Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuer- und Grillstellen
Artikel vom 20.09.2022
Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuer- und Grillstellen
Die Allgemeinverfügung des Forstamtes zur Sperrung der Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im Landkreis Rastatt infolge akuter Waldbrandgefahr wird aufgehoben. Die besonders hohe Waldbrandgefahr besteht aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Tagen nicht mehr. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Feuer im Wald nur an gekennzeichneten Feuerstellen angezündet werden darf. Die Nutzung mitgebrachter Grills ist nicht gestattet. Zudem gilt weiterhin das gesetzliche Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober.