Informationen zur Eigentumsförderung Wohnungsbau BW
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.
Bauplätze in Loffenau
Leider sind zurzeit keine Bauplätze verfügbar. Ein neues Baugebiet "Rheinblick III" ist in Planung. Hierfür gibt es bereits eine Warteliste.
Kinderbonus
Die Gemeinde Loffenau betreibt eine aktive Familienförderung.
Auf alle Bauplätze der Gemeinde gibt es einen Familienrabatt in Höhe von 4.000 € je kindergeldberechtigtem Kind der Bauplatzerwerber innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Beim Kaufvertragsabschluss vermindert sich der Kaufpreis um die zu diesem Zeitpunkt kindergeldberechtigten Kinder. Für die innerhalb des Zweijahreszeitraums neu geborenen Kinder wird auf Antrag der Grundstückserwerber der Kinderrabatt von der Gemeinde nachträglich ausbezahlt.
Kreislaufwirtschaft erfordert Abfallverwertungskonzept bei Baumaßnahmen
Die Vermeidung und hochwertige Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen ist ein zentrales Anliegen des im Dezember in Kraft getretenen Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Ziel ist, unter Berücksichtigung des Schutzes von Mensch und Umwelt, die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Das Recycling von Bauabfällen und die Rückführung von Baustoffen in den Wirtschaftskreislauf soll natürliche Ressourcen schonen und wertvollen Raum auf Deponien erhalten.
Das Umweltamt im Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass bei Bauvorhaben mit größerem Bodenaushub ober Abbruchmaßnahmen nun verbindlich ein Abfallverwertungskonzept, auch Abbruch- und Entsorgungskonzept genannt, erarbeitet und dem Antrag beigefügt werden muss. Konkret gilt dies bei verfahrenspflichtigen Bauvorhaben mit einem zu erwartenden Anfall von mehr als 500 Kubikmetern Bodenaushub. Ebenso betroffen sind verfahrenspflichtige Abbruchmaßnahmen oder Baumaßnahmen mit Teilabbruch.
Das Abfallverwertungskonzept soll alle Angaben zum Bauvorhaben beziehungsweise Abbruch sowie die Details zu den Abfällen enthalten. Das bedeutet, dass der Abfallstoff, die Menge, die Verwertungsmaßnahme und gegebenenfalls die Beseitigung des Abfalls im Konzept aufzuführen sind. Zusammen mit den Bauvorlagen ist diese Auflistung bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Das Abbruch- und Entsorgungskonzept wird dann von der zuständigen Abfallrechtsbehörde geprüft.
Weitere Information sowie Vordrucke sind online unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de zu erhalten. Bei Fragen steht das Umweltamt unter Telefon 07222 381-4200 oder per E-Mail an amt42@landkreis-rastatt.de gerne zur Verfügung.