Bundestagswahl am 23.02.2025
Liebe Wahlberechtigte,
nachdem am 27. Dezember 2024 der Bundestag aufgelöst wurde, stehen am 23. Februar 2025 vorgezogene Neuwahlen an. Da diese innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden müssen, gelten für die Vorbereitung verkürzte Fristen, welche auch die Gemeindeverwaltung vor Herausforderungen stellt.
Mitte bis Ende Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verteilt. Bitte beachten Sie, dass dies über mehrere Tage hinweg geschieht. Es ist daher durchaus möglich, dass Bekannte von Ihnen bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie selbst jedoch noch nicht.
Bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass die Unterlagen von uns erst dann ausgestellt werden können, wenn uns die Stimmzettel zur Bundestagswahl vorliegen. Nach Mitteilung des Landkreises vom Dezember 2024 soll dies voraussichtlich im Laufe der KW 6/2025, spätestens zum 7. Februar 2025, der Fall sein. Eine frühere Zustellung der Stimmzettel an die Kommunen ist aufgrund der verkürzten Fristen im Vorfeld der Wahl nicht möglich.
Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die Unterlagen von uns erst ab dem 10. Februar 2025 ausgestellt werden können. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Wahlen, müssen wir damit rechnen, dass uns zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Hundert Anträge vorliegen, die es abzuarbeiten gilt.
Wir bitten um Verständnis, dass es je nach Anzahl der Anträge nochmals einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre beantragten Unterlagen erhalten. Auch weisen wir bereits heute darauf hin, dass möglicherweise das Bürgerbüro zum Abarbeiten der Anträge tageweise für den üblichen Publikumsverkehr geschlossen werden muss.
Zur Abgabe Ihrer Stimme per Briefwahl weisen wir auf die Möglichkeit hin, die Unterlagen direkt im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten auszufüllen und zu kuvertieren. Hierzu wird im Rathaus eine Wahlkabine aufgestellt.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits heute recht herzlich.
Ihre Gemeindeverwaltung
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Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines bequem per Internet an.
Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Beim Aufruf des dortigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis zum 20. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@loffenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Telefonnummer: 07083 9233-10
E-Mail schreiben
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Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kos-tenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außer-dem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an, telefonisch unter 0761/36122.
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Gemeinde rät Bürgerschaft zur Urnenwahl
Die Organisation und Durchführung einer Wahl beinhaltet viele Schritte, die eng aufeinander abgestimmt sein müssen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Durch die vorgezogenen Neuwahlen wird auch der Zeitraum für die Briefwahl, insbesondere die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verkürzt, was besondere logistische Herausforderungen mit sich bringt.
Der Versand der bis zum 07.02.25 beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 10.02.25.
Damit ist das Zeitfenster für den Rückversand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.25 sehr begrenzt.
Für die Bundestagswahl 2025 wird daher geraten:
- Sofern keine Verhinderung am Wahltag besteht und noch keine Briefwahlunterlagen beantragt wurden, sollte das Wahllokal zur Stimmabgabe aufgesucht werden.
- Bei kurzfristiger Verhinderung wird dazu geraten, die Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung abzuholen bzw. durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen.
- Insbesondere bei kurzfristig notwendiger Beantragung von Briefwahlunterlagen sollte der Einwurf direkt bei der Gemeindeverwaltung einem Postversand vorgezogen werden, da der Wahlbrief bei dieser Wahl bis spätestens Sonntag, 23.02.25, 18:00 Uhr, eingehen muss.
Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 17.02.25 nicht eingegangen sein, ist das Bürgerbüro (Tel.: 07083 / 9233-10, E-Mail: buergerbuero@loffenau.de) zu kontaktieren.
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Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl
Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden, nicht wie bei anderen Wahlen bis 18:00 Uhr. Eine Mitarbeiterin des Rathauses ist hierfür zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr im Rathaus erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet bzw. QR-Code aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12:00 Uhr, möglich ist.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt, aber glaubhaft versichern können, diese nicht erhalten zu haben, können Sie bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, nochmals Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Rufnummer 0151 21989292. Die zuerst ausgestellten Unterlagen werden in diesem Fall für ungültig erklärt.
Im Krankheitsfall können Sie bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenfalls an die vorgenannte Rufnummer.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
Wahlergebnisse zur Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024
Wahlergebnisse für Loffenau
Wahlergebnisse Bundestagswahl 2021
Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2021 für Loffenau können Sie hier einsehen.
Diagramm Erststimmen (PNG-Bilddatei, 52,07 KB, 27.09.2021)
Wahlbeteiligung Erststimmen (PNG-Bilddatei, 9,35 KB, 27.09.2021)
Erststimmen - Verteilung auf Kandidaten (JPEG-Bilddatei, 39,32 KB, 27.09.2021)
Diagramm Zweitstimmen (PNG-Bilddatei, 50,88 KB, 27.09.2021)
Wahlbeteiligung Zweitstimmen (PNG-Bilddatei, 27,78 KB, 27.09.2021)
Zweitstimmen - Verteilung auf Parteien (PNG-Bilddatei, 33,99 KB, 27.09.2021)
Wahlergebnisse Landtagswahl 2021
Landtagswahl 2021 (JPEG-Bilddatei, 107,27 KB, 15.03.2021)
Wahlergebnisse Kommunalwahl 2019
Ergebnis Gemeinderatswahl Gemeinde Loffenau (PDF-Dokument, 173,62 KB, 07.11.2019)
Ergebnis Kreistagswahl Gemeinde Loffenau (PDF-Dokument, 101,01 KB, 07.11.2019)
Wahlergebnisse Europawahl 2019
Europawahl 2019 (PDF-Dokument, 88,45 KB, 07.11.2019)
Allgemeine Informationen zum Thema Wahl
Landkreis Rastatt
Ministerium für Inneres des Landes Baden-Württemberg
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/