Zutritt zum Rathaus ab Montag, 6.12.2021 nur noch mit 3G-Nachweis
Artikel vom 02.12.2021
Zutritt zum Rathaus ab Montag, 6.12.2021 nur noch mit 3G-Nachweis
Die Kommunen im Landkreis haben sich in einer Webkonferenz in dieser Woche geeinigt, den Zutritt zu den Rathäusern möglichst einheitlich zu gestalten und hier die 3G-Regel einzuführen. Zutritt zum Rathaus erfolgt ab Montag, 06.12.2021 nur noch mit Termin und zusätzlich unter Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweis oder eines Testnachweises über einen negativen Antigen- oder PCR-Test. Dabei darf der Nachweis für einen Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein, für einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Die Gemeindeverwaltung bittet entsprechend um Beachtung!