Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021
Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021
Auch in diesem Jahr wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.
Mit der Durchführung der Befragung sind die Statistischen Landesämter und von ihnen beauftragte und geschulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Über 1.000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Die ausgewählten Haushalte sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes auskunftspflichtig.
Am 11. Januar startete der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Durchführung der Befragung mit den Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige, die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.