung der beschlossenen Maßnahmen zu sprechen.
Denn ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einem Rückgang der Neuinfizierungen führen, kann verlässlich erst nach rund zwei Wochen überprüft werden.
Die Wissenschaftler erwarten den Höhepunkt der Infizierungen in Deutschland auch erst in den nächsten ein bis zwei Wochen.
Deshalb mein dringender Appell an Sie:
Befolgen Sie weiterhin die Maßnahmen und halten Sie sich an die geltenden Verbote, vor allem an die Kontaktverbote:
- Draußen darf man sich nur noch alleine oder höchstens zu zweit aufhalten.
- Mehr als zwei Personen dürfen draußen nicht zusammen sein.
- Angehörige eines Haushalts dürfen zusammen nach draußen gehen, auch wenn es mehr als zwei Personen sind.
- Wenn man anderen Menschen begegnet, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.
- Im privaten Umfeld ist ein Zusammenkommen von mehr als fünf Personen verboten, ausgenommen sind in gerader Linie zueinander Verwandte und Personen, die zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Alle Maßnahmen und Verbote der Coronaverordnung können auf der Internetseite der Landesregierung eingesehen werden (den Link hierzu finden Sie auf der Homepage www.loffenau.de unter der Rubrik „Neuigkeiten“ --> Linksammlung).
Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwortungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. So auch bei uns in Loffenau.
Dafür bin ich auch sehr dankbar, denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und um Menschenleben zu retten.
Um den uneinsichtigen und unvernünftigen Bürgerinnen und Bürgern entgegenzuwirken, die sich noch nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, hat das Land Baden-Württemberg einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Die Polizei und auch die Ortspolizeibehörde sind angehalten, Verstöße anzuzeigen. Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen kann ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängt werden. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon oder ein Restaurant weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen.
Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum.
Dies sind sehr hohe Beträge, die bei Verstoß gegen die Coronaverordnung verhängt werden. Das zeigt, wie wichtig es ist, die Maßnahmen einzuhalten!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Ausbreitung des Coronavirus schreitet voran. Stand 31.03. um 8 Uhr haben wir in Loffenau einen bestätigten Fall.
Ich bin aber sehr stolz, wenn ich sehe, wie wir in Loffenau mit dieser ungewohnten Situation umgehen. In den Geschäften wird überwiegend der Sicherheitsabstand eingehalten (das sollte noch besser werden!) und die Menschen reden auf der Straße auch mit sichtbar mehr Abstand zueinander. Abstand ist in diesen Zeiten kein Signal von Ablehnung, sondern von Fürsorge, sich selbst und den Mitmenschen gegenüber.
Kein Politiker und auch kein Wissenschaftler kann derzeit sagen, wie lange wir noch mit diesen Einschränkungen leben müssen. Verglichen mit dem Leben in der Stadt können wir uns aber deutlich freier bewegen. Wir haben Platz, wir können raus in die Natur und den Frühling erleben.
Wenn wir weiterhin so besonnen und verantwortungsvoll mit dieser Situation umgehen, dann kommen wir als Gesellschaft gut durch diese Zeit. Bitte unterstützen Sie auch weiterhin die örtlichen Geschäfte, die noch geöffnet sind. Und nutzen Sie auch weiterhin das tolle Angebot der Liefer- und Abholdienste des Restaurants "Sonne", der Pizzeria "Belvedere" und vom "Lädle". Unterstützen Sie bitte auch die örtlichen Firmen mit Aufträgen, jetzt und auch nach der Krise. Und nutzen Sie auch das Angebot der Nachbarschaftshilfe (Tel. 07083 923328). Viele Helferinnen und Helfer warten darauf, für Sie den Einkauf zu erledigen!
Lassen Sie uns alle in dieser Zeit noch mehr zusammenhalten!
Ihr
Markus Burger
Bürgermeister







