Landtagswahl 2026
Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl
Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Ein Mitarbeiter des Rathauses ist hierfür zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr im Bürgerbüro erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet bzw. QR-Code aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr, möglich ist.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt, aber glaubhaft versichern können, diese nicht erhalten zu haben, können Sie bis Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr, nochmals Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Rufnummer 0173 / 3004774. Die zuerst ausgestellten Unterlagen werden in diesem Fall für ungültig erklärt.
Im Krankheitsfall können Sie bis Sonntag, 08.03.2026, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenfalls an die vorgenannte Rufnummer.
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Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail), auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ihnen steht es offen, sich den Wahlschein und zugehörige Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Kalenderwoche 5 zugestellt. Die Zustellung der beantragten Wahlscheine erfolgt voraussichtlich ab Anfang / Mitte Februar, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Die Möglichkeit des Internetwahlscheinantrags besteht bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, telefonisch unter 07083 / 9233-10 oder per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de.
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Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an telefonisch unter 0761/36122.
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Bürgermeisterwahl am Sonntag, 28. September 2025
Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 29.09.2025
Am Montag, 29.09.2025, findet um 18.00 Uhr im Rathaus Loffenau, Sitzungssaal, Untere Dorfstraße 1, 76597 Loffenau, eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Hierzu wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 28. September 2025
Die Sitzung ist öffentlich. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Gez.
Martina Alexy
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeisterwahl am Sonntag, 28. September 2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl 2025 am 28.09.2025 (veröffentlicht am 30.09.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 28.09.2025 (veröffentlicht am 11.09.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 28.09.2025 (veröffentlicht am 03.09.2025)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 28.09.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 12.10.2025 (veröffentlicht am 01.09.2025)
- Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses betr. der Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 (veröffentlicht am 26.08.2025)
- Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 (veröffentlicht am 20.08.2025)
- Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl am 28.09.2025
Hinweis: Die Stellenausschreibung wurde bereits im Staatsanzeiger vom 11.07.2025 veröffentlicht.
Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl
Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 26.09.2025, 18:00 Uhr beantragt werden. Ein Mitarbeiter des Rathauses ist hierfür zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr im Bürgerbüro erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet bzw. QR-Code aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 25.09.2025 um 12:00 Uhr, möglich ist.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt, aber glaubhaft versichern können, diese nicht erhalten zu haben, können Sie bis Samstag, 27.09.2025, 12:00 Uhr, nochmals Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Rufnummer 0173 3004774. Die zuerst ausgestellten Unterlagen werden in diesem Fall für ungültig erklärt.
Im Krankheitsfall können Sie bis Sonntag, 28.09.2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenfalls an die vorgenannte Rufnummer.
Bürgermeisterwahl am Sonntag, 28. September 2025
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet. Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis zum 25. September 2025, 12:00 Uhr.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, telefonisch unter 07083 9233-10 oder per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de.
Bundestagswahl 2025
Wahlergebnisse zur Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024
Wahlergebnisse für Loffenau
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021
Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2021 für Loffenau können Sie hier einsehen.
Diagramm Erststimmen (PNG-Bilddatei, 52,07 KB, 27.09.2021)
Wahlbeteiligung Erststimmen (PNG-Bilddatei, 9,35 KB, 27.09.2021)
Erststimmen - Verteilung auf Kandidaten (JPEG-Bilddatei, 39,32 KB, 27.09.2021)
Diagramm Zweitstimmen (PNG-Bilddatei, 50,88 KB, 27.09.2021)
Wahlbeteiligung Zweitstimmen (PNG-Bilddatei, 27,78 KB, 27.09.2021)
Zweitstimmen - Verteilung auf Parteien (PNG-Bilddatei, 33,99 KB, 27.09.2021)
Wahlergebnisse Landtagswahl 2021
Landtagswahl 2021 (JPEG-Bilddatei, 107,27 KB, 15.03.2021)
Wahlergebnisse Kommunalwahl 2019
Ergebnis Gemeinderatswahl Gemeinde Loffenau (PDF-Dokument, 173,62 KB, 07.11.2019)
Ergebnis Kreistagswahl Gemeinde Loffenau (PDF-Dokument, 101,01 KB, 07.11.2019)
Wahlergebnisse Europawahl 2019
Europawahl 2019 (PDF-Dokument, 88,45 KB, 07.11.2019)
Allgemeine Informationen zum Thema Wahl
Landkreis Rastatt
Ministerium für Inneres des Landes Baden-Württemberg
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/








